Wir fahren gegen ende des Jahres die Westroute in Richtung Südafrika.
Noch ist unser Untersatz ein Firmenwagen, den ich vor der Reise noch privat übernehmen wollte - so der Plan.
Die Firma ist zu 100% mir - und ich stelle mir daher gerade die Frage, ob es nicht doch auch möglich wäre, die Reise mit dem Firmenwagen zu unternehmen, Carnet auf den Firmenwagen etc. Wäre so etwas überhaupt möglich?
Wie schätzt ihr die Situation ein? Was bräuchte es dafür?
Danke euch,
Surfy
Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
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Alexander
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Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
Hallo Survy,
wer ist denn im Fahrzeugbrief bzw. -schein als Halter eingetragen? Ist deine Firma eingetragen, gehört das Auto nicht
dir, sondern deiner Firma. Das ist manch Grenzbeamten zwar egal, aber er wird sich daran stossen, dass unterschiedliche Namen in deinem Pass und im Fahrzeugschein stehen. Du solltest dir von "deiner Firma" eine Bestätigung ausstellen lassen, die es dir erlaubt, das Fahrzeug (evt. mit Streckenbeschreibung) zu führen. Die Bestätigung sollte sehr detailiert sein also einschliesslich Motor- und Fahrgestellnumer und was sonst noch so interessant ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Länder gibt, die dich überhaupt nicht mit einem fremden Fahrzeug (auch wenn es dir gehört) einreisen lassen.
Ich hatte hier oder irgendwo im Netz einen Vordruck für eine Bestätigung gesehen. Finde sie nur gerade nicht. Evtl. kann jemand aud dem Forum aushelfen.
Ach ja, evtl. sollte die Bestätigung in verschiedenen Sprachen ausgefertigt sein. Kommt drauf an, durch welche Länder du kommst.
Gutes Gelingen wünscht
Alexander
wer ist denn im Fahrzeugbrief bzw. -schein als Halter eingetragen? Ist deine Firma eingetragen, gehört das Auto nicht
dir, sondern deiner Firma. Das ist manch Grenzbeamten zwar egal, aber er wird sich daran stossen, dass unterschiedliche Namen in deinem Pass und im Fahrzeugschein stehen. Du solltest dir von "deiner Firma" eine Bestätigung ausstellen lassen, die es dir erlaubt, das Fahrzeug (evt. mit Streckenbeschreibung) zu führen. Die Bestätigung sollte sehr detailiert sein also einschliesslich Motor- und Fahrgestellnumer und was sonst noch so interessant ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Länder gibt, die dich überhaupt nicht mit einem fremden Fahrzeug (auch wenn es dir gehört) einreisen lassen.
Ich hatte hier oder irgendwo im Netz einen Vordruck für eine Bestätigung gesehen. Finde sie nur gerade nicht. Evtl. kann jemand aud dem Forum aushelfen.
Ach ja, evtl. sollte die Bestätigung in verschiedenen Sprachen ausgefertigt sein. Kommt drauf an, durch welche Länder du kommst.
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Alexander
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Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
Herzlichen Dank euch beiden. Immer wieder unglaublich, was ihr hier präsentiert! Dabei weiss ich mit der Suchfunktion eigentlich umzugehen.
In Südamerika steckt ein Motorradfahrer gerade fest, weil eine Vollmacht nicht anerkannt wird (HUBB).
Für Afrika gibt es wohl nur ganz vereinzelte Fälle, wo es überhaupt probiert wurde. Ich werde mal mit dem TCS Rücksprache halten, und wieder berichten.
Surfy
In Südamerika steckt ein Motorradfahrer gerade fest, weil eine Vollmacht nicht anerkannt wird (HUBB).
Für Afrika gibt es wohl nur ganz vereinzelte Fälle, wo es überhaupt probiert wurde. Ich werde mal mit dem TCS Rücksprache halten, und wieder berichten.
Surfy
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Birgitt
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Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
Lieber Surfy,
ich befürchte, dass du auf deinem Weg nach Südafrika das ein oder andere Land durchquerst, wo du selbst mit der Vollmacht möglicherweise Probleme bekommst. Und zwar dahingehend, dass es für den diensthabenden Beamten ein schöner Grund ist, zusätzliche "Gebühren" zu verlangen
Vor einigen Jahren wollte uns ein Roadblock in Kinshasa sogar chargen, weil wir mit einem deutschen Nummernschild unterwegs waren. Das sei verboten. Das Carnet bzw. TIP interessierte sie nicht.
Beim soundsovielten Roadblock wird es dann irgendwann nervend ...
Was dir unterwegs - ob mit oder ohne Vollmacht
so alles passieren kann, liest du hier:
Verkehrssünden in Afrika
Viel Humor auf der Reise wünscht
Birgitt
ich befürchte, dass du auf deinem Weg nach Südafrika das ein oder andere Land durchquerst, wo du selbst mit der Vollmacht möglicherweise Probleme bekommst. Und zwar dahingehend, dass es für den diensthabenden Beamten ein schöner Grund ist, zusätzliche "Gebühren" zu verlangen
Vor einigen Jahren wollte uns ein Roadblock in Kinshasa sogar chargen, weil wir mit einem deutschen Nummernschild unterwegs waren. Das sei verboten. Das Carnet bzw. TIP interessierte sie nicht.
Beim soundsovielten Roadblock wird es dann irgendwann nervend ...
Was dir unterwegs - ob mit oder ohne Vollmacht
Verkehrssünden in Afrika
Viel Humor auf der Reise wünscht
Birgitt
Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
warum willst du es dir denn unbedingt komplizierter machen?
wenn auf den fahrzeugpapieren dein name steht (so dein unternehmen deinen namen trägt) ist alles ok, brauchst du keine vollmacht (ich bin öfters mit meinem firmenwagen in nordafrika unterwegs gewesen).
ansonsten würde ich dir empfehlen, das auto auf deinen namen umzumelden, um unnötigen unanehmlichkeiten von vornherein aus dem weg zu gehen.
wenn auf den fahrzeugpapieren dein name steht (so dein unternehmen deinen namen trägt) ist alles ok, brauchst du keine vollmacht (ich bin öfters mit meinem firmenwagen in nordafrika unterwegs gewesen).
ansonsten würde ich dir empfehlen, das auto auf deinen namen umzumelden, um unnötigen unanehmlichkeiten von vornherein aus dem weg zu gehen.
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Alexander
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Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
Hallo Jörg,
Ergo: wenn du ein anderes Fahrzeug fährst, das dir Zulassungtechnisch und -rechtlich nicht gehört, Bestägitung mitnehmen. Auch wenn man das Stück Papier am Ende der Reise ungenutzt im Lagerfeuer verbrennt.
Grüsse
Alexander
Das mit den unterschiedlichen Namen hatte ich oben schon erklärt. In der Regel steht aber neben dem Firmennamen, selbst wenn es dein eigener ist noch ein GmbH oder & Co, oder was auch immer. Alleine schon das reicht, um Probleme zu bekommen.schnorr hat geschrieben:warum willst du es dir denn unbedingt komplizierter machen?
wenn auf den fahrzeugpapieren dein name steht (so dein unternehmen deinen namen trägt) ist alles ok, brauchst du keine vollmacht (ich bin öfters mit meinem firmenwagen in nordafrika unterwegs gewesen).
Es geht nicht nur um Nordafrika, sondern auch um Südafrika. Das sollte man unterscheiden. Aber selbst in Nordafrika kann es Probleme geben, wenn man an den falschen Zölner oder Polizisten kommt. Da ist schon ausreichend, wenn im Reisepass Müller Max und im Fahrzeugschein Max Müller steht. Ich spreche da aus Erfahrung.schnorr hat geschrieben:(ich bin öfters mit meinem firmenwagen in nordafrika unterwegs gewesen)
Ergo: wenn du ein anderes Fahrzeug fährst, das dir Zulassungtechnisch und -rechtlich nicht gehört, Bestägitung mitnehmen. Auch wenn man das Stück Papier am Ende der Reise ungenutzt im Lagerfeuer verbrennt.
Grüsse
Alexander
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skrewdriver
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Re: Grenzüberschreitend mit einem Mietwagen / Firmenwagen?!
hallo surfy
habe das gleiche problem.mein fahrzeug ist auf meine fa. zugelassen.die fa. hat einen anderen namen wie ich.habe mit dem carnet vom adac eine vollmacht erhalten und eine bestätigung in mehren sprachen.das fahrzeug steht zur zeit in ghana.ich würde nur an der grenze von marokko auf das problem angesprochen und die waren nach blick auf die bestätigung vom adac zu frieden.
mfg. matthias
habe das gleiche problem.mein fahrzeug ist auf meine fa. zugelassen.die fa. hat einen anderen namen wie ich.habe mit dem carnet vom adac eine vollmacht erhalten und eine bestätigung in mehren sprachen.das fahrzeug steht zur zeit in ghana.ich würde nur an der grenze von marokko auf das problem angesprochen und die waren nach blick auf die bestätigung vom adac zu frieden.
mfg. matthias




