Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 19.10.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Wanderungen und Trekkingtouren)
- Einreise und Zoll (Visum: Visum vor der Einreise; Überschreitung des Aufenthalts; Verlust des Ausweisdokuments)
Aktuelles
Nach der verheerenden Sturzflut vom 26. August 2026 im Langtang-Grenzgebiet zu Tibet, haben die nepalesischen Behörden die Such- und Hilfsmaßnahmen im Rasuwa-Distrikt Anfang Oktober 2026 eingestellt. Eine weitere Sturzflut am 11. Oktober 2026 im Gurkha-Distrikt verursachte geringere Zerstörungen.
Weitere Sturzfluten können in Nepal insbesondere während der Monsunzeit z.B. nach Starkregen, Erdrutschen oder Gletscherseeausbrüchen unvermittelt und mit äußerster Heftigkeit auftreten. Überflutungen, Steinschläge sowie Gerölllawinen haben Auswirkungen auf die Straßenverhältnisse, es kann zu kurzfristigen Sperrungen und lokalen nächtlichen Fahrverboten kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Situation und informieren Sie sich auf dieser Webseite über aktuelle Straßensperrungen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Prüfen Sie kritisch, ob die derzeitigen Wetterverhältnisse eine sichere Wanderung zu Ihrem geplanten Ziel zulassen.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts; weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihren Daten stets aktuell.
Wanderungen und Trekking-Touren
Siehe Aktuelles.
Trekking und Bergsteigen erfreuen sich in Nepal immer größerer Beliebtheit.
Wandernde sollten ihre Strecken im Gebirge immer entsprechend ihrer individuellen körperlichen Leistungsfähigkeit wählen und sich dabei nicht überschätzen.
Im Himalaya kommt es immer wieder zu schwerwiegenden, auch tödlichen, Unfällen. Vor allem in Lagen über 3.000 m darf die Gefahr der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Kondition und Leistungsfähigkeit von Reisenden, die nicht bereits akklimatisiert sind, müssen
vor einer Wanderung mit den Bergführenden besprochen und realistisch eingeschätzt werden.
Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturzfluten, Gerölllawinen und Schneefall sowie die damit einhergehenden Gefahren stellen ein hohes Risiko für Wanderungen und Trekkingtouren im Hochgebirge dar. Sie treten vor allem in den Übergangsperioden zwischen Trocken- und Regenperioden (Monsunzeit) auf, siehe Natur und Klima. Die konsequente Abfrage der Wettervorhersagen und ihre Bewertung gemeinsam mit Bergführenden oder Reiseagenturen wird dringend empfohlen. Auch der hohe Besucherandrang auf zahlreichen Routen und Gipfelstrecken erhöht die Unfallgefahr.
Zudem ist das Telekommunikationsnetz nicht flächendeckend stabil ausgebaut, sodass nicht überall Empfang herrscht. Die Mitnahme entsprechender Notfallkommunikationsmittel (z.B. eines Notfallsenders bzw. geeigneter Geräte zur Absetzung von Notfallsignalen) wird empfohlen.
Rückholungen sind kostenintensiv, aufwendig und gefährden auch die Rettungsmannschaften. Der Verzicht auf eine Rückholversicherung, die auch eine Helikopterevakuierung einschließt, verzögert notwendige Rettungsmaßnahmen erheblich bzw. gefährdet diese erheblich.
Seit 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Bergführenden getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details können z.B. über die
Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTB) in Erfahrung gebracht werden.
Alle Trekking-Reisenden müssen eine gültige TIMS Card („Trekkers' Information Management System“) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des
Nepal Tourism Board (NTB) bzw. der
Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine
Trekking Permit erforderlich.
Genehmigungen müssen immer den gesamten Zeitraum des geplanten Treks umfassen. Sollten die Unterlagen vor Ende des Treks abgelaufen sein, drohen
hohe Geldbußen sowie ggfs. weitere rechtliche Folgen.
Weitere Details halten z.B. die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTB) bereit.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen und lizensierten Bergführenden sowie ggf. das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
- Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Bergführenden. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse beim Nepal Tourism Board (NTB), in der lokalen Presse und bei Ihrer Reiseagentur.
- Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TIMS-Card.
- Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein - schließen Sie vor dem Start eine Rückholversicherung ab, die eine Helikopterevakuierung beinhaltet.
- Wandern Sie nur auf bekannten Routen und in Gruppen. Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
- Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
- Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die dortige Wetter- und Sicherheitslage sowie zu Notunterkünften ein.
- Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
- Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot umgehend wieder ab; siehe Gesundheit.
Einreise und Zoll
Visum
Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der
nepalesischen Botschaft in Berlin sowie beim nepalesischen Honorarkonsul in München beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überschreiten des genehmigten Aufenthaltes hat in Nepal erhebliche Konsequenzen.
Bei einem Überschreiten des legalen Aufenthaltes (Gültigkeit des Visums) fallen Gebühren in Höhe von 8 USD pro Tag an. Bei der Überschreitung um bis zu eine Woche kann die Zahlung direkt am Flughafen erfolgen, ab 7 Tagen ist vor der Ausreise die Vorsprache beim Immigration Department verpflichtend.
Die Aufenthaltsüberschreitung um 150 Tage und mehr ist ein Straftatbestand. Die Straftat des Überziehens der Aufenthaltserlaubnis (overstay) wird mit 50.000 NPR (ca. 360 US-Dollar) belegt; bei Nichtzahlung erfolgt ausnahmslos Inhaftierung. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer weiteren Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Verlust des Ausweisdokuments/Ausstellung Ersatzdokument
Bei Verlust des visierten Ausweisdokuments und Ausstellung eines Ersatzdokuments ist Vorsprache bei Immigration erforderlich, um das Visum in das neu ausgestellte Ausweisdokument übertragen zu lassen. Die Gebühren (aktuell 3 USD) sind vorab online einzuzahlen.