Teilreisewarnung Kambodscha 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Kambodscha 01.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand 24.08.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Massenkundgebungen und Demonstrationen, bei denen es vereinzelte Gewaltausbrüche gab. Es wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen.

Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren.

Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen.
Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.

Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels.

In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden. Der Verlust von Pässen, Bargeld, Reiseschecks oder sonstigen Wertgegenständen ist bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind - vor allem in Phnom Penh und Siem Reap - verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Um Druck auszuüben versuchen diese Vermieter, den Pass einzubehalten. Gleichzeitig werden die Einwanderungsbehörden informiert, um die Ausreise zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.

Quallen (Seewespen)
kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.

Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen.

Verkehrsinfrastruktur
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Zumindest sollte stets ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrer von Motorradtaxis (sog. motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt.
Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, ihre Reisedaten in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.
Das Mobilfunknetz deckt nicht alle Landesteile ab. Auch ist nicht überall eine funktioniere Internetverbindung vorhanden.
Die klimatisch beste Reisezeit für Kambodscha ist Oktober bis Februar.

Geld / Kreditkarten
Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar (US-$) abgewickelt, die Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über EC- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel jedoch nicht mit EC-Karte sondern nur mit Kreditkarten möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap/ Angkor Wat eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap/ Angkor Wat aus einem Drittland, so z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind dem Auswärtigen Amt bekannt:
Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft Kambodschas in Berlin. Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
Einholung des Visums vor Reiseantritt als "virtuelles", sogenanntes e-Visum. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.evisa.gov.kh . Die Einreise mit e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums (http://www.mfaic.gov.kh). Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Für die Ausstellung eines „Visa on Arrival“ ist ein aktuelles Passbild (5,08*5,08 cm) erforderlich. Bei Bedarf kann auch gegen eine Gebühr ein Passbild am Flughafen Phnom Penh gefertigt werden.
Einholung des Visums bei Einreise am Grenzübergang ("Visa on Arrival"). Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Flughäfen. Die Einholung des Visums ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite der Einwanderungsbehörde. Bei der Einreise ausgestellte Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Für die Ausstellung eines „Visa on Arrival“ ist ein aktuelles Passbild (5,08*5,08 cm) erforderlich. Bei Bedarf kann auch gegen eine Gebühr ein Passbild am Flughafen Phnom Penh gefertigt werden.
Teilnehmer des Programms „weltwärts“
Die Freiwilligen müssen vor der ersten Einreise ein entsprechendes Visum (Visakategorie C oder B) von der kambodschanischen Botschaft in Berlin beantragen. Damit ist anschließend die kostenlose Visumverlängerung im kambodschanischen Außenministerium möglich. Teilnehmer, die ohne ein Visum C oder B einreisen, müssen unter Umständen nach erfolgter Einreise zur Visumsverlängerung wieder ausreisen.

Sonstiges
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Touristenvisa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr von 10,- US-$ pro Tag seit Ablauf des Visums für die ersten 30 Tage erhoben. Ab dem 31. Tag des illegalen Aufenthalts ist eine Strafgebühr von 10,- US-$ pro Tag zu entrichten und das Land innerhalb von 7 Tagen zu verlassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab 10.000 US-$ müssen deklariert werden.
Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen.
Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Kontaktanschrift: 6-8 Norodom Blvd., Phnom Penh, Tel. / Fax: +855 23 214 065, http://www.customs.gov.kh
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe http://www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen nach dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Kambodscha häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Zika-Virus-Infektion
Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als minimal einzuschätzen.
Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Merkblatt Expositionsprophylaxe Insektenstiche
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.

Malaria
In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten. Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet.
Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap.
Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap.
Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei.
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Kambodscha ca. 75% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage) vermindert das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.

HIV/AIDS
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Kambodscha, insbesondere in größeren Städten ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen treten in Kambodscha sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Kambodscha nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Kambodscha eine besondere Bedeutung zu.

Chikungunya-Fieber
Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Kambodscha immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Aviäre Influenza
Auch in Kambodscha tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. 2015 sind wieder Fälle von Vogelgrippe gemeldet worden. Mehrere Hühner-Zuchtbetriebe in der Provinz Kandal nahe der Hauptstadt Phnom Penh waren betroffen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmel.de

Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte, die Darmtuberkulose durch den Genuss von roher Milch und von Milchprodukten infizierter Rinder. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit
In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden.
Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt.
Zur Prophylaxe empfiehlt sich die strikte Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen wie häufiges, gründliches Händewaschen, Abkochen von Trinkwasser, Durcherhitzen von Lebensmitteln und Schälen von Obst.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 04.09.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand 04.09.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der Verhaftung des Oppositionsführers Kem Sokha am 3. September 2017 können die Spannungen im Land potentiell ansteigen. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Massenkundgebungen und Demonstrationen, bei denen es vereinzelte Gewaltausbrüche gab. Es wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen.
Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren.
Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen.
Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.

Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels.

In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden. Der Verlust von Pässen, Bargeld, Reiseschecks oder sonstigen Wertgegenständen ist bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind - vor allem in Phnom Penh und Siem Reap - verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Um Druck auszuüben versuchen diese Vermieter, den Pass einzubehalten. Gleichzeitig werden die Einwanderungsbehörden informiert, um die Ausreise zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.

Quallen (Seewespen)
kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.

Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen.

Verkehrsinfrastruktur
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Zumindest sollte stets ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrer von Motorradtaxis (sog. motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt.
Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap/ Angkor Wat eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap/ Angkor Wat aus einem Drittland, so z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Einreise nach Kambodscha Pass- und Visumpflicht. Die Einholung des Visums vor Reiseantritt ist bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Auch ist die Einholung eines Visums bei Einreise ("Visa on Arrival") für ein Visum der Kategorien T (Tourismus) und E (kurzfristige Aufenthalt) gegen eine Gebühr und bei Vorlage eines Passfotos möglich. Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der kambodschanischen Flughäfen.

Das T-Visum wird grundsätzlich für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist, die Einreise muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
Die Einholung eines T-Visums vor Reiseantritt ist auch als "virtuelles" Visum möglich: siehe http://www.evisa.gov.kh. Die Einreise mit dem virtuellen Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums. Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich.
T-Visa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden.

Das E-Visum ist geeignet, wenn ein Aufenthalt von über 30 Tagen geplant ist. Es kann vor oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden, die Beantragung eines virtuellen E-Visums ist nicht möglich.
Vor Ablauf des 30 tägigen E-Visums kann das E-Visum bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden, nach Verlängerung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich.
Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Zweck der Einreise anzugeben und zu belegen.
Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Angestellte in Nichtregierungsorganisationen sollten vor oder bei Einreise ein Visum der Kategorie B oder C beantragen, das weder am Grenzübergang (on Arrival) noch als e-Visum beantragt werden kann. Sie dienen der einmaligen Ein- bzw. Ausreise und sind jeweils für drei Monate gültig, können aber um bis zu 12 Monate beim kambodschanischen Außenministerium verlängert werden.
Die Umschreibung eines E-Visums in ein B- oder C-Visum vor Ort ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.

Arbeiten in Kambodscha
Um in Kambodscha zu Arbeiten bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese bei dem kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 04.04.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand 04.04.2018

Letzte Änderungen:
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Seit Februar 2018 ist Majestätsbeleidigung in Kambodscha unter Strafe gestellt. Abfällige oder kritische Bemerkungen über die königliche Familie können als Majestätsbeleidigung betrachtet und mit Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 27.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 27.07.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (eingefügt)


Aktuelle Hinweise
Schwere Regenfälle im Süden von Laos haben im Distrikt Sanamxay, in der Provinz Attapeu, zur Beschädigung eines Staudamms und einer darauf folgenden Flutwelle geführt. Auch auf kambodschanischer Seite kommt es zu Überschwemmungen. Zudem warnen die lokalen Behörden Einwohner am Fluss Sekong, in der Provinz Steung Treng, dass das Wasser in den Fluss fließen und zu Überschwemmungen führen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass es in dieser Region zu Evakuierungen und Einschränkungen im Reiseverkehr kommt. Reisende sollten besonders vorsichtig sein und die betroffenen Gebiete meiden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 04.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 04.09.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Nach schweren Regenfällen im Süden von Laos hat die Beschädigung eines Staudamms in der Provinz Attapeu, eine Flutwelle ausgelöst, die auch auf kambodschanischer Seite zu Überschwemmungen führte. Die Wassermassen sind noch nicht vollständig abgeflossen. Reisende sollten besonders vorsichtig sein und müssen weiterhin mit Einschränkungen im Reiseverkehr rechnen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 06.03.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand: 06.03.2019

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Innenpolitische Lage
In der Hauptstadt Phnom Penh besteht weiterhin die Gefahr von Unruhen und Protestaktionen. In der Vergangenheit führten Kundgebungen und Demonstrationen zu vereinzelten Gewaltausbrüchen und Verkehrsbehinderungen.
Reisenden wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen.

Preah Vihear und Grenzregion zu Thailand
Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren.
Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen.
Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand .

Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels.

In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind - vor allem in Phnom Penh und Siem Reap - verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.

Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen.

Naturkatastrophen
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 18.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand 18.06.2019

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll


Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum. Die Einholung des Visums ist vor Reiseantritt sowie bei Einreise („on arrival“) möglich.
T-Visa für Tourismus können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden.
Das E-Visum für kurzfristige Aufenthalte ist geeignet, wenn ein Aufenthalt von über 30 Tagen geplant ist. Es kann vor oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden, die Beantragung eines virtuellen E-Visums ist nicht möglich.

Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin oder – nur das T-Visum - online als e-Visa.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist, die Einreise muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden möglich.
Das T-Visum kann online als eVisa beantragt werden, ist jedoch nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Die Einholung eines Visums bei Einreise („on arrival“) ist für das T- und E-Visum gegen eine Gebühr möglich. Das T-Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Seit Anfang Juni 2019 ist bei der Einreise ein neues Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient. Es wird hierfür kein Passfoto mehr benötigt. Nicht alle Fluggesellschaften verteilen das neue Formular im Flugzeug, es ist auch am Flughafen verfügbar.

Verlängerung des Visums
Vor Ablauf der 30tägigen Frist kann ein E-Visum bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden. Nach der Verlängerung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Zweck der Einreise anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines E-Visums in ein B- oder C-Visum vor Ort ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Einreisekontrolle
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligenprogramme
Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.
Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Beschäftige bei Nichtregierungsorganisationen müssen vor der Einreise ein Visum der Kategorien B oder C beantragen. Die Ausstellung eines B- oder C-Visums ist bei Einreise am Grenzübergang oder elektronisch nicht möglich. Das Visum erlaubt eine einmalige Ein- bzw. Ausreise und ist für drei Monate gültig. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate kann beim kambodschanischen Außenministerium beantragt werden.

Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden.
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.

Heimtiere
Haustiere können grundsätzlich eingeführt werden, wenn die Basisimpfungen (Tollwut) vorhanden sind und das Gesundheitszeugnis eines Veterinärs vorgelegt wird. Sollte beabsichtigt sein, andere Haustiere als Katzen oder Hunde mitzubringen, ist es ratsam, vorher die zuständige kambodschanische Vertretung kontaktieren, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Transport möglich ist.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 14.08.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha:
Stand 14.08.2019

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Grenzgebiete/Minengefahr)
- Reiseinfos (Strafrecht)
- Einreise und Zoll (Visum)


Sicherheit
Grenzregionen/Minengefahr

Schwierigkeiten können sich bei der Überquerung der kambodschanisch-laotischen Grenze ergeben, welche sich auf Spannungen im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen den beiden Ländern zurückführen lassen.

Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Preah Vihear Provinz ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.

In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
  • Informieren Sie sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort und seien Sie dort besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen nicht.
  • Zur Sicherheit auf der laotischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Laos.
  • Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand.
Reiseinfos
Strafrecht

Vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Verwendung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen ist verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden. Die Regelung gilt besonders in der Umgebung von administrativen oder militärischen Gebäuden, sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf von Spionage geahndet.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit Anfang 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.
  • Erwerben, verteilen und führen Sie keine Drogen ein oder aus und respektieren Sie Verbote der Benutzung.
  • Transportieren Sie keine Gegenstände, deren Inhalt Sie nicht kennen.
  • Entwenden Sie keine Kulturgüter und nehmen Sie keine beschädigten Teile von Tempeln und Statuen mit.
  • Vermeiden Sie kritische Äußerungen -auch in sozialen Medien-, die als Majestätsbeleidigung interpretiert werden könnten.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum.

Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.

Online-Visum (eVisa)
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) kann online als e-Visa beantragt werden. Es ist jedoch bei einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist mit Bank- oder Kreditkarte, Paypal oder Überweisung möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Die Einholung eines Visums bei Einreise („on arrival“) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Seit Anfang Juni 2019 ist bei der Einreise ein neues Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient. Es wird hierfür kein Passfoto mehr benötigt. Nicht alle Fluggesellschaften verteilen das neue Formular im Flugzeug, es ist auch am Flughafen verfügbar.

Verlängerung des Visums
Vor Ablauf der 30tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei weiterhin einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monaten verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Einreisekontrolle
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35275
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 28.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 28.10.2020

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen- nicht im Mindestens den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards.

Auch bei Flugreisen innerhalb des Landes ist Vorsicht geboten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind.

Straßen sind mit wenigen Ausnahmen in schlechtem Zustand. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten; in einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern untersagt. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Helms. Fahrer von Motorradtaxis (sog. Motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.

Internet und Mobilfunknetz decken nicht alle Landesteile flächendeckend ab, insbesondere nicht abgelegene Gegenden und kleinere Inseln.
  • Planen Sie alle Reisen auf dem Landweg nach Möglichkeit so, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
  • Bei Fahrten auf Motorrädern und –rollen tragen Sie möglichst immer einen geeigneten Helm.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten muss ein kambodschanischer Führer beantragt werden.

Besondere Verhaltenshinweise
Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.
  • Verlassen Sie nicht die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen.
  • Respektieren Sie die Kultur Ihres Gastlandes.
LGBTIQ
Homosexualität ist nicht verboten bzw. strafbewährt. In der kambodschanischen Gesellschaft, vor allem in der Hauptstadt Phnom Penh und unter der jungen Bevölkerung, ist eine zunehmende, wenn auch verdeckte Akzeptanz festzustellen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .
Rechtliche Besonderheiten
Vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art wird gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Verwendung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen ist verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden. Die Regelung gilt besonders in der Umgebung von administrativen oder militärischen Gebäuden, sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf von Spionage geahndet.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit Anfang 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.
  • Erwerben, verteilen und führen Sie keine Drogen ein oder aus und respektieren Sie Verbote der Benutzung.
  • Transportieren Sie keine Gegenstände, deren Inhalt Sie nicht kennen.
  • Entwenden Sie keine Kulturgüter und nehmen Sie keine beschädigten Teile von Tempeln und Statuen mit.
  • Vermeiden Sie kritische Äußerungen -auch in sozialen Medien-, die als Majestätsbeleidigung interpretiert werden könnten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen US-Dollar und Riel (für Zahlungen mit einem Gegenwert von weniger als 10 US-Dollar) abgewickelt. Wechselgeld wird mittlerweile nur noch in Riel ausgegeben. Mitunter werden keine kleinen US-Dollar-Scheine akzeptiert. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel nur mit Kreditkarten möglich, nur wenige Geldautomaten akzeptieren Maestro-Bankkarten. Die Echtheit der Scheine sollte noch am Geldautomaten geprüft werden.

Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes .
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum.

Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.

Online-Visum (eVisa)
Es werden derzeit keine Online-Visa ausgestellt.
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) kann online als e-Visa beantragt werden. Es ist jedoch bei einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist mit Bank- oder Kreditkarte, Paypal oder Überweisung möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Es werden derzeit keine Visa bei Einreise ausgestellt.
Die Einholung eines Visums bei Einreise („on arrival“) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Seit Anfang Juni 2019 ist bei der Einreise ein neues Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient. Es wird hierfür kein Passfoto mehr benötigt. Nicht alle Fluggesellschaften verteilen das neue Formular im Flugzeug, es ist auch am Flughafen verfügbar.

Verlängerung des Visums
Vor Ablauf der 30-tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei weiterhin einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monaten verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Einreisekontrolle
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligenprogramme
Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.

Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Beschäftige bei Nichtregierungsorganisationen müssen vor der Einreise ein Visum der Kategorien B oder C beantragen. Die Ausstellung eines B- oder C-Visums ist bei Einreise am Grenzübergang oder elektronisch nicht möglich. Das Visum erlaubt eine einmalige Ein- bzw. Ausreise und ist für drei Monate gültig. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate kann beim kambodschanischen Außenministerium beantragt werden.

Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden.

Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.

Heimtiere
Haustiere können grundsätzlich eingeführt werden, wenn die Basisimpfungen (Tollwut) vorhanden sind und das Gesundheitszeugnis eines Veterinärs vorgelegt wird. Sollte beabsichtigt sein, andere Haustiere als Katzen oder Hunde mitzubringen, ist es ratsam, vorher die zuständige kambodschanische Vertretung kontaktieren, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Transport möglich ist.
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Hinweise zum Corona-Virus in Kambodscha siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 12.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 12.05.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum bei Einreise)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Visum bei Einreise (Visa on arrival)

Die Einholung eines Visums bei Einreise (on arrival) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Bei Einreise ist ein Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Kambodscha siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 01.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 01.11.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll ((Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Verlängerung des Visums oder Verlust des deutschen Passes mit kambodschanischem Visum)


Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

Ausländer sollen sich über die FPCS-App (Foreign Presence in Cambodia System) registrieren. Diese Registrierung ist grundsätzlich für alle Aufenthalte, auch für touristische Zwecke, vorgesehen. Ohne FPCS-Registrierung ist eine Verlängerung des kambodschanischen Visums nicht möglich.

Verlängerung des Visums oder Verlust des deutschen Passes mit kambodschanischem Visum
Vor Ablauf der 30-tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monaten verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei Überziehung des zulässigen Aufenthalts wird eine „Overstay-Gebühr“ in Höhe von 10 USD pro Tag fällig, zusätzlich müssen Touristen ein kostenpflichtiges Exit-Visum beantragen, welches maximal für sieben Tage ausgestellt wird.

Sollte der deutsche Pass mit dem kambodschanischen Visum verloren gehen oder gestohlen werden, ist neben dem deutschen Reisedokument ein kambodschanisches Exit-Visum zu beantragen. Das kambodschanische Exit-Visum ist maximal sieben Tage gültig, auch wenn das ursprüngliche Visum länger gültig gewesen wäre.
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Hinweise zum Corona-Virus in Kambodscha siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 03.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 03.01.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein; Geld/Kreditkarten)


Reiseinfos
Führerschein

Deutsche Staatsangehörige, die ein Fahrzeug führen wollen, benötigen laut Auskunft des zuständigen Bau- und Verkehrsministeriums in Phnom Penh (Ministry of Public Works and Transport) einen kambodschanischen Führerschein.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen USD und KHR (für Zahlungen mit einem Gegenwert von weniger als 10 USD) abgewickelt. 100-USD-Banknoten älterer Serien, die nicht über das in der Mitte des Scheins vertikal eingewobene blaue Band (Sicherheitsfaden) verfügen, werden praktisch nicht mehr akzeptiert. Wechselgeld wird sowohl in USD als auch in KHR ausgegeben. Das Wechselgeld sollte genau überprüft werden. Beschädigte USD-Noten (Risse, Knicke, farbliche Kennzeichnungen etc.) sollten als Wechselgeld abgelehnt werden, da beschädigte USD-Scheine in Kambodscha grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

Zudem scheinen vermehrt unechte USD-Noten im Umlauf zu sein, bsp. das sogenannte „Ahnengeld“. Dabei handelt es sich um täuschend echt nachgemachte USD-Scheine, die für die Ahnen im Jenseits verbrannt werden. Diese sind an einer kleinen „copy“-Aufschrift am Rand zu erkennen. Mitunter werden keine kleinen USD-Scheine akzeptiert. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel nur mit Kreditkarten möglich, nur wenige Geldautomaten akzeptieren Maestro-Bankkarten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 23.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 23.02.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen USD und KHR (für Zahlungen mit einem Gegenwert von weniger als 10 USD) abgewickelt. 100-USD-Banknoten älterer Serien, die nicht über das in der Mitte des Scheins vertikal eingewobene blaue Band (Sicherheitsfaden) verfügen, werden praktisch nicht mehr akzeptiert. Vereinzelt werden auch im Land erhaltene ältere 5- und 10-USD Banknoten, die vor 2000 gedruckt worden sind, nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wechselgeld wird sowohl in USD als auch in KHR ausgegeben. Das Wechselgeld sollte genau überprüft werden. Beschädigte USD-Noten (Risse, Knicke, farbliche Kennzeichnungen etc.) sollten als Wechselgeld abgelehnt werden, da beschädigte USD-Scheine in Kambodscha grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

Zudem scheinen vermehrt unechte USD-Noten im Umlauf zu sein, bsp. das sogenannte „Ahnengeld“. Dabei handelt es sich um täuschend echt nachgemachte USD-Scheine, die für die Ahnen im Jenseits verbrannt werden. Diese sind an einer kleinen „copy“-Aufschrift am Rand zu erkennen. Mitunter werden keine kleinen USD-Scheine akzeptiert. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel nur mit Kreditkarten möglich, nur wenige Geldautomaten akzeptieren Maestro-Bankkarten.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum.

Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.

Online-Visum (E-Visa)
E-Visa können wieder beantragt werden.
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) sowie der Kategorie E (Geschäftsreise) kann online als E-Visa beantragt werden. Es ist jedoch lediglich an einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist mit Bank- oder Kreditkarte, Paypal oder Überweisung möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Die Einholung eines Visums bei Einreise (on arrival) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr an den drei internationalen Flughäfen (Phnom Penh, Siem Reap, Sihanoukville) möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Bei Einreise ist ein Ein-/Ausreiseformular zu nutzen, das gleichzeitig als Antrag für ein Visum „on arrival“ dient.

Verlängerung des Visums oder Verlust des deutschen Passes mit kambodschanischem Visum
Vor Ablauf der 30-tägigen Frist kann ein Visum der Kategorien T und E bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Visa der Kategorie T werden einmalig um weitere 30 Tage verlängert (bei einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monaten verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei Überziehung des zulässigen Aufenthalts wird eine „Overstay-Gebühr“ in Höhe von 10 USD pro Tag fällig, zusätzlich müssen Touristen ein kostenpflichtiges Exit-Visum beantragen, welches maximal für sieben Tage ausgestellt wird.

Sollte der deutsche Pass mit dem kambodschanischen Visum verloren gehen oder gestohlen werden, ist neben dem deutschen Reisedokument ein kambodschanisches Exit-Visum zu beantragen. Das kambodschanische Exit-Visum ist maximal sieben Tage gültig, auch wenn das ursprüngliche Visum länger gültig gewesen wäre.

Einreisekontrolle
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.
Die Ein-/Ausreisekarte wird durch den Grenzbeamten abgestempelt und im Pass festgemacht. Die Karte ist bei Ausreise vorzulegen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 13.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 13.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Führerschein)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.

Bei Einreise nach Kambodscha wird kein COVID-19-Impfnachweis mehr verlangt. Reisende mit Symptomen erhalten bei der Einreise Instruktionen zum weiteren Vorgehen.

Ausreise und Transit
Die Landgrenze zu Thailand ist nur teilweise geöffnet.

An einigen Einreisepunkten gibt es weiterhin Temperaturmessgeräte. Quarantäne-Offiziere instruieren Reisende mit Symptomen oder Infizierte, wie sie sich bei Einreise zu verhalten haben. Die jeweils aktuellen Verhaltensregeln müssen befolgt werden.

Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.

Empfehlungen
  • Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Phnom Penh besteht - insbesondere im Umfeld der Wahlen am 23. Juli 2023 - die Gefahr von Unruhen und Protestaktionen. In der Vergangenheit führten Kundgebungen und Demonstrationen zu vereinzelten Gewaltausbrüchen und Verkehrsbehinderungen.

Der Konflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Preah Vihear Provinz ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.

In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
  • Informieren Sie sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort und seien Sie dort besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen nicht.
  • Zur Sicherheit auf der laotischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Laos .
  • Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand .
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer festzustellen, vereinzelt auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside“) und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird zudem immer wieder von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.

Vereinzelt wurden Ausländerinnen Opfer sexueller Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuktuks, aber auch zu Fuß, ist nicht auszuschließen, dass Taschen oder Mobiltelefone von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (bag snatching), auch auf dem Weg von und zum Flughafen. Verletzungen werden billigend in Kauf genommen.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden angesprochen, z.B. mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden, und in Privathäuser eingeladen, um sie in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele zu verwickeln und letztlich unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden zu veranlassen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Im Übrigen sind vor allem in Phnom Penh und Siem Reap verschiedene Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.

In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und –rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern.
  • Lassen Sie insbesondere als Alleinreisende besondere Vorsicht walten.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und organisieren Sie Ihre Rückfahrt zur Unterkunft im Vorfeld.
  • Führen Sie keine Hand- und Schultertaschen im Tuktuk und dem Motorrad mit, halten Sie Taschen auf der von der Straße abgewandten Seite.
  • Nehmen Sie für Fahrten zum Flughafen besser geschlossene Transportmittel.
  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Es ist ausreichend, eine Kopie (möglichst Farbkopie) des Reisepasses mitzuführen.
  • Lassen Sie bei Privateinladungen große Umsicht walten und seien Sie skeptisch.
  • Hinterlegen Sie Ihren Reisepass nicht als Pfand bei der Anmietung von Verkehrsmitteln.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Führerschein

Für deutsche Kurzzeittouristen (Visum der Kategorie T) in Kambodscha ist gemäß der Auskunft des zuständigen Bau- und Verkehrsministeriums in Phnom Penh (Ministry of Public Works and Transport) der Internationale Führerschein ausreichend, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. Nur die im deutschen Führerschein erlaubten Fahrzeugklassen dürfen in Kambodscha gefahren werden. Die kambodschanischen Verkehrsregeln sind zu beachten.

Ab einer längeren Aufenthaltsdauer muss ein kambodschanischer Führerschein beantragt werden.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kambodscha 11.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 11.07.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Wahlen am 23. Juli 2023; Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)



Sicherheit
Innenpolitische Lage

Im Umfeld der Wahlen zur Nationalversammlung am 23. Juli 2023 können Unruhen und Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen Medien.
  • Meiden Sie daher Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
Der Konflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Preah Vihear Provinz ist zudem nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.

In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
  • Informieren Sie sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort und seien Sie dort besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen nicht.
  • Zur Sicherheit auf der laotischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Laos.
  • Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer festzustellen, vereinzelt auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside“) und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird zudem immer wieder von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.

Vereinzelt wurden Ausländerinnen Opfer sexueller Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville.

Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuktuks, aber auch zu Fuß, ist nicht auszuschließen, dass Taschen oder Mobiltelefone von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (bag snatching), auch auf dem Weg von und zum Flughafen. Verletzungen werden billigend in Kauf genommen.

In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden angesprochen, z.B. mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden, und in Privathäuser eingeladen, um sie in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele zu verwickeln und letztlich unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden zu veranlassen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Im Übrigen sind vor allem in Phnom Penh und Siem Reap verschiedene Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.

In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und –rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern.

Betrugssyndikate in Südostasien locken Menschen aus der ganzen Welt an und versklaven sie. In den meisten Fällen werden den Betroffenen lukrative Jobs im IT-Sektor versprochen. Nach Ankunft wird ihnen der Pass abgenommen, sie werden entführt, eingesperrt und mit Folter (teilweise sexueller) Gewalt und Todesdrohungen zur Sklavenarbeit gezwungen.

Auch Online-Beziehungs- und Freundschaftsbetrügereien kommen vor. Betroffene wurden dazu genötigt, Gegenstände mit versteckten Drogen aus Kambodscha mitzunehmen, oder sie wurden dazu aufgefordert, größere Geldsummen zu transferieren, um bei angeblichen Problemen zu helfen. Es kommt gelegentlich zu Kreditkarten- und Geldautomatenbetrug. Dazu gehört auch die Verwendung von Skimming-Maschinen zur Speicherung von Kartendaten.
  • Lassen Sie insbesondere als Alleinreisende besondere Vorsicht walten.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und organisieren Sie Ihre Rückfahrt zur Unterkunft im Vorfeld.
  • Führen Sie keine Hand- und Schultertaschen im Tuktuk und dem Motorrad mit, halten Sie Taschen auf der von der Straße abgewandten Seite.
  • Nehmen Sie für Fahrten zum Flughafen besser geschlossene Transportmittel.
  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe); speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie bei Privateinladungen große Umsicht walten und seien Sie skeptisch.
  • Hinterlegen Sie Ihren Reisepass nicht als Pfand bei der Anmietung von Verkehrsmitteln.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Befördern Sie niemals Pakete oder Gepäck für Andere.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Kambodschas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Auswärtiges Amt

Gruß
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