Hallo Todo
falls eine behörde den kontollieren möchte kannst du ihn jederzeit dort zur einsichtnahme vorlegen,
brauchst ihn aber eben nicht ständig mitzuführen.
Wie sieht denn das in der Praxis aus?
Kommst Du in eine Kontrolle und die verlangen den Ausweis, was sagst Du; den muss ich nicht mitführen?
Was glaubst Du was passiert?
Oh sorry, den müssen sie ja nicht mitführen, bringen sie ihn mal beim Posten vorbei!
Das ist doch praxisfremd, in der Regel wird man kontrolliert weil ein Verdacht, egal welcher, besteht und da muss man sich ausweisen, ansonsten wird man festgesetzt bis die Personalien eruiert worden sind.
Ist doch vernünftiger einen Ausweis mitzuführen.
Abgesehen davon ist im Grenzverkehr ein Ausweis zwingend vorgeschrieben, da die Beamten den jederzeit kontrollieren dürfen.
Noch betreffend Schengenraum, im Zuge der Warenkontrolle darf jederzeit der Ausweis/Pass kontrolliert werden und wer entscheidet die Warenkontrolle, je nach Beamte ist man immer verdächtig.
Das ist eben der Unterschied zur Schweiz und Österreich, da wird klar gesagt, man muss sich ausweisen können,
ohne Ausweis aber logischerweise nicht möglich, oder?
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!