Frage CDP
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Frage CDP
Hallo an alle Carnet-Experten,
weiß jemand wo ich Informationen zur maximal erlaubten Aufenthaltsdauer meines Autos in einem carnetpflichtigen Land bekomme? Denn wenn ich mit einem frischen Carnet z.B. in Südafrika einreise darf der Wagen ja nicht 12 Monate dort stehen. Wie ist es mit anderen Ländern, gibt es da eine Liste?
Danke schonmal für die Hilfe.
weiß jemand wo ich Informationen zur maximal erlaubten Aufenthaltsdauer meines Autos in einem carnetpflichtigen Land bekomme? Denn wenn ich mit einem frischen Carnet z.B. in Südafrika einreise darf der Wagen ja nicht 12 Monate dort stehen. Wie ist es mit anderen Ländern, gibt es da eine Liste?
Danke schonmal für die Hilfe.
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo
Die zulaessige Aufenthalsdauer ist eine zollmaessige Angelegenheit der jeweiligen Laendern, die mit dem Carnet nichts zu tun hat.
Es gibt keine Liste nun es wird z. Bsp. fuer Ost- und Suedafrika eine Dauer von 12 Monaten angenommen, wobei es sogar in den meisten Laendern ganz unklar ist.
Du darfst in der SADC maximal ein Jahr bleiben, wobei zu beruecksichtigen ist, dass eine Einreise in das naechste SADC Land keine Ausreise im Sinne der Zollregelung darstellt.
Der CDP stellt lediglich eine Buergschaft fuer etwaige anfallende Einfuhrkosten, hat mir Einfurregelungen nichts zu tun.
Gruss
Eric
Die zulaessige Aufenthalsdauer ist eine zollmaessige Angelegenheit der jeweiligen Laendern, die mit dem Carnet nichts zu tun hat.
Es gibt keine Liste nun es wird z. Bsp. fuer Ost- und Suedafrika eine Dauer von 12 Monaten angenommen, wobei es sogar in den meisten Laendern ganz unklar ist.
Du darfst in der SADC maximal ein Jahr bleiben, wobei zu beruecksichtigen ist, dass eine Einreise in das naechste SADC Land keine Ausreise im Sinne der Zollregelung darstellt.
Der CDP stellt lediglich eine Buergschaft fuer etwaige anfallende Einfuhrkosten, hat mir Einfurregelungen nichts zu tun.
Gruss
Eric
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skrewdriver
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Re: Frage CDP
hallo
eric hat das ja schon beantwortet,
-carnet hat mit dem zoll was zu tun,gilt aber nur ein jahr laut adac,deshalb muss du nach einem jahr ein anschlusscarnet bei adac beantragen.gegen einen entsprechenden betrag bekommst du das problemlos beim adac.das einreise und ausreisedatum eines jeweiligen landes wird im carnet festgehalten.
-die aufenthaltsdauer in einem land ist unterschiedlich.da musst du dich erkundigen bei der einreise.aber auch das ist nicht so einfach .
z.b. einreise nach ghana von togo her am grossen grenzübergang an der küste, macht mich der zoll darauf aufmerksam-max. 3 monate möglich -eventuell verlängerung erfragen beim hauptzollamt in accra.
vor ablauf der drei monate fahre ich mit meinem auto aus ghana raus, nach togo und wieder rein.bei der wiedereinreise nach ghana frage ich den zöllner nach der maximalen aufenthaltsdauer in ghana .der zöllner dieses kleinen übergangs sagt mir dann: max . ein jahr-so wie das carnet gültigkeit hat.
matthias
eric hat das ja schon beantwortet,
-carnet hat mit dem zoll was zu tun,gilt aber nur ein jahr laut adac,deshalb muss du nach einem jahr ein anschlusscarnet bei adac beantragen.gegen einen entsprechenden betrag bekommst du das problemlos beim adac.das einreise und ausreisedatum eines jeweiligen landes wird im carnet festgehalten.
-die aufenthaltsdauer in einem land ist unterschiedlich.da musst du dich erkundigen bei der einreise.aber auch das ist nicht so einfach .
z.b. einreise nach ghana von togo her am grossen grenzübergang an der küste, macht mich der zoll darauf aufmerksam-max. 3 monate möglich -eventuell verlängerung erfragen beim hauptzollamt in accra.
vor ablauf der drei monate fahre ich mit meinem auto aus ghana raus, nach togo und wieder rein.bei der wiedereinreise nach ghana frage ich den zöllner nach der maximalen aufenthaltsdauer in ghana .der zöllner dieses kleinen übergangs sagt mir dann: max . ein jahr-so wie das carnet gültigkeit hat.
matthias
Re: Frage CDP
Vielen Dank euch beiden für die Info. Falls dennoch jemand Erfahrung bzw Informationen hat bezüglich der maximalen Verweildauer eines Autos innerhalb südostafrikanischer Länder (sa, Sambia, Simbabwe, Mosambik etc. ), würde ich mich sehr freuen. Ebenso über günstige langzeit-parkmöglichkeiten.
Viele Grüße aus Tansania
Viele Grüße aus Tansania
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo,
In der Regel 12 Monate, du muss nur, wenn dein Carnet während dieses Zeitraums abläuft einen Auschlusscarnet besorgen und beide mitnehmen, bei der Ausreise aus Tansania del alten (obwohl abgelaufen) vom Tansanischen Zoll abstempeln lassen, und bei der Einreise ins nächste Lan den neuen (gültigen) abstempeln lassen..
Der neue Carnet muss unbedingt ab dem Tag nach Ablauf des alten gültig sein, sonst läufst du die Gefahr bei einer Straasenkkontrolle, wegen der Zeit ohne gültigem Carnet Probleme zu haben, da während dieser Zeit keiner für etwaige Einfuhrkosten bürgt..
Meine Karre ist seit August in Sambia, ich werde Anfang März nach Zimbabwe ausreisen, alter Carnet (gültig bis 31.01.2016) wird von dem Sambia Zoll abgestempelt werden, neuer (gültig ab 01.02.2016) wird vom Zim-Zoll abgestempelt werden (das Landy ist in Süd- / Ostafrika auf Carnet seit Anfang 2012).
Gruss..
Eric
In der Regel 12 Monate, du muss nur, wenn dein Carnet während dieses Zeitraums abläuft einen Auschlusscarnet besorgen und beide mitnehmen, bei der Ausreise aus Tansania del alten (obwohl abgelaufen) vom Tansanischen Zoll abstempeln lassen, und bei der Einreise ins nächste Lan den neuen (gültigen) abstempeln lassen..
Der neue Carnet muss unbedingt ab dem Tag nach Ablauf des alten gültig sein, sonst läufst du die Gefahr bei einer Straasenkkontrolle, wegen der Zeit ohne gültigem Carnet Probleme zu haben, da während dieser Zeit keiner für etwaige Einfuhrkosten bürgt..
Meine Karre ist seit August in Sambia, ich werde Anfang März nach Zimbabwe ausreisen, alter Carnet (gültig bis 31.01.2016) wird von dem Sambia Zoll abgestempelt werden, neuer (gültig ab 01.02.2016) wird vom Zim-Zoll abgestempelt werden (das Landy ist in Süd- / Ostafrika auf Carnet seit Anfang 2012).
Gruss..
Eric
Re: Frage CDP
Danke Eric für deine Antwort. War gestern beim Zoll an der Grenze nach Sambia und habe auch eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten ergattern können. Hast du einen privaten Parkplatz oder kannst du mir sagen wo du deinen Wagen stehen hast? Und wenn, wieviel kostet es?
Viele grüße
Nadine
Viele grüße
Nadine
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo,
Mein Auto steht derzeit (bis seit Ende August und bis zum 01.03. bei Foleys (Autowekstatt) in Livingstone, geschlossene Halle, ca. 40 US $ pro Monat. Vorteil: Wartung und Reparaturen (zumindest Land Rover). Nachteil: Sonntags geschlossen.
Ansonsten Mama Out of Africa (Karien Kermer) in L' Stone auch. Vorteil: geschlossene Halle, sehr professionnel. Nachteile: etwas ausselhalb (ca. 22 km westlich), keine Werkstatt, keine Campingmöglichkeit vor Ort.
In Lusaka (für mich ausserhalb der Regensaison, da im Freien): Pioneer Camp.
Ausonsten infos:
http://www.dt800.de/parken-in-afrika/index.html
Gruss.
Eric
Mein Auto steht derzeit (bis seit Ende August und bis zum 01.03. bei Foleys (Autowekstatt) in Livingstone, geschlossene Halle, ca. 40 US $ pro Monat. Vorteil: Wartung und Reparaturen (zumindest Land Rover). Nachteil: Sonntags geschlossen.
Ansonsten Mama Out of Africa (Karien Kermer) in L' Stone auch. Vorteil: geschlossene Halle, sehr professionnel. Nachteile: etwas ausselhalb (ca. 22 km westlich), keine Werkstatt, keine Campingmöglichkeit vor Ort.
In Lusaka (für mich ausserhalb der Regensaison, da im Freien): Pioneer Camp.
Ausonsten infos:
http://www.dt800.de/parken-in-afrika/index.html
Gruss.
Eric
Re: Frage CDP
Hallo Eric, wir klappern jetzt mal alle Optionen in Lusaka ab, danke für die Liste. Habe ich denn deinen Text richtig verstanden, dass dein carnet bis 31.1.2016 läuft und du mit dem alten abgelaufenen carnet das Land im März erst verlässt? Haben die am Zoll kein Problem wenn das carnet schon seit einem Monat abgelaufen ist? (Mir ist schon klar, dass du mit dem neuen carnet einreist)...
Gruß
Nadine
Gruß
Nadine
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo,
Habe ich bereits mit dem alten Carnet mehrmals gemacht, unproblematisch;
z.B.:
Einrreise in Namibia (SADC) in November 2013, Ausreise nach Mozambik in Mai 2014.
Einreise in Malawi in November 2014. Ausreise nach Tansania in Juni 2015.
Dy muss nur wenn du im Land vor der Ausreise reist beide Carnet haben, um ggf. den Nachweis erbringen können, dass du eine nahtlose Deckung hast.
Eigentlich hatte ich bis dato keine Zollkontrolle ausserhalb der Grenzübergängen.
Ich wurde nur (auch mehrmals) an "Roadblocks" nach mainem Temporary Import Permit gefragt, lag mein Carnet vor (der alte), war auch unproblematisch, ich musste nur den Beamten erklären, dass der Carnet eigentlich den equivalent zu einem TIP ist, die meisten Polizisten haben sowieso von Carnet keine Ahnung.
Gruss..
Eric
Habe ich bereits mit dem alten Carnet mehrmals gemacht, unproblematisch;
z.B.:
Einrreise in Namibia (SADC) in November 2013, Ausreise nach Mozambik in Mai 2014.
Einreise in Malawi in November 2014. Ausreise nach Tansania in Juni 2015.
Dy muss nur wenn du im Land vor der Ausreise reist beide Carnet haben, um ggf. den Nachweis erbringen können, dass du eine nahtlose Deckung hast.
Eigentlich hatte ich bis dato keine Zollkontrolle ausserhalb der Grenzübergängen.
Ich wurde nur (auch mehrmals) an "Roadblocks" nach mainem Temporary Import Permit gefragt, lag mein Carnet vor (der alte), war auch unproblematisch, ich musste nur den Beamten erklären, dass der Carnet eigentlich den equivalent zu einem TIP ist, die meisten Polizisten haben sowieso von Carnet keine Ahnung.
Gruss..
Eric
Re: Frage CDP
Eric hat geschrieben:ich wurde nur (auch mehrmals) an "Roadblocks" nach mainem Temporary Import Permit gefragt, lag mein Carnet vor (der alte), war auch unproblematisch, ich musste nur den Beamten erklären, dass der Carnet eigentlich den equivalent zu einem TIP ist, die meisten Polizisten haben sowieso von Carnet keine Ahnung.
In beiden Fällen stetzt du darauf, dass die Polizei/bzw. Grenzer die Verwendung des CdP nicht kennen.Eric hat geschrieben:Dy muss nur wenn du im Land vor der Ausreise reist beide Carnet haben, um ggf. den Nachweis erbringen können, dass du eine nahtlose Deckung hast.
Wenn du dein abgelaufenes CdP aber jemanden zeigen musst (z.B. einem Zollbeamten) und der dann feststellt, dass das Fahrzeug vor Ablauf des CdP nicht ausgeführt wurde oder der Zoll keine Verlängerung eingestempelt hatte, dann wird die Sache ernst. Da kannst dich zwar dadurch entlasten und auf Milde hoffen, weil du ein neues CdP vorweisen kannst, aber der Beamte kann dich darauf festnageln, dass du vor Ablauf des alten CdP das Land/Zollunion hättest verlassen müssen.
Ein Carnetwechsel innerhalb eines Landes auf eigenen Faust ist eigentlich unzulässig. Möglicherweise funktioniert es, wenn man diesen Wechsel beim Hauptzollamt durchführt. Dann können die dort beide Carnets entsprechen abstempeln.
Mit Hilfe des CdP das TIP zu umgehen ist ein Roulettespiel. Irgendwann kommt die "Null". Ich persönlich akzeptiere Strassengebühren (z.B.TIP) , wenn ich vermuten kann, dass damit auch wirklich in den Strassenbau investiert wird.
Gruss
Lothar
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo
Kannst du bitte deine Quellen nennen?
Deine Ausfuehrung setzt Voraus, dass du im Land nur bis Ablauf des Carnets bleiben darfst, was nirgendwo geschrieben wird und ggf. mit den jeweiligen Zollregelungen kollidiert.
Gruss
Eric
Kannst du bitte deine Quellen nennen?
Deine Ausfuehrung setzt Voraus, dass du im Land nur bis Ablauf des Carnets bleiben darfst, was nirgendwo geschrieben wird und ggf. mit den jeweiligen Zollregelungen kollidiert.
Gruss
Eric
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Karl Heinz
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Re: Frage CDP
Servus Eric,
genau wie Lothar schreibt, habe ich bereits mehrmals!!! eine gleichlautende Auskunft vom ADAC bekommen. Ausreise vor Ablauf des Carnet!
Das dies anders gehandhabt wird im Lande sowieso ist was anderes. Auch ich gehe mit dem Carnet um wie du, aber Fakt ist zumindest laut ADAC eben etwas anderes.
Bin ab Mai unten, vielleicht sieht man sich, Grüße Carlos
genau wie Lothar schreibt, habe ich bereits mehrmals!!! eine gleichlautende Auskunft vom ADAC bekommen. Ausreise vor Ablauf des Carnet!
Das dies anders gehandhabt wird im Lande sowieso ist was anderes. Auch ich gehe mit dem Carnet um wie du, aber Fakt ist zumindest laut ADAC eben etwas anderes.
Bin ab Mai unten, vielleicht sieht man sich, Grüße Carlos
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bolobolobolo
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Re: Frage CDP
Hallo Carlos,
Dass die ADAC das sagt ist mir nicht neu (ich habe eine französisches Carnet, nun sind die Leute hier auch nicht besser oder schlechter als in München, in Frankreich wird auf eine solche Frage gar nicht geantwortet, es ist wohl einfacher !!).
Ich bin zufälligerweise von Hause aus Jurist, und habe mir seinerzeit da ich das erste mal wegen Sambia meiner Sache nicht sicher war, (gemäss dortiger Zollregelungen darfst du ein Auto höchstens 3 Monate - oder sechs , ich weiss nicht mehr - zollfrei importieren, das dortige Gesetz sieht keine ausdrückliche Ausnahmen vor), nun ich habe mir die Mühe gegeben, tiefgreifend nach der Wahrheit zu forschen.
Vorweg das Ergebnis: es gibt überhaupt keine Rechtssicherheit.
U.A. habe ich den Text des UNO Abkommens von 1954 heruntergeladen, dort wird überhaupt nichts über Dauer des Aufenthalts in einem der unterzeichnenden Ländern gesagt, höchstens wird auf die jeweiligen Zollregelungen der Einfuhrländern verwiesen..(Artikel 7 und Seite 22 - Muster eines Carnets).
Eine Verlängerung des Carnets um Maximal ein Jahr - DURCH DIE AUSSTELLENDE STELLE - ist zwar vorgesehen. Die Ausstellung eines Anschlusscarnets ist meiner Meinung nach wie eine Jahresverlängerung zu bewerten.
Es gibt meiner Meinung nach eine Verwechslung (auch bei der ADAC) zwischen dem primären Funktion des Carnets, der eigentlich lediglich eine Bürgschaft für etwaige anfallende Einfuhrkosten und Gebühren darstellt, und dem Einfuhrerlaubnis, das durch die Gesetze und Regelungen des Einfuhrlands bestimmt wird.
Daher, wenn ich in einem Land dokumentieren kann, dass ich während des Aufenthalts eine Deckung für Einfuhrgebühren und Kosten habe, und auch die erlaubte Aufenthaltsdauere nicht überschrfeite, die vom örtlichen Gesetz vorgesehen wird, soll ich kein Problem haben..
Wobei wenn ich mir die Gesetze für Sambia ansehe, könnte ich theoretisch Probleme haben, wenn ich - auch mit einem EINZIGEN gültigen Carnet - die maximale zollfreie Einfuhrdauer überschreiten würde..
Nun, das ist Afrika, was für uns (und besonders für einen Deutschen) unzufriedenstellend ist, es gibt die Regel und die Anwendung..
In quasi allen Ländern wird eine Dauer von einem Jahr toleriert, in Manchen Ländern (insbesondere SADC) ist es im Stein gemeisselt, in anderen nicht. Man muss damit leben (nicht nur ich, auch alle, die in Süd- oder Ostafrika Autos für mehrere Jahre auf Carnet importieren)..Man muss gefährlich leben...
Es ist auch alles eine Frage der Praktikabilität: wenn ich tatsächtlich vor Ablauf meines Carnets ein Land verlassen muss, kommt irgenwann der Zeitpunkt, wo das im nächsten Land nicht funktionniert, es sei denn (für mein Fall), ich finde eine Grenze, die rund um die Uhr geöffnet ist, aus dem Land A am letzten Tag meines Carnets um 23:59 Uhr ausreise, und mit den neuen Carnet um 00:01 Uhr ins Land B einreise.
Alternativ könnte ich auch Land A vor Ablauf meines Carnets verlassen, in Land B mit TIP einreisen, den Jahrestag meines Carnets in Land B verbringen, und nach diesem Jahrestag in Land A (oder C) vor Ablauf meines TIP's und nach Beginn meines neuen Carnets mit Carnet einreisen....
Gruss
Eric
PS: Bitte um Nachsicht für die Deutschfehler.
PS2: Ich fliege nächste Woche aus München nach Livingstone, kassiere dort mein Landy (schwartz), dann bis Ende April Zim, Bots, Nam und wieder Zambia. Ab Ende Juni (zum Teil mit Enkeln) Zambia, Malawi, Tansania, Rwanda, DRC, Uganda, Kenya..
Dass die ADAC das sagt ist mir nicht neu (ich habe eine französisches Carnet, nun sind die Leute hier auch nicht besser oder schlechter als in München, in Frankreich wird auf eine solche Frage gar nicht geantwortet, es ist wohl einfacher !!).
Ich bin zufälligerweise von Hause aus Jurist, und habe mir seinerzeit da ich das erste mal wegen Sambia meiner Sache nicht sicher war, (gemäss dortiger Zollregelungen darfst du ein Auto höchstens 3 Monate - oder sechs , ich weiss nicht mehr - zollfrei importieren, das dortige Gesetz sieht keine ausdrückliche Ausnahmen vor), nun ich habe mir die Mühe gegeben, tiefgreifend nach der Wahrheit zu forschen.
Vorweg das Ergebnis: es gibt überhaupt keine Rechtssicherheit.
U.A. habe ich den Text des UNO Abkommens von 1954 heruntergeladen, dort wird überhaupt nichts über Dauer des Aufenthalts in einem der unterzeichnenden Ländern gesagt, höchstens wird auf die jeweiligen Zollregelungen der Einfuhrländern verwiesen..(Artikel 7 und Seite 22 - Muster eines Carnets).
Eine Verlängerung des Carnets um Maximal ein Jahr - DURCH DIE AUSSTELLENDE STELLE - ist zwar vorgesehen. Die Ausstellung eines Anschlusscarnets ist meiner Meinung nach wie eine Jahresverlängerung zu bewerten.
Es gibt meiner Meinung nach eine Verwechslung (auch bei der ADAC) zwischen dem primären Funktion des Carnets, der eigentlich lediglich eine Bürgschaft für etwaige anfallende Einfuhrkosten und Gebühren darstellt, und dem Einfuhrerlaubnis, das durch die Gesetze und Regelungen des Einfuhrlands bestimmt wird.
Daher, wenn ich in einem Land dokumentieren kann, dass ich während des Aufenthalts eine Deckung für Einfuhrgebühren und Kosten habe, und auch die erlaubte Aufenthaltsdauere nicht überschrfeite, die vom örtlichen Gesetz vorgesehen wird, soll ich kein Problem haben..
Wobei wenn ich mir die Gesetze für Sambia ansehe, könnte ich theoretisch Probleme haben, wenn ich - auch mit einem EINZIGEN gültigen Carnet - die maximale zollfreie Einfuhrdauer überschreiten würde..
Nun, das ist Afrika, was für uns (und besonders für einen Deutschen) unzufriedenstellend ist, es gibt die Regel und die Anwendung..
In quasi allen Ländern wird eine Dauer von einem Jahr toleriert, in Manchen Ländern (insbesondere SADC) ist es im Stein gemeisselt, in anderen nicht. Man muss damit leben (nicht nur ich, auch alle, die in Süd- oder Ostafrika Autos für mehrere Jahre auf Carnet importieren)..Man muss gefährlich leben...
Es ist auch alles eine Frage der Praktikabilität: wenn ich tatsächtlich vor Ablauf meines Carnets ein Land verlassen muss, kommt irgenwann der Zeitpunkt, wo das im nächsten Land nicht funktionniert, es sei denn (für mein Fall), ich finde eine Grenze, die rund um die Uhr geöffnet ist, aus dem Land A am letzten Tag meines Carnets um 23:59 Uhr ausreise, und mit den neuen Carnet um 00:01 Uhr ins Land B einreise.
Alternativ könnte ich auch Land A vor Ablauf meines Carnets verlassen, in Land B mit TIP einreisen, den Jahrestag meines Carnets in Land B verbringen, und nach diesem Jahrestag in Land A (oder C) vor Ablauf meines TIP's und nach Beginn meines neuen Carnets mit Carnet einreisen....
Gruss
Eric
PS: Bitte um Nachsicht für die Deutschfehler.
PS2: Ich fliege nächste Woche aus München nach Livingstone, kassiere dort mein Landy (schwartz), dann bis Ende April Zim, Bots, Nam und wieder Zambia. Ab Ende Juni (zum Teil mit Enkeln) Zambia, Malawi, Tansania, Rwanda, DRC, Uganda, Kenya..
Re: Frage CDP
Hallo Eric,
Das erhöht die Flexibilität im Umgang mit den CdP, erhöht aber auch die Kosten, da man durch die Parallelaktivierung die Laufzeit (also 1 Jahr) nicht mehr voll ausnutzt.
Wenn du z.B. in ein Land einreist und dein CdP läuft in einem Monat ab, müsstest Du eigentlich nach einem Monat wieder ausreisen (es ein denn, der Zoll erlaubt dir etwas anderes).
Wenn du dir vorher ein Anschlusscarnet besorgt hast, welches kurz vor der Einreise gültig wird, schließt du das alte an der Grenze ab und reist mit dem neuen CdP ein und hast damit dann die fast volle Jahreslaufzeit des neuen CdP. Die Überschneidung der Laufzeiten entspricht deinem Spielraum in deiner Reiseplanung bei Grenzübertritten.
Vielleicht ist der Grund, weshalb ein Carnetwechsel im Lande ohne Zustimmung des Zolls nicht erlaubt ist, der, dass man aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, die zulässige Aufenthaltsdauer über 2 Carnets (mit unterschiedlicher Codierung) zu verfolgen.
Ausserdem entsteht bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisebelege ja die Situation, dass im ungünstigsten Fall (wenn du mit einem CdP mit nur wenigen Tagen Restgültigkeit einreist) fast ein Jahr lang (also bis zur Ausreise vor Ablauf des neuen CdP) dem Zoll kein Ausreisebeleg vorliegt, obwohl das Carnet abgelaufen ist. Das kann die Zollbehörde auf die Idee bringen, die Verzollung einzuleiten, bzw. die Bürgschaft einzufordern.
Gruss
Lothar
Bei der Ausstellung eines Anschlusscarnets kannst angeben, ab WANN das Carnet gültig sein soll. Von dem Zeitpunkt an ist es dann 1 Jahr gültig. Das Gültigkeitsdatum kann VOR Ablauf des alten Carnets liegen. Faktisch laufen dann zwei CdP parallel. Klingt seltsam, ist aber so.Die Ausstellung eines Anschlusscarnets ist meiner Meinung nach wie eine Jahresverlängerung zu bewerten.
Das erhöht die Flexibilität im Umgang mit den CdP, erhöht aber auch die Kosten, da man durch die Parallelaktivierung die Laufzeit (also 1 Jahr) nicht mehr voll ausnutzt.
Wenn du z.B. in ein Land einreist und dein CdP läuft in einem Monat ab, müsstest Du eigentlich nach einem Monat wieder ausreisen (es ein denn, der Zoll erlaubt dir etwas anderes).
Wenn du dir vorher ein Anschlusscarnet besorgt hast, welches kurz vor der Einreise gültig wird, schließt du das alte an der Grenze ab und reist mit dem neuen CdP ein und hast damit dann die fast volle Jahreslaufzeit des neuen CdP. Die Überschneidung der Laufzeiten entspricht deinem Spielraum in deiner Reiseplanung bei Grenzübertritten.
Vielleicht ist der Grund, weshalb ein Carnetwechsel im Lande ohne Zustimmung des Zolls nicht erlaubt ist, der, dass man aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, die zulässige Aufenthaltsdauer über 2 Carnets (mit unterschiedlicher Codierung) zu verfolgen.
Ausserdem entsteht bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisebelege ja die Situation, dass im ungünstigsten Fall (wenn du mit einem CdP mit nur wenigen Tagen Restgültigkeit einreist) fast ein Jahr lang (also bis zur Ausreise vor Ablauf des neuen CdP) dem Zoll kein Ausreisebeleg vorliegt, obwohl das Carnet abgelaufen ist. Das kann die Zollbehörde auf die Idee bringen, die Verzollung einzuleiten, bzw. die Bürgschaft einzufordern.
Gruss
Lothar
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Karl Heinz
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Re: Frage CDP
Servus Zusammen,
alles korrekt was Lothar geschrieben hat, aber im Eindefekt ist dass, was der Zöllner an der Grenze weiß/denkt/glaubt, dass was Zählt. Und wenn der Zöllner bei der einreise sagt du kannst ...., heißt das noch lange nicht das der Zöllner bei der Ausreise auch genau so sieht.
Insofern ist der Satz von Eric "es gibt überhaupt keine Rechtssicherheit" schon recht nah an der Realität.
Aber das hält uns nicht ab, von Afrika.
Allzeit gute Fahrt, Carlos
PS: Eric ich bin mit einem orangefarbenen Iveco 40.10 unterwegs!
alles korrekt was Lothar geschrieben hat, aber im Eindefekt ist dass, was der Zöllner an der Grenze weiß/denkt/glaubt, dass was Zählt. Und wenn der Zöllner bei der einreise sagt du kannst ...., heißt das noch lange nicht das der Zöllner bei der Ausreise auch genau so sieht.
Insofern ist der Satz von Eric "es gibt überhaupt keine Rechtssicherheit" schon recht nah an der Realität.
Aber das hält uns nicht ab, von Afrika.
Allzeit gute Fahrt, Carlos
PS: Eric ich bin mit einem orangefarbenen Iveco 40.10 unterwegs!




