Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 13.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 13.07.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Hinweise für die Ausreise in Nachbarländer)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum
EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.
Reisende, die sich länger als 180 Tage in Armenien aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253, Antragsformular) eine Verlängerung beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Informationen zu armenischen Visa in englischer Sprache sind beim Außenministerium der Republik Armenien zu finden.

Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei allein reisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.

Hinweise zur Einreise mit eigenem Fahrzeug
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.

Hinweise für die Ausreise in Nachbarländer
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Es gibt drei internationale Grenzübergänge von Armenien nach Georgien (Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo). Ein Grenzübergang bei Akherpi ist für Ausländer nicht möglich.
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder Iran erforderlich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 30.07.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand: 30.07.2018

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise

Impfschutz
Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Folgende Empfehlungen sollten beachtet werden:: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser, ggf. gefiltertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch, insbesondere außerhalb der großen Städte, nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Die Zollbehörden können die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache, mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente, verlangen. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Auswärtige Amt
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Reisewarnung Armenien 05.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 05.10.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung)
- Sicherheit - Reisewarnung
- Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten


Aktuelles
Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.

Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Line of Contact zwischen der Region Bergkarabach und Aserbaidschan ausgebrochen, die inzwischen zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Die Regierung von Armenien hat den militärischen Notstand und eine generelle Mobilmachung ausgerufen, ebenso die „Regierung“ von Bergkarabach. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Unterbrechungen im Flugverkehr sind nicht auszuschließen.
  • Unternehmen Sie keinesfalls Reisen in die Region Bergkarabach, die übrigen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Halten Sie bei Aufenthalten vor Ort Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie sich angesichts der Lageentwicklung unsicher fühlen, erwägen Sie Ihre Ausreise.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach einschl. der besetzten Gebiete

Seit dem 27. September 2020 kommt es wie zuletzt Anfang April 2016 wieder zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach, die zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach oder in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach“ enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf.
  • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.
Übrige Landesteile
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reisewarnung Armenien 27.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 27.11.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Region Bergkarabach, Grenzgebiet zu Aserbaidschan, Übrige Landesteile)


Aktuelles
Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.

Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) um die Region Berg-Karabach und den besetzten Gebieten um Berg-Karabach herum ausgebrochen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Die Regierung von Armenien hat den militärischen Notstand und eine generelle Mobilmachung ausgerufen, ebenso die „Regierung“ von Bergkarabach. Trotz eines seit 9. November 2020 geltenden Waffenstillstands sind diese Maßnahmen weiterhin gültig.
  • Unternehmen Sie keinesfalls Reisen in die Region Bergkarabach und das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Halten Sie bei Aufenthalten vor Ort Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie sich angesichts der Lageentwicklung unsicher fühlen, erwägen Sie Ihre Ausreise.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Seit dem 27. September 2020 ist es wie zuletzt Anfang April 2016 wieder zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Zum 1. Dezember 2020 wird mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan die gesamte Ostgrenze Armeniens Grenzgebiet zu Aserbaidschan sein.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf.
  • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.
Übrige Landesteile
Die innenpolitische Lage ist in der Republik Armenien zurzeit angespannt, aber abgesehen von einzelnen Demonstrationen insgesamt ruhig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Reisewarnung Armenien 21.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 21.12.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Aserbaidschan)
- Innenpolitische Lage (Region Bergkarabach)
- Reiseinfos (rechtliche Besonderheiten: Wehrpflicht)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.

Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) um die Region Berg-Karabach und den besetzten Gebieten um Berg-Karabach herum ausgebrochen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Die Regierung von Armenien hat den militärischen Notstand und eine generelle Mobilmachung ausgerufen, ebenso die „Regierung“ von Bergkarabach. Trotz eines seit 9. November 2020 geltenden Waffenstillstands sind diese Maßnahmen weiterhin gültig.
  • Unternehmen Sie keinesfalls Reisen in die Region Bergkarabach und das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Halten Sie bei Aufenthalten vor Ort Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie sich angesichts der Lageentwicklung unsicher fühlen, erwägen Sie Ihre Ausreise.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Seit dem 27. September 2020 ist es wie zuletzt Anfang April 2016 wieder zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kann es immer wieder zu Schusswechseln kommen, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.

Wehrpflicht
Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für Deutsch-Armenier, also Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Botschaft weist darauf hin, dass Deutsch-Armenier in Armenien als Armenier gelten und den armenischen Gesetzen unterliegen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.

Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Botschaft unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Mit Verhängung des Kriegsrechts in Armenien wurde am 27. September 2020 pauschal ein Ausreiseverbot für wehrdienstfähige armenische Männer verhängt. Laut Regierungsbeschluss Nr. 1917 vom 2. Dezember 2020 wurden diese Ausreisebeschränkungen wieder aufgehoben.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reisewarnung Armenien 26.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 26.02.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit - Reisewarnung (Innenpolitische Lage-übrige Landesteile-)


Sicherheit
Reisewarnung

Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.

Innenpolitische Lage
Übrige Landsteile

Die innenpolitische Lage ist in der Republik Armenien zurzeit angespannt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
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  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 31.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 31.03.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Abschnitt Konflikt um Bergkarabach/Grenzgebiet zu Aserbaidschan)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage: Bergkarabach, Grenzgebiet zu Aserbaidschan)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.

Terrorismus
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Von Ende September bis Anfang November 2020 ist es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kann es immer wieder zu Schusswechseln kommen, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf.

Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen (u.a. Film- und Fotografierverbot) und ist genehmigungspflichtig. Seit 1. Dezember 2020 wurde mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan die gesamte Ostgrenze Armeniens Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf.
  • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.
  • Meiden Sie zwischen Goris und Kapan die M2 und nutzen stattdessen die H 45 über Tatev und Arachadzor.
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Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 13.05.2021

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Stand 13.05.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Am 12.05.2021 kam es im umstrittenen Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan am Schwarzen See (Sev Lich State Sanctuary), drei Kilometer vor dem Dorf Verishen (Nähe Goris), zu einem Grenzzwischenfall zwischen armenischen und aserbaidschanischen Truppen. Zu besonderer Vorsicht auf der Hauptstraße zwischen Sisian und Goris wird geraten. Alle Nebenstraßen in Richtung Schwarzer See sollten vermieden werden.
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Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 20.05.2021

Beitrag von Birgitt »

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Stand 20.05.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos/Rechtliche Besonderheiten (Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland
Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und verbunden damit einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen.
  • Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 21.06.2021

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Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein)


Reiseinfos
Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein armenischer Führerschein erforderlich.
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Teilreisewarnung Armenien 22.04.2022

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Stand 22.04.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit - Teilreisewarnung (Streichung Abraten von Reisen); Grenzgebiet zu Aserbaidschan
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Ausreise in Nachbarländer)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Es besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000 EUR für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Bei Kfz-Versicherungsstreitigkeiten, die nur gerichtlich geklärt werden können, muss ein armenischer Rechtsanwalt auf eigene Kosten beauftragt werden.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung).
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Sofern Reisende einen Einreise- bzw. Ausreisestempel für Aserbaidschan im deutschen Reisepass haben, müssen sie bei Einreise nach Armenien mit kurzer Befragung durch die armenischen Grenzbehörden rechnen.

Ausreise in Nachbarländer
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und in den Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

Es gibt folgende für Ausländer passierbare Grenzübergänge von Armenien nach Georgien: Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo. Mit dem Zug ist auch der Grenzübergang Ayrum/Sadakhlo möglich.
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder den Iran erforderlich.
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Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 20.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 20.05.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationen)


Aktuelles
Demonstrationen in Eriwan und anderen Landesteilen

In Armenien kommt es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen. Diese blockieren teilweise langfristig Kreuzungen und den Zugang zu öffentlichen Gebäuden. Zahlreiche Demonstranten wurden vorübergehend verhaftet.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
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Teilreisewarnung Armenien 18.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 18.07.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Armenien kommt es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Von Ende September bis Anfang November 2020 ist es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kann es immer wieder zu Schusswechseln kommen, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen, zuletzt Mitte Juli 2020 in der Gegend von Tavush/Tovuz mit Toten und Verwundeten auf beiden Seiten, darunter auch Zivilisten.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auch hier kommt es immer wieder zu Schusswechseln.

Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen (u.a. Film- und Fotografierverbot) und ist genehmigungspflichtig. Seit 1. Dezember 2020 wurde mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan die gesamte Ostgrenze Armeniens Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf.
  • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.
  • Meiden Sie zwischen Goris und Kapan die M2 und nutzen stattdessen die H 45 über Tatev und Arachadzor.
Übrige Landesteile
Die innenpolitische Lage ist in der Republik Armenien ist weiterhin angespannt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 13.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 13.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente, Einreise, Ausreise)


Aktuelles
Am 13. September gab es aserbaidschanischen Artilleriebeschuss auf armenische militärische Stellungen nahe den Städten Goris, Sotk und Dschermuk und in den Provinzen Gegharkunik, Vayots Dzor und Syunik.
Eine Ausweitung der Kämpfe ist nicht ausgeschlossen.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort.
  • Bleiben Sie an einem geschützten Ort, bis Sie diesen auf sicherem Wege verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan, das umfasst konkret die Provinzen Gegharkunik (östlich der Autobahn M10), Vayots Dzor (östlich der A10 und nördlich der Straße H51), Tavush und Syunik, sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.

Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Armenien kann es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen kommen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Region Bergkarabach
Von Ende September bis Anfang November 2020 ist es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach gekommen, die zahlreiche Opfer gefordert und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursacht haben. Seit 9. November 2020 sind die Kampfhandlungen eingestellt. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kann es immer wieder zu Schusswechseln kommen, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstrasse M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kommt es immer wieder zu Schusswechseln.

Seit 1. Dezember 2020 wurde mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan die gesamte Ostgrenze Armeniens Grenzgebiet zu Aserbaidschan.

Vor Reisen in das gesamte Grenzgebiet zu Aserbaidschan, das umfasst konkret die Provinzen Gegharkunik (östlich der Autobahn M10), Vayots Dzor (östlich der A10 und nördlich der Straße H51), Tavush und Syunik, sowie in die Region Berg-Karabach wird derzeit gewarnt.

Übrige Landesteile
Die innenpolitische Lage ist in der Republik Armenien ist weiterhin angespannt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Kinderreisepass: Ja
• Dienstpass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente müssen über die Reise hinaus gültig sein.

Sofern Reisende einen Einreise- bzw. Ausreisestempel für Aserbaidschan im deutschen Reisepass haben, müssen sie bei Einreise nach Armenien mit kurzer Befragung durch die armenischen Grenzbehörden rechnen.

Einreise
Die Einreise nach Armenien muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.

Eine Einreise nach Armenien mit einem beschädigten deutschen Reisepass ist nicht möglich. Einreisende mit beschädigtem Reisepass werden von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie dürfen den Transitbereich nicht verlassen, auch nicht zur Stellung eines Antrags auf einen Reiseausweis zur Rückkehr oder einen vorläufigen Reisepass bei der deutschen Botschaft in Eriwan. Sie werden mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflugsort zurückgeschickt.

Ausreise
Eine Ausreise aus Armenien nach Deutschland ist mit einem beschädigten deutschen Reisepass nicht möglich.

Die Ausreise aus Armenien für armenische oder andere nicht-deutsche Staatsangehörige nach Deutschland mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung ist nicht möglich. Eine Ausreise ist nur mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel (in Form der Scheckkarte) möglich. Reisende, die nur über eine deutsche Fiktionsbescheinigung verfügen, werden beim Abflug von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie müssen ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Eriwan beantragen und dazu ihren Antragstermin online buchen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Armenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Armenien 19.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 19.09.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich
  • Provinz Tavush: alle Gebiete östlich der Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan),
  • Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki,
  • Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,
  • Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),
  • Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze.
wird gewarnt.

Vor Reisen in die Region Bergkarabach wird gewarnt.

Sicherheit
Innenpolitische Lage

Aserbaidschan hat am 19. September 2023 eine Militäraktion in der Region Bergkarabach gestartet. Außerhalb der Region Bergkarabach ist es im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen. Künftige bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können aber nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.

In Armenien kann es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen kommen. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kommt es immer wieder zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.

Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reisen nach Bergkarabach aus Armenien
Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. Sowohl an der Grenze zu Aserbaidschan als auch an der Waffenstillstandslinie in Bergkarabach kommt es weiterhin zu Gefechten und Schusswechseln. Zudem besteht Minengefahr.
Auf der einzigen Zufahrtsstraße aus Armenien nach Bergkarabach hat Aserbaidschan einen Grenzkontrollposten errichtet. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh“ enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen in die Region Bergkarabach; siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z.B. der Grenzübergänge und der Anlagen der U-Bahn in Eriwan) sollten unterbleiben.

Zwischen Armenien und der Russischen Föderation, sowie zwischen Armenien und Iran bestehen Auslieferungsabkommen.

Falls in einem der o.g. Staaten ein Haftbefehl besteht, schützt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit den Reisenden nicht vor einer möglichen Auslieferung.

Wehrpflicht
Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-armenische Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deutsch-Armenier gelten in Armenien ausschließlich als Armenier und unterliegen somit den armenischen Gesetzen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.

Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Deutsche Botschaft Eriwan unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland
Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen.
  • Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dram (AMD). USD-Noten neueren Datums und EUR können getauscht werden.

Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in AMD zu erfolgen hat.

Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.

In der Innenstadt von Eriwan gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit ausländischen Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann, derzeit max. 150.000 AMD pro Abhebung.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.
  • Prüfen Sie Ihre EUR-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in EUR sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind.
  • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums sowie zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Armenien sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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