Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 06.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 24.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 24.10.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 20. Oktober 2019 fanden in Bolivien Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt.
Im Nachgang der Wahlen ist es zu Kundgebungen und Demonstrationen mit teilweise gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Weitere Unruhen insbesondere in größeren Städten sind nicht auszuschließen.

Aufgrund von Blockaden und Streiks gibt es derzeit Einschränkungen bei Überlandreisen, u.a. von und nach Santa Cruz, Cochabamba, Oruro, Potosí, Sucre, Tarija und Trinidad; teilweise sind auch die Zufahrtsstraßen zu den dortigen Flughäfen blockiert.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Seien Sie besonders vorsichtig und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 19.11.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bolivien:
Stand: 19.11.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht erforderlichen Reisen nach Bolivien wird derzeit abgeraten.


Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 20. Oktober 2019 führen Kundgebungen und Demonstrationen immer wieder zu teilweise gewaltsamen Ausschreitungen. Nach dem Rücktritt des Präsidenten Morales am 10. November 2019 kommt es zudem zu Vandalismus und Plünderungen.

Die Entwicklung der Lage ist weiterhin nicht absehbar. Weitere Unruhen insbesondere in größeren Städten sind nicht auszuschließen.

Aufgrund von Straßenblockaden und Streiks gibt es landesweit erhebliche Einschränkungen bei Überlandreisen; teilweise sind auch die Zufahrtsstraßen zu den Flughäfen blockiert.
In La Paz und El Alto gibt es Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoff und Lebensmitteln.
  • Seien Sie besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien, zu den Straßenverhältnissen bei der Administradora Boliviana de Carreteras (ABC).
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu durchbrechen, sondern verbleiben Sie ggf. an Ihrem Aufenthaltsort, bis die Weiterreise problemlos möglich ist.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 06.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bolivien:
Stand: 06.12.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 20. Oktober 2019 führten Kundgebungen und Demonstrationen zu teilweise gewaltsamen Ausschreitungen und Straßenblockaden zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Nach dem Rücktritt des Präsidenten Morales am 10. November 2019 kam es zudem zu Vandalismus und Plünderungen. Die Lage hat sich zwar wieder beruhigt, bleibt jedoch volatil. Weitere Unruhen vor allem in der Region Chapare im Departamento Cochabamba und Einschränkungen im Reiseverkehr sind nicht auszuschließen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien, zu den Straßenverhältnissen bei der Administradora Boliviana de Carreteras (ABC).
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 28.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 28.12.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Registrierungspflicht)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Registrierungspflicht

Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren. Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen, sowie deren Angehörige sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Bei Nichtbeachtung dieser Registrierung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 Meter und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem 10. Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Bolivien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 22.03.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 22.03.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Es besteht auch für Kurzaufenthalte eine Registrierungspflicht, siehe Einreise und Zoll.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

Deutschen Touristen wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage erteilt, die zweimal – für jeweils 30 Tage – bei der Migrationsbehörde kostenlos verlängert werden kann.
Wenn Sie sich länger als 30 Tage in Bolivien aufhalten möchten und kein Gültigkeitsdatum bei Einreise in den Pass gestempelt bekommen haben, wenden Sie sich zwecks Festschreibung der Gültigkeit bzw. Verlängerung des Aufenthalts an die Migrationsbehörde Dirección General de Migración, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.

Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Im Falle der Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier bisher die genannten Strafzahlungen fällig werden.

Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden.
  • Bestehen Sie auf den Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Bolivien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 12.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 12.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Generalstreik in Santa Cruz)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks; LGBTIQ)
- Gesundheit (Impfschutz, Malaria, Leptospirose, Leishmaniasis, Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)


Aktuelles
Generalstreik in Santa Cruz

Seit dem 21. Oktober 2022 ist ein auf unbestimmte Zeit angelegter Streik im Department Santa Cruz ausgerufen, der mit Straßenblockaden und Demonstrationen einhergeht. Deshalb kann es zu Reisebeschränkungen kommen, auch um den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz. Dies kann sich auf andere Departments (v.a. La Paz, Beni) auswirken.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, da auch gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen weiträumig.
  • Beachten Sie Informationen und Hinweise lokaler Behörden und leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge.
Sicherheit
Kriminalität

Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz und Santa Cruz, in den Regionen Chapare und Los Yungas sowie bei Reisen in abgelegene Gebiete

In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.

Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.

Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.

Falsche Polizisten, die mit anderen Personen zusammenarbeiten, die vortäuschen z.B. südamerikanische Touristen zu sein, geben vor Ausweise zu kontrollieren oder Touristen angeblich zu Polizeistationen bringen zu wollen, um diese auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch Fahrzeuge werden aufgebrochen und gestohlen.

Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.O.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer wurden bekannt.

Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.

Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
  • Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
  • Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Las
  • sen Sie sich von Polizisten immer ihre Dienstausweise zeigen.
  • Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an und lassen diese auch nicht unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie sich von allen Drogen fern.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
    Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.
Natur und Klima
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.
Auch der große Salzsee von Uyuni birgt in der Regenzeit erhebliche Gefahren.

Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.
  • Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.

In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.

Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.

Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.

Fußgängern gegenüber agieren Autofahrer häufig rücksichtslos.

Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.

Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks
Wanderungen und Gebirgstouren sind in den Regionen um La Paz wie in Muela del Diablo, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca Trail möglich.

Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist.

Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.

LGBTIQ
Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Seit 2020 sind eingetragene Lebenspartnerschaften grundsätzlich möglich, Eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
  • [b]Gesundheit Impfschutz[/b] Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 Meter und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem 10. Tag im internationalen Reiseverkehr gültig. [list]
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax >99%).

Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).

Ein geringes Risiko über 2.500 Metern im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 Metern. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen unter 2.500 Metern. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
  • Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
Leishmaniasis
In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei bis zu 50% der Infizierten eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen kommen.
  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Bolivien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 29.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 29.12.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Generalstreik in Santa Cruz; Proteste in Santa Cruz)


Aktuelles
Proteste in Santa Cruz

Am 28. Dezember 2022 wurde der Oppositionsführer und Gouverneur des Bundesstaats Santa Cruz verhaftet. Es kam daraufhin zu gewalttätigen Protesten und Flugausfällen am internationalen Flughafen Viru Viru. Es muss weiterhin mit Straßenblockaden und auch gewalttätigen Demonstrationen sowie erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Unruhen können sich auf andere Departments (v.a. La Paz, Beni) auswirken.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Folgen Sie den Hinweisen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Bolivien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 13.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 13.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru; COVID-19)
- Einreise und Zoll (Entfall Aktueller Hinweis)


Aktuelles
Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru

Seit den innenpolitischen Entwicklungen in Peru, die am 7. Dezember 2022 zur Amtsenthebung von Präsident Castillo führten, kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Unruhen, die sich auf auch die Grenzregion zwischen Peru und Bolivien auswirken. Die Grenzübergänge in Desagüadero und Kasani sind derzeit geschlossen. Eine Einreise von Bolivien nach Peru auf dem Landweg ist zurzeit nicht möglich. Eine Ausreise von Peru auf dem Landweg nach Bolivien ist ebenfalls nicht möglich, da ohne einen peruanischen Ausreisestempel kein bolivianischer Einreisestempel gegeben wird, was einen illegalen Aufenthalt in Bolivien zur Folge hätte.
  • Halten Sie sich über die Entwicklung der Lage über die lokalen Medien informiert.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Folgen Sie den Hinweisen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.

Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
  • Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
  • Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
  • Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt.

Weitere Einreisebestimmungen unter Einreise und Zoll sind zu beachten.

Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge in Desagüadero und Kasani sind derzeit geschlossen. Eine Einreise von Bolivien nach Peru auf dem Landweg ist zurzeit nicht möglich, s. Aktuelles.

Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.

Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen geschlossenen Räumen (z. B. Stadien) sowie an gut besuchten öffentlichen Plätzen und Märkten wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohle .

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 07.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 07.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Aktuelles: Dengue-Fieber)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.

Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
  • Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
  • Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
  • Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt.

Weitere Einreisebestimmungen unter Einreise und Zoll sind zu beachten.

Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge in Desagüadero und Kasani sind derzeit geschlossen. Eine Einreise von Bolivien nach Peru auf dem Landweg ist zurzeit nicht möglich, S. Aktuelles.

Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen Innenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben; ansonsten wird an belebten öffentlichen Orten ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Sicherheit
Kriminalität

Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare. Dies gilt auch für Los Yungas sowie generell bei Reisen in abgelegene Gebiete.

In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.

Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.

Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.

Falsche Polizisten, die mit anderen Personen zusammenarbeiten, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, geben vor Ausweise zu kontrollieren oder Touristen angeblich zu Polizeistationen bringen zu wollen, um diese auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch Fahrzeuge werden aufgebrochen und gestohlen.

Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.O.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer wurden bekannt.

Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.

Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
  • Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
  • Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie sich von Polizisten immer ihre Dienstausweise zeigen.
  • Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an und lassen diese auch nicht unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie sich von allen Drogen fern.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks

Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich, insbesondere in den Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca Trail.

Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material, sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Insbesondere bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und „Todesstraße“) sind keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen. Eine eingehende Prüfung des Touranbieters und seiner Ausstattung vor Buchung wird dringend empfohlen.

Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Im Falle der Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Bestehen Sie daher auf den Einreisestempel am Grenzübergang.

Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.
  • Bestehen Sie auf den Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia .

Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.

Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.

Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

Gesundheit
Aktuelles: Dengue-Fieber

Derzeit verzeichnet das Land einen großen Ausbruch von Dengue-Fieber mit doppelt so hohen Fallzahlen als im Vorjahr. Betroffen ist insbesondere das Department Santa Cruz.

Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber .
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 28.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 28.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Teilweise Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Teilweise Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru

Seit den innenpolitischen Entwicklungen in Peru, die am 7. Dezember 2022 zur Amtsenthebung von Präsident Castillo führten, kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Unruhen, die sich auf auch die Grenzregion zwischen Peru und Bolivien auswirken. Der Grenzübergang Kasani nahe Copacabana/Titicacasee ist weiterhin geschlossen. Eine Überquerung der Landesgrenze ist derzeit in Desagüadero möglich, ebenso auf dem Seeweg bei Überquerung des Titicacasees.
  • Halten Sie sich über die Entwicklung der Lage über die lokalen Medien informiert.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Folgen Sie den Hinweisen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem zehnten Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 10.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 10.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Teilweise Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru)


Aktuelles
Teilweise Schließung der Landesgrenzen zwischen Bolivien und Peru

Seit den innenpolitischen Entwicklungen in Peru, die am 7. Dezember 2022 zur Amtsenthebung von Präsident Castillo führten, kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Unruhen, die sich auf auch die Grenzregion zwischen Peru und Bolivien auswirken. Der Grenzübergang Desagüadero ist weiterhin geschlossen. Eine Überquerung der Landesgrenze ist derzeit in Kasani nahe Copacabana/Titicacasee möglich, ebenso auf dem Seeweg bei Überquerung des Titicacasees.
  • Halten Sie sich über die Entwicklung der Lage über die lokalen Medien informiert.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Folgen Sie den Hinweisen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 28.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 28.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung "Teilweise Schließung der Landesgrenzen")
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum)
- Gesundheit (Dengue-Fieber)


Natur und Klima
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.
Auch der große Salzsee von Uyuni birgt, nicht nur, aber insbesondere in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich ver- oder festzufahren.

Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.
  • Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums .
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Wie bei allen Überlandfahrten besteht die Gefahr, dass es durch Blockaden oder Proteste zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartenzeiten kommt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.

In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.

Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen für Benzin höhere Preise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Kraftstoff zu verkaufen. Diesel wird generell nicht an Privatpersonen verkauft.

Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.

Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.

Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Boliviens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Doppel- oder Mehrstaater, die nicht auch die bolivianische Staatsangehörigkeit innehaben, sollten darauf achten, mit dem Pass nach Bolivien einzureisen, in dem auch die Ausreise aus dem Land des Voraufenthalts vermerkt ist.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.

Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.
  • Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Gesundheit
Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 24.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Anhänger des ehemaligen Präsidenten Evo Morales, die der Nationalen Konföderation der Landarbeiter Boliviens (Confederacion Sindical Unica de Trabajadores Campesinos de Bolivia, CSUTCB) angehören, setzen ihre Kampagne zur Blockade von Straßen in Teilen des Landes seit dem 23. Januar 2024 fort. Ziel der Aktion ist es, den Rücktritt mehrerer Richter zu fordern. Die Demonstranten haben mehrere Straßen blockiert, darunter die Schnellstraße Cochabamba-Santa Cruz und die Schnellstraße Cochabamba-Oruro bei Parotani.

Der Busverkehr von La Paz nach Cochabamba, Santa Cruz und Potosi ist aufgrund der Blockaden eingestellt. Die Aktivisten planen, die Aktion auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, bis ihre Forderungen erfüllt sind. Obwohl die Behörden angeben, dass die Blockaden hauptsächlich im Departement Cochabamba stattfinden, könnten ähnliche Proteste auch in anderen Teilen Boliviens ablaufen.

Mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen rund um die Protestorte ist zu rechnen; die Aktivisten könnten den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen mindestens bis zum 30. Januar weiter blockieren. In den betroffenen Gebieten kann es zu erheblichen Behinderungen des Landverkehrs kommen. Die Straßenblockaden könnten auch zu einer Verknappung lebenswichtiger Güter führen, falls sich die Proteste in die Länge ziehen. Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der Polizei sind möglich.

Quelle: Garda World

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 18.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bolivien
Stand 18.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Aktuelles
Volkszählung am 23. März 2024

Am 23. März 2024 findet in Bolivien eine landesweite Volkszählung mit erheblichen Einschränkungen für die Öffentlichkeit statt, die regional unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich darf die Unterkunft am 23. März 2024 von 0 Uhr bis 23:59 Uhr nicht verlassen werden. Der Verkauf und Konsum von Alkohol ist bereits im Vorfeld verboten. Bei Ankunft in Bolivien auf dem Luftweg am Tag der Volkszählung soll der Transport zum Hotel oder in die eigene Wohnung möglich sein.
  • Berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Reiseplanung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Einreise und Zoll
Minderjährige

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisendenMinderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist anzuraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.

Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen allein reisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35274
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bolivien 21.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Bolivien verhängt wegen der Volkszählung landesweite Reisebeschränkungen vom 22. bis 25. März 2024. Die Einschränkungen umfassen die folgenden Maßnahmen:
  • 22. und 23. März: Der gesamte internationale Landverkehr, aber auch der Verkehr zwischen den Departements, wird ausgesetzt. Der Verkauf und Konsum von Alkohol ist verboten.
  • 23. März: Alle bolivianischen Bürgerinnen und Bürger müssen den kompletten Tag über in ihren Häusern bleiben, so dass vermutlich sämtliche Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Internationale Flüge sollen stattfinden, während Inlandsflüge aller Voraussicht nach gestrichen werden.
  • 22. bis 24. März: Alle öffentlichen und privaten Aktivitäten, einschließlich des Schulbetriebs, werden ausgesetzt.
  • 25. März: Der Unterricht in ländlichen Schulen wird ausgesetzt.
Während der gesamten Dauer der Volkszählung, insbesondere am 23. März, kann es zu weiteren Beeinträchtigungen im Geschäfts- und Verkehrssektor kommen.

Quelle: Garda World

Gruß
Birgitt
Antworten