Reisewarnung Somalia 26.11.2025 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Somalia 13.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia:
Stand 13.03.2019

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise (Poliomyelitis-Kinderlähmung)


Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Die WHO hat Somalia aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.
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Reisewarnung Somalia 26.11.2021 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 26.11.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen auch immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen, Piraterie sowie kriminell motivierte Gewaltakte.

Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.

Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands“.

Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

Demonstrationen finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.

Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
  • Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe Al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (AMISOM) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und AMISOM können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.

Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
  • Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland“ umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.

Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Bürgerkriegssituation und der Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
  • Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringerem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub („Carjacking“), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Gesundheit
Impfschutz

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten wie z.B. aus Europa oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis . Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Gelbfieber und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Somalia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reisewarnung Somalia 06.07.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 06.07.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität; Piraterie auf hoher See)
- Reiseinfos (Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan)


Sicherheit
Terrorismus

In Somalia und der Hauptstadt Mogadischu einschließlich Puntland und „Somaliland“ werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab Kämpfern. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte und Regierungseinrichtungen, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. Anfang 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.

Immer wieder kommt es zu terroristisch motivierten Entführungen, auf dem Land und in den Gewässern vor Somalia.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen auch immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.

Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.

Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands“.

Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

Demonstrationen finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.

Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
  • Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.

Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
  • Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland“ umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.

Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Bürgerkriegssituation und der Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
  • Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub („Carjacking“), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Somalia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen.

Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
  • Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
  • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.
Reiseinfos
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Militärische Einrichtungen wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw., Regierungsgebäude, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten sollten nicht fotografiert werden. Bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.

Der islamische Glaube ist Teil der somalischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

In der Vergangenheit kam es während des Ramadans vermehrt zu terroristischen Aktivitäten durch al-Shabaab.
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Reisewarnung Somalia 18.11.2022 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 18.11.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland“. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. Anfang 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein. Seit August 2022 gab es in Regionalhauptstädten und in Mogadischu mehrere verheerende Anschläge durch al-Shabaab. Weitere Anschläge solcher Art und Dimension sind als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab in einigen Landesteilen in naher Zukunft zu erwarten.

Immer wieder kommt es zu terroristisch motivierten Entführungen, auf dem Land und in den Gewässern vor Somalia.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reisewarnung Somalia 01.03.2023 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 01.03.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland“. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.

Seit August 2022 führen somalische Sicherheitskräfte/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union (ATMIS) eine groß angelegte militärische Operation gegen al-Shabaab im Zentrum des Landes durch. Die Kämpfe konzentrieren sich hauptsächlich auf die föderalen Gliedstaaten HirShabelle und Galumdug. Militärische Auseinandersetzungen finden in geringerem Maßstab auch in den südlicheren föderalen Gliedstaaten South West State und Jubaland statt. Im Gegenzug verübte al-Shabaab in Regionalhauptstädten und in Mogadischu vermehrt verheerende Anschläge. Beim bisher schwersten Anschlag seit 2017 wurden am 29. Oktober 2022 in der Nähe des Bildungsministeriums in Mogadischu über 100 Personen durch die aufeinanderfolgende Explosion zweier Sprengsätze getötet, über 300 Personen erlitten Verletzungen. Am 27. November 2022 forderte ein Anschlag auf das Hotel „Villa Rose“ 10 Todesopfer und zahlreichen Verletzten.

Es kommt in letzter Zeit zudem vermehrt zu Mörserangriffen innerhalb Mogadischus. Am 1. Februar 2023 wurde der abgesicherte Bereich des internationalen Flughafens mit Mörsern beschossen, mehrere Soldaten der Afrikanischen Union (ATMIS) wurden zum Teil schwer verletzt. Weitere Anschläge in vergleichbaren Dimensionen als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab können nicht ausgeschlossen werden.

Im Vorfeld der für Sommer 2023 vorgesehenen Wahlen in Puntland können militärische Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden. Am 6. Februar 2023 kam es zu bewaffneten Zusammenstößen in der Regionalhauptstadt Garowe.

In „Somaliland“ kommt es insbesondere in der Region Sool und Sanaag um die Stadt Las Anod zuletzt verstärkt zu militärischen Auseinandersetzungen.

Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
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Reisewarnung Somalia 17.05.2023 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 17.05.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Sicherheit
Terrorismus

In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland“. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.

Seit August 2022 führen somalische Sicherheitskräfte/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union (ATMIS) eine groß angelegte militärische Operation gegen al-Shabaab im Zentrum des Landes durch. Die Kämpfe konzentrieren sich hauptsächlich auf die föderalen Gliedstaaten HirShabelle und Galumdug. Militärische Auseinandersetzungen finden in geringerem Maßstab auch in den südlicheren föderalen Gliedstaaten South West State und Jubaland statt. Die militärischen Operationen der somalischen Streitkräfte sollen intensiviert werden. Im Gegenzug verübte al-Shabaab in Regionalhauptstädten und in Mogadischu vermehrt verheerende Anschläge. Beim bisher schwersten Anschlag seit 2017 wurden im Oktober 2022 in der Nähe des Bildungsministeriums in Mogadischu über 100 Personen durch die aufeinanderfolgende Explosion zweier Sprengsätze getötet, über 300 Personen erlitten Verletzungen.

Im November 2022 forderte ein Anschlag auf das Hotel „Villa Rose“ 10 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Am 1. Februar 2023 wurde der abgesicherte Bereich des internationalen Flughafens mit Mörsern beschossen, mehrere Soldaten der Afrikanischen Union (ATMIS) wurden zum Teil schwer verletzt.

Weitere Anschläge in vergleichbaren Dimensionen als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab können nicht ausgeschlossen werden.

In „Somaliland“ kommt es insbesondere in der Region Sool und Sanaag um die Stadt Las Anod seit Februar 2023 zu militärischen Auseinandersetzungen, die immer wieder aufflammen und bereits zu zahlreichen Toten und über hunderttausenden Vertriebenen geführt haben.

Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor.

Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen an allen Überlandstraßen immer wieder errichtet.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub („Carjacking“), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien. Dies gilt auch für die meisten anderen Flughäfen innerhalb Somalias.

Reisen im Land sind äußerst gefährlich. Neben der Gefahr durch Terrorismus, Kriminalität und Auseinandersetzungen besteht eine hohe Unfallgefahr durch schlechte Straßen, unbeleuchtete und schlecht gewartete Fahrzeuge und unkontrolliertes Fahrverhalten. Mit oft spontan errichteten Checkpoints der islamistischen al-Shabaab-Miliz oder durch Clanmilizen ist in ländlichen Gebieten in der gesamten Südhälfte des Landes, aber auch in Teilen des Nordens, jederzeit zu rechnen. Überlandfahrten können daher lebensgefährlich sein.
Der Zustand der Straßen ist außerhalb geschlossener Ortschaften oft schlecht, es gibt viele, auch größere Schlaglöcher. Es gibt derzeit keine ausreichende Infrastruktur im Land.

Die Landgrenzen nach Kenia und auch Äthiopien sind meist geschlossen und der Übertritt unterliegt besonderen Genehmigungsverfahren. Kenia und Somalia haben am 15. Mai 2023 eine Öffnung an drei Grenzübergängen innerhalb der nächsten 90 Tage vereinbart.
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Reisewarnung Somalia 02.04.2023 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 02.04.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage; Kriminalität; Piraterie auf hoher See)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Neustrukturierung Gesundheitsteil)


Sicherheit
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.

Terrorismus

In Somalia werden immer wieder zahlreiche schwere Anschläge mit vielen Toten und Verletzten verübt. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung. Auch, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden war in der Vergangenheit betroffen. Er wird regelmäßig mit Mörsern beschossen.

Zuletzt kam es zu einem Angriff auf das SYL-Hotel in Mogadischu (unmittelbare Nähe zum Regierungssitz „Villa Somalia“) am 14. März 2024 mit acht Todesopfern und mindestens 27 Verletzten.

Zudem gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern. Mit weiteren tödlichen Anschlägen auch als Reaktion auf das militärische Vorgehen der Regierung gegen al-Shabaab muss gerechnet werden.

Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor, insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende laufen Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen an allen Überlandstraßen immer wieder errichtet.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Somalia zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.

Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.

Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands“.

Demonstrationen oder spontane Auseinandersetzungen über die Kontrolle von Checkpoints finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.

Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
  • Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.
  • Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland“ umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.

Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können außerhalb der Region Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die im November 2024 geplanten Wahlen kann es häufiger zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen.

Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
  • Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autodiebstahl („Carjacking“), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein hohes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Schiffe vor Somalia sind gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.

Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen. Trotz der internationalen Bemühungen kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen.

Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
  • Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
  • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Somalias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Reiseimpfungen:
    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Gelbfieberimpfung ist nur für einige Reisende bei Reisen in die folgenden Gebiete empfohlen: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle und Middle Shabelle. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Somalia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb und selbst innerhalb der großen Zentren fehlt medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken ggf. möglich. Entsprechende Einrichtungen ermöglichen politischem und humanitärem Personal eine Notversorgung. Die Apotheken haben allenfalls ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Es wird empfohlen, den gesamten Medikamentenbedarf bei Einreise mitzuführen.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für Gelbfieber existiert ein geringes Risiko nur in den folgenden Gebieten: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle and Middle Shabelle. Für Malaria besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 84%, 16% entfallen auf die Malaria tertiana (P. vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber.
  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Somalia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Somalia besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
    Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Somalia 04.11.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 04.11.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Sicherheit
Terrorismus

In Somalia werden regelmäßig schwere Anschläge mit vielen Toten und Verletzten verübt. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung. Auch der abgesicherte Flughafenbereich des Flughafens Mogadischu, die sog. Green Zone, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, war hiervon in der Vergangenheit betroffen. Er wird wiederkehrend mit Mörsern beschossen.

Zudem gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen, unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union, und al-Shabaab-Kämpfern. Mit weiteren tödlichen Anschlägen, auch als Reaktion auf das militärische Vorgehen der Regierung gegen al-Shabaab, muss jederzeit gerechnet werden.

Die Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden, ist allgegenwärtig. Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen häufig an Überlandstraßen errichtet.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Somalia zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente sollten zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Verlust des deutschen Reisepasses ist die Deutsche Botschaft Nairobi zuständig. Aufgrund der Distanz kann kein Dokument kurzfristig ausgestellt werden. Der Ersatzpass muss persönlich in Nairobi beantragt werden.
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Reisewarnung Somalia 12.09.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 12.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Seit dem 01.09.2025 hat Somalia die Pflicht zur Beantragung eines elektronischen Visums eingeführt (sog. eTAS). Alle Reisenden, inkl. Kinder, müssen dies vor Reiseantritt beantragen (www.evisa.gov.so).
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Reisewarnung Somalia 20.10.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 20.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Abschnitt Sicherheit)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Visum)


Aktuelles
Seit dem 1. September 2025 hat Somalia die Pflicht zur Beantragung eines elektronischen Visums eingeführt (sog. eTAS). Alle Reisenden, inklusive Kinder, müssen dies vor Reiseantritt beantragen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.

Terrorismus

In Somalia werden regelmäßig schwere Anschläge mit vielen Toten und Verletzten verübt. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung. Auch der abgesicherte Flughafenbereich des Flughafens Mogadischu, die sog. „Green Zone“, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, war hiervon in der Vergangenheit betroffen. Er wird immer wieder mit Mörsern beschossen.

Zudem gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen, unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union, und al-Shabaab-Kämpfern. Mit weiteren tödlichen Anschlägen, auch als Reaktion auf das militärische Vorgehen der Regierung gegen al-Shabaab, muss jederzeit gerechnet werden.

Die Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden, ist allgegenwärtig. Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.

An Überlandstraßen werden durch Militär, Milizen und Terroristen häufig illegale Checkpoints errichtet.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Somalia zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu nicht nur zu Anschlägen, sondern auch immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.

Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden. In Somalia gibt es keine deutsche Auslandsvertretung.

Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubaland, South West, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands, in denen der Islamische Staat operiert, wie auch in den umstrittenen Gebieten Sool und Sanaag.

Demonstrationen oder spontane Auseinandersetzungen über die Kontrolle von Checkpoints finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.

Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
  • Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubaland, South West, Hirshabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (AUSSOM) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und AUSSOM können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.
  • Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug, im östlichen Teil der Region Togdheer, in den umstrittenen Gebieten Sool und Sanaag, in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo sowie in großen Teilen der föderalen Gliedstaaten South West, Hirshabelle und Galmudug muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.

Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
  • Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.

Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden sowie Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Tötungsdelikte, sexualisierte Gewalt, bewaffnete Überfälle und Autodiebstähle („Carjacking“) kommen häufig vor.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin das Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen.

Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen. Trotz der internationalen Bemühungen kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen.

Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
  • Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
  • Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig.
  • Nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente sollten zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Verlust des deutschen Reisepasses ist die Deutsche Botschaft Nairobi zuständig. Aufgrund der Distanz kann kein Dokument kurzfristig ausgestellt werden. Der Ersatzpass muss persönlich in Nairobi beantragt werden.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise elektronisch beantragt werden muss.

Die von somalischen Auslandsvertretungen ausgegebenen bzw. über evisa erhaltenen Visa werden möglicherweise nicht an allen Grenzübergängen anerkannt.

Für eine Reise nach „Somaliland“ wird für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ebenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung zur Einreise benötigt.
  • Informieren Sie sich im Zweifelsfall vor Reisebeginn auch bei der Organisation, mit der Sie die Reise planen, zu den jeweils relevanten Genehmigungen/Visumerfordernissen.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Somalia 26.11.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Somalia
Stand 20.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Seit dem 1. September 2025 hat Somalia die Pflicht zur Beantragung eines elektronischen Visums eingeführt (sog. eTAS). Alle Reisenden, inklusive Kinder, müssen dies vor Reiseantritt beantragen.

Laut Mitteilung der somalischen Einwanderungsbehörde ist es Cyberkriminellen gelungen, in die somalische E-Visa-Datenbank einzudringen und Daten von ca. 35.000 Personen zu entwenden. Betroffen sind Name, Foto, Geburtsdatum und -ort, e-mail-Anschrift, Familienstand und Wohnanschrift von Antragstellern sowie ggf. Daten des genutzten Zahlungsmittels. Die somalische Einwanderungsbehörde wird betroffene Personen direkt kontaktieren.

Reisende nach „Somaliland“ müssen zusätzlich ein entsprechendes Einreisevisum für Somaliland beantragen; das Visum für Somalia reicht hierfür nicht aus.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise elektronisch beantragt werden muss.

Die von somalischen Auslandsvertretungen ausgegebenen bzw. über evisa erhaltenen Visa werden möglicherweise nicht an allen Grenzübergängen anerkannt.

Für eine Reise nach „Somaliland“ wird für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ebenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung zur Einreise benötigt.
  • Informieren Sie sich im Zweifelsfall vor Reisebeginn auch bei der Organisation, mit der Sie die Reise planen, zu den jeweils relevanten Genehmigungen/Visumerfordernissen.
Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Reiseimpfungen:
    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Gelbfieberimpfung ist nur für einige Reisende bei Reisen in die folgenden Gebiete empfohlen: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle und Middle Shabelle. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Auswärtiges Amt

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