Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 21.10.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen; Doppelstaater)
- Einreise und Zoll (Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise)
Aktuelles
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen
Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse- und Medienfreiheit in der Russischen Föderation u. a. durch neue Zensurgesetze sowie die Anwendung von Spionagegesetzen in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Diese können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind, z. B. das Äußern politischer Meinungen oder die Durchführung journalistischer Recherchen.
Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet werden. Gerade regierungskritische Äußerungen, aber z.B. auch Voraufenthalte oder Kontakte in bzw. Bezüge zu der Ukraine oder LGBTIQ-Inhalte können gegen Betroffene verwendet werden (siehe Rechtliche Besonderheiten - Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks). Es erfolgten bereits Verurteilungen russischer Bürger für im Ausland verfasste Beiträge in den sozialen Medien.
Reisende, sollten im eigenen Interesse größte Zurückhaltung bei der Interaktion mit politischen Inhalten in den sozialen Medien walten lassen.
In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende kommen.Doppelstaater
- Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Russlandaufenthalts für Doppelstaater hin.
Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.
Deutsch-russische Doppelstaater werden von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte oder im Falle von Festnahmen. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Bei der Einreisekontrolle erhalten Reisende vom Grenzdienst eine Migrationskarte mit Einreisestempel ausgehändigt, die bei der Ausreise wieder abgeben werden muss. Der Verlust der Migrationskarte sollte unbedingt vermieden werden. Hotels verlangen in der Regel die Vorlage der Migrationskarte beim Einchecken.
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
- Vermeiden Sie unbedingt den Verlust der Migrationskarte.
- Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
- Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
- Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
- Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Gruß
Birgitt


