Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 31.07.2007 - 17.09.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 11.09.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 11.09.2012
(Unverändert gültig seit: 11.09.2012)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Mitte Juli 2011 kommt es wieder verstärkt zu Anschlägen gegen türkische Sicherheitskräfte sowie Militär- und Polizeieinrichtungen durch die als Terrororganisation gelistete PKK, vor allem im Südosten des Landes. In einer Erklärung der PKK-nahen Organisation „Freiheitsfalken Kurdistan“ (TAK) vom 22.08.2011 heißt es, dass auch auf Zivilisten und Touristen keine Rücksicht genommen werde.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen militanter Gruppierungen in der Vergangenheit auch gegen nicht-militärische Ziele, u.a. in Istanbul, muss in allen Teilen der Türkei weiterhin grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Am 11.09.2012 wurden bei einem Selbstmordattentat vor einem Polizeirevier in Istanbul ein Polizist getötet und sieben weitere Personen verletzt.
Bereits am 20.08.2012 starben bei einem Anschlag in Gaziantep 9 Personen, darunter 4 Kinder, 69 Personen wurden verletzt. Es wird vermutet, dass der Anschlag einer Polizeistation galt. Die Betroffenen waren Zivilisten, die zu dieser Zeit an einer Bushaltestelle warteten.
Vor diesem Hintergrund wird bei Reisen in den Südosten des Landes zu größter Vorsicht geraten. Von Überlandfahrten sollte nach Möglichkeit abgesehen werden. In der Region kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, belebte Plätze im innerstädtischen Bereich, Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie Regierungs- und Militäreinrichtungen zu meiden bzw. die Anwesenheiten an solchen Orten auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Reisen über Land
In Bereichen nahe der syrischen Grenze ist mit verstärktem Militär- und Jandarmaaufkommen zu rechnen. Hier sollte beim Fotografieren besondere Sorgfalt beachtet bzw. davon abgesehen werden. Es wird empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Dörfern aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden und diese auch nicht zu fotografieren.
Im Osten und Südosten des Landes kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Die PKK hat in jüngster Zeit ihre Aktionen gegen die türkischen Sicherheitskräfte intensiviert. Die türkische Regierung hat harte Gegenmaßnahmen angekündigt. Reisen in diesen Landesteil sind daher mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet. Auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak sind in den kommenden Monaten nicht ausgeschlossen. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Dies betrifft insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak).
Diese Militärsperrgebiete sind allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Sollten Sie beabsichtigen, in den entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu reisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für Ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der von Ihnen bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen abgesehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gerade im türkisch-syrischen Grenzgebiet, aber auch generell an den östlichen Grenzen der Türkei, ist ein hohes Maß an individueller Sensibilität gefordert. Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Botschaft empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden..
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 17.09.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 17.09.2012
(Unverändert gültig seit: 17.09.2012)

Letzte Änderungen:
Besondere Zollvorschriften


Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Persönliche Habe
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel
  • 600 Stück Zigaretten
  • 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder
  • 50 Stück Zigarren
  • 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier)
  • 250 g Pfeifentabak oder 200g Kautabak oder 200g blauer Tabak oder 50g Schnupftabak
  • Getränke, die einen Alkoholgehalt über 22% Alkohol enthalten: 1 Liter
  • Getränke, die einen Alkoholgehalt bis zu 22% Alkohol enthalten: 1 Liter
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • 5 Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1 Kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
  • Maximal 2 kg Lebensmittel
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-7 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Türkei wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Türkei ab 04.10.2012

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