Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 01.02.2006 Unverändert gültig seit: 01.02.2006
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere.
Vorsicht ist bei den kleinen, unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstraßen angebracht, wo es wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Bitte beachten Sie auch die Reisehinweise, insbesondere unter den "Allgemeinen Informationen" die Hinweise für Autofahrer!
Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Manfred Franz
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Warnung Namibia 14.01.2007
In meinem Forum erhielt ich einen Eintrag über eine Warnung in Namibia. Eine, wie ich finde, sehr wichtige Information. Deshalb kopiere ich den Text auch mal hier.
Zitat:
Vorsicht in Namibia!!! Raubüberfälle sind an der Tagesordnung!
Wir waren im Dezember in Namibia und sind in unserem 4x4 Camper mittags im belebten Ortszentrum von Okahandja ausgeraubt worden, zugesehen haben mindestens 50 Leute, man wird aus dem Auto gelockt (die nutzen die Hilfsbereitschaft total aus!!!), keiner der umstehenden Leute hilft, der Polizeiapparat ist in einem erbärmlichen Zustand!!! Beim Wiederbeschaffen der Ausweispapiere in der deutschen Botschaft in Windhuk wurde mir mitgeteilt, dass das mittlerweile "Normalzustand" ist, dass auch mitten in Windhuk z.B. einem deutschen Ehepaar die Gürtel mit den Reiseunterlagen vom Leib geschnitten wurden..., ein anderes deutsches Ehepaar wurde in Da Viljoen ebenfalls ausgeraubt und zwar vom Sicherheitspersonal!!! Wir haben noch viele ähnliche Geschichten gehört und man kommt schon mal auf den Gedanken, dass das Alles sehr organisiert ist! Was uns alle wundert ist, dass das auswärtige Amt sich mit Warnungen zu Namibia so sehr zurückhält, das kann einem schon auch zu denken geben!
Zitat:
Vorsicht in Namibia!!! Raubüberfälle sind an der Tagesordnung!
Wir waren im Dezember in Namibia und sind in unserem 4x4 Camper mittags im belebten Ortszentrum von Okahandja ausgeraubt worden, zugesehen haben mindestens 50 Leute, man wird aus dem Auto gelockt (die nutzen die Hilfsbereitschaft total aus!!!), keiner der umstehenden Leute hilft, der Polizeiapparat ist in einem erbärmlichen Zustand!!! Beim Wiederbeschaffen der Ausweispapiere in der deutschen Botschaft in Windhuk wurde mir mitgeteilt, dass das mittlerweile "Normalzustand" ist, dass auch mitten in Windhuk z.B. einem deutschen Ehepaar die Gürtel mit den Reiseunterlagen vom Leib geschnitten wurden..., ein anderes deutsches Ehepaar wurde in Da Viljoen ebenfalls ausgeraubt und zwar vom Sicherheitspersonal!!! Wir haben noch viele ähnliche Geschichten gehört und man kommt schon mal auf den Gedanken, dass das Alles sehr organisiert ist! Was uns alle wundert ist, dass das auswärtige Amt sich mit Warnungen zu Namibia so sehr zurückhält, das kann einem schon auch zu denken geben!
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 25.01.2007
Auswärtig AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 25.01.2007 (Unverändert gültig seit: 25.01.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität: Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Vermeiden Sie, sichtbar mit größeren Geldbeträgen oder Kreditkarten zu hantieren oder aufwendigen Schmuck zu tragen!
Lassen Sie keine Wertsachen sichtbar in Ihrem Auto liegen!
Geben Sie keine Gelegenheit zum Diebstahl Ihres Wagens!
Wenn Sie mit dem Kfz. unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an.
Vorsicht ist bei den kleinen, unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstraßen angebracht, wo es wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Und noch ein Tipp: Kopieren Sie Ihren Reisepass inklusive der Seite mit dem namibischen Einreisestempel und führen Sie die Kopie mit sich. Das Original hinterlegen Sie am besten im Hotel. Nützlich ist auch das Eingeben/Scannen Ihrer Pässe und anderer Dokumente in Ihr Email-Postfach, wenn Sie ein solches haben.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola: Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Grenze im Grenzgebiet zu Angola an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert ist. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Besondere Hinweise für das Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia: In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied dernamibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen. Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Rechnen Sie mit Tieren (Wild, Rinder, Ziegen), die unvermittelt vor Ihrem Wagen Ihren Weg kreuzen können. Der Zusammenstoß mit einem Kudu, Oryx oder Rind ist vergleichbar mit der Kollision mit einem Mittelklassewagen! Ebenso gefährlich wie die Kollision ist ein abrupter Ausweichversuch, der schnell zum Überschlagen führt! Vermeiden Sie aus diesem Grund, in der Dämmerung oder in der Nacht zu fahren!
Fahren auf Schotterpisten:
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen. Fahren Sie nicht über 80 km/h, da Sie leicht auch auf gerader Piste wegen Unebenheiten ins Schleudern geraten können. Bei über 80 km/h kann kein schleudernder Wagen auf der Piste gehalten werden. In Kurven, auf abschüssigen Strecken oder falls Sie ein Fahrzeug mit hohem Schwerpunkt fahren (geländegängige Allradfahrzeuge, Doppelkabiner, Pick-ups), aber auch bei VW-Bussen ist besondere Vorsicht erforderlich! Mit Dachlasten (Dachzelt o.ä.) erhöht sich das Risiko des Schleuderns und Überschlagens zusätzlich!
Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Sollten Sie dennoch ins Schleudern geraten, versuchen Sie, Über-Korrigieren der Steuerung oder Vollbremsung zu vermeiden! Geraten Sie beim Schleudern auf die Böschung, versuchen Sie nicht, den Wagen sofort wieder auf die Piste zurückzulenken. Sie stellen den Wagen dann nämlich mit Außenneigung quer zur Fliehkraft: Der Wagen überschlägt sich fast unvermeidlich. Versuchen Sie lediglich, durch leichtes Lenken festen Hindernissen, wie einem Baum oder Stein, auszuweichen. Erst wenn Sie im Flachen sind, sollten Sie versuchen, den Wagen ohne Ruck wieder in Richtung Pistendamm zu lenken.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). 1 N$ entspricht derzeit 0,1047 € (Stand 15.12.2006). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Wichmannstr. 5, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der nambischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Efahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen.
Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisieren nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen (in Deutschland Injektionsimpfung). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut Typhus und Meningitis sinnvoll sein.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Sonnenschutz (Sunblocker) ist daher unbedingt erforderlich.
Malariavorkommen: Hohes, ganzjähriges Übertragungsrisiko im Norden des Landes an der Grenze zu Angola und im Caprivi – Streifen, überwiegend Malaria tropica. Im übrigen Norden (z.B. Etosha Pfanne) und Nordosten mittleres Risiko mit Zunahme während der Regenzeit. Südlich davon geringes Risiko, in Richtung Windhuk abnehmend. Kein Risiko in Windhuk und in der südlichen Landeshälfte. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel. Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden. Für einen Safariaufenthalt in der Etosha Pfanne kommt z.B. MalaroneR in Betracht.
HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 26.06.2007
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.06.2007 (Unverändert gültig seit: 26.06.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität: Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Vermeiden Sie, sichtbar mit größeren Geldbeträgen oder Kreditkarten zu hantieren oder aufwendigen Schmuck zu tragen!
Lassen Sie keine Wertsachen sichtbar in Ihrem Auto liegen!
Geben Sie keine Gelegenheit zum Diebstahl Ihres Wagens!
Wenn Sie mit dem Kfz. unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an.
Vorsicht ist bei den kleinen, unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstraßen angebracht, wo es wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Und noch ein Tipp: Kopieren Sie Ihren Reisepass inklusive der Seite mit dem namibischen Einreisestempel und führen Sie die Kopie mit sich. Das Original hinterlegen Sie am besten im Hotel. Nützlich ist auch das Eingeben/Scannen Ihrer Pässe und anderer Dokumente in Ihr Email-Postfach, wenn Sie ein solches haben.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola: Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Grenze im Grenzgebiet zu Angola an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert ist. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Besondere Hinweise für das Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia: In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein, der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann.
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied dernamibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen. Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Rechnen Sie mit Tieren (Wild, Rinder, Ziegen), die unvermittelt vor Ihrem Wagen Ihren Weg kreuzen können. Der Zusammenstoß mit einem Kudu, Oryx oder Rind ist vergleichbar mit der Kollision mit einem Mittelklassewagen! Ebenso gefährlich wie die Kollision ist ein abrupter Ausweichversuch, der schnell zum Überschlagen führt! Vermeiden Sie aus diesem Grund, in der Dämmerung oder in der Nacht zu fahren!
Fahren auf Schotterpisten:
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen. Fahren Sie nicht über 80 km/h, da Sie leicht auch auf gerader Piste wegen Unebenheiten ins Schleudern geraten können. Bei über 80 km/h kann kein schleudernder Wagen auf der Piste gehalten werden. In Kurven, auf abschüssigen Strecken oder falls Sie ein Fahrzeug mit hohem Schwerpunkt fahren (geländegängige Allradfahrzeuge, Doppelkabiner, Pick-ups), aber auch bei VW-Bussen ist besondere Vorsicht erforderlich! Mit Dachlasten (Dachzelt o.ä.) erhöht sich das Risiko des Schleuderns und Überschlagens zusätzlich!
Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Sollten Sie dennoch ins Schleudern geraten, versuchen Sie, Über-Korrigieren der Steuerung oder Vollbremsung zu vermeiden! Geraten Sie beim Schleudern auf die Böschung, versuchen Sie nicht, den Wagen sofort wieder auf die Piste zurückzulenken. Sie stellen den Wagen dann nämlich mit Außenneigung quer zur Fliehkraft: Der Wagen überschlägt sich fast unvermeidlich. Versuchen Sie lediglich, durch leichtes Lenken festen Hindernissen, wie einem Baum oder Stein, auszuweichen. Erst wenn Sie im Flachen sind, sollten Sie versuchen, den Wagen ohne Ruck wieder in Richtung Pistendamm zu lenken.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Wichmannstr. 5, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der nambischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Efahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen.
Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Anfang 2007 ist es im Norden ( Outapi Region ) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A und B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus,Cholera (oral) und Meningitis ACWY sinnvoll sein.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel.
Malariavorkommen: hohes, ganzjähriges Übertragungsrisiko im Norden des Landes an der Grenze zu Angola und im Caprivi – Streifen, überwiegend Malaria tropica. Im übrigen Norden (z.B. Etosha Pfanne) und Nordosten mittleres Risiko mit Zunahme während der Regenzeit. Südlich davon geringes Risiko, in Richtung Windhuk abnehmend. Kein Risiko in Windhuk und in der südlichen Landeshälfte. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel. Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden. Für einen Safariaufenthalt in der Etosha Pfanne kommt z.B. MalaroneR in Betracht.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishamaniase, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem. Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt über 15 %. Es stellt eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen / Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. In den großen Städten ist sie befriedigend. Im Land vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch gut ausgebildete Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluß einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 29.06.2007 (Unverändert gültig seit: 29.06.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität: Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola:
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Besondere Hinweise für das Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann). In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied dernamibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten:
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Wichmannstr. 5, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der nambischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Efahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen.
Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Anfang 2007 ist es im Norden ( Outapi Region ) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz:
Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A und B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus,Cholera (oral) und Meningitis ACWY sinnvoll sein.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel.
Malariavorkommen: hohes, ganzjähriges Übertragungsrisiko im Norden des Landes an der Grenze zu Angola und im Caprivi – Streifen, überwiegend Malaria tropica. Im übrigen Norden (z.B. Etosha Pfanne) und Nordosten mittleres Risiko mit Zunahme während der Regenzeit. Südlich davon geringes Risiko, in Richtung Windhuk abnehmend. Kein Risiko in Windhuk und in der südlichen Landeshälfte. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel. Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden. Für einen Safariaufenthalt in der Etosha Pfanne kommt z.B. MalaroneR in Betracht.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishamaniase, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem. Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt über 15 %. Es stellt eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen / Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. In den großen Städten ist sie befriedigend. Im Land vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch gut ausgebildete Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Namibia 27.06.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 27.06.2008 (Unverändert gültig seit: 27.06.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu AngolaDie Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann). In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Wichmannstr. 5, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der nambischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Stand 02.09.2008 (Unverändert gültig seit: 02.09.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu AngolaDie Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann). In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17, 14052 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
und was machen moped und quadfahrer? gar nicht erst hinfahren? welche erfahrung haben denn wüschifahrer in jüngster vergangenheit gemacht?Alexander bzw. Auswärtiges Amt hat geschrieben:Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
-
Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
Hallo Jörg,
Grüsse
Alexander
Ein Quad ist ein Kfz = Kraftfahrzeug oder glaubst du, ein Quad ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine?schnorr hat geschrieben:und was machen moped und quadfahrer? gar nicht erst hinfahren? welche erfahrung haben denn wüschifahrer in jüngster vergangenheit gemacht?Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Grüsse
Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
na, meins war schon eine lof-zugmaschiene, also ein landwirtschaftliches gerät
aber das problem: ich kann keine türen zumachen, weil keine da sind. und bin so den bösen buben ausgesetzt.
aber das problem: ich kann keine türen zumachen, weil keine da sind. und bin so den bösen buben ausgesetzt.
Zuletzt geändert von schnorr am Di 2. Sep 2008, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
Landwirtschaft ... passt ... KuhwadAlexander hat geschrieben:Ein Quad ist ein Kfz = Kraftfahrzeug oder glaubst du, ein Quad ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine?![]()
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 16.10.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Namibia:
Stand 16.10.2008 (Unverändert gültig seit: 16.10.2008)
Aktueller Hinweis
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen Grenze sind derzeit von Überschwemmungen betroffen. Vor Reisen in diese Landesteile sollten Erkundigungen z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft eingeholt werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 06.03.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 06.03.2009 (Unverändert gültig seit: 06.03.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen Grenze sind in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar und März, regelmäßig von Überschwemmungen betroffen. Vor Reisen in diese Landesteile sollten Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 03.04.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 03.04.2009 (Unverändert gültig seit: 03.04.2009)
Aktueller Hinweis
Die sechs nördlichen Provinzen Omusati, Oshana, Ohangwena, Oshikoto, Okavango und Caprivi sind wegen heftiger Überschwemmungen zum Notstandsgebiet erklärt worden. (siehe auch Sicherheitshinweise).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 05.06.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Namibia:
Stand 05.06.2009 (Unverändert gültig seit: 05.06.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.
Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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