Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 05.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 05.06.2014
(Unverändert gültig seit: 05.06.2014)

Letzte Änderung:
- Allgemeine Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24.05.2014 kam es in Dschibuti zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.
Bis auf weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Dschibuti abgeraten. Deutschen vor Ort wird geraten, öffentliche Orte wie Gastronomiebetriebe oder Supermärkte bis auf weiteres nach Möglichkeit zu meiden.
Der Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft gibt unter der Telefonnummer +253 77 78 51 97 Auskunft über ihm diesbezüglich vorliegende Informationen. Die französischen Streitkräfte in Dschibuti geben zudem für ihre Soldaten und deren Angehörige per Anrufbeantworter unter der Nummer +253 21 45 15 15 auf Französisch Informationen über mögliche Gefährdungen, falls solche vorliegen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte wird gebeten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.
Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 13.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 13.06.2014
(Unverändert gültig seit: 13.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Größere Menschenansammlungen, einschließlich public viewing-Veranstaltungen während der Fußballweltmeisterschaft 2014, sollten gemieden werden. Um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der d schibutischen Sicherheitskräfte wird gebeten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.
Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 16.07.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand 16.07.2014 (Unverändert gültig seit: 16.07.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte wird gebeten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollt en gemieden werden.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.

Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.

Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.
Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.

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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 15.08.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand 15.08.2014 (Unverändert gültig seit: 15.08.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte wird gebeten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Nach mehreren bewaffneten Konfrontationen zwischen Militär und FRUD-Aufständischen - zuletzt am 11.08.2014 - wird derzeit geraten, die Goda-Berge mit Bankoualé und andere Gebirge nördlich von Tadjourah derzeit zu meiden. Die Küstenstraße um den Golf von Tadjourah über Tadjourah nach Obok muss derzeit nicht gemieden werden.

Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.

Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.

Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).

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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 27.10.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 27.10.2014
(Unverändert gültig seit: 27.10.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte wird gebeten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten g emieden werden.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Nach mehreren bewaffneten Konfrontationen zwischen Militär und FRUD-Aufständischen - zuletzt am 11.08.2014 - wird derzeit geraten, die Goda-Berge mit Bankoualé und andere Gebirge nördlich von Tadjourah derzeit zu meiden. Die Küstenstraße um den Golf von Tadjourah über Tadjourah nach Obok muss derzeit nicht gemieden werden.
Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.
Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Sonstiges
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 13.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 13.01.2015
(Unverändert gültig seit: 13.01.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Bis auf Weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in entlegene Gebiete Dschibutis eindringlich abgeraten.
Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Vergnügungslokale und Restaurants im Stadtzentrum sollten ebenso wie größere Menschenansammlungen vollständig gemieden werden. Es wird empfohlen, die aktuellen Nachrichten zu verfolgen und den Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Im Mai 2014 kam es in Dschibuti zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr fortgesetzter terroristischer Anschläge sowie das Risiko gezielter krimineller Übergriffe und Entführungen. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Im Norden war in den letzten Jahren wiederholt eine bewaffnete Gruppe von aufständischen Afar aktiv.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Es kommt im Zusammenhang mit innenpolitischen Debatten in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen.
Gelegentlich kommt es in Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Sonstiges
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, übliche Umgangssprachen Somali und Afar. Angehörige der jüngeren urbanen Schichten verfügen zudem über Englischkenntnisse. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch viele Einwohner Dschibutis, vor allem außerhalb der Hauptstadt, des Französischen nicht mächtig sind.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.
Im Straßenverkehr besteht eine auch für Fußgänger stark erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (Khat-Konsum der Fahrer, übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dschibuti und Dire Dawa (Äthiopien) verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war auf äthiopischer Seite mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Im November und Dezember 2012 erlitten 10 Personen beim Baden/Schnorcheln am Strand von Khor Ambado ca. 13 km Luftlinie westlich von Dschibuti-Stadt, in der Nähe der Tankschiff-Verladepier Doraleh auf der Südseite des Golfes von Tadjourah, gefährliche Vernesselungen. Die Symptome glichen Vernesselungen durch an den nördlichen Küsten Australiens verbreitete, nur wenige Zentimeter große Irukandji-Quallen. Dabei treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Einer der Betroffenen wurde sicherheitshalber nach Deutschland evakuiert.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von der dschibutischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt laut deren Auskunft drei Arbeitstage.
Ein Kurzzeit-Besuchsvisum kann auch bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden; die Gebühr beträgt 75,- €/90 US $/15.000,- DJF (50,- €/60,-US $/10.000 DJF bei Kurzaufenthalt bis zu drei Tagen). Für die Erteilung ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der in Dschibuti zu besuchenden Institution oder Person notwendig. Wenngleich die Visumserteilung bei Einreise gegenüber deutschen Staatsangehörigen bisher großzügig gehandhabt wird, weist das Auswärtige Amt auf das bei Anreise ohne Visum bestehende Risiko der Einreiseverweigerung und sofortigen Rückführung auf Kosten des Betroffenen hin.
Sonstiges
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 20.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 20.10.2015
(Unverändert gültig seit: 20.10.2015)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Aktuelle Hinweise
Bis auf Weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in entlegene Gebiete Dschibutis eindringlich abgeraten.
Für Staatsangehörige westlicher Staaten besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.
Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten wird daher geraten. Vergnügungslokale und Restaurants im Stadtzentrum sollten ebenso wie größere Menschenansammlungen vollständig gemieden werden. Es wird empfohlen, die aktuellen Nachrichten zu verfolgen und den Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Im Mai 2014 kam es in Dschibuti zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr fortgesetzter terroristischer Anschläge sowie das Risiko gezielter krimineller Übergriffe und Entführungen. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Im Norden war in den letzten Jahren wiederholt eine bewaffnete Gruppe von aufständischen Afar aktiv.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Demonstrationen und Auseinandersetzungen
Es ist nicht auszuschließen, dass es im Zusammenhang mit innenpolitischen Debatten vor der Präsidentenwahl im April 2016 in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen kommen kann.
Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten daher bei Bewegungen Vorsicht walten lassen. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft. Den Anweisungen von Sicherheitskräften ist unverzüglich Folge zu leisten
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Sonstiges
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, übliche Umgangssprachen Somali und Afar. Angehörige der jüngeren urbanen Schichten verfügen zudem über Englischkenntnisse. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch viele Einwohner Dschibutis, vor allem außerhalb der Hauptstadt, des Französischen nicht mächtig sind.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.
Im Straßenverkehr besteht eine auch für Fußgänger stark erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (Khat-Konsum der Fahrer, übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Im November und Dezember 2012 erlitten 10 Personen beim Baden/Schnorcheln am Strand von Khor Ambado ca. 13 km Luftlinie westlich von Dschibuti-Stadt, in der Nähe der Tankschiff-Verladepier Doraleh auf der Südseite des Golfes von Tadjourah, gefährliche Vernesselungen. Die Symptome glichen Vernesselungen durch an den nördlichen Küsten Australiens verbreitete, nur wenige Zentimeter große Irukandji-Quallen. Dabei treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Einer der Betroffenen wurde sicherheitshalber nach Deutschland evakuiert.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von der dschibutischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt laut deren Auskunft drei Arbeitstage.
Ein Besuchsvisum für 30 Tage kann auch bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden; die Gebühr beträgt 80,- €/90,- US $/15.000,- DJF. Ein Transitvisum bis zu drei Tagen kostet 50,-€/60,-US$/10.000 DJF. Für die Erteilung ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der in Dschibuti zu besuchenden Institution oder Person notwendig. Wenngleich die Visumserteilung bei Einreise gegenüber deutschen Staatsangehörigen bisher großzügig gehandhabt wird, weist das Auswärtige Amt auf das bei Anreise ohne Visum bestehende Risiko der Einreiseverweigerung und sofortigen Rückführung auf Kosten des Betroffenen hin.
Sonstiges
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 10.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand 10.02.2016 (Unverändert gültig seit: 10.02.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise
Bis auf weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in entlegene Gebiete Dschibutis dringend abgeraten.
Für Ausländer besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.

Im Dezember 2015 kam es in Balbala zu gewaltsamen Unruhen mit Todesopfern. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Zusammenhang mit der Präsidentenwahl am 06. April 2016 in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten erneut zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen kommt.

Reisende sollten daher vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Vergnügungslokale und Restaurants im Stadtzentrum sollten ebenso wie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen vollständig gemieden werden. Es wird empfohlen, die aktuellen Nachrichten zu verfolgen und den Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Kriminalität
Im Mai 2014 kam es in Dschibuti zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.

Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr fortgesetzter terroristischer Anschläge sowie das Risiko gezielter krimineller Übergriffe und Entführungen. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Im Norden war in den letzten Jahren wiederholt eine bewaffnete Gruppe von aufständischen Afar aktiv.

Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.

Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).

Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Sonstiges
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.
Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, übliche Umgangssprachen Somali und Afar. Angehörige der jüngeren urbanen Schichten verfügen zudem über Englischkenntnisse. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch viele Einwohner Dschibutis, vor allem außerhalb der Hauptstadt, des Französischen nicht mächtig sind.

Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.

Im Straßenverkehr besteht eine auch für Fußgänger stark erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (Khat-Konsum der Fahrer, übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.

Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.

Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Im November und Dezember 2012 erlitten 10 Personen beim Baden/Schnorcheln am Strand von Khor Ambado ca. 13 km Luftlinie westlich von Dschibuti-Stadt, in der Nähe der Tankschiff-Verladepier Doraleh auf der Südseite des Golfes von Tadjourah, gefährliche Vernesselungen. Die Symptome glichen Vernesselungen durch an den nördlichen Küsten Australiens verbreitete, nur wenige Zentimeter große Irukandji-Quallen. Dabei treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Einer der Betroffenen wurde sicherheitshalber nach Deutschland evakuiert.

Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen, vor allem nachmittags und abends, berücksichtigt werden.

Geld/Kreditkarten
Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von der dschibutischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt laut deren Auskunft drei Arbeitstage.

Ein Besuchsvisum für 30 Tage kann auch bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden; die Gebühr beträgt 80,- €/90,- US-$/15.000,- DJF. Ein Transitvisum bis zu drei Tagen kostet 50,- €/60,- US-$/10.000 DJF. Für die Erteilung ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der in Dschibuti zu besuchenden Institution oder Person notwendig. Wenngleich die Visumserteilung bei Einreise gegenüber deutschen Staatsangehörigen bisher großzügig gehandhabt wird, weist das Auswärtige Amt auf das bei Anreise ohne Visum bestehende Risiko der Einreiseverweigerung und sofortigen Rückführung auf Kosten des Betroffenen hin.

Sonstiges
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.06.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand 03.06.2016 (Unverändert gültig seit: 03.06.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Bis auf weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in entlegene Gebiete Dschibutis dringend abgeraten.
Für Ausländer besteht ein erhöhtes Anschlags- und Entführungsrisiko.

Reisende sollten daher vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Vergnügungslokale und Restaurants im Stadtzentrum sollten ebenso wie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen vollständig gemieden werden. Es wird empfohlen, die aktuellen Nachrichten zu verfolgen und den Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 14.11.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 14.11.2017
(Unverändert gültig seit: 14.11.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Bis auf weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Einzelreisen in entlegene Gebiete Dschibutis abgeraten.
Für Ausländer bestehen dort erhöhte Risiken, durch Unfälle oder Raub zu Schaden zu kommen.
Reisende sollten außerhalb von Hotels, Restaurants oder öffentlichen Gebäuden besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Es wird empfohlen, Anweisungen dschibutischer Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Ab dem 1. Dezember 2017 kann laut Auskunft der dschibutischen Einwanderungsbehörde kein Einreisevisum mehr am Flughafen in Dschibuti beantragt werden, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen: -
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab bei der dschibutischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt laut dortiger Auskunft höchstens vier Arbeitstage, in der Regel werde ein Visum innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Die Visumgebühr beträgt 60,00 € für ein Visum für 1 - 30 Tage und 120,00 € für ein Visum für 30 - 90 Tage. Die Gebühr ist auf ein Konto der Botschaft der Republik Dschibuti zu überweisen.
Ab dem 1. Dezember 2017 kann kein Visum mehr bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 11.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand: 11.12.2017 (Unverändert gültig seit: 11.12.2017)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vor der Einreise bei der dschibutischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Die Bearbeitungszeit beträgt laut dortiger Auskunft höchstens vier Arbeitstage, in der Regel werde ein Visum innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Die Visumgebühr beträgt 60,- € für ein Visum für 1 - 30 Tage und 120,- € für ein Visum für 30 - 90 Tage. Die Gebühr ist auf ein Konto der Botschaft der Republik Dschibuti zu überweisen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 20.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand: 20.06.2018 (Unverändert gültig seit: 20.06.2018)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Durchfallerkrankungen und Cholera)

Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in Dschibuti grundsätzlich endemisch. Auch aus den Nachbarländern kommt es immer wieder zu Einschleppungen. Bei Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen (s. u.), besteht für Touristen weiterhin kein oder ein nur äußerst geringes Risiko.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe Merkblatt Cholera.

Eine Cholera-Schluckimpfung steht grundsätzlich zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Gabe mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel aber auch in der momentanen Situation nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Für touristische Reisen nach Dschibuti ist eine Impfung nicht erforderlich. Im Zweifel wird eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu empfohlen.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 03.12.2018
(Unverändert gültig seit: 03.12.2018)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen: -

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vor der Einreise bei der dschibutischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Darüber hinaus kann ein e-Visum beantragt werden. Bei Problemen können die zuständigen dschibutischen Behörden unter support@evisa.dj kontaktiert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 17.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 17.04.2019
(Unverändert gültig seit:17.04.2019)

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vor Reiseantritt bei der dschibutischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte. Auf die Ausstellung eines Visums bei Einreise gibt es keinen Rechtsanspruch.
Darüber hinaus kann ein e-Visum beantragt werden. Bei Problemen können die zuständigen dschibutischen Behörden unter support@evisa.dj kontaktiert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Landesweit besteht ein hohes Übertragungsrisiko während der Monate maximalen Niederschlags (November – April). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in 60% der Fälle nachgewiesen.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für eine medikamentöse Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit Tropenmediziner / Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe - Verhütung von Infektionskrankheiten durch Schutz vor Insektenstichen PDF / 302 KB empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
• Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
• wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue!) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
• Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz

Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen. In der Risikopopulation sind hohe Durchseuchungsgrade bekannt.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in der gesamten Region Ostafrika und auch in Dschibuti endemisch. Aus den Nachbarländern kommt es immer wieder zu Einschleppungen. Bei Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen (s. u.), besteht für Touristen kein Risiko.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe Merkblatt Cholera.
Eine Cholera-Schluckimpfung steht grundsätzlich zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Gabe mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel aber auch in der momentanen Situation nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Für touristische Reisen nach Dschibuti ist eine Impfung nicht erforderlich. Im Zweifel wird eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu empfohlen.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher konsequent abgesehen werden

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten, da Vernesselungen durch giftige Quallen beschrieben wurden.

Weitere Gesundheitsgefahren
In Dschibuti kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein.
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 25.11.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti
Stand 25.11.2019
(Unverändert gültig seit: 25.11.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Durch äußerst ungewöhnlich schwere Regenfälle seit dem 21. November 2019 ist es in weiten Teilen der Hauptstadt und vielen Landesteilen zu erheblichen Überflutungen gekommen. Weitere Regenfälle mit Überflutungen, Erdrutschen, Stromausfällen und schwierigen Verkehrsverhältnissen werden erwartet.
• Vermeiden Sie Fahrten, bis sich das Unwetter gelegt hat und die Überschwemmungen abgeklungen sind.
• Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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