Auswärtiges Amt hat geschrieben:Polen
Stand 10.07.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Situation an der Grenze zur Ukraine, Situation an der Grenze zu Belarus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einreise mit dem Fahrzeug)
Aktuelles
Situation an der Grenze zur Ukraine
Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.
Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
- Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.
Situation an der Grenze zu Belarus
Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.
Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.
In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei
e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.
Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.
Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.
Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.
Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.
Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.
Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind entfallen, stichprobenartige Kontrollen sind jedoch möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.