Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien
Stand 21.10.2026
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitslage; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Visum; Voraufenthalte in Israel)
Sicherheit
Sicherheitslage
Siehe Aktuelles.
Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt.
Die Lage in der Hauptstadt wird zwar durch Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert, dennoch gab es im Sommer 2026 auch im Zentrum von Damaskus mehrere Anschläge mit Sprengsätzen. Im Juli 2026 gab es einen Sprengsatzanschlag auf ein Café in Damaskus mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten sowie zwei Sprengsatzanschläge auf Ziele in der Nähe eines international genutzten Hotels in Damaskus.
In weiten Teilen des Landes bleibt die Sicherheitssituation instabil und unübersichtlich; die weitere Entwicklung ist nur begrenzt vorhersehbar. In der Region Homs kam es wiederholt zu Anschlägen mit Schusswaffen auf Busse und Minibusse; es gab Tote und Verletzte. Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Schießereien, Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.
Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen Anfang 2026 zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassendes Integrationsabkommen des Nordostens vereinbart; die SDF wurde offiziell aufgelöst. Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.
Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.
Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).
Die Terrororganisation IS ist weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.
Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.
Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.Innenpolitische Lage
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
- Bedenken Sie, dass vor Ort keine unmittelbare Nothilfe geleistet werden kann. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung dennoch in Syrien aufhalten, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung, eines Unfalls oder plötzlicher Straßen- und Grenzschließungen nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in der Provinz Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen teilweise bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. In Daraa und Quneitra kommt es zudem zu Militäreinsätzen der israelischen Armee.
Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Mittlerweile wurde ein umfangreiches Integrationsabkommen vereinbart und die SDF offiziell aufgelöst.
Auf die Reise- und Sicherheitshinweise der weiteren Staaten in der Region wird ergänzend hingewiesen.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Syrien ein Visum. Das Visum kann in der Regel bei der Einreise mit einem deutschen Reisepass erworben werden. Inhaber von Dienstpässen müssen in der Regel vorab ein Visum beantragen. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.
Beachten Sie bei einer Einreise über Libanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie Palästinenserinnen/Palästinenser mit Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder von Drittstaaten ausgestellten Passersatzdokumenten.
Voraufenthalte in Israel
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - trotz Visum - verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Gruß
Birgitt




