Hallo Ina
Wir haben gestern unser Carnet erhalten.
Der
Fahrzeughalter ist im Carnet einzutragen, der haftet auch im Schadensfall.
Eine andere Sache ist wer das Fahrzeug führt, der muss vom Halter eine Fremdlenkerbescheinigung haben.
In der Lenkervollmacht sollte dann mM. nach auch die Benutzung des Carnets einschliessen.
Länder für die ein Carnet erforderlich ist:
Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Gambia, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda.
Was noch zu sagen wäre betreffend Ägypten, macht man Ferien in Ägypten, mit dem eigenen Fahrzeug müsste man in meinem Fall 60 0000 SFR. hinterlegen!
Ist man auf der
Durchreise, wohingegen der Zeitraum für die Durchreise nicht genannt wird, beträgt die Kaution
100% des Fahrzeugwertes!!
Hat's klick gemacht
Gruss Turi
Wobei Libyen bei mir gestrichen wurde.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!