Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 06.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 20.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 20.10.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung Direktflüge)


Aktuelles
Einstellung Direktflüge

Die marokkanischen Behörden haben sämtliche Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 23:59 Uhr ausgesetzt. Für die Flugverbindungen mit Russland galt dies bereits. Der Flugverkehr mit anderen europäischen Ländern ist derzeit (noch) nicht betroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass – je nach Bewertung der europäischen COVID-Situation durch Marokko - zeitnah und kurzfristig auch für weitere Routen nach Europa die Fluggenehmigungen entzogen werden.
  • Wenn Sie sich derzeit in Marokko aufhalten, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft um eine zeitnahe Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 26.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 26.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung Direktflüge: Flüge von und nach Frankreich)


Aktuelles
Einstellung Direktflüge

Die marokkanischen Behörden haben sämtliche Direktflüge zwischen Marokko und Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden seit 21. Oktober 2021 ausgesetzt. Für die Flugverbindungen mit Russland galt dies bereits. Zum 28. November 2021, 23:59 Uhr sollen auch die Direktverbindungen zwischen Marokko und Frankreich ausgesetzt werden. Der Flugverkehr mit anderen europäischen Ländern ist derzeit (noch) nicht betroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass – je nach Bewertung der europäischen COVID-Situation durch Marokko - zeitnah und kurzfristig auch für weitere Routen nach Europa die Fluggenehmigungen entzogen werden.
  • Wenn Sie sich derzeit in Marokko aufhalten, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft um eine zeitnahe Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 29.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 29.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung sämtlicher Flugverbindungen)


Aktuelles
Einstellung sämtlicher Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben mit Wirkung vom 29. November 2021, 23:59 Uhr, bis zunächst 13. Dezember 2021 sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Für die Flugverbindungen mit Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Russland galt dies bereits. Die verbliebenen Sonderfährverbindungen mit Frankreich und Italien werden ebenfalls eingestellt. Eine Verlängerung der Maßnahmen über den 13. Dezember 2021 hinaus ist sehr wahrscheinlich.
  • Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft um eine unverzügliche Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 03.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 03.12.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung sämtlicher Flugverbindungen)


Aktuelles
Einstellung sämtlicher Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben bis zunächst 13. Dezember 2021 sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Die Sonderfährverbindungen sind ebenfalls eingestellt. Eine Verlängerung der Maßnahmen über den 13. Dezember 2021 hinaus kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft um eine unverzügliche Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 10.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 10.12.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung sämtlicher Flugverbindungen)


Aktuelles
Einstellung sämtlicher Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben bis zunächst 31. Dezember 2021 sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Die Sonderfährverbindungen sind ebenfalls eingestellt. Eine Verlängerung der Maßnahmen über den 31. Dezember 2021 hinaus kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft um eine unverzügliche Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 27.12.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 27.12.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung sämtlicher Flugverbindungen)


Aktuelles
Einstellung sämtlicher Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben bis zunächst 31. Januar 2022 sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Die Sonderfährverbindungen sind ebenfalls eingestellt. Eine Verlängerung der Maßnahmen über den 31. Januar 2022 hinaus kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft um eine unverzügliche Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 31.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 31.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einstellung sämtlicher Flugverbindungen)


Aktuelles
Einstellung sämtlicher Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben bis zunächst 7. Februar 2022 sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Die Sonderfährverbindungen sind ebenfalls eingestellt. Es wurde angekündigt, dass der Flugverkehr zum 7. oder 8. Februar 2022 schrittweise wieder aufgenommen werden soll. Zu Einreisebedingungen und möglichen Flug- bzw. Fährverbindungen liegen derzeit keine Informationen vor.
  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung und bemühen Sie sich selbständig mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft um eine Rückreise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 02.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 02.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schrittweise Wiederaufnahme der Flugverbindungen)


Aktuelles
Schrittweise Wiederaufnahme der Flugverbindungen

Die marokkanischen Behörden haben bis zunächst 6. Februar 2022, 23:59 Uhr, sämtliche Flüge von und nach Marokko ausgesetzt. Die Sonderfährverbindungen sind ebenfalls eingestellt. Es wurde angekündigt, dass der Flugverkehr zum 7. Februar 2022 schrittweise wieder aufgenommen werden soll. Zu möglichen Flugverbindungen liegen derzeit keine Informationen vor. Zu den Einreisevoraussetzungen siehe COVID-19 – Einreise.
  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 08.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 08.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schrittweise Wiederaufnahme der Flugverbindungen)


Aktuelles
Schrittweise Wiederaufnahme der Flugverbindungen

Der Flugverkehr von und nach Marokko wurde zum 7. Februar 2022 schrittweise wieder aufgenommen. Die Fährverbindungen bleiben vorerst eingestellt. Zu den Einreisevoraussetzungen siehe COVID-19 – Einreise.
  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen mit Ihrer Transportgesellschaft in Verbindung.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 28.03.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Stand 28.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfernung des Abschnitts „Eingeschränkte konsularische Betreuung“)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien
, mit Ausnahme der beliebten Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga, wird abgeraten. Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen.

Demonstrationen können sich spontan und unerwartet entwickeln. Zuletzt kam es in verschiedenen Städten Marokkos zu nicht genehmigten Protesten und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch im Zusammenhang mit öffentlichen Sportveranstaltungen. Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.
  • Versuchen Sie nicht, die Landesgrenze nach Algerien zu überschreiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.

Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Es besteht ein erhebliches Risiko, Opfer einer Entführung zu werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel aller Art, auch am Grenzübergangspunkt zu Mauretanien.
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
  • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
  • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
  • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu empfindlichen Freiheitsstrafen.
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Bankkarte hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Bankkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 07.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 07.06.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Der reguläre Flugverkehr von und nach Marokko wurde wiederaufgenommen.

Die Fährverbindungen mit Spanien wurden teilweise wiederaufgenommen. Der Fährverkehr von und nach Frankreich bzw. Italien wird seit Anfang Juni 2022 schrittweise wieder aufgenommen.

Zu den Einreisevoraussetzungen siehe COVID-19 – Einreise.
  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen und Konditionen mit der Transportgesellschaft in Verbindung. Der Zugang zu den Fährhäfen soll nur mit vorab gebuchten Tickets möglich sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 18.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 18.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Zugang zu den Fährhäfen)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Zugang zu den Fährhäfen

Der Zugang zu den Fährhäfen soll nur mit vorab gebuchten Tickets möglich sein. Zu den Einreisevoraussetzungen siehe COVID-19 – Einreise.
  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen und Konditionen mit der Transportgesellschaft in Verbindung.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Touristen dürfen max. 2.000 MAD ein- oder ausführen.

Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die ONSSA (Office National des Sécurité sanitaire des produits alimentaires).

Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist verboten. Weitergehende Informationen zur Einfuhr von Waren und aktuellen Devisenbestimmungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

Einfuhr eines Fahrzeugs
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 05.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 05.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streik der Flughafensicherheit)
- Reiseinfos (Ergänzung Streunende Hunde)


Aktuelles
Streik der Flughafensicherheit

Die Mitarbeiter der Flughafensicherheit in Marokko haben Streikaktionen ab Samstag, 8. Oktober 2022, angekündigt. Es kann ab diesem Zeitpunkt zu Flugannullierungen, Einschränkungen und Verzögerungen kommen.
  • Kontaktieren Sie für weitergehende Informationen Ihre jeweilige Fluggesellschaft.
Reiseinfos
Streunende Hunde

Es gibt vermehrt Berichte über Angriffe von wilden Hunden auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden.
  • Halten Sie stets Abstand zu wilden Hunden und nähern Sie sich in keinem Fall Gruppen von streunenden Hunden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 17.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 17.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wegfall des Abschnitts Streik der Flughafensicherheit)
- Reiseinfos (Streunende Hunde)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Restgültigkeit; Visum)


Reiseinfos
Streunende Hunde

Es gibt vermehrt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können.
  • Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen von streunenden Hunden und nähern Sie sich ihnen in keinem Fall.
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: ja
  • Vorläufiger Reisepass: ja
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Kinderreisepass: ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein (Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom 26.10.2020). Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.

Die Einreise nur mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichem Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.

Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 31.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko
Unverändert gültig seit: 31.10.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Minderjährige; Einfuhrbestimmungen; Einfuhr eines Fahrzeugs)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.

Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
  • Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
  • Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die deutsche Botschaft in Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.

Über eine vor Ablauf des visumfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichem Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.

Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.

Minderjährige
Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die ONSSA (Office National des Sécurité sanitaire des produits alimentaires).

Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

Weitergehende Informationen zur Einfuhr persönlicher Gegenstände, Waren und zu Einfuhr von Waren und aktuellen Devisenbestimmungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium .

Einfuhr eines Fahrzeugs
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kraftfahrzeug darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
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Hinweise zum Corona-Virus in Marokko siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Zu den Einfuhrbestimmungen siehe auch Artikel vom 28.10.2022 bei Maghreb Post:
Marokko - Zoll reduziert freie Wareneinfuhr auf 2.000 MAD

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