Teilreisewarnung Kamerun 13.03.2026 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Kamerun 13.06.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 13.06.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung: Schließung der Landgrenze zwischen Kamerun und Äquatorialguinea)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Grenze zwischen Kamerun und Äquatorialguinea ist derzeit geschlossen.

Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein großes Straßennetz, dessen Instanthaltung jedoch mangelhaft ist. Vor allem die Überlandbusse sind in einem sehr schlechten Zustand. Von ihrer Nutzung wird dringend abgeraten. Generell sollte aber auch jedes andere öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen auf den technischen Zustand und die Fahrtauglichkeit des Fahrers kritisch begutachtet werden.

Die touristische Infrastruktur hat keinen hohen Standard. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine unzuverlässige Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Auto weiter in den Norden. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxis (Motorräder) die Autotaxis.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von Lastwagen, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.

Es ist vor allem bei Autofahrten mit lange dauernden Polizeikontrollen zu rechnen.
Wegen der allgemein sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden.
  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Nehmen Sie möglichst einen Fahrer.
  • Unterlassen Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Kontrollen geduldig.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem 12. Lebensmonat bei Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine einmalige Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Kamerun benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist der übliche vollständige Impfschutz gegen Poliomyelitis im Rahmen der Standardimpfungen ausreichend.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden insbesondere in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In der Hauptstadt Jaunde werden zwar immer wieder Fälle diagnostiziert, die eigentlichen Infektionen haben aber bisher höchstwahrscheinlich an der Küste stattgefunden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Kamerun 31.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 31.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: Grenzschließung zu Gabun)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Derzeit ist die Landgrenze zu Gabun geschlossen. Weitere Informationen in den Reise- und Sicherheitshinweisen Gabun.

Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein großes Straßennetz, dessen Instanthaltung jedoch mangelhaft ist. Vor allem die Überlandbusse sind in einem sehr schlechten Zustand. Von ihrer Nutzung wird dringend abgeraten. Generell sollte aber auch jedes andere öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen auf den technischen Zustand und die Fahrtauglichkeit des Fahrers kritisch begutachtet werden.

Die touristische Infrastruktur hat keinen hohen Standard. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine unzuverlässige Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Auto weiter in den Norden. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxis (Motorräder) die Autotaxis.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von Lastwagen, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.

Es ist vor allem bei Autofahrten mit lange dauernden Polizeikontrollen zu rechnen.
Wegen der allgemein sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden.
  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Nehmen Sie möglichst einen Fahrer.
  • Unterlassen Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Kontrollen geduldig.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Kamerun 01.03.2024 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 01.03.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit
- Reiseinfos (LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Zollerklärung online; Visum)
- Gesundheit (Malaria)


Sicherheit
Vor Reisen
  • in die Region Extrême-Nord,
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria, Tschad und zur Zentralafrikanischen Republik (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
  • in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
  • zur Halbinsel Bakassi und Umgebung
wird gewarnt.

Von Reisen
  • in die Regionen Adamaoua und Nord
wird abgeraten.

Terrorismus

In den anglophonen Regionen North-West und South-West dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an, die Todesopfer und Verletzte fordern. Dies betrifft auch die Halbinsel Bakassi. Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen.

In der Region Extrême Nord kommt es zu Angriffen und Selbstmordanschlägen von islamistischen Terrorgruppen. Zudem besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Dies betrifft auch die Hauptstadt der Region Maroua sowie die Grenzgebiete zu Nigeria und Tschad.
In den nigerianischen Bundesstaaten Borno und Adamawa auf der anderen Seite der Grenze gilt weiterhin eine Teilreisewarnung aufgrund der schlechten Sicherheitslage. Auch für den Bereich des Grenzgebiets auf der Seite des Tschad gilt eine Teilreisewarnung. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Für die Zentralafrikanische Republik besteht eine Reisewarnung.
  • Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.
  • Reisen Sie nicht in die in der Reisewarnung genannten Gebiete und verlassen Sie insbesondere die Region „Extrême Nord“, sollten Sie sich dort aufhalten.
  • Verfolgen Sie lokale Medien hinsichtlich möglicher kurzfristiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens und beachten Sie meist nächtliche Ausgangssperren.
  • Seien Sie im gesamten Land besonders aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Stadtgebieten kann es zu sozial oder politisch motivierten kurzfristigen Protestaktionen und Demonstrationen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen möglich sind. Im Fall von Straßensperren und Streiks kommt es zu Verspätungen und Behinderungen im Reiseverkehr.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Sehen Sie von allen Grenzübertritten auf dem Landweg möglichst ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in Großstädten wie Jaunde, Duala, Ngaoundere und Bafoussam besteht ein erhöhtes Risiko bewaffneter Überfälle und Diebstähle. In den nördlichen Landesteilen besteht eine hohe Gefahr für Entführungen, siehe Terrorismus.

In abgelegenen Gebieten abseits der großen Ballungsgebiete und der diese verbindenden Verkehrsachsen besteht ein erhöhtes Risiko für kriminell motivierte Entführungen..

Vor Feiertagen steigt die Zahl der Diebstähle und Raubüberfälle vor allem in Ballungsgebieten erfahrungsgemäß deutlich an. Das Entreißen von Taschen durch Motorradfahrer ist verbreitet Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals höher.

Kleinkriminalität wie Diebstähle kommen auch in Zügen, Bussen und Taxis vor. Insbesondere bei Sammeltaxis besteht das Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können.

An unbelebten Strandabschnitten von Badeorten kann es zu Raubüberfällen kommen. Manche Kriminelle täuschen durch das Tragen von Uniformen vor, Sicherheitskräfte zu sein.

Betrugsversuche über das Internet sind auch in Kamerun verbreitet.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit und an touristischen Sehenswürdigkeiten besonders aufmerksam.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Verzichten Sie auf die Mitnahme vonWertgegenständen oder Schmuck.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit und verteilen es auf verschiedene Taschen.
  • Vermeiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Bewegungen zu Fuß , bleiben Sie auf gut beleuchteten Straßen.
  • Seien Sie bei Fahrten über Land besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand und verhalten Sie sich ruhig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Halten Sie Taxis nicht an der Straße an, sondern bestellen Sie sie z.B. über Ihr Hotel.
  • Erwägen Sie die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Fahrers für die Zeit Ihres Aufenthalts.
  • Halten Sie Türen und Fenster verschlossen und verriegelt, insbesondere nachts.
  • Vergewissern Sie sich bei Sicherheitsbeamten der Polizei und Gendarmerie der Echtheit durch Vorlage des Dienstausweises und kontaktieren Sie ggf. die deutsche Botschaft.
  • Seien Sie bei unbekannten E-Mailadressen, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen strafrechtlich verfolgt. Dies kann auch Ausländer betreffen. Nicht-heterosexuelle Verhaltensweisen sind gesellschaftlich tabuisiert und geächtet. Gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen kommen häufig vor.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für offizielle Gebäude wie Ministerien, Präsidentenpaläste, Flughäfen, Häfen, Brücken, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und Telekommunikationsanlagen besteht ein Fotografierverbot, das streng durchgesetzt wird.

Auch das Fotografieren offizieller Fahrzeugkolonnen, insbesondere des Staatspräsidenten, ist verboten. Sollte sich eine Fahrzeugkolonne des Staatspräsidenten nähern, müssen sich Fußgänger mit dem Rücken zur Straße stellen.
Es ist verboten, den Präsidenten und seine Familie zu beleidigen.

Das Tragen von Uniformen oder Tarnkleidung (Camouflage) ist in Kamerun verboten; Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen.
  • Fragen Sie vor dem Fotografieren um Erlaubnis, wenn Sie Personen fotografieren möchten.
  • Sollten Sie festgehalten werden, bestehen Sie auf Ihr Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft in Jaunde aufzunehmen.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen).
Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Flugreisende müssen eine App aus dem jeweiligen App Store (Douâne Cmr bzw. Englisch Customs Cmr herunterladen und eine Zollerklärung ausfüllen. Dies wird zunehmend schon beim Einchecken am Flughafen verlangt.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das online als E-Visum beantragt werden kann. Daraufhin erhält man einen QR-Code. Der konkrete Visumseintrag in den Pass erfolgt bei Einreise bei Vorlage des QR-Codes.

Eine Visumverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) liegt bei über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Kamerun 08.08.2024 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 08.08.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Sexuell übertragene Krankheiten)


Gesundheit
Sexuell übertragene Krankheiten

Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.
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Teilreisewarnung Kamerun 11.09.2024 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 11.09.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.

2024 wurden aus Kamerun nur wenige Mpox-Fälle sowohl der Klade II als auch der Klade I (Ia) berichtet.

Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.

Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu auch

BPfeilB Affenpocken | Mpox - Mehr als ein regionales Phänomen?

BPfeilB Mpox | Mögliche Einreisekontrollen bzw. Einreisebeschränkungen

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Teilreisewarnung Kamerun 15.08.2025 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 15.08.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Malaria)


Sicherheit
Terrorismus

In den anglophonen Regionen North-West und South-West dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an, die Todesopfer und Verletzte fordern. Dies betrifft auch die Halbinsel Bakassi. Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen.

In der Region Extrême Nord kommt es zu Angriffen und Selbstmordanschlägen von islamistischen Terrorgruppen. Zudem besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Dies betrifft auch die Hauptstadt der Region Maroua sowie die Grenzgebiete zu Nigeria und Tschad.
In den nigerianischen Bundesstaaten Borno und Adamawa auf der anderen Seite der Grenze gilt weiterhin eine Teilreisewarnung aufgrund der schlechten Sicherheitslage. Auch für den Bereich des Grenzgebiets auf der Seite des Tschad gilt eine Teilreisewarnung. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Für die Zentralafrikanische Republik besteht eine Reisewarnung. Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen und verlassen Sie insbesondere die Region „Extrême-Nord“, sollten Sie sich dort aufhalten.
  • Verfolgen Sie lokale Medien hinsichtlich möglicher kurzfristiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens und beachten Sie meist nächtliche Ausgangssperren.
  • Seien Sie im gesamten Land besonders aufmerksam und vorsichtig.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind..
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Für den 12. Oktober 2025 sind Präsidentschaftswahlen angesetzt. Bereits im Vorfeld und auch in der unmittelbaren Wahlkampfphase (ca. 15 Tage vor der Wahl) kann es zu kurzfristigen Protestaktionen und Demonstrationen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Generell ist mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften und verstärkten Kontrollen zu rechnen. Dabei kann es zu Behinderungen u.a. im Reiseverkehr kommen.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Sehen Sie von allen Grenzübertritten auf dem Landweg möglichst ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das online als E-Visum beantragt werden muss. Daraufhin erhält man einen QR-Code. Der konkrete Visumseintrag in den Pass erfolgt bei Einreise bei Vorlage des QR-Codes.

Eine Visumverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 XAF, die Ausfuhr bis zu einem Betrag von 25.000 XAF erlaubt und bei Reisen in ein zur Franc-Zone gehörendes Land unbeschränkt möglich.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Devisen ab einem Gegenwert von 1 Mio. XAF (ca. 1.524,50 EUR) müssen bei Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von (Jagd-)Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder den Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen.

Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise mit Holzschnitzereien wird eine Steuer gefordert (10 % des Kaufpreises).

Einfuhr eines Fahrzeugs
Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin-, als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.

Gesundheit
Malaria

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung
  • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Wahlen in Kamerun

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Teilreisewarnung Kamerun 16.10.2025 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 16.10.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Am 12. Oktober 2025 fanden in Kamerun Präsidentschaftswahlen statt. In mehreren Städten kam es seitdem zu Straßenprotesten, die im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl stehen. Auch weiterhin kann es zu kurzfristigen Protestaktionen und Demonstrationen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Generell ist mit erhöhter Präsenz der Sicherheitskräfte und verstärkten Kontrollen zu rechnen. Dabei kann es zu Einschränkungen u.a. im Reiseverkehr kommen. Es wird daher empfohlen, aktuelle Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen und besonders umsichtig zu handeln.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Sehen Sie von allen Grenzübertritten auf dem Landweg möglichst ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Siehe auch:

BPfeilB Wahlen in Kamerun

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Teilreisewarnung Kamerun 27.10.2025 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 27.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Am 12. Oktober 2025 fanden in Kamerun Präsidentschaftswahlen statt. In mehreren Städten kam es seitdem zu Straßenprotesten, die im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl stehen. Auch weiterhin kann es zu kurzfristigen Protestaktionen und Demonstrationen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind.

Besonders angespannt ist die Lage in der Stadt Douala. Dort kam es bei Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten am 26. Oktober 2025 zu mehreren Toten. Auch für die nächsten Tage muss dort mit weiteren gewalttätigen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Deutschen Staatsangehörigen wird in diesen Tagen insbesondere in Douala geraten, bei jeglichen Anzeichen von Spannungen an einem sicheren Ort zu verbleiben und besondere Vorsicht walten zu lassen.

Auch in mehreren Städten im Norden des Landes, und ganz besonders in Garoua, ist die Situation sehr angespannt. Das Auswärtige Amt bittet deshalb nachdrücklich, die für diese Regionen ohnehin bestehenden Teilreisewarnungen zu beachten.

Generell ist derzeit in Kamerun mit erhöhter Präsenz der Sicherheitskräfte und verstärkten Kontrollen zu rechnen. Dabei kann es zu Einschränkungen u.a. im Reiseverkehr kommen. Es wird daher empfohlen, aktuelle Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen und besonders umsichtig zu handeln.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
    Informieren Sie sich über internationale und lokale Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Sollten Sie sich in einer Stadt aufhalten, in der es zu Protestaktionen kommt, suchen Sie einen sicheren Ort auf und bleiben Sie dort.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich über internationale und lokale Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Sollten Sie sich in einer Stadt aufhalten, in der es zu Protestaktionen kommt, suchen Sie einen sicheren Ort auf und bleiben Sie dort.
  • Sehen Sie von Grenzübertritten auf dem Landweg ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Wahlen in Kamerun

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Teilreisewarnung Kamerun 07.01.2026 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 07.01.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Visum)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Oktober 2025 kam es in mehreren Städten zu vorübergehenden Protestaktionen mit Toten und Verletzten. Im November 2025 endeten die Protestaktionen.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich über internationale und lokale Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Sollten Sie sich in einer Stadt aufhalten, in der es zu Protestaktionen kommt, suchen Sie einen sicheren Ort auf und bleiben Sie dort.
  • Sehen Sie von Grenzübertritten auf dem Landweg ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen).
Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Flugreisende müssen eine App aus dem jeweiligen App Store (CMR Customs Declaration App) herunterladen und eine Zollerklärung ausfüllen. Dies wird zunehmend schon beim Einchecken am Flughafen verlangt.

Bei Ein- und Ausreise ist der gelbe WHO-Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorzulegen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das online als E-Visum beantragt werden muss. Nach Prüfung erhält man einen QR-Code. Es wird empfohlen, einen Ausdruck mit sich zu führen, da die Bewilligung der Einreise regelmäßig beim Einsteigen in das Flugzeug durch die Fluggesellschaft geprüft wird. Sollte ein Ausdruck nicht vorgelegt werden können, kann es zur Verweigerung der Mitnahme kommen. Der konkrete Visumseintrag in den Pass erfolgt bei Einreise bei Vorlage des QR-Codes.

Eine Visumverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Kamerun 13.03.2026 | Ausreiseaufruf Region „Extrême-Nord“

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kamerun
Stand 13.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Mögliche Einschränkungen im Straßen- und Luftverkehr

Vom 26. März bis zum 29. März 2026 muss in Jaunde aufgrund einer Konferenz der World Trade Organisation (WTO) mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen sowie erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr gerechnet werden. An den internationalen Flughäfen Jaunde (NSI) und Douala (DLA) sind zudem Einschränkungen im Luftverkehr möglich.

Im Zeitraum vom 15. April bis zum 18. April 2026 muss aufgrund des Besuches von Papst Leo XIV. in Jaunde, Bamenda und Douala ebenfalls mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen sowie erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr gerechnet werden.
Auswärtiges Amt

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