Teilreisewarnung Aserbaidschan 07.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 06.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 06.10.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19: Ausreise)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin großteils ausgesetzt.

Ausreise und Transit
Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung möglich.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 08.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 08.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einreise mit eigenem Fahrzeug; Einfuhrbestimmungen; Heimtiere)


Sicherheit
Innenpolitische Lage
Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um das Gebiet Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen.

Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.

Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten und auf dem Land am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Für Großveranstaltungen (z. Bsp. Formel 1, COP 29) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh“ (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Einreise mit eigenem Fahrzeug
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind.

Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.

Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der aserbaidschanischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ist untersagt. Bei Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt.
  • Für Informationen zur Einfuhr und Einholung der erforderlichen Genehmigung wenden Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125 g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
  • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
  • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.

Heimtiere
Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 14 Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 28.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 28.10.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Weltklimakonferenz COP29 - 11. bis 24. November 2024 in Baku)
- Reiseinfos (Führerschein; Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten)


Aktuelles
Weltklimakonferenz COP29 (11. bis 24. November 2024 in Baku)

Aserbaidschan ist vom 11. November bis 22. November 2024 Gastgeberland der 29. Weltklimakonferenz („29th Conference of the Parties of the United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC“ - COP29) auf dem Gelände des Baku Stadiums in Baku. Aufgrund der Großveranstaltung mit hochrangigen internationalen Teilnehmern sowie des hohen Besucheraufkommens sind im gesamten Stadtgebiet Verzögerungen und Beeinträchtigungen im Straßen- und öffentlichen Personennahverkehr nicht auszuschließen.

Bitte beachten Sie neben der Teilreisewarnung für bestimmte Landesteile für Ihren Aufenthalt in Aserbaidschan während der COP29 besonders die Abschnitte „Sicherheit – Innenpolitische Lage“, „Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr“ und „Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten“.

Sofern Sie an der COP29 persönlich teilnehmen möchten, informieren Sie sich bitte auf den Webseiten des Gastgeberlandes Aserbaidschan https://www.cop29.az und der UNFCCC https://unfccc.int und beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
  • Für den Zugang zum offiziellen Bereich (sog. “Blue Zone„) wird eine Registrierung durch UNFCCC benötigt. Nach Abschluss der Registrierung ist für die „Blue Zone“ das spezielle COP29-Visum (sog. “COP 29 Special Visa„) kostenfrei online zu beantragen. Deutsche Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumspflicht auch während der COP29 befreit. Die sonst übliche Frist zur Registrierung (siehe „Einreise und Zoll“) wird für Personen mit „COP 29 Special Visa“ auf 30 Tage verlängert.
  • Neben dem offiziellen Bereich befindet sich die sog. „Green Zone„ als Plattform für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Der Zugang zur “Green Zone“ ist nur nach vorheriger Anmeldung mit elektronischen Tickets möglich. Details sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf der Gastgeberwebseite veröffentlicht werden.
  • Die Webseiten des Gastgeberlandes Aserbaidschan und der UNFCCC werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt auch Richtlinien, die bei Klimaprotesten und -demonstrationen zu beachten sind, enthalten. Für die Abhaltung von Protestmaßnahmen ist die Einrichtung eines speziell dafür vorgesehenen Bereichs innerhalb der „Blue Zone“ des COP29-Geländes vorgesehen. Dort können Proteste im Rahmen der UNFCCC-Regularien erfolgen. Proteste außerhalb dieser Bereiche unterliegen ausschließlich der Rechtsordnung Aserbaidschans.
  • Respektvollem Verhalten wird in Aserbaidschan stets besondere Bedeutung beigemessen.
  • Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wird auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung großen Wert gelegt, wobei es zu signifikanten Änderungen der sonst üblichen Verkehrsführung in der Stadt kommen kann; auch Fußgänger sollten darauf achten, Straßen nur auf dazu ausgewiesenen Wegen (Zebrastreifen, Überführungen bzw. Tunnels) zu passieren.
Reiseinfos
Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.

Rechtliche Besonderheiten
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.

Wehrpflicht
Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden keinen Einfluss.

Möglicher Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland
Aserbaidschanischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Aserbaidschan Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit hatten aserbaidschanische Staatsangehörige wiederholt Ausreiseprobleme, aufgrund von Passungültigkeit der aserbaidschanischen Reisepässe, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Alternativ kann bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden eine kurzzeitige Aktivierung der Reisepässe erwirkt werden. Betroffene wenden sich dazu an die aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den ASAN-Service-Centern oder an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.
  • Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 09.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 09.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten: Wehrpflicht)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Innenpolitische Lage
Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um das Gebiet Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen.
  • Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Aserbaidschan verzeichnet eine gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Überfälle, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche kann vorkommen.
  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge. Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie z.B. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
Rechtliche Besonderheiten
Wehrpflicht

Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen einmaligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku, bei dem der internationale Transitbereich nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Bitte informieren Sie sich bei Transitaufenthalten rechtzeitig über mögliche Terminal-Wechsel und ggf. damit verbundene Visumpflichten.

Bei Großveranstaltungen (z.B. Formel 1, COP 29, etc.) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh“ (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 20.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 20.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang kann es auch in Aserbaidschan zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen.
  • Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann nicht an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr (ohne Sondergenehmigung) grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 23.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 23.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Nach dem Eingreifen der USA in die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran muss mit einer regionalen Ausweitung des Konflikts und einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage gerechnet werden. Dadurch steigt auch die Gefahr, dass es in Aserbaidschan zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommt.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen.
  • Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr (ohne Sondergenehmigung) grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Aserbaidschan sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen.
  • Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr (ohne Sondergenehmigung) grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 28.06.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 28.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Aserbaidschan sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Alle Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen. In begründeten Einzelfällen, die eine Einreise nach Aserbaidschan zwingend erforderlich machen und für die keine anderen Ausreisemöglichkeiten aus Iran bestehen, ist die Einreise auf dem Landweg nur über den Grenzübergang Astara und mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan möglichst vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Aserbaidschan sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Alle Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen. In begründeten Einzelfällen, die eine Einreise nach Aserbaidschan zwingend erforderlich machen und für die keine anderen Ausreisemöglichkeiten aus Iran bestehen, ist die Einreise auf dem Landweg nur über den Grenzübergang Astara und mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich; es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten und Wartezeiten an der Grenze.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan möglichst vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 04.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 04.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Aserbaidschan sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Alle Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen. Die iranischen Behörden haben zudem am 03.07.2025 die partielle Wiedereröffnung von internationalen Flugverbindungen aus Iran verkündet.
  • Sollten Sie eine Ausreise aus Iran über Aserbaidschan geplant haben, nutzen Sie stattdessen bitte alternative Routen über andere Transitländer.
  • Informieren Sie sich, ob Sie für eine Ausreise aus Iran ggf. bestehende Flugverbindungen nutzen können.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 03.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 03.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)
- Sicherheit
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Registrierung)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

In diesem Zusammenhang können auch in Aserbaidschan sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

Terrorismus
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Karabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor einer unabdingbaren Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen. Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien wird, trotz einer Entspannung in den aserbaidschanisch-armenischen Beziehungen, weiterhin gewarnt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste können vereinzelt stattfinden und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Aserbaidschan verzeichnet aufgrund einer starken Präsenz von Ordnungskräfte und des weit verbreiteten Einsatzes von Überwachungskameras eine vergleichsweise gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Überfälle, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche kann vereinzelt vorkommen.
  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.
  • Beachten Sie die jeweils geltende Reise-/Teilreisewarnung.
Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie z.B. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses sowie des Visums mit sich.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Halten Sie sich in jedem Fall an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es finden sehr viele Kontrollen statt, die Bußgelder können vergleichsweise hoch sein.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Siehe Aktuelles.

Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin weitgehend ausgesetzt.

Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung nur via Georgien, die Russische Föderation und Iran möglich.
  • Beachten Sie den Abschnitt Aktuelles.
  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der jeweiligen Staaten.
Registrierung
Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung in der Regel vom Hotel erfüllt. Es ist empfehlenswert, dies durch eine Nachfrage im Hotel bestätigen zu lassen. Es drohen ansonsten empfindliche Bußgelder bei Ausreise.
Weitere Informationen und Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service-Center.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 05.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 05.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

Am 5. März 2026 erfolgte ein iranischer Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ). Der Flugverkehr zum Flughafen Nachitschewan wurde vorübergehend eingestellt. Der Flughafen in Baku ist derzeit nicht betroffen. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
In diesem Zusammenhang können auch in Aserbaidschan sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

Angriffe auf Nachitschewan
05.03.2026 - taz

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 07.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 07.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die Enklave Nachitschewan wird abgeraten.

Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

Am 5. März 2026 erfolgte ein iranischer Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ). Der Flugverkehr zum Flughafen Nachitschewan wurde vorübergehend eingestellt. Die aserbaidschanische Autonome Republik Nachitschewan ist derzeit über den Luftweg nicht erreichbar. Eine Ein-/Ausreise ist nur auf dem Landweg (Türkei) möglich. Bei Flügen zwischen Baku (GYD) und Nachitschewan, die nach Iğdır/Türkei (IGD) umgeleitet werden, beachten Sie bitte, dass E-Visa für Aserbaidschan nur für eine einmalige Einreise (Single Entry) gelten. Eine erneute Einreise nach Aserbaidschan über die Türkei gilt dabei als neue Einreise. Der Flughafen in Baku ist derzeit nicht betroffen. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA/Israel bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Lassen Sie erhöhte Vorsicht in der Umgebung von Einrichtungen des Energiesektors walten.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
In diesem Zusammenhang können auch in Aserbaidschan sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die Exklave Nachitschewan wird abgeraten.
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Siehe dazu:

Angriffe auf Nachitschewan
05.03.2026 - taz

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 11.03.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 11.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die Exklave Nachitschewan und das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.

Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die Exklave Nachitschewan und das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.
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Siehe dazu:

Angriffe auf Nachitschewan
05.03.2026 - taz

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 20.04.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 20.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.


Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.

Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.

Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.

Am 5. März 2026 erfolgte ein Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ), infolgedessen der Flugverkehr an diesem Flughafen für vier Tage eingestellt wurde. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden. Der Flughafen in Baku war bislang nicht von Luftraumsperrungen oder sonstigen Beeinträchtigungen betroffen.

Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA/Israel bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Lassen Sie erhöhte Vorsicht in der Umgebung von Einrichtungen des Energiesektors walten.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss.
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
  • Wenn die reguläre Beantragung eines Visums für Aserbaidschan für Sie derzeit nicht möglich ist, kann im Rahmen der Einholung der Sondergenehmigung zusätzlich um die Erteilung eines Ausnahmevisums bei Einreise an der Grenze in Astara gebeten werden.
  • Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
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