Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Palästinensische Gebiete
Stand: 10.02.2006 Unverändert gültig seit: 10.02.2006
Die Sicherheitslage in Israel und vor allem in den Palästinensischen Gebieten bleibt weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
Israel
Bei Reisen nach Israel muss weiterhin der Sicherheitslage Rechnung getragen werden. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten
Im Grenzgebiet zum Libanon kann es immer wieder zu militärischen Zwischenfällen und Raketenbeschuss kommen, wie zuletzt im Dezember 2005. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten. Drachen- und Gleitschirmflüge sollten in diesem Gebiet – wegen der Gefahr einer unbeabsichtigten Grenzüberquerung – grundsätzlich unterbleiben.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza ist nur mit Ausnahmegenehmigung und dann nur über den Kontrollpunkt Erez möglich. Es wird empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Reisewarnung
Aktuell: Auf Grund der Unruhen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Karikaturen über den Propheten in europäischen Tageszeitungen wird auf eine erhöhte Gefährdung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten hingewiesen. Am 02.02.06 wurde ein deutscher Staatsangehöriger in Nablus entführt. Er wurde kurz darauf wieder frei gelassen . Die EU-Vertretung in Gaza ist vorübergehend geschlossen.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen. Zwischen dem 4. und 6.2.2006 waren in Gaza-Stadt die Vertretungen der Europäischen Union und Deutschlands Ziel von Übergriffen bewaffneter Gruppen. Dabei wurde erheblicher Sachschaden angerichtet.. Es gibt Drohungen dieser Gruppierungen im Gaza-Streifen gegen Staatsangehörige von EU-Staaten, in denen die Karikaturen des Propheten Mohamed veröffentlicht wurden. Diese Drohungen richten sich auch gegen Deutsche. Entführungen von Ausländern haben zudem in letzter Zeit zugenommen. Weitere Entführungen sind nicht auszuschließen. Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den seit Ende November neu eröffnete! n Grenzübergang Rafah ist für Touristen derzeit nicht möglich.
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Auf Straßen in der Westbank ist es vereinzelt zu Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gekommen. Die Städte Jenin, Nablus, Hebron und Tulkarem sollten völlig gemieden werden.
In den übrigen Städten in der Westbank wird aufgrund von in Flugblättern auftauchenden Entführungsdrohungen zur größten Vorsicht geraten. .
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 0599-656.000 erreichen.
Teilreisewarnung Palästinensische Gebiete 10.02.2006 - 20.09.2011
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Teilreisewarnung Palästinensische Gebiete 10.02.2006 - 20.09.2011
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Reisewarnung Palästinensische Gebiete 14.03.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 14.03.2006 Unverändert gültig seit: 14.03.2006
Reisewarnung für Palästinensische Gebiete (Gaza-Streifen)
Sicherheitshinweis für Israel
Stand: 14. März 2006
Die Sicherheitslage in Israel und vor allem in den Palästinensischen Gebieten bleibt weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
Israel
Bei Reisen nach Israel muss weiterhin der Sicherheitslage Rechnung getragen werden. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten
Im Grenzgebiet zum Libanon kann es immer wieder zu militärischen Zwischenfällen und Raketenbeschuss kommen, wie zuletzt im Dezember 2005. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten. Drachen- und Gleitschirmflüge sollten in diesem Gebiet – wegen der Gefahr einer unbeabsichtigten Grenzüberquerung – grundsätzlich unterbleiben.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza ist nur mit Ausnahmegenehmigung und dann nur über den Kontrollpunkt Erez möglich. Es wird empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Reisewarnung
Aktuell: Die Operation gegen ein palästinensisches Gefängnis in Jericho durch israelisches Militär am 14.03.2006 ist Auslöser für Proteste und Gewalttaten im Gazastreifen und in der Westbank, die sich gezielt gegen westliche Ausländer richten. Am 14.03. wurden mehrere Ausländer entführt und westliche Einrichtungen angegriffen. Zudem besteht die Gefährdung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Unruhen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed fort. Am 02.02.06 wurde ein deutscher Staatsangehöriger in Nablus entführt. Er wurde kurz darauf wieder frei gelassen . Die EU-Vertretung in Gaza ist vorübergehend geschlossen.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen. Zwischen dem 04. und 06.02.2006 waren aufgrund der Proteste gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed die Vertretungen der Europäischen Union und Deutschlands in Gaza-Stadt Ziel von Übergriffen bewaffneter Gruppen. Nach der Operation gegen ein palästinensisches Gefängnis in Jericho durch israelisches Militär steckten am 14.03.2006 Bewaffnete das britische Kulturinstitut in Gaza-Stadt in Brand und entführten mehrere Ausländer, unter anderem aus einem Hotel. Bislang sind keine Deutschen betroffen. Entführungsdrohungen können sich jedoch auch gegen Deutsche richten. Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den seit Ende November neu eröffneten Grenzübergang Rafah ist für Touristen derzeit nicht möglich.
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Auf Straßen in der Westbank ist es vereinzelt zu Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gekommen. Die Städte Jenin, Nablus, Hebron und Tulkarem sollten völlig gemieden werden.
Für die gesamte Westbank wird aufgrund von Entführungen von Ausländern in mehreren Städten nach der Operation gegen ein palästinensisches Gefängnis in Jericho durch israelisches Militär am 14.03.2006 zu höchster Vorsicht geraten.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 0599-656.000 erreichen.
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Reisewarnung für den Gaza-Streifen 29.06.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Reisewarnung für den Gaza-Streifen Stand 29.06.2006
(Unverändert gültig seit: 29.06.2006)
Die Sicherheitslage in Israel und vor allem in den Palästinensischen Gebieten bleibt weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
Israel
Bei Reisen nach Israel muss weiterhin der Sicherheitslage Rechnung getragen werden. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten
Im Grenzgebiet zum Libanon kann es immer wieder zu militärischen Zwischenfällen und Raketenbeschuss kommen, wie zuletzt im Dezember 2005. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist nur mit Ausnahmegenehmigung und dann nur über den Kontrollpunkt Erez möglich. Es wird empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Reisewarnung
Aktuell: Die Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 führte zunächst zu einer massiven israelischen Truppenkonzentrierung an der Grenze zu Gaza, am 28.06.2006 marschiert die israelische Armee im südlichen Gazastreifen ein. Brücken, Wassernetze und der Haupt-elektrizitätsgenerator wurden beschossen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, alle Grenzübergänge geschlossen.
Am 14.03.2006 wurden mehrere Ausländer entführt und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht die Möglichkeit einer Gefährdung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten. Am 02.02.2006 wurde kurzzeitig ein deutscher Staatsangehöriger in Nablus entführt.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Allgemein: Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen 2005 kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten.
Auf Straßen in der Westbank ist es im Frühjahr vereinzelt zu Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gekommen. Die Städte Jenin, Nablus, Hebron und Tulkarem sollten völlig gemieden werden.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 0599-656.000 erreichen.
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Reisewarnung Gaza Streifen/Palästinensische Gebiete 14.07.06
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Reisewarnung für den Gaza-Streifen und Palästinensiche Gebiete
Stand 13.07.2006 (Unverändert gültig seit: 13.07.2006)
Die Sicherheitslage in Israel, in den Palästinensischen Gebieten und im Grenzgebiet zum Libanon ist sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
Israel
Aktuell: Nach heftigen Gefechten an der israelisch-libanesischen Grenze und der Entführung von zwei israelischen Soldaten durch die Hisbollah-Miliz hat die israelische Armee im Libanon eine Militäroperation gestartet. Mehrere Katjusha-Raketen wurden auf den Norden Israels abgeschossen. Von Reisen in das Grenzgebiet zum Libanon wird daher dringend abgeraten.
Bei Reisen nach Israel muss weiterhin der Sicherheitslage Rechnung getragen werden. Die israelischen Behörden warnen vor möglichen Terroranschlägen in Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Anfang Juli 2006 trafen palästinensische Kassam-Raketen erstmals die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten
Im Grenzgebiet zum Libanon muss derzeit mit militärischen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist nur mit Ausnahmegenehmigung und dann nur über den Kontrollpunkt Erez möglich. Es wird empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Reisewarnung
Aktuell: Die Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 führte zunächst zu einer massiven israelischen Truppenkonzentrierung an der Grenze zu Gaza, am 28.06.2006 marschiert die israelische Armee im südlichen Gazastreifen ein. Brücken, Wassernetze und der Haupt-elektrizitätsgenerator wurden beschossen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, alle Grenzübergänge geschlossen.
Am 14.03.2006 wurden mehrere Ausländer entführt und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht die Möglichkeit einer Gefährdung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten. Am 02.02.2006 wurde kurzzeitig ein deutscher Staatsangehöriger in Nablus entführt.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Allgemein: Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen 2005 kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten.
Auf Straßen in der Westbank ist es im Frühjahr vereinzelt zu Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gekommen. Die Städte Jenin, Nablus, Hebron und Tulkarem sollten völlig gemieden werden.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter folgenden Telefonnummern erreichen:
0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder den Palästinensischen Gebieten)
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
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Reisewarnung Gazastreifen 23.05.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 23.05.2007 (Unverändert gültig seit: 23.05.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und in den Palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
Israel
Seit dem 26. November 2006 herrscht eine Waffenruhevereinbarung in Bezug auf den Gazastreifen. Gleichwohl kommt es zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, seit Mitte Mai 2007 verstärkt auf die israelische Grenzstadt Sderot. Israel reagiert darauf mit begrenzten militärischen Operationen im Gazastreifen. Vor Reisen in Gebiete in der Nähe des Gazastreifens wird dringend abgeraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Davon ist insbesondere die grenznahe Stadt Sderot betroffen. Anfang Juli 2006 trafen palästinensische Kassam-Raketen erstmals die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist derzeit geschlossen.
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Reisewarnung für den Gazastreifen
Aktuell: Nach der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 kam es wiederholt zu teilweise umfangreichen militärischen Operationen im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Grenzübergänge sind nur sporadisch geöffnet. Seit dem 26. November 2006 herrscht eine Waffenruhevereinbarung in Bezug auf den Gazastreifen. Seitdem sieht das israelische Militär dort weitgehend von Operationen ab.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden mehrere Ausländer entführt und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht die Möglichkeit einer Gefährdung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Allgemein: Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen 2005 kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Von Reisen in die Westbank wird weiterhin abgeraten. Besuche in den Städten Bethlehem und Jericho sind derzeit jedoch vertretbar.
Auf Straßen in der Westbank kann es vereinzelt zu Schüssen auf vorbeifahrende Fahrzeuge kommen. Die Städte Jenin, Nablus, Hebron und Tulkarem sollten völlig gemieden werden. Es ist in der Vergangenheit vereinzelt zu Entführungen gekommen, weitere Entführungsversuche sind nicht auszuschließen.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Botschaft Tel Aviv
03-6931-312
Vertretungsbüro Ramallah
0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder den Palästinensischen Gebieten)
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
Einreisebestimmungen
1) Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
2) Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
3) Grundsätzlich müssen Personen, die in die Palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
4) Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge aus den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
5) Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende 'Zoll-Formular Nr. 84' kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Die medizinische Versorgung ist gut.
Impfvorschriften bestehen keine, empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A und Hepatitis B. In ländlichen Gebieten und je nach Risikoexposition kann eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein.
Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Palästinensische Gebiete 22.02.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 22.02.2008 (Unverändert gültig seit: 22.02.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und in den Palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im Einzelnen:
- Israel
Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Es kommt zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, seit Mitte Mai 2007 verstärkt auf die israelische Grenzstadt Sderot mit zwei Todesopfern. Israel reagiert darauf mit begrenzten militärischen Operationen im Gazastreifen. Vor Reisen in Gebiete in der Nähe des Gazastreifens wird daher dringend abgeraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In der Nähe des Gaza-Streifens besteht zudem Gefahr durch den Einschlag von Raketen mit kurzer Reichweite. Davon ist insbesondere die grenznahe Stadt Sderot betroffen. Anfang Juli 2006 trafen palästinensische Kassam-Raketen erstmals die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist derzeit geschlossen.
Jerusalem
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
- Palästinensische Gebiete
Reisewarnung für den Gazastreifen
Seit dem 11. Juni 2007 eskalieren die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten palästinensischen Gruppen. Es kommt im gesamten Gazastreifen zu heftigen Schießereien. Zudem kommt es nach der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 und aufgrund seit Mitte Mai 2007 verstärkten Beschusses israelischer Städte durch Qassam-Raketen vom Gazastreifen aus wiederholt zu militärischen Operationen Israels im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Grenzübergänge sind nur sporadisch geöffnet.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden mehrere Ausländer entführt, zuletzt am 12. März ein Korrespondent der BBC, und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird daher dringend gewarnt.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Allgemein: Auch nach dem israelischen Rückzug aus dem Gazastreifen 2005 kann es zur Schließung von Grenzübergängen und einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Aufgrund der intensiven bewaffneten Auseinandersetzungen im Gazastreifen liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. Ein Überschwappen der Kämpfe auf die Westbank kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die Lage in den Medien aufmerksam zu verfolgen, die tagesaktuellen UN Sicherheitshinweise zu beachten und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in die nördliche Westbank (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Besuche in den Städten Bethlehem und Jericho sind derzeit vertretbar.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Botschaft Tel Aviv 03-6931-312
Vertretungsbüro Ramallah 0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder den Palästinensischen Gebieten)
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
Einreisebestimmungen
1) Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
2) Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
3) Grundsätzlich müssen Personen, die in die Palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
4) Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge aus den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
5) Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende 'Zoll-Formular Nr. 84' kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Die medizinische Versorgung ist gut.
Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reisewarnung Palästinensische Gebiete 10.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 10.03.2008 (Unverändert gültig seit: 10.03.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und in den Palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders angespannt. Es kommt zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, der in letzter Zeit noch einmal deutlich zugenommen hat. Neben der grenznahen Stadt Sderot ist davon zunehmend die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon betroffen. Israel verstärkt seine militärischen Operationen im Gaza-Streifen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.
Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Der Übergang nach Gaza (Achtung Reisewarnung) ist derzeit geschlossen.
Jerusalem
In Jerusalem wird auf Grund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Seit dem 11. Juni 2007 eskalieren die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten palästinensischen Gruppen. Es kommt im gesamten Gazastreifen zu heftigen Schießereien. Zudem kommt es seit der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 und aufgrund des seit Mitte Mai 2007 verstärkten Beschusses israelischer Städte durch Qassam-Raketen vom Gazastreifen aus wiederholt zu militärischen Operationen Israels im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Grenzübergänge sind nur sporadisch geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Grenzübergänge und zu einem Ausreiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist für Touristen nicht möglich.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden mehrere Ausländer entführt, zuletzt am 12. März ein Korrespondent der BBC, und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Sicherheitshinweise für die Westbank
Von Reisen in die Westbank wird grundsätzlich abgeraten. Aufgrund der intensiven bewaffneten Auseinandersetzungen im Gazastreifen liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. Ein Überschwappen der Kämpfe auf die Westbank kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die Lage in den Medien aufmerksam zu verfolgen, die tagesaktuellen UN Sicherheitshinweise zu beachten und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in die nördliche Westbank (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Besuche in den Städten Bethlehem und Jericho sind derzeit vertretbar.
Generell gilt, dass Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden können.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Botschaft Tel Aviv 03-6931-312
Vertretungsbüro Ramallah 0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder den Palästinensischen Gebieten)
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ein- und Ausreise Palästinensische Gebiete
Grundsätzlich müssen Personen, die in die Palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende 'Zoll-Formular Nr. 84' kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Die medizinische Versorgung ist gut.
Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Palästinensische Gebiete 06.05.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 06.05.2008 (Unverändert gültig seit: 06.05.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders angespannt. Es kommt zu regelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen, der in letzter Zeit noch einmal deutlich zugenommen hat. Neben der grenznahen Stadt Sderot ist davon zunehmend die ca. 12 km vom Gaza-Streifen entfernte israelische Stadt Ashkelon betroffen. Israel verstärkt seine militärischen Operationen im Gaza-Streifen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.
Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in West-Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird aufgrund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschließlich Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensisches Gebiet: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Seit der Entführung eines israelischen Soldaten am 26.06.2006 und aufgrund des Beschusses israelischer Städte durch Qassam-Raketen vom Gazastreifen aus kommt es immer wieder zu militärischen Operationen Israels im Gazastreifen. Der Gazastreifen ist vollständig abgeriegelt, die Übergänge sind für alle Inhaber palästinensischer Ausweispapiere nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist nicht möglich.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden wiederholt Ausländer entführt (zuletzt am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC) und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung durch terroristische Anschläge und Entführungen rechnen.
Palästinensisches Gebiet: Westjordanland (Westbank)
Von Reisen in das Westjordanland wird grundsätzlich abgeraten. Aufenthalte in den Städten Bethlehem und Jericho und Tagfahrten nach und am Toten Meer (Straße 1) sowie Tagfahrten im Jordantal auf Straße 90 sind derzeit vertretbar.
Aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Israel im Gazastreifen und des innerpalästinensischen Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in das nördliche Westjordanland (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge zwischen Westbank und Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge zwischen Israel und Westjordanland kann dann insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Ausweispapieren auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah können bei Sperrung der Stadt, die in der Regel sehr kurzfristig erfolgt, dort nicht erreichbar sein. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie in dringenden Fällen den Bereitschaftsdienst unter nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Botschaft Tel Aviv 03-6931-312 für Anfragen zur Situation in Israel
Vertretungsbüro Ramallah 0599-656.000 oder 054-3046337 (für Anrufer aus Israel oder dem Palästinensischen Gebiet) für Anfragen zur Situation im Palästinensischen Gebiet
00972-54-3046337 (für Anrufer aus Deutschland)
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Reisedokumente
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Ein- und Ausreise Palästinensisches Gebiet
Grundsätzlich müssen Personen, die in Palästinensisches Gebiet weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus dem palästinensischen Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in palästinensisches Gebiet (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Vogelgrippe
Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.
Die medizinische Versorgung ist gut.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Reisewarnung Gaza 05.01.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 05.01.2009 (Unverändert gültig seit: 05.01.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Seit dem 27. Dezember 2008 greifen die israelischen Streitkräfte in vermehrtem Umfang Positionen im Gazastreifen an. Am 3. Januar 2009 begannen israelische Streitkräfte eine Bodenoffensive im Gazastreifen. Es ist zu erwarten, dass es weiter zu Raketenbeschuss israelischen Territoriums aus dem Gazastreifen kommen wird. Die Kämpfe könnten auch zu erhöhten Spannungen im Westjordanland führen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders sicherheitsgefährdet. Es kommt zu unregelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.
Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in West-Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
regelmäßig zu kontaktieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird aufgrund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschließlich Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensisches Gebiet: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 vollständig abgeriegelt, die Übergänge sind für alle Inhaber palästinensischer Ausweispapiere nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist nicht möglich.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden wiederholt Ausländer entführt (zuletzt am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC) und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen rechnen.
Palästinensisches Gebiet: Westjordanland (Westbank)
Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird grundsätzlich abgeraten. Aufenthalte in Jericho und in Bethlehem hingegen sowie Fahrten zum und am Toten Meer (Straße 1) sowie im Jordantal auf der Straße 90 sind derzeit vertretbar.
Aufgrund des immer wieder in bewaffnete Auseinandersetzungen eskalierenden Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern sowie wegen des innerpalästinensischen Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in das nördliche Westjordanland (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Ausweispapieren auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die sehr kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Reisedokumente
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Ein- und Ausreise Palästinensisches Gebiet
Grundsätzlich müssen Personen, die in Palästinensisches Gebiet weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus dem palästinensischen Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in palästinensisches Gebiet (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
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Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist gut.
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Sicherheitshinweis/ Reisewarnung Palästinensische Gebiete 16.01.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Palästinensische Gebiete/Gaza-Streifen:
Stand 16.01.2009
(Unverändert gültig seit: 14.01.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Seit dem 27. Dezember 2008 greifen die israelischen Streitkräfte in vermehrtem Umfang Positionen im Gazastreifen an. Am 3. Januar 2009 begannen israelische Streitkräfte eine Bodenoffensive im Gazastreifen. Es ist zu erwarten, dass es weiter zu Raketenbeschuss israelischen Territoriums aus dem Gazastreifen kommen wird. Die Kämpfe könnten auch zu erhöhten Spannungen im Westjordanland führen. Am 8. und am 14. Januar 2009 kam es zu Beschuss von Nordisrael mit Kleinraketen aus dem Südlibanon. Israel hat darauf mit Beschuss der Abschussstellen reagiert.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders sicherheitsgefährdet. Es kommt zu unregelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.
Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in West-Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
regelmäßig zu kontaktieren.
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Palästinensische Gebiete 03.06.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Palästinensische Gebiete:
Stand 03.06.2009 (Unverändert gültig seit: 03.06.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist besonders sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen dort eine fragile Waffenruhe. Es ist nicht auszuschließen, dass es erneut zu Raketenbeschuss israelischen Territoriums aus dem Gazastreifen kommt. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen.
In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de regelmäßig zu kontaktieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird aufgrund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschließlich Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht – insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 vollständig abgeriegelt, die Übergänge sind für alle Inhaber palästinensischer Ausweispapiere nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist nicht möglich.
Seit dem Frühjahr 2006 wurden wiederholt Ausländer entführt (zuletzt am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC) und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer.
Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen rechnen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird grundsätzlich abgeraten. Aufenthalte in Jericho und in Bethlehem hingegen sowie Fahrten zum und am Toten Meer (Straße 1) sowie im Jordantal auf der Straße 90 sind derzeit vertretbar.
Aufgrund des immer wieder in bewaffnete Auseinandersetzungen eskalierenden Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern sowie wegen des innerpalästinensischen Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in das nördliche Westjordanland (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Ausweispapieren auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die sehr kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Reisedokumente
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses).
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Ein- und Ausreise Palästinensische Gebiete
Grundsätzlich müssen Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vertretungsbüro und die Botschaft Tel Aviv aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes keine Hilfe zur Einreise nach Gaza leisten können.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird.
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden.
Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen.
Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich.
Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Vogelgrippe
Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist gut. Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Palästinensische Gebiete 25.09.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Palästinensische Gebiete:
Stand 25.09.2009 (Unverändert gültig seit: 25.09.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14.08.09 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. In jüngster Zeit hat Ägypten vereinzelt den Grenzübergang Rafah geöffnet, jedoch ad-hoc und ohne feste Öffnungszeiten oder Regeln zu dem Personenkreis, der die Grenze überqueren darf.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine Wiedereinreise nach Israel (d.h. Grenzen vom 04.06.67), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Grenzen vom 04.06.67) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Warnung Palästinensische Gebiete 23.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Palästinensische Gebiete:
Stand 23.04.2010
(Unverändert gültig seit: 23.04.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Am 22. April 2010 wurden von der ägyptischen Sinai-Halbinsel zwei Katjuscha Raketen auf den israelischen Badeort Eilat abgeschossen. Eine Rakete stürzte ins Meer, eine andere schlug in der benachbarten jordanischen Hafenstadt Akaba ein. Verletzt wurde dabei niemand.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14.08.09 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Palästinensische Gebiete 14.05.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Palästinensische Gebiete:
Stand 14.05.2010 (Unverändert gültig seit: 14.05.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14.08.09 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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schu achbar ?
Re: Teilreisewarnung Palästinensische Gebiete 10.02.2006 - 20.09.2011
Achtung, von Bootstrips nach Gaza ist momentan Abstand zu nehmen
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... tille.html
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