Teilreisewarnung Äthiopien 28.05.2026 | Ausreiseempfehlung aus Regionalstaaten

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.07.2015

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 30.04.2014 (Unverändert gültig seit: 30.04.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Am 30.4. ist es in der Universitätsstadt Ambo (ca. 125 km westlich von Addis, Region Oromia) zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Studenten und Ordnungskräften gekommen; die Ordnungskräfte setzten auch Schusswaffen ein. Ein Ende der Auseinandersetzungen ist derzeit nicht absehbar. Weiterhin kam es zu Studentenunruhen in den Städten Jimma, Haromaya und Wallagaa.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich vom Ort der Auseinandersetzung fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und geschützte Bereiche aufzusuchen.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 08.05.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 08.05.2014
(Unverändert gültig seit: 08.05.2014)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Äthiopien aufgefordert, alle Reisenden die das Land verlassen zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
Am 30.04.2014 ist es in der Universitätsstadt Ambo (ca. 125 km westlich von Addis, Region Oromia) zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Studenten und Ordnungskräften gekommen; die Ordnungskräfte setzten auch Schusswaffen ein. Ein Ende der Auseinandersetzungen ist derzeit nicht absehbar. Weiterhin kam es zu Studentenunruhen in den Städten Jimma, Haromaya und Wallagaa.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich vom Ort der Auseinandersetzung fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und geschützte Bereiche aufzusuchen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 19.05.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 19.05.2014 (Unverändert gültig seit: 19.05.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise – Innenpolitische Lage

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Nach zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen, die Ende April 2014 in mehreren Universitätsstädten (Ambo, Hawassa, Adama, Jimma, Haromaya und Wallagaa/Wollega) stattgefunden haben, bleibt die Lage weiterhin gespannt, aber ruhig.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.
In jüngerer Zeit ist es in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil in Zusammenstößen mit Sicherheitskräften resultierten. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Proteste, insbesondere im Umfeld von Moscheen, zu meiden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Im Frühjahr 2012 kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Ein erneuter Ausbruch von Feindseligkeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Aufgrund jüngster Vorfälle in der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 04.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 04.06.2014
(Unverändert gültig seit: 04.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Nach zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen, die Ende April 2014 in mehreren Universitätsstädten (Ambo, Hawassa, Adama, Jimma, Haromaya und Wallagaa/Wollega) stattgefunden haben, bleibt die Lage weiterhin gespannt, aber ruhig.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.
In jüngerer Zeit ist es in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil in Zusammenstößen mit Sicherheitskräften resultierten. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Proteste, insbesondere im Umfeld von Moscheen, zu meiden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Im Frühjahr 2012 kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Ein erneuter Ausbruch von Feindseligkeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Aufgrund jüngster Vorfälle in der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.
In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.
In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet wurden und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region dringend ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Jüngst kam es zu äthiopischen Angriffen auf eritreische Einrichtungen in Grenznähe; eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.
Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale): Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebieten zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.
Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 13.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 13.06.2014
(Unverändert gültig seit: 13.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Nach zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen, die Ende April 2014 in mehreren Universitätsstädten (Ambo, Hawassa, Adama, Jimma, Haromaya und Wallagaa/Wollega) stattgefunden haben, bleibt die Lage weiterhin gespannt, aber ruhig.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.
In jüngerer Zeit ist es in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil in Zusammenstößen mit Sicherheitskräften resultierten. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Proteste, insbesondere im Umfeld von Moscheen, zu meiden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Im Frühjahr 2012 kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Ein erneuter Ausbruch von Feindseligkeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Aufgrund jüngster Vorfälle in der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.
In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.
Größere Menschenansammlungen, einschließlich public viewing-Veranstaltungen während der Fußballweltmeisterschaft 2014, sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.
In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet wurden und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region dringend ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Jüngst kam es zu äthiopischen Angriffen auf eritreische Einrichtungen in Grenznähe; eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.
Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale): Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebieten zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.
Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 16.07.2014

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 16.07.2014 (Unverändert gültig seit: 16.07.2014)
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Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.
In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.
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In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.
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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 16.12.2014 (Unverändert gültig seit: 16.12.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahren. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de , consulfrankfurt.eth@t-online.de ) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tag en nach Visumausstellung zu erfolgen.

Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 65 US-Dollar/ 50 Euro). Das Visum wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.

Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.

Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).


Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen

Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage“ gelegentlich am Grenzübergang aus Sudan auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.

Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 16.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 16.01.2015
(Unverändert gültig seit: 16.01.2015)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahren. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. Es werden Visa für die Dauer von 30 Tagen oder drei bzw. sechs Monaten erteilt (Gebühr z. Zt. zwischen 40 und 80 US-Dollar).
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 50 US-Dollar). Das Visum wird mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausgestellt. Gegen eine Gebühr von z. Zt. 70 US-Dollar kann auch ein Visum für drei Monate beantragt werden.
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).

Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 100 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Eine Verlängerung wird zunächst für einen Monat ausgestellt. Das Visum kann anschließend für 125 US-Dollar um weitere 15 Tage verlängert werden. Danach ist nur noch eine Verlängerung um 10 Tage möglich. Diese Verlängerung kostet z.Zt. 150 US-Dollar.Wird das Visum überzogen, wird für die ersten 15 Tage ein Bußgeld in Höhe von 5 US-Dollar ab dem 15. Tag ein Bußgeld von 10 US-Dollar pro überzogenem Tag erhoben.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage“ gelegentlich am Grenzübergang aus Sudan auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 21.05.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 21.05.2015
(Unverändert gültig seit: 21.05.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 24. Mai 2015 finden in Äthiopien Parlamentswahlen statt. Das Ergebnis der Wahlen soll am 22. Juni 2015 bekannt gegeben werden. Auch wenn es derzeit keine konkreten Hinweise auf eine signifikante Verschlechterung der Sicherheitslage gibt, sollten vorsorglich Sicherheitsempfehlungen im zeitlichen Umfeld der Wahlen beherzigt werden:
Insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Anziehungspunkte ist erhöhte Vorsicht geboten. Dies gilt auch für größere Hotels. Vorsicht ist auch bei Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Reisende sollten sich am Tag der Wahlen von den Wahlbüros fernhalten. Am Wahltag muss mit Verkehrseinschränkungen gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 12.06.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 12.06.2015 (Unverändert gültig seit: 12.06.2015)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahren. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. Es werden Visa für die Dauer von 30 Tagen oder drei bzw. sechs Monaten erteilt (Gebühr z. Zt. zwischen 40 und 80 US-Dollar).

Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-Dollar bzw. 45,- bis 72,- Euro). Das Visum kann mit einer Gültigkeit von einem oder drei Monaten für eine einfache oder mehrfache Einreisen ausgestellt werden.

Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).


Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Eine Verlängerung wird zunächst für einen Monat ausgestellt. Das Visum kann anschließend für 125 US-Dollar um weitere 15 Tage verlängert werden. Danach ist nur noch eine Verlängerung um 10 Tage möglich. Diese Verlängerung kostet z.Zt. 150 US-Dollar.Wird das Visum überzogen, wird für die ersten 15 Tage ein Bußgeld in Höhe von 5 US-Dollar ab dem 15. Tag ein Bußgeld von 10 US-Dollar pro überzogenem Tag erhoben.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage“ gelegentlich am Grenzübergang aus Sudan auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.

Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Der Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von einem bis zehn, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.07.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 03.07.2015 (Unverändert gültig seit: 03.07.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Vom 13. bis 16. Juli 2015 findet in Addis Abeba die 3. Financing For Development Konferenz der Vereinten Nationen statt. Im zeitlichen Umfeld dieser Konferenz müssen Reisende mit beträchtlichen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit innerhalb der Hauptstadt Addis Abeba rechnen. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens und verstärkter Sicherheitsvorkehrungen im Umfeld der Konferenz sind zudem Behinderungen und Einschränkungen bei der Einreise am Bole International Airport möglich.

Aus Sicherheitsgründen könnte die Erteilung von Visa nach Ankunft am Flughafen vor und während der Konferenz komplett eingestellt werden. Reisende sollten eine Äthiopienreise möglichst nicht in diesem genannten Zeitraum planen. Zumindest sollten Reisen dann mit einem bereits ausgestellten Visum der äthiopischen Auslandsvertretungen erfolgen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 11.12.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 11.12.2015 (Unverändert gültig seit: 11.12.2015)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Ende November 2015 kam es in der Region Oromia zu Massendemonstrationen in einigen Städten. Die Proteste haben sich mittlerweile in der ganzen Region, bis ins unmittelbare Umfeld der Hauptstadt Addis Abeba, ausgeweitet.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen sowie nicht unbedingt notwendige Reisen in die Region Oromia zu vermeiden, da es bereits zu Einschränkungen im Strassenverkehr kam.
In jüngerer Zeit ist es in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil in Zusammenstößen mit Sicherheitskräften resultierten. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Proteste, insbesondere im Umfeld von Moscheen, zu meiden.

Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Im Frühjahr 2012 kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Ein erneuter Ausbruch von Feindseligkeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.

Aufgrund jüngster Vorfälle in der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.

In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.

Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.

In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.

Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet wurden und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).

Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region dringend ab.

Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Jüngst kam es zu äthiopischen Angriffen auf eritreische Einrichtungen in Grenznähe; eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.

Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.

Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.

In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale): Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebieten zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).

Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.

Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.

Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahren. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. Es werden Visa für die Dauer von 30 Tagen oder drei bzw. sechs Monaten erteilt (Gebühr z. Zt. zwischen 40 und 80 US-Dollar).

Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-Dollar bzw. 45,- bis 72,- Euro). Das Visum kann mit einer Gültigkeit von einem oder drei Monaten für eine einfache oder mehrfache Einreisen ausgestellt werden.

Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen
Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Eine Verlängerung wird zunächst für einen Monat ausgestellt. Das Visum kann anschließend für 125 US-Dollar um weitere 15 Tage verlängert werden. Danach ist nur noch eine Verlängerung um 10 Tage möglich. Diese Verlängerung kostet z.Zt. 150 US-Dollar.Wird das Visum überzogen, wird für die ersten 15 Tage ein Bußgeld in Höhe von 5 US-Dollar ab dem 15. Tag ein Bußgeld von 10 US-Dollar pro überzogenem Tag erhoben.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.

Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen --einheitlich--.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.03.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 03.03.2016
(Unverändert gültig seit: 03.03.2016)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Seit Ende November 2015 kommt es, mit kurzen Unterbrechungen, in einigen Städten der Region Oromia sowie im unmittelbaren Umfeld der Hauptstadt Addis Abeba zu Massendemonstrationen.. Insbesondere kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen der Bevölkerung mit Sicherheitskräften, auch mit Toten und Verletzten. Von einer latenten Eskalationsgefahr wird ausgegangen. Aufflammende Unruheherde werden i.d.R. von Sicherheitskräften zügig unterbunden.
Straßenblockaden der Demonstranten und die Abriegelung von Gebieten durch die Polizei, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen.
In jüngerer Zeit ist es auch in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil zu Zusammenstößen mit Sicherheitskräften führten.
Reisenden wird deshalb geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen sowie nicht notwendige Reisen in die Region Oromia zu vermeiden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
In der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.
In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen wird durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos. Da insbesondere in der Oromo-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten Reisende sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kam es in jüngster Vergangenheit häufiger zu Taschendiebstählen und Überfällen auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22:00 Uhr, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.
Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.
Reisen über Land/-Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de , consulfrankfurt.eth@t-online.de ) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tag en nach Visumausstellung zu erfolgen.
Ein Visum bei Einreise ist nur bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Das Visum wird mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines- am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de/ einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von einem bis zehn, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 20.05.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand 20.05.2016 (Unverändert gültig seit: 20.05.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Innenpolitische Lage
Seit Ende November 2015 kommt es in einigen Städten der Region Oromia sowie im unmittelbaren Umfeld der Hauptstadt Addis Abeba immer wieder zu teilweise gewalttätigen Protestaktionen; insbesondere zu Auseinandersetzungen zwicshen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, mit Toten und Verletzten. Von einer latenten Eskalationsgefahr wird ausgegangen. Aufflammende Unruheherde werden i.d.R. von Sicherheitskräften zügig unterbunden.

Straßenblockaden der Demonstranten und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen.

Reisenden wird deshalb geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.

Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.

In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambelle, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.

Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.

In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen wird durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos. Da insbesondere in der Oromo-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten Reisende sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.

Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.

Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.

Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.

Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden

Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.

Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.

Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Geld-/-Kreditkarten
Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen. Aufgrund der hohen Zahlen von Fälschungen hat die Firma American Express den Service für die Nutzung von Travelers Cheques in Äthiopien im Juli 2013 eingestellt. Travelers Cheques können seitdem nicht mehr eingelöst werden.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren.

Touristen-,/-Besuchs- und Geschäftsreisende-/-Kurzzeitaufenthalte-/-Auslandsäthiopier-/-Transitreisende (non-residents)
Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von US-$ 10.000,- droht ein Strafverfahren.

Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents)
Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet US-$ 5.000,- müssen sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklariert werden; ansonsten droht ein Strafverfahren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de , consulfrankfurt.eth@t-online.de ) beantragt werden. Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat. Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung (http://aethiopien-botschaft.de/) erfragt werden.

Ein Visum bei Einreise ist nur bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Das Visum wird mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden.

Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines- am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).

Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.

Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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