Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 08.02.2011
(Unverändert gültig seit: 08.02.2011)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Auch in Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 21.02.2007 - 14.09.2012
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 08.02.2011
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Günther Schulz
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 21.02.2007 - 14.09.2012
Dem Menschen ist die Angst angeboren. Wenn er keine Anlässe zur Angst hat, sucht er sich welche.
(Helmut Glatz, *1939, Schriftsteller)
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Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 21.02.2007 - 14.09.2012
Hallo Günter,
du verwechselst in diesem Zusammenhang Angst und Vorsicht.
Angst ist ein natürlicher Instinkt, der dem Schutz des Lebens dient.
Vorsicht ist eine Warnung oder die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte
Grüsse
Alexander
du verwechselst in diesem Zusammenhang Angst und Vorsicht.
Angst ist ein natürlicher Instinkt, der dem Schutz des Lebens dient.
Vorsicht ist eine Warnung oder die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte
Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 22.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 22.03.2011
(Unverändert gültig seit: 22.03.2011)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Marokko
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Auch in Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Medizinische Versorgung
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 28.04.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 28.04.2011
(Unverändert gültig seit: 28.04.2011)
Aktuelle Hinweise
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine Bombenexplosion, die nach ersten Berichten viele Tote und Verletzte forderte. Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Marokko
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Auch in Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Medizinische Versorgung
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 29.04.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand 29.04.2011 (Unverändert gültig seit: 29.04.2011)
Aktuelle Hinweise
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Die marokkanischen Behörden gehen von einem terroristischen Hintergrund aus. Das Auswärtige Amt rät - wie in allen Ländern der Region - zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Marokko
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Die marokkanischen Behörden gehen von einem terroristischen Hintergrund aus. In Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 19.07.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 19.07.2011
(Unverändert gültig seit: 19.07.2011)
Aktuelle Hinweise
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Die marokkanischen Behörden gehen von einem terroristischen Hintergrund aus. Das Auswärtige Amt rät - wie in allen Ländern der Region - zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Marokko
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Die marokkanischen Behörden gehen von einem terroristischen Hintergrund aus. In Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Dieser soll mind. noch 6 Monate gültig sein. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Weitere Anmerkungen
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Medizinische Versorgung
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 01.09.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Marokko:
Stand 01.09.2011
(Unverändert gültig seit: 01.09.2011)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Marokko
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Marokko ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Terrorismus
Am 28. April 2011 ereignete sich in einem Café in Marrakesch eine schwere Bombenexplosion, die mehrere Todesopfer und Verletzte - darunter auch Ausländer - forderte. Die marokkanischen Behörden gehen von einem terroristischen Hintergrund aus. In Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus. Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven Al Quaida in Maghreb (AQM) auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten und für religiöse Kultstätten sowie für symbolträchtige Daten, wie zum Beispiel hohe religiöse und andere Feiertage. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Reisen über Land
Von Fahrten in und durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt - insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert. Dieser soll mind. noch 6 Monate gültig sein. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Weitere Anmerkungen
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Devisen müssen bei Einfuhr ab einem Gegenwert von 100.000,-- Dirham (derzeit ca. 8.950,-- €) deklariert werden. Die Deklarationsbescheinigung ist aufzubewahren und erforderlichenfalls bei Ausfuhr wieder vorzuzeigen. Sie ist nur einmal gültig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Medizinische Versorgung
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 14.09.2012
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Marokko:
Stand 14.09.2012 (Unverändert gültig seit: 14.09.2012)
Aktuelle Hinweise
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse um den umstrittenen islamfeindlichen Film wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird insbesondere empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise für Marokko wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweis Marokko ab 18.09.2012
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