Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 22.12.2006 (Unverändert gültig seit: 22.12.2006)
1. Aktuelle Hinweise
Für dieses Land bestehen derzeit keine aktuellen Hinweise.
2. Sicherheitshinweis
Die Sicherheitslage in Saudiarabien ist nach einer Serie terroristischer Anschläge in den Jahren 2003 und 2004 angespannt. Es liegen konkrete und ernstzunehmende Informationen vor, daß auch weiterhin Anschläge geplant werden. Frühere Anschläge haben sich gegen westliche Ziele - luxuriöse Wohnanlagen, einzelne Mitarbeiter von Unternehmen und zuletzt im Dezember 2004 das US-Generalkonsulat in Djidda – sowie gegen staatliche Ziele, insbesondere das saudi-arabische Innenministerium in Riad, gerichtet.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden sind seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben einige bemerkenswerten Erfolge erzielt. Einige Anschläge konnten vereitelt, andere im Keim erstickt werden. Eine erhebliche Zahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurde erschossen oder festgenommen.
Die terroristische Gefahr ist damit indessen nicht gebannt, weil die terroristischen Gruppierungen bestrebt sind, sich von diesen Schlägen zu erholen und zu regruppieren. Ferner besteht die Gefahr von Anschlägen fanatisierter Einzeltäter. Es wird daher empfohlen, sich bei allen Aufenthalten im Lande umsichtig zu verhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen. Das gilt besonders an Orten mit größeren Menschenansammlungen: Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren, belebte Straßen und Plätze, Moscheen, Regierungsgebäude etc.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.germanembassy.org.sa.
3. Reisehinweise
Allgemeine Informationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte. Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Es bestehen keine Devisenbeschränkungen. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden.
Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 22.12.2006 - 11.03.2013
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 01.03.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 01.03.2007 (Unverändert gültig seit: 01.03.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist angespannt. Es liegen konkrete und ernstzunehmende Informationen vor, dass auch weiterhin Anschläge geplant werden. Frühere Anschläge haben sich gegen westliche Ziele, auch einzelne Mitarbeiter von Unternehmen sowie gegen staatliche Ziele gerichtet.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden sind seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben einige bemerkenswerten Erfolge erzielt. Einige Anschläge konnten vereitelt, andere im Keim erstickt werden. Eine erhebliche Zahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurde erschossen oder festgenommen.
In den letzten Monaten hat es eine zunehmende Zahl von beunruhigenden Zwischenfällen gegeben, die deutlich machen, dass terroristische Gruppierungen im Lande präsent und erneut aktiv sind. Die kürzliche Ermordung mehrerer europäischer Reisender im Westen des Landes unterstreichen diese Einschätzung. Ferner besteht die Gefahr von Anschlägen fanatisierter Einzeltäter.
Es wird daher dringend empfohlen, sich bei allen Aufenthalten in Saudi-Arabien umsichtig zu verhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen. Das gilt besonders an Orten mit größeren Menschenansammlungen: Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren, belebte Straßen und Plätze, Moscheen, Regierungsgebäude etc.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.germanembassy.org.sa.
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen. Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte. Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen keine Devisenbeschränkungen. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 30.04.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 30.04.2007 (Unverändert gültig seit: 30.04.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist angespannt. Es liegen konkrete und ernstzunehmende Informationen vor, dass auch weiterhin Anschläge geplant werden. Frühere Anschläge haben sich gegen westliche Ziele, auch einzelne Mitarbeiter von Unternehmen sowie gegen staatliche Ziele gerichtet.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden sind seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben einige bemerkenswerten Erfolge erzielt. Einige Anschläge konnten vereitelt, andere im Keim erstickt werden. Eine erhebliche Zahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurde erschossen oder festgenommen.
In den letzten Monaten hat es eine zunehmende Zahl von beunruhigenden Zwischenfällen gegeben, die deutlich machen, dass terroristische Gruppierungen im Lande präsent und erneut aktiv sind. Ferner besteht die Gefahr von Anschlägen fanatisierter Einzeltäter.
Nach der kürzlichen Ermordung von vier europäischen Reisenden an der Straße zwischen Medina und Tabuk wird dringend empfohlen, den Nordwesten des Landes, insbesondere auch das Gebiet von Madaen Saleh, zu meiden. Darüberhinaus wird von Fahrten in die Wüsten und abseits der großen Städte abgeraten.
Ferner wird dringend empfohlen, sich bei allen Aufenthalten in Saudi-Arabien umsichtig zu verhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen. Das gilt besonders an Orten mit größeren Menschenansammlungen: Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren, belebte Straßen und Plätze, Moscheen, Regierungsgebäude etc.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.germanembassy.org.sa.
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.com einzuholen.
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte. Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Besondere Zollvorschriften
Es bestehen keine Devisenbeschränkungen. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden.
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Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist angespannt. Es liegen konkrete und ernstzunehmende Informationen vor, dass auch weiterhin Anschläge geplant werden. Frühere Anschläge haben sich gegen westliche Ziele, auch einzelne Mitarbeiter von Unternehmen sowie gegen staatliche Ziele gerichtet.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden sind seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben einige bemerkenswerten Erfolge erzielt. Einige Anschläge konnten vereitelt, andere im Keim erstickt werden. Eine erhebliche Zahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurde erschossen oder festgenommen.
In den letzten Monaten hat es eine zunehmende Zahl von beunruhigenden Zwischenfällen gegeben, die deutlich machen, dass terroristische Gruppierungen im Lande präsent und erneut aktiv sind. Ferner besteht die Gefahr von Anschlägen fanatisierter Einzeltäter.
Nach der kürzlichen Ermordung von vier europäischen Reisenden an der Straße zwischen Medina und Tabuk wird dringend empfohlen, den Nordwesten des Landes, insbesondere auch das Gebiet von Madaen Saleh, zu meiden. Darüberhinaus wird von Fahrten in die Wüsten und abseits der großen Städte abgeraten.
Ferner wird dringend empfohlen, sich bei allen Aufenthalten in Saudi-Arabien umsichtig zu verhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen. Das gilt besonders an Orten mit größeren Menschenansammlungen: Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren, belebte Straßen und Plätze, Moscheen, Regierungsgebäude etc.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
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Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte. Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Es bestehen keine Devisenbeschränkungen. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 29.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Saudi-Arabien:
Stand 29.01.2008 (Unverändert gültig seit: 29.01.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von möglichen terroristischen Anschlägen gegen westliche wie auch gegen staatliche Ziele geprägt. 2003 und 2004 gab es groß angelegte Bombenattentate auf Wohnanlagen, Regierungseinrichtungen und Supermärkte; kleinere Autobomben und gezielte Erschießungen sowie Entführungen mit nachfolgender Tötung von Einzelpersonen. Allerdings sind die saudiarabischen Sicherheitsbehörden seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben dabei bemerkenswerte Erfolge erzielt. Immer wieder ist es ihnen – bis in die letzte Zeit – gelungen, den Terroristen zuvorzukommen und bevorstehende Anschläge zu vereiteln. Eine erhebliche Anzahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurden inzwischen erschossen oder festgenommen. Im Jahr 2005 hat es keinen Anschlag gegeben; im Jahre 2006 konnte der Versuch eines terroristischen Angriffs auf die Ölanlage Abqaiq im Osten des Landes – allerdings nicht ohne Verlust an Menschenleben – vereitelt werden. Nach dem Attentat auf die 4 französischen Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina hat es keine erfolgreichen Anschläge gegeben.
Dieser letzte Anschlag sowie die immer wieder auftretenden Feuergefechte zwischen den Terroristen und Sicherheitskräften weisen darauf hin, dass die terroristische Gefahr nicht gebannt ist. Saudi-Arabien bleibt ein Ziel von Terroristen. Dabei ist ein zunehmender grenzüberschreitender Austausch festzustellen. Der Anschlag auf Abqaiq zeigt, dass auch Industrieanlagen, insbesondere Ölindustrie, ins Visier der Terroristen geraten sind. Nicht auszuschließen sind ferner Anschläge fanatisierter Einzeltäter. Insgesamt kann jedoch eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage in den vergangenen Monaten festgestellt werden.
Die Botschaft empfiehlt deshalb allen deutschen Staatsangehörigen, weiterhin besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Es wird darauf hingewiesen, dass das saudische Außenministerium der Botschaft notifiziert hat, alle Reisen eigener Staatsangehöriger innerhalb Saudi-Arabiens anzukündigen.
Allgemeine Verhaltenshinweise sowie besondere Hinweise zum Ramadan
Im Fastenmonat Ramadan sollte Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit strikt vermieden werden.
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien erteilt hierzu weitere Auskünfte.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise).
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Gesundheits- und Hygienebestimmungen während der Pilgerzeit (Hajj)
Nach offiziellen Angaben beginnt die diesjährige Pilgerzeit am 11. November 2007 und endet am 24. Januar 2008. Während dieser Zeit gelten für Pilger und Saisonarbeiter nach Angaben des saudischen Gesundheitsministeriums folgende Einreisebestimmungen:
• 1. Meningokokken-Impfung: Alle Personen, die älter als 2 Jahre sind, müssen unabhänging von ihrer Herkunft geimpft sein (tetravalente Meningokokken-Meningitis-Impfung.).
• 2. Importverbot für Lebensmittel: Die private Einfuhr von Nahrungsmitteln jeglicher Art sowie alkoholischer Getränke ist generell verboten.
Außer diesen Vorschriften gelten wie in den Vorjahren weiterhin folgende Empfehlungen:
Polio-Impfung: Eine Sicherstellung des Impfschutzes (ggf. Auffrischimpfung alle 10 Jahre) wird allen Reisenden empfohlen. Dies gilt besonders für Personen unter 15 Jahren, die aus einem von Polio betroffenen Land kommen. Diese können bei der Einreise mit einer Dosis OPV nachgeimpft werden.
Grippe-Impfung: Die Impfung wird vor der Einreise allen Pilgern empfohlen, besonders Risikopersonen hinsichtlich ihres Alters oder vorherbestehender Gesundheitsstörungen.
Hepatitis B-Impfung: Allen Pilgern wird ein Impfschutz gegen Hepatitis B empfohlen. Neben vielfältigen Infektionsmöglichkeiten bei einer Massenveranstaltung besteht ein besonderes Risiko für männliche Pilger im rituellen Scheren der Haare.
Weitere Einzelheiten unter www.hajinformation.com abrufbar.
Weitere medizinische Hinweise:
Impfschutz: Die Gelbfieber-Impfung ist für alle Reisende aus endemischen Gebieten gemäß den internationalen Gesundheitsbestimmungen vorgeschrieben; andernfalls werden sie bei der Einreise nachgeimpft und für 6 Tage unter Beobachtung gestellt. Personen, die direkt aus Europa einreisen, sind davon nicht betroffen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Pilgerreisen sowie Langzeitaufenthalten über 4 Wochen auch Hepatitis B und die tetravalente Meningokokken-Meningitis-Impfung. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) grundsätzlich vorgeschrieben.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird darüber hinaus ein Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen.
Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Malaria: Ein mittleres Risiko besteht im äußersten Südwesten (Provinz Jizan und südlicher Küstenabschnitt der Provinz Makkah), in den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen
Je nach Reiseprofil ist evt. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ notwendig. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden. Schubweise kommt es z.B. immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere in den Küstenregionen im Westen, z.B. im Raum Djidda.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, ggf. wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Die hygienischen Verhältnisse in Saudi Arabien können aufgrund des hohen Entwicklungsstandards als gut bezeichnet werde. Grundsätzlich gilt: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene (ausschließlich verzerh von abgekochten Speisen und Getränken) lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden
Es wird empfohlen, ggen durch Mücken übetragene Infektionskrankheiten Repellentien zu verwenden, ggf. unter einem Mückennetz zu schlafen und den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen.
Weitere Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine „Declaration Form“ vom SAU Ministerium für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 25.07.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Saudi-Arabien:
Stand 25.07.2008 (Unverändert gültig seit: 25.07.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge gegen westliche wie auch gegen staatliche Ziele geprägt. 2003 und 2004 gab es groß angelegte Bombenattentate auf Wohnanlagen, Regierungseinrichtungen und Supermärkte; kleinere Autobomben und gezielte Erschießungen sowie Entführungen mit nachfolgender Tötung von Einzelpersonen. Allerdings sind die saudiarabischen Sicherheitsbehörden seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben dabei bemerkenswerte Erfolge erzielt. Immer wieder ist es ihnen – bis in die letzte Zeit – gelungen, den Terroristen zuvorzukommen und bevorstehende Anschläge zu vereiteln. Eine erhebliche Anzahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurden inzwischen erschossen oder festgenommen. Im Jahr 2005 hat es keinen Anschlag gegeben; im Jahre 2006 konnte der Versuch eines terroristischen Angriffs auf die Ölanlage Abqaiq im Osten des Landes – allerdings nicht ohne Verlust an Menschenleben – vereitelt werden. Nach dem Attentat auf die 4 französischen Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina hat es keine Anschläge gegeben.
Dieser letzte Anschlag sowie die immer wieder auftretenden Feuergefechte zwischen den Terroristen und Sicherheitskräften sind Hinweise darauf, dass die terroristische Gefahr nicht gebannt ist. Saudi-Arabien bleibt ein Ziel von Terroristen. Dabei ist ein zunehmender grenzüberschreitender Austausch festzustellen. Der Anschlag auf Abqaiq zeigt, dass auch Industrieanlagen, insbesondere Ölindustrie, ins Visier der Terroristen geraten sind. Nicht auszuschließen sind ferner Anschläge fanatisierter Einzeltäter.
Insgesamt kann jedoch eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage in den vergangenen Monaten festgestellt werden.
Die Botschaft empfiehlt deshalb allen deutschen Staatsangehörigen, weiterhin besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Es wird darauf hingewiesen, dass das saudische Außenministerium der Botschaft notifiziert hat, alle Reisen eigener Staatsangehöriger innerhalb Saudi-Arabiens anzukündigen.
Allgemeine Verhaltenshinweise sowie besondere Hinweise zum Ramadan
Im Fastenmonat Ramadan sollte Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit strikt vermieden werden.
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Darüber hinaus besuchen jedoch jährlich knapp zwei Millionen Muslime aus aller Welt Saudi-Arabien zum Zweck der kleinen (Umrah) und großen Pilgerfahrt (Hadsch) in den heiligen Stätten des Islams in Mekka und Medina.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren.
Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise).
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieber-Impfung ist für alle Reisende aus endemischen Gebieten gemäß den internationalen Gesundheitsbestimmungen vorgeschrieben; andernfalls werden sie bei der Einreise nachgeimpft und für 6 Tage unter Beobachtung gestellt. Personen, die direkt aus Europa einreisen, sind davon nicht betroffen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Pilgerreisen sowie Langzeitaufenthalten über 4 Wochen auch Hepatitis B und die tetravalente Meningokokken-Meningitis-Impfung. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) grundsätzlich vorgeschrieben.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird darüber hinaus ein Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
Malaria
Ein mittleres Risiko besteht im äußersten Südwesten (Provinz Jizan und südlicher Küstenabschnitt der Provinz Makkah), in den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen.
Je nach Reiseprofil ist evt. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ notwendig. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen
kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere in den Küstenregionen im Westen (Raum Djidda).
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, ggf. wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / Aids
kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien sind noch relativ gering betroffen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Die hygienischen Verhältnisse in Saudi Arabien können aufgrund des hohen Entwicklungsstandards als gut bezeichnet werde. Grundsätzlich gilt: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene (ausschließlich Verzehr von abgekochten Speisen und Getränken) lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden
Es wird empfohlen, gegen durch Mücken übetragene Infektionskrankheiten Repellentien zu verwenden, ggf. unter einem Mückennetz zu schlafen und den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen.
Weitere Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in Städten - bei scheinbar modernen Einrichtungen hygienisch und/oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgeführt werden, wobei ein Schutz gegen die hohen Temperaturen (Kühlkette) unerlässlich ist.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine „Declaration Form“ vom SAU Ministerium für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 21.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Saudi-Arabien:
Stand 21.07.2009 (Unverändert gültig seit: 21.07.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden verhafteten im ersten Halbjahr 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Es konnten geplante Anschläge vereitelt werden.
Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudiarabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudiarabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge..
Im Bereich der saudiarabisch/jemenitischen Grenze gehen die Sicherheitsbehörden erfolgreich gegen Schmugglerbanden vor. Nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen/Drogen-Schmugglern und Terrorverdächtigen waren auch Tote zu beklagen. Vor Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudiarabische Außenministerium alle Reisen innerhalb Saudi-Arabiens vorher anzukündigen.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
http://www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Inländer behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise).
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine „Declaration Form“ vom SAU Ministerium für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
• Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
• Meningokokkenimpfung (tetravalent) für Pilger im Rahmen der Hajj,
• Polioimpfung für Kinder unter 15 Jahren bei Einreise aus Ländern mit Poliofällen.
Impfempfehlungen
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Jeddah, Mecca, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Jeddah und Mecca gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 10.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Saudi-Arabien:
Stand 10.11.2009 (Unverändert gültig seit: 10.11.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge. Es wurden aber zahlreiche geplante Anschläge erfolgreich verhindert.
Die saudiarabischen Sicherheitsbehörden verhafteten 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Auch 2009 halten die Verhaftungen an. Im August 2009 wurde eine Gruppe von 44 mutmaßlichen Terroristen festgenommen. Es wurden zahlreiche Waffen und Sprengstoffe sichergestellt. Nach saudischen Angaben konnten in den letzten Jahren 200 Anschläge vereitelt werden.
Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudiarabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August 2008 eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudiarabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen.
Am 28. August 2009 versuchte ein Terrorist den stellvertretenden Saudiarabischen Innenminister durch eine Explosion zu ermorden. Das Attentat schlug fehl.
Am 4. November 2009 begann eine militärische Aktion Saudi-Arabiens in der Provinz Jizan im Bereich des Dschebel Dukhan. Hintergrund sind grenzüberschreitende Rebellenangriffe von jemenitischer Seite. Auf saudischer Seite wurden zahlreiche Grenzdörfer evakuiert und ein 10-km breiter militärisch gesicherter Bereich eingerichtet. Die Lage in diesem Grenzabschnitt ist weiterhin unübersichtlich.
In der Vergangenheit waren im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen- und Drogen-Schmugglern sowie Terrorverdächtigen Tote zu beklagen. Im April 2009 wurden 11 saudische Terrorverdächtige im Grenzgebiet zu Jemen festgenommen.
Von Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudiarabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudiarabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844
Web: www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, aber im Vergleich zu vielen europäischen Großstädten bewegt sie sich noch immer auf niedrigem Niveau. In Riad wurden 2009 einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Inländer behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise).
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine „Declaration Form“ vom SAU Ministerium für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Pornografisches Material ist jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Sharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
• Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
• Meningokokkenimpfung (tetravalent) für Pilger im Rahmen der Hajj,
• Polioimpfung für Kinder unter 15 Jahren bei Einreise aus Ländern mit Poliofällen.
Impfempfehlungen
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Jeddah, Mecca, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Jeddah und Mecca gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 14.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Saudi-Arabien:
Stand 14.12.2009 (Unverändert gültig seit: 14.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge. Es wurden aber zahlreiche geplante Anschläge erfolgreich verhindert.
Die saudi-arabischen Sicherheitsbehörden verhafteten 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Auch 2009 halten die Verhaftungen an. Im August 2009 wurde eine Gruppe von 44 mutmaßlichen Terroristen festgenommen. Es wurden zahlreiche Waffen und Sprengstoffe sichergestellt. Nach saudischen Angaben konnten in den letzten Jahren 200 Anschläge vereitelt werden.
Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudi-arabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August 2008 eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudi-arabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen.
Am 28. August 2009 versuchte ein Terrorist den stellvertretenden saudi-arabischen Innenminister durch eine Explosion zu ermorden. Das Attentat schlug fehl.
Am 4. November 2009 begann eine militärische Aktion Saudi-Arabiens in der Provinz Jizan im Bereich des Dschebel Dukhan. Hintergrund sind grenzüberschreitende Rebellenangriffe von jemenitischer Seite. Auf saudischer Seite wurden zahlreiche Grenzdörfer evakuiert und ein 10-km breiter militärisch gesicherter Bereich eingerichtet. Die Lage in diesem Grenzabschnitt ist weiterhin unübersichtlich.
In der Vergangenheit waren im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen- und Drogen-Schmugglern sowie Terrorverdächtigen Tote zu beklagen. Im April 2009 wurden 11 saudische Terrorverdächtige im Grenzgebiet zu Jemen festgenommen.
Von Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680 Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844
www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, aber im Vergleich zu vielen europäischen Großstädten bewegt sie sich noch immer auf niedrigem Niveau. In Riad wurden 2009 einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: 00966-1-4 88 07 00
Fax: 00966-1-4 88 06 60
www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
• Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
• Meningokokkenimpfung (tetravalent) für Pilger im Rahmen der Hajj,
• Polioimpfung für Kinder unter 15 Jahren bei Einreise aus Ländern mit Poliofällen.
Impfempfehlungen
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 17.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 17.03.2011
(Unverändert gültig seit: 17.03.2011)
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Bahrain sind die Grenzübergänge auf dem King-Fahd-Causeway zeitweise geschlossen. Zur aktuellen Situation in Bahrain können Sie auch auf die Internetseite der deutschen Botschaft Manama zurückgreifen oder den aktuellen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für Bahrain aufrufen.
Bei Reisen in die Ostprovinz Saudi-Arabiens entlang der Küste des Persischen Golfes sollten Menschenansammlungen, insbesondere während und nach den Freitagspredigten, gemieden werden. Es wird allgemein zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das jemenitische Grenzgebiet abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge. Es wurden aber zahlreiche geplante Anschläge erfolgreich verhindert.
Die saudi-arabischen Sicherheitsbehörden verhafteten 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Auch 2009 halten die Verhaftungen an. Im August 2009 wurde eine Gruppe von 44 mutmaßlichen Terroristen festgenommen. Es wurden zahlreiche Waffen und Sprengstoffe sichergestellt. Nach saudischen Angaben konnten in den letzten Jahren 200 Anschläge vereitelt werden.
Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudi-arabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August 2008 eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudi-arabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen.
Am 28. August 2009 versuchte ein Terrorist den stellvertretenden saudi-arabischen Innenminister durch eine Explosion zu ermorden. Das Attentat schlug fehl.
Am 4. November 2009 begann eine militärische Aktion Saudi-Arabiens in der Provinz Jizan im Bereich des Dschebel Dukhan. Hintergrund sind grenzüberschreitende Rebellenangriffe von jemenitischer Seite. Auf saudischer Seite wurden zahlreiche Grenzdörfer evakuiert und ein 10-km breiter militärisch gesicherter Bereich eingerichtet. Die Lage in diesem Grenzabschnitt ist weiterhin unübersichtlich.
In der Vergangenheit waren im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen- und Drogen-Schmugglern sowie Terrorverdächtigen Tote zu beklagen. Im April 2009 wurden 11 saudische Terrorverdächtige im Grenzgebiet zu Jemen festgenommen.
Von Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680 Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844
www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, aber im Vergleich zu vielen europäischen Großstädten bewegt sie sich noch immer auf niedrigem Niveau. In Riad wurden 2009 einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: 00966-1-4 88 07 00
Fax: 00966-1-4 88 06 60
www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis der eingeschränkten Ausreisemöglichkeit steht noch aus.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
ImpfvorschriftenImpfempfehlungen
- Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
- Meningokokkenimpfung (tetravalent) für Pilger im Rahmen der Hajj,
- Polioimpfung für Kinder unter 15 Jahren bei Einreise aus Ländern mit Poliofällen.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 12.07.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 12.07.2011
(Unverändert gültig seit: 12.07.2011)
Aktuelle Hinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweis
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte im letzten Jahr bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (v.a. Wohnsiedlungen). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen.
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844
Web: http://www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Gebeten an Freitagen (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Transitreisen auf dem Landweg (beispielsweise in die VAE) sind nicht möglich. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter http://www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen: Devisen (Bargeld, konvertierbare Mittel), Edelmetalle und Edelsteine dürfen nur bis zu einer Höhe von Saudi Riyal 60.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge bzw. Wertgegenstände müssen angemeldet werden. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft; in schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
- Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
- Meningokokkenimpfung (ACWY) für Pilger im Rahmen der Hajj,
- Polioimpfung für Kinder unter 15 Jahren bei Einreise aus Ländern mit Poliofällen.
Impfempfehlungen
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 01.02.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 01.02.2012
(Unverändert gültig seit: 01.02.2012)
Letzte Änderung:
Besondere zoll- und strafrechtliche Bestimmungen
Medizinische Hinweise
Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert Saudi Riyal 60.000 überschreitet.. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraftggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
- Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,
- Meningokokkenimpfung (ACWY) für Pilger im Rahmen der Hajj
Impfempfehlungen
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Im Sommer 2011 ist es zu einer Häufung von Dengue-Fällen in Djidda gekommen, ansonsten kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 07.05.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 07.05.2012
(Unverändert gültig seit: 07.05.2012)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Reisedokumente
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig mindestens 6 Monate bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
vorläufiger Reisepass Ja, gültig mindestens 6 Monate bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, gültig mindestens 6 Monate bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, gültig mindestens 6 Monate bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
Anmerkungen
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter http://www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Konsularabteilung
Tel: 030/88925200
Fax: 030/88925103
E-Mail: konsulat-saudi-embassy@t-online.de
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 09.10.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 09.10.2012
(Unverändert gültig seit: 09.10.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Kontaktdaten der Auslandsvertretung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (v.a. Wohnsiedlungen). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen.
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844
Web: www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966-1-2776- Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-2776-900 ,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 11.03.2013
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 11.03.2013
(Unverändert gültig seit: 11.03.2013)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Desweiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hajj erforderlich.
Reisende unter 15 Jahren, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, in dem noch Wildvirusfälle gemeldet werden, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen.
Impfempfehlungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter www.hajinformation.com abgerufen werden.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein geringes Risiko besteht in den südwestlichen Provinzen (Jizan und teilweise auch in Makkah und Al Bahah). In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) eine Chemoprophylaxe Stand by Medikation zu erwägen. Hierzu sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Im Sommer 2011 ist es zu einer Häufung von Dengue-Fällen in Djidda gekommen, ansonsten kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise Saudi-Arabien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Saudi-Arabien ab 05.11.2013




