Neue Fahrzeugpapiere

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Manfred Franz
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Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Manfred Franz »

Hamburg - Ab dem 4. Oktober wird bei An- oder Ummeldungen eine neue, zweiteilige Zulassungsbescheinigung für Automobile ausgestellt. Teil 1 soll den bisherigen Fahrzeugschein ersetzen, Teil 2 den Fahrzeugbrief. Die alten Papiere müssen aber nicht extra umgetauscht werden, sagte Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. "Sie behalten ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente nötig wird." Dann erhalten die Autobesitzer bei An-, Um- oder Abmeldung des Wagens neue Papiere.

Wasserzeichen, Mikroschriften und fluoreszierende Fasern sollen die Dokumente fälschungssicher machen. Für die Daten werden europaweit einheitliche Codes verwendet: zum Beispiel "B" für den Tag der Erstzulassung oder "T" für Höchstgeschwindigkeit. Die neuen Papiere würden 70 Cent mehr kosten, sagte Immen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind zulassungsfreie Fahrzeuge wie Leichtkrafträder, Boots- oder Pferdeanhänger. Sie benötigen nur Teil 1 der Zulassungsbescheinigung. Mit der Einführung der neuen Papiere setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 um.

Für die Autohalter bringen die Dokumente nach Ansicht des ADAC "deutliche Nachteile" mit sich. Weil in der neuen Zulassungsbescheinigung nur noch die beiden letzten Halter des Wagens eingetragen werden, "verschwindet die ganze Vita des Autos", sagte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München. "Ob da ein Unfall verschwiegen wurde, wird man nicht mehr so einfach herausfinden können." Dafür sei es wichtig, alle früheren Besitzer zu kennen. Auch die Reifengröße werde nicht mehr eingetragen, kritisiert Maurer. Es könne passieren, dass ein neuer Besitzer die falschen Reifen aufziehe. "Daraus kann auch ein Sicherheitsrisiko entstehen."
Alexander
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Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Alexander »

... und hier noch mehr Details zum Thema:
Der ADAC hat geschrieben:Neue Zulassungsdokumente


Die Fahrzeug-Zulassungsdokumente bestehen - wie auch bislang schon in Deutschland - aus zwei Teilen:

• Zulassungsbescheinigung Teil I – sie ersetzt den Fahrzeugschein
• Zulassungsbescheinigung Teil II – sie ersetzt den Fahrzeugbrief

Die EU-Richtlinie (hier: 2003/127/EG) gibt für die "harmonisierten" Fahrzeugdokumente lediglich Rahmenbedingungen vor, die Ausgestaltung wurde den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Daher sind die Zulassungsdokumente der Mitgliedstaaten zwar nicht einheitlich, über ein gemeinsames Anforderungsprofil ist eine Nachprüfbarkeit aber gewährleistet.

Um Sprachprobleme innerhalb der Mitgliedstaaten zu vermeiden, wurden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche Nummerierungen (Codes) festgelegt. Hiermit und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert, auch bezüglich der erforderlichen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeug-Kategorie.

Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie z.B.

• C.3.1 Name oder Firmenname
• C.3.2 Vorname
• E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
• P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle

Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere – in Klammern dargestellte Nummerierungen – kenntlich gemacht. Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.

• (9) Anzahl der Antriebsachsen
• (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.

Sicherlich, ein Gewöhnungsprozess, der erst überwunden werden muss. Denn insgesamt sind wegen der EU-weit einheitlichen Angaben in den neuen Zulassungsdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Erläuterungen dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen.
mehr Details ADAC...
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Alexander
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Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Alexander »

In den neuen Fahrzeugpapieren werden nicht mehr alle Eintragungen vorgenommen. Konnte man z.B. bisher verschiedene Reifengrößen eingetragen, werden in den neuen Papieren nur noch eine aufgelistet.
Der ADAC empfiehlt daher bei Wiederzulassungen Kopien des alten Fahrzeugbriefes mitzuführen, um bei eventuellen Polizeikontrollen einen Nachweis für das eingetragene Zubehör vorweisen zu können.

Viele Grüsse
Alexander
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Albrecht(Vorname...)
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neue papiere

Beitrag von Albrecht(Vorname...) »

hi,
habe das anfang oktober gleich mal ausprobieren koennen, unter verschaerften bedingungen- lancia delta integrale mit sonderkram, felgen usw. usf.- UND DIE GUTE MELDUNG: alles lief problemlos!!!
im oldtimer-markt wurde total schwarzgemalt, nach dem motto, alles wird wieder mal schlechter...
pustekuchen: alle ausnahmegenehigungen, die unter anhang (33, glaub ich) im alten fzg-brief aufgefuehrt waren, wurden identisch in das freie feld im neuen teil I und II unten uebernommen, so auch die alternativ-befelgung und -bereifung. im oberen feld wurde richtig die groesstmoegliche felgengroesse festgehalten.
alter brief entwertet und mitgenommen.

zusammengefasst: zumindest in diesem fall keine verschlechterung zur vergangenheit.
vielleicht liegt´s ja auch am bundesland (ba-wü)....

cu
albrecht
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