Reise-/Sicherheitshinweis Polen 05.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 05.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 11.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine)


Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beiden Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen ununterbrochenen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen sehr stark überlastet. Bei der Ausreise aus der Ukraine muss mit langen Wartezeiten zwischen mehreren Stunden und in Einzelfällen sogar ganzen Tagen gerechnet werden.

Abholer von Geflüchteten können nicht mehr direkt zur Grenzstation fahren, sondern müssen sich zunächst in einem der grenznahen Willkommenszentren registrieren lassen und anschließend auf festgelegten Parkplätzen auf die Ankunft der Geflüchteten warten.

Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Polen siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 06.04.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 06.04.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine)


Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stark frequentiert.

Abholer von Geflüchteten können nicht mehr direkt zu Grenzstation fahren, sondern müssen sich zunächst in einem der grenznahen Willkommenszentren registrieren lassen und anschließend auf festgelegten Parkplätzen auf die Ankunft der Geflüchteten warten.

Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt.
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Hinweise zum Corona-Virus in Polen siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 27.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 27.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine, Situation an der Grenze zu Belarus)


Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stark frequentiert. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt.

Situation an der Grenze zu Belarus
Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation gibt es zur Sicherung der Grenzeinrichtungen einen 220 m langen Sperrstreifen von der Grenze zu Belarus. Es ist mit Einschränkungen und verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

Offizielle Informationen werden auf der Webseite der polnischen Behörden zur Verfügung gestellt.
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Hinweise zum Corona-Virus in Polen siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 10.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 10.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine, Situation an der Grenze zu Belarus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einreise mit dem Fahrzeug)


Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
  • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.
Situation an der Grenze zu Belarus
Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.

Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind entfallen, stichprobenartige Kontrollen sind jedoch möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Einreise mit dem Fahrzeug
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 16.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 16.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zu Kaliningrad)


Aktuelles
Situation an der Grenze zu Kaliningrad

An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es (vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen) zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu 23 Stunden können dort nicht ausgeschlossen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 17.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 17.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation)
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Aktuelles
Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation

Seit dem 17. September 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Reiseinfos
Grenzkontrollen

Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze entfallen, stichprobenartige Kontrollen oder die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind jedoch möglich. Infolgedessen kann es immer zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 23.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 23.01.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Überarbeitung Gesundheitsteil


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin .

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App .

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t. Aktuelle Informationen über mautpflichtige Straßen in Polen bietet diese Karte.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen .

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.

Gesundheit
Impfschutz / Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 23.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 23.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte an der Grenze zu Deutschland)


Aktuelles
Protest und Blockadeaktionen polnischer Landwirte an der Grenze zu Deutschland

Polnische Landwirte planen ab 25. Februar 13:00 Uhr eine Blockade der Autobahn BAB12/A2/E30 auf polnischer Seite der Grenze bei Frankfurt/Oder. Voraussichtlich wird der Bereich der Anschlussstelle Słubice bis zum ehemaligen Grenzübergang beiderseitig mit bis zu 500 landwirtschaftlichen Fahrzeugen blockiert. Der Bereich der Kreisstraße 29 (Słubice - Krosno Odrzanski) soll nicht betroffen sein.

Die Dauer der Blockade und mögliche weitere Protestaktionen sind derzeit nicht absehbar. Mit erheblichen Verkehrseinschränkungen, auch nach Aufhebung der Blockade muss gerechnet werden.
  • Berücksichtigen Sie die Verkehrseinschränkungen bei Ihrer Reiseplanung und umfahren Sie den Bereich weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 01.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 01.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte an der Grenze zu Deutschland)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Protest und Blockadeaktionen polnischer Landwirte

Derzeit kommt es zu Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte, dies kann auch die Grenzübergänge nach Deutschland betreffen.
  • Berücksichtigen Sie die Verkehrseinschränkungen bei Ihrer Reiseplanung und umfahren Sie den Bereich weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t. Aktuelle Informationen über mautpflichtige Straßen in Polen bietet diese Karte.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 30.04.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 30.04.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau[ beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t. Aktuelle Informationen über mautpflichtige Straßen in Polen bietet diese Karte.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

In manchen Fällen (besonders hoher Alkoholgehalt im Blut, Straftaten und Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstäter, etc.) wird das entsprechende Kfz konfisziert oder der Fahrer zur Zahlung des Gegenwerts des Fahrzeugs verpflichtet.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 07.08.2024

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Stand 07.08.2024

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- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine)


Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

Am Grenzübergang in Dorohusk sind voraussichtlich bis Mitte November 2024 erhebliche Behinderungen des Fahrzeugverkehrs und längere Wartezeiten beim Grenzübertritt aufgrund von Sanierungsarbeiten zu erwarten.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
  • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 03.09.2024

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- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


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Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert. Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

Für die meisten Autobahnen in Polen wurden die Mautgebühren für Pkws und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgehoben.

Mautpflichtig bleiben aktuell folgende Strecken:
  • A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km
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Es muss ganztägig mit Tagfahrlicht gefahren werden. Ein Warndreieck muss, ein Feuerlöscher sollte mitgeführt werden.

Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung, bis hin zu Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstäter etc.)

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht. Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer anzuhalten.

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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 13.09.2024

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Für den Süden Polens sind für das Wochenende heftige Regenfälle und Hochwasser vorhergesagt.

Die Nummer +47 8713 011 für den Diensthabenden der Polizei ist auch im Fall einer Hochwassergefahrenlage zu nutzen. Von deutschen oder englischen Sprachkenntnissen kann jedoch nicht in jedem Fall ausgegangen werden.
  • Bitte leisten Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Funkzellennachrichten der polnischen Behörden Folge, die an ausländische Nummern auch in englischer Sprache versandt werden.
  • Über die aktuelle Lage können Sie sich auf der Website des polnischen Wetterinstituts www.imgw.pl auf dem Laufenden halten.
  • Halten Sie sich fern von Bächen und Flüssen, diese können durch Zufluss schnell anschwellen, auch wenn Regen lokal moderat ist.
  • Bitte seien Sie besonders vorsichtig in den polnischen Gebirgsregionen.
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- Aktuelles
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Aktuelles
Für den Süden und Westen Polens gelten weiterhin Hochwasserwarnungen und teilweise Hochwasseralarm. Weite Teile der Grenzregion zu Tschechien wurden für 30 Tage zum Katastrophengebiet erklärt.

Es ist weiterhin mit Hochwasser, Überschwemmungen und Straßensperrungen zu rechnen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und Behörden.
  • Halten Sie sich fern von Bach- und Flussläufen, da diese auch bei normaler Witterung schnell anschwellen können.
  • Betreten Sie keine Deiche oder Uferbefestigungen, da diese instabil sein können.
  • Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden.
  • Bitte halten Sie sich über die lokalen Medien und über die Webseite des polnischen Wetterinstituts www.imgw.pl auf dem Laufenden.
  • Bitte leisten Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Funkzellennachrichten der polnischen Behörden Folge, die an ausländische Nummern auch in englischer Sprache versandt werden.
  • Bitte seien Sie in Gebirgsregionen besonders vorsichtig, da es zu Hang- und Erdrutschen kommen kann.
Reiseinfos
Grenzkontrollen

An der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt.

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Polen 22.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 18.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation
Seit 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Situation an der Grenze zur Ukraine
Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
  • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.
Situation an der Grenze zu Belarus
Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

Seit Juli 2024 gelten für die Einfuhr in Belarus zugelassener Pkw nach Polen neue Regeln. Zu den Bedingungen für den Grenzübertritt gehören die Anwesenheit der natürlichen Person, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, und die Nichtverwendung des Fahrzeugs für kommerzielle oder andere Zwecke, die gegen die bestehenden Sanktionen verstoßen.

Weitere Informationen bietet die polnische Regierung.

Situation an der Grenze zu Kaliningrad
An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu 23 Stunden können dort nicht ausgeschlossen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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