- Die Geschichte ist derart bescheuert, dass ich sie fuer wahr halte.
Spinner gibt es ueberall.
Aber die muessen alleine noch kein grosses Problem sein.
Schwierig wird es dann, wenn ein Anwalt ins Spiel kommt.
Dann fangen die Probleme richtig an.
Aber zum Glueck ausschliesslich in den USA.
Bei uns gibt es so etwas nicht.
Nie.
Spinner & Anwaelte
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Kuno
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Spinner & Anwaelte
Heute im "Blick am Abend":
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markus-1969
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Re: Spinner & Anwaelte
so unwahr ist das wohl nicht, Google nach:
sirgiorgio clardy nike
findet z. B.
http://www.usatoday.com/story/news/nati ... e/4431131/
http://www.theblaze.com/stories/2014/01 ... -all-time/
http://www.krmg.com/news/news/local/pim ... ion/ncmLB/
http://www.oregonlive.com/portland/inde ... p_for.html
sirgiorgio clardy nike
findet z. B.
http://www.usatoday.com/story/news/nati ... e/4431131/
http://www.theblaze.com/stories/2014/01 ... -all-time/
http://www.krmg.com/news/news/local/pim ... ion/ncmLB/
http://www.oregonlive.com/portland/inde ... p_for.html
Re: Spinner & Anwaelte
na ja, nur weil viele medien von einer falschen urquelle abschreiben, wirds nicht wahrer!
aber ich kann mir schon sehr gut vorstellen, das die story wahr ist, in den usa ist vieles möglich, siehe mc donalds und der heisse kaffee, oder der hier:
aber ich kann mir schon sehr gut vorstellen, das die story wahr ist, in den usa ist vieles möglich, siehe mc donalds und der heisse kaffee, oder der hier:
Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch $ 1.750.000 Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 70 mi/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.
( http://www.us-infos.de )
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Kuno
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Re: Spinner & Anwaelte
Die Geschichte mit dem Kaffee bei McDonalds ging ja um die Welt.
Ein weiterer Kläger hat dieselbe Masche auch in Grossbritannien versucht. Der Richter muss dann gefragt ob Kaffee ueblicherweise heiss zubereitet, serviert und getrunken wird. Als dies vom Klaeger bejaht werden musste hat der Richter die Klage als gegenstandslos abgewiesen.
Klagen kann jeder wegen allem und jedem – ob er damit dann durchkommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Und man muss fairerweise auch sagen, dass man aus den Pressemeldungen oft nicht den ganzen Hintergrund einer Geschichte ersehen kann. Ein Urteil, welches im ersten Moment total bescheuert toent, muss am Ende nicht unbedingt auch bescheuert sein.
Ein weiterer Kläger hat dieselbe Masche auch in Grossbritannien versucht. Der Richter muss dann gefragt ob Kaffee ueblicherweise heiss zubereitet, serviert und getrunken wird. Als dies vom Klaeger bejaht werden musste hat der Richter die Klage als gegenstandslos abgewiesen.
Klagen kann jeder wegen allem und jedem – ob er damit dann durchkommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Und man muss fairerweise auch sagen, dass man aus den Pressemeldungen oft nicht den ganzen Hintergrund einer Geschichte ersehen kann. Ein Urteil, welches im ersten Moment total bescheuert toent, muss am Ende nicht unbedingt auch bescheuert sein.
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martin1101
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Re: Spinner & Anwaelte
Das ist nicht in allen Ländern gleich.Kuno hat geschrieben: Klagen kann jeder wegen allem und jedem – ob er damit dann durchkommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Und man muss fairerweise auch sagen, dass man aus den Pressemeldungen oft nicht den ganzen Hintergrund einer Geschichte ersehen kann. Ein Urteil, welches im ersten Moment total bescheuert toent, muss am Ende nicht unbedingt auch bescheuert sein.
In den USA muss eine Klage von den Richtern erst zugelassen werden; zB bei uns in Ö kann ich jeden auf jede Summe klagen; solange die Geschichte nicht von vorherein unschlüssig ist und ich brav die (bei größeren Beträgen erheblich) Gerichtsgebühr entrichte, beginnt das Verfahren (außer der Gegner wehrt sich nicht).
Das Beweisverfahren wird durchgeführt und wenn letztlich der Klage nicht stattgegeben wird, muss ich als Kläger an den Gegner dessen Prozesskosten (überwiegend Anwaltskosten) ersetzen und natürlich auch meine eigenen incl Gerichtsgebühr berappen. Außer ich hatte Verfahrenshilfe (in D heißt das glaublich Prozesskostenhilfe), dann bin ich von den Gerichtsgebühren befreit und auch von den eigenen Anwaltskosten. Das nützen manche auch ganz schön aus
Martin





