MODERATOR-NOTE: Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Zypern seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 13.10.2009 - 12.06.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 13.10.2009 - 12.06.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 21.09.2012
Letzte Änderung:
redaktionelle Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot. Beachten Sie, dass die Beschilderung nicht immer sehr gut sichtbar ist.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen“.
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Allgemeine Reiseinformationen
Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an.
Telefonieren zwischen dem Ausland (Deutschland) und Zypern ist zwar problemlos möglich, doch sind Direktverbindungen zwischen dem Norden und dem Süden begrenzt, und daher gibt es oft Engpässe bei der Direktwahl. Die Republik Zypern hat eine eigene Vorwahl (00357) und eigene Mobilfunknetze. Die Telefonnetze im Nordteil sind alle mit der Türkei verbunden (also entsprechende Landesvorwahl auf Festnetz 0090).. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Anbieter betreffend Nutzbarkeit und Kosten.
Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Beachten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es gibt im Übrigen zahlreiche Radarkontrollen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
a) für die Republik Zypern
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig
vorläufiger Reisepass Ja, gültig
Personalausweis Ja, gültig
vorläufiger Personalausweis Ja, gültig
Kinderreisepass Ja, gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Jan uar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig
vorläufiger Reisepass Ja, gültig
Personalausweis Ja, gültig
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Erkan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.
c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JO ... OM:DE:HTML) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am Übergang ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder vorzulegen ist.
- Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
- Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
- Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß -
- Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pygros
- Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
- Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
- Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis (letzterer nur bei Einreise über die Grüne Linie) möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Besondere Zollvorschriften
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Seit Beitritt zur EU am 01.05.2004 müssen Fahrzeughalter, die ein KFZ mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der KFZ deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.00357-22-601657)
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden: http://www.mof.gov.cy/ce .
Kontaktadresse der zyprischen Zollbehörden:
Department of Customs and Excise
Michail Karaoli Street
1096 Nicosia
Tel.: 00357 – 22 601 713 bzw. 22 601 714
E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Homosexuelle Handlungen sind in der Republik Zypern (effektiv wirksam im Südteil der Insel) nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
Im nicht regierungskontrollierten Nordteil von Zypern (sog. "Türkische Republik Nordzypern"), ist eine Gesetzesänderung betr. Entkriminalisierung der Homosexualität in Diskussion, doch steht Homosexualität (unter Männern) derzeit noch unter Strafe (bis zu fünfjährigem Freiheitsentzug). Homosexualität unter Frauen wird nicht strafverfolgt.
Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in Zypern
Seit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit in der „TRNZ“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren bewehrt. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.
Erreichbarkeit des Grundbuchamts
Department of Lands and Surveys
Hauptbüro
Michalakpoulou 29
1075 Lefkosia
Tel.: (00357)-22-804801
Fax: (00357)-22766056; (00357)-22804872
Dieser Hinweis beruht auf den im Zeitpunkt des Verfassens verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft Nikosia. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Website der Botschaft Nikosia (http://www.nikosia.diplo.de/de/04/Pande ... rippe.html).
Medizinische Versorgung
Es besteht auf Zypern für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite http://www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
In der heißen Jahreszeit (Juni bis September tropisch-schwül bis 42 Grad Celsius Außentemperatur, hohe Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht) ist eine Kreislaufbelastung gegeben. Erkrankungen der Atemwege sind ebenfalls häufig (vorwiegend in den feuchtkalten Perioden).
Gruß
Birgitt




