MODERATOR-NOTE: Nachfolgender Beitrag wurde abgetrennt vom Thema Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.11.2010
Hallo,
danke für die aktuelle Nachricht.
Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass dieses Schreiben von der Botschaft ausgestellt wird.Birgitt hat geschrieben: ↑Mi 3. Nov 2010, 20:14Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage“ seit kurzem zusätzlich ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Ohne dieses Schreiben ist die Einreise nicht möglich!
Für die Ausstellung wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft: Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien.
In meinem aktuellen Carnet ist Äthiopien nicht aufgeführt.
Es ist grotesk, die Vorlage eines Carnets zu verlangen und zusätzlich die Zusage der Ausfuhr des Fahrzeuges durch eine Botschaft einzufordern. Genau darin liegen Sinn und Zweck des Carnet de Passage.
Was mag wohl die Ursache für diese "Reiseerleichterungen" sein?




