Corona COVID-19 | Gültigkeit von Impfpässen - Impfzertifikaten

In diesem Bereich findest du aktuelle Hinweise zu Epidemien und gesundheitliche Risiken im Reiseland und wie man sich davor schützt bzw. vorbeugt, Informationen zur Gesundheitsversorgung, Ärzte und Krankenhäuser.

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Gültigkeit von Impfpässen - Impfzertifikaten

Beitrag von Birgitt »

Die Europäische Union will bei Einreisen die Gültigkeit von Corona-Impfpässen künftig auf neun Monate begrenzen. Außerdem sollten geimpfte Reisende priorisiert werden. Dazu empfehle die EU-Kommission den Mitgliedsländern, Personen aus Nicht-EU-Ländern, die vollständig mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Vakzin gegen das Coronavirus geimpft sind, ab dem 10. Januar die Einreise in die EU zu erlauben, hieß es. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Corona-Impfzertifikat - Gültigkeitsdauer wird verkürzt

Beitrag von Birgitt »

Die bislang auf ein Jahr angelegte Gültigkeitsdauer des digitalen Corona-Impfzertifikats soll verkürzt werden. Da der Impfschutz nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach einigen Monaten nachlasse, stehe nun eine Entscheidung darüber an, "dass dieses digitale Impfzertifikat angepasst wird an die tatsächliche Schutzwirkung". Die Verkürzung werde aber "nicht über Nacht" erfolgen. In der Frage der Verkürzung wird eine EU-weit abgestimmte Regelung zur Geltungsdauer des Digitalnachweises angestrebt. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Tschechische Republik

Beitrag von Birgitt »

Corona-Impfnachweise werden in Tschechien künftig nur noch neun Monate ab der vollständigen Immunisierung gültig sein. Quelle: tagesschau.de

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Corona COVID-19 | Gültigkeit von Corona-Impfpässen

Beitrag von Mauritius »

Und was assiert dann nach den 9 Monaten? Muß ich mir einen neuen Impfausweis ausstellen lassen?

Und mein Impfzertifikat auf dem Telefon wird auch ungültig?
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gülo
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Re: Corona COVID-19 | Gültigkeit von Corona-Impfpässen

Beitrag von gülo »

Ich bin am 24.11.21 zum 3. mal geimpft, als Gültigkeitsdatum im Handy wird der 24.11.2022 genannt. Ich denke aber das sich das bestimmt noch ändern wird.
Grüße............. 8)
SandLover
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Corona COVID-19 | Gültigkeit EU-Impfzertifikat ohne Booster

Beitrag von Birgitt »

EU-Impfzertifikate ohne Booster sind künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Regelung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft, teilte die EU-Kommission mit. Sie sei zuvor mit den Staaten abgestimmt worden ...

Änderung ab 1. Februar: Impfnachweis ohne Booster kürzer gültig
21.12.2021 - tagesschau

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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Griechenland

Beitrag von Birgitt »

Die griechische Regierung hat Medienberichten zufolge beschlossen, dass Impfzertifikate künftig nur noch maximal sieben Monate lang gültig bleiben, es sei denn, es folgt eine Auffrischimpfung. Diese Regelung gilt bereits für Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ab dem 1. Februar 2022 soll sie für alle Erwachsenen gelten, was auch Auswirkungen auf Reisende haben wird. Zwar können Touristen auch noch neun Monate nach der Impfung einreisen. Doch in Griechenland selbst gelten sie als ungeimpft, wenn die zweite Impfung länger als sieben Monate zurückliegt und sie nicht geboostert sind. Quelle: touristik aktuell

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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von Birgitt »

Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert. Quelle: Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von Mauritius »

Birgitt hat geschrieben: Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert.
Gehe ich richtig in der Annahme, daß das NICHT für die Geboosterten zutrifft?
landcruiser.
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Re: Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von landcruiser. »

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Impfzeugnis ist Impfzeugnis.

Und Gültigkeit ist Gültigkiet.
Mauritius
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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von Mauritius »

landcruiser hat geschrieben:Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Impfzeugnis ist Impfzeugnis.
Das glaube ich nicht.
Oft liest man in den Bestimmungen von "vollständig geimpft".
MMn macht es schon einen Unterschied, ob man 1 x oder 2 x oder 3 x geimpft wurde, demnächst evtll noch 4 x und 5 x . . .
landcruiser.
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Re: Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von landcruiser. »

Mauritius hat geschrieben:
So 16. Jan 2022, 19:25
landcruiser hat geschrieben:Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Impfzeugnis ist Impfzeugnis.
Das glaube ich nicht.
Oft liest man in den Bestimmungen von "vollständig geimpft".
MMn macht es schon einen Unterschied, ob man 1 x oder 2 x oder 3 x geimpft wurde, demnächst evtll noch 4 x und 5 x . . .
Glauben ist nicht Wissen.

Es geht immer um das letzte Zertifikat und sonst nix.

Und dessen Gültigkeit erlischt nach dem genannten Zeitraum.

That´s all.

Man muss nicht alles komplizierter machen als es ist.
Mauritius
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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Italien

Beitrag von Mauritius »

landcruiser hat geschrieben: . . . Es geht immer um das letzte Zertifikat und sonst nix.
Mehr wollte ich eigentlich nicht wissen - dann ist ja alles o.k.

Meine vorläufig 3. und letzte Spritze bekomme ich in 2 Wo. Also hab' ich erst mal noch genug Zeit.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Gültigkeit Genesenenstatus nur noch 3 Monate

Beitrag von Birgitt »

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält nur noch für drei Monate den Genesenenstatus. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte eine entsprechende Änderung der Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI). Rechtliche Grundlage ist die am Samstag 15. Januar 2022 in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Quelle: tagesschau.de

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Gültigkeit Impfzertifikat - Frankreich

Beitrag von Birgitt »

Frankreich verschärft die Regeln für den Impfpass: Wer vier Monate nach der Zweitimpfung keine Booster-Impfung erhalten hat, gilt ab heute nicht mehr als geimpft. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich in dieser Zeit mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Faustregel gilt: Eine Infektion entspricht einer Impfung. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind von der Pflicht zur Auffrischungsimpfung ausgenommen. Ein gültiger Impfpass ist derzeit noch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nötig. Lediglich Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren können alternativ ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, um Zugang zu bestimmten Orten und Aktivitäten zu bekommen. Quelle: tagesschau.de

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