Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Sambia:
Stand 13.08.2015 (Unverändert gültig seit: 13.08.2015)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung). Reisende sollten auf entsprechende Schwierigkeiten eingestellt sein.
In jüngster Vergangenheit sind mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen – zu diesen zählen auch Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere – kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die unter „Besondere Zollvorschriften“ genannten Regelungen zur Ausfuhr von Wildtiertrophäen aus Sambia sind unbedingt zu beachten.
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 18.06.2026
Moderator: Moderatoren
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 13.08.2015
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 21.09.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 21.09.2015
(Unverändert gültig seit: 21.09.2015)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. nördliche Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Das betrifft auch Zwischenaufenthalte in betroffenen Ländern während der Anreise, die länger als 12 Stunden dauern (Umsteigen in Nairobi und Addis Abeba). Sambia ist offiziell von der WHO als gebfieberfrei eingestuft worden, so dass nach einem Besuch des Landes (z.B. Livingstone, Victoria-Fälle) von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis mehr verlangt wird. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Meningitits (ACWY) empfohlen.
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV/AIDS
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf 15 bis 30% je nach Bevölkerungsgruppe und Region. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Im „Kupfergürtel“ und in der Zentralprovinz gab es auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Typhuskranke. Neben hygienischen Maßnahmen – s.u. – kann die Schutzimpfung eine Typhuserkrankung verhindern.
Nach starken Regenfällen können gelegentlich Cholerainfektionen auftreten, auch in den ärmeren Stadtvierteln der Hauptstadt Lusaka. In diesem Jahr gab es Ausbrüche in der Nordprovinz unweit des Tanganyikasees. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Masern
In 2012 gab es eine Masernepidemie im NW des Landes (Luapula Provinz), alle Reisenden sollten gegen Masern (Mumps und Röteln) geimpft sein.
Tollwut
Im gleichen Gebiet sind auch Tollwuterkrankungen beim Menschen aufgetreten. Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Befolgen Sie folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 19.10.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 19.10.2015
(Unverändert gültig seit: 19.10.2015)
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten.
In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßenkontrollen der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Einbrüche in Hotelzimmern - auch der gehobenen Klasse - kommen insbesondere in den Touristenzentren vor; Reisepapiere und Wertgegenstände sollten daher sicher im Safe deponiert werden.
Insbesondere in Lusaka ist eine Tendenz von Gewalttaten in den Morgenstunden zu verzeichnen. Es wird deshalb davon abgeraten, sich nach Mitternacht noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
Politische Kundgebungen und Demonstrationen
Anlässlich politischer Veranstaltungen und Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Besonders betroffen sind städtische Ballungsgebiete sowie die Umgebung von Hochschulen. Es wird Reisenden empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden und die Medienberichterstattung zu verfolgen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu klären. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber empfohlen.
Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden. Seit 14.10.2015 besteht parallel dazu die Möglichkeit der Visabeantragung über das Internet über http://www.zambiaimmigration.gov.zm/ind ... enu-styles (sog. e-Visa). Reisende erhalten nach positiv verlaufener Antragsprüfung innerhalb von ca. 3 Arbeitstagen ein Bestätigungsschreiben per Mail, welches an der Grenze vorzulegen ist. Erst dort wird die Gebühr fällig und das eigentliche Visum ausgestellt.
Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für eine zweifache Einreise (Double Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.
Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde aufgehoben.
Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall v on den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig).
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.
Ausreise
Bei Ausreise auf dem Luftweg wurde bisher eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Dies erfolgt nun durch den Einzug der Gebühr bereits mit dem Flugpreis.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 10.01.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 10.01.2017
(Unverändert gültig seit: 10.01.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
Aktuelle Hinweise
Auch nach den Wahlen vom 11. August 2016 sind politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen. Reisenden sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten.
In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern seit einiger Zeit auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Die Gründe hierfür sind nicht immer ersichtlich. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des sogenannten „Kupfergürtels“, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Bei Überfällen sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.
Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse,in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor. Reisepapiere und Wertgegenstände sollten im Safe deponiert werden.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Mitternacht noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung). Reisende sollten auf entsprechende Schwierigkeiten eingestellt sein.
In jüngster Vergangenheit sind mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen, zu denen auch Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere zählen, kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die unter „Besondere Zollvorschriften“ genannten Regelungen zur Ausfuhr von Wildtiertrophäen aus Sambia sind unbedingt zu beachten.
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Geldversorgung
Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in die Landeswährung Kwacha (ZMW), der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100,- bis 250,- €).
Die Übergangszeit nach der Währungsreform, in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist seit dem1. Juli 2013 abgelaufen. Die alten Banknoten können nicht länger verwendet werden. Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen.
Hotels
Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone gibt es gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges. Ansonsten verfügen die Unterkünfte nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.
Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich. Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Für einen Gegenwert von wenigen Euro kann eine SIM-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt und abhängig vom Netzanbieter möglich.
Gruß
Birgitt
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 10.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Sambia:
Stand 11.04.2017 (Unverändert gültig seit: 11.04.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Auch nach den Wahlen vom 11. August 2016 sind politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen. Nach der Festnahme des Oppositionsführers Hichilema am 11.04.2017 und der Ankündigung der Anklage wegen Hochverrates, ist in nächster Zeit, besonders in Lusaka, im Süden des Landes sowie in der Copperbeltregion verstärkt mit Protestaktionen zu rechnen.
Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 07.07.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Sambia:
Stand 07.07.2017 (Unverändert gültig seit: 07.07.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Nach einem Großbrand in einem zentralen Markt in Lusaka, hat Präsident Lungu am Abend des 05. Juli 2017, unter Berufung auf Art. 31 der sambischen Verfassung, die Vorstufe zum nationalen Notstand ausgerufen. Diese gilt zunächst für sieben Tage und bedarf zur Verlängerung der Bestätigung durch das Parlament. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung sind bereits angekündigt, bisher jedoch nicht veröffentlicht worden.
Politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen.
Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichneter Minefelder, abgeraten.
Auch in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Zu besonderer Vorsicht wird geraten.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern seit einiger Zeit auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Die Gründe hierfür sind nicht immer ersichtlich. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung.
Kriminalität
Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des sogenannten „Kupfergürtels“, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Bei Überfällen sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.
Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse,in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor. Reisepapiere und Wertgegenstände sollten im Safe deponiert werden.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Mitternacht noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 17.07.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sambia:
Stand 17.07.2017 (Unverändert gültig seit: 17.07.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Nach einem Großbrand in einem zentralen Markt in Lusaka, hat Präsident Lungu am Abend des 05. Juli 2017, unter Berufung auf Art. 31 der sambischen Verfassung, die Vorstufe zum nationalen Notstand ausgerufen. Das Parlament hat die Entscheidung des Präsidenten bestätigt. Die Vorstufe zum nationalen Notstand gilt damit zunächst für drei Monate. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung sind angekündigt, bisher jedoch nicht veröffentlicht worden.
Politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen.
Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 22.09.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sambia:
Stand 22.09.2017 (Unverändert gültig seit: 22.09.2017)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Das betrifft auch Zwischenaufenthalte in betroffenen Ländern während der Anreise, die länger als 12 Stunden dauern (Umsteigen in Nairobi und Addis Abeba).
Sambia ist offiziell von der WHO als gelbfieberfrei eingestuft worden, so dass nach einem Besuch des Landes (z.B. Livingstone, Victoria-Fälle) von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt wird. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Meningitis (ACWY) empfohlen.
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni während der Regenzeit) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal. Auch Städte können betroffen sein.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf etwa 13% in der Altersgruppe der 15-49 Jährigen (UNAIDS 2015). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (letzter Ausbruch 2016) vermeiden.
Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (siehe Merkblatt des AA unter www.diplo.de/reisemedizin).
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Tollwut
Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen.
Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind daher dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 15.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 15.01.2018
(Unverändert gültig seit: 15.01.2018)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Sambia ist derzeit zum wiederholten Male von einem Choleraausbruch betroffen. Näheres s. unten, unter „Durchfallerkrankungen und Cholera“.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe http://www.who.int) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Das betrifft auch Zwischenaufenthalte in betroffenen Ländern während der Anreise, die länger als 12 Stunden dauern (Umsteigen in Nairobi und Addis Abeba).
Sambia ist offiziell von der WHO als gelbfieberfrei eingestuft worden, so dass nach einem Besuch des Landes (z.B. Livingstone, Victoria-Fälle) von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt wird. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Meningitis (ACWY) empfohlen.
Malaria
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni während der Regenzeit) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal. Auch Städte können betroffen sein.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV/AIDS
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf etwa 13% in der Altersgruppe der 15-49 Jährigen (UNAIDS 2015). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (aktueller Ausbruch) vermeiden.
Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (siehe Merkblatt des AA unter http://www.diplo.de/reisemedizin).
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Tollwut
Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen.
Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind daher dringend empfohlen.
Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de)
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 12.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia:
Stand 12.07.2018
(Unverändert gültig seit: 12.07.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 26. Juli 2018 finden in Lusaka Bürgermeisterwahlen statt. Es kann zu Kundgebungen, Demonstrationen und Absperrungen kommen, wobei gewalttätige Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, sich über lokale Medien informiert zu halten und Menschenansammlungen zu meiden.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 15.12.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia
Stand 15.12.2020
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Gesundheit (Impfschutz)
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Bewaffnete Raubüberfälle konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels“, können sich aber auch in anderen Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
In der jüngeren Vergangenheit kam es vermehrt zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung werden Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet. Die Bargeldversorgung in Sambia gestaltet sich zunehmend schwierig, da sowohl der Besitz einer größeren Menge Bargeld als auch der Einsatz der Kreditkarte mit einem besonderen Risiko verbunden ist.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hat stark abgenommen. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig bzw. es ist kein Kraftstoff für die Einsatzfahrzeuge vorhanden. Das führt mittlerweile dazu, dass sich -ggf. auch gewaltbereite- „Bürgerwehren“ bilden.
Gesundheit
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher z.B. im Safe auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand
- Verriegeln Sie bei Autofahrten die Türen von innen und halten Sie Fenster geschlossen.
- Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
- Warten Sie mit Ihrem Fahrzeug in Fahrtrichtung parallel zur Straße fluchtbereit, bis das Einfahrttor geöffnet wird.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Kreditkartenkonto und seien Sie bei Abhebungen und Zahlungen besonders vorsichtig und lassen Sie Karten nie aus den Augen.
- Erwarten Sie nicht zu viel Unterstützung von der Polizei und weisen Sie ggf. unberechtigte Geldforderungen zurück oder verlangen die Einigung auf der Dienststelle mit Vorgesetzten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird eine Auffrischimpfung vier Wochen bis zwölf Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis .
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Sambia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 03.08.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia
Stand 03.08.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wahlen)
Aktuelles
Wahlen
Am 12. August 2021 finden in Sambia Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Im Umfeld der Wahlen kann es zu Protesten mit gewalttätigen Ausschreitungen kommen.
- Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern und informieren Sie sich über die örtlichen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
Hinweise zum Corona-Virus in Sambia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 17.08.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia
Stand 17.08.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wahlen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (eVisa)
Aktuelles
Wahlen
Am 12. August 2021 fanden in Sambia Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Im Nachgang der Wahlen kann es zu Protesten mit gewalttätigen Ausschreitungen kommen.Sicherheit
- Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern und informieren Sie sich über die örtlichen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
Innenpolitische Lage
Bei Demonstrationen und politisch aufgeheizten Kundgebungen sind gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete (bevölkerungsreiche Stadtviertel, sog. „Compounds“), die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen und Einkaufszentren.
In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Diese bestehen auch weiterhin in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik.Einreise und Zoll
- Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und seien Sie auch in anderen Grenzgebieten besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Online-Visum (eVisa)
Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines eVisa .
Nach der online-Beantragung und Bezahlung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50.- US-Dollar, das zur Einreise nach Zimbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 Euro pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das e-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann.
- Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.
Hinweise zum Corona-Virus in Sambia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 01.11.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia
Stand 01.11.2022
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum; e-Visa; Visa „on arrival“)
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise von der sambischen Botschaft in Berlin, online als e-Visa oder für touristische Aufenthalte auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia („on arrival“) erteilt werden kann. Seit dem 1. November 2022 sind Visa zum touristischen Aufenthalt von der Visagebühr befreit. Dies betrifft sowohl vor der Einreise beantragte Visa, als auch „Visa on arrival“.
Online-Visum (eVisa)
Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines eVisa.
Nach der Online-Beantragung und Bezahlung eventuell anfallender Gebühren (s. Visum) wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50 USD, das zur Einreise nach Simbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 EUR pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das e-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann.Visum bei Einreise („on arrival“)
- Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind ggf. anfallende Gebühren, s. Visum, in USD bar zu entrichten. Wechselgeld ist meist nicht vorhanden. Kartenzahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Hinweise zum Corona-Virus in Sambia / Zambia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35254
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Sambia 05.01.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sambia
Stand 05.01.2023
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, Visum vor der Einreise, Online-Visum)
Einreise und Zoll
Visum
Deutschland ist auf der Webseite der Zambia Immigration unter den Ländern aufgeführt, deren Staatsangehörige zur Einreise für kurzfristige Aufenthalte in Sambia kein Visum benötigen. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden.
Visum vor der Einreise
Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder Reisezwecke, die über einen reinen Aufenthalt als „Visitor“ hinausgehen, können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden.
Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.
Online-Visum (eVisa)
Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines eVisa, falls ein längerfristiger Aufenthalt geplant wird.
Nach der Online-Beantragung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50 USD, das zur Einreise nach Simbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 EUR pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
- Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.
Gruß
Birgitt




