Vollmacht für fremde Autos in der Türkei

Mit dem Allrad, Quad und der Ente ;) über Land und durch die Wüste

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Manfred Franz
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Vollmacht für fremde Autos in der Türkei

Beitrag von Manfred Franz »

20.07.2006 15:15:37

Türkei:
Benutzervollmacht für das Fahren mit fremden Autos

Personen, die mit einem Fahrzeug in die Türkei reisen möchten, das nicht auf sie persönlich zugelassen ist, brauchen eine Vollmacht des Eigentümers.
Beim ADAC ist dazu ein Formular erhältlich, das in Deutsch, Englisch, Französisch und auch Türkisch abgefasst ist und daher bei der Einreise in die Türkei anerkannt wird.

Wer ein Formular benutzt, das nicht in türkischer Sprache ausgestellt ist, muss es von einem vereidigtem Übersetzer ins Türkische übersetzen und anschließend von einem türkischen Generalkonsulat beglaubigen lassen.
Franke
Beiträge: 21
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 11:18
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Re: Vollmacht für fremde Autos in der Türkei

Beitrag von Franke »

Ich denke es ist immer vorteilhaft, auch in Afrika, eine Eigentümer-Vollmacht dabeizuhaben. Wir saßen an der algerischen Grenze 2 Tage fest, da ein Motorrad auf den Bruder (gleicher Nachname!) angemeldet war. Das war allerdings vor 18 Jahren!

Grüsse Wüsten-Ede
Manfred Franz
Beiträge: 2036
Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55

Re: Vollmacht für fremde Autos in der Türkei

Beitrag von Manfred Franz »

Das hat aber auch Vorteile!
Mir ist mal einer mit meinem Mietauto abgehauen.
Plötzlich bekam ich einen Anruf vom Zoll in Tanger.
Das Auto wurde dann dort beschlagnahmt und ich
musste es persönlich abholen. Viel Ärger, aber
ich hatte mein Auto nicht verloren! Darum geht die
ganze Aktion mit der Vollmacht und ist deshalb auch
akzeptabel.
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