Ungeachtet zahlreicher Resolutionen der UNO und eines eindeutigen Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofes wartet die saharauische Bevölkerung seit 35 Jahren vergeblich auf die Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts. 1991 haben die Saharauis einem Waffenstillstand und der Durchführung eines Referendums durch eine UN-Mission (MINURSO) zugestimmt. Doch bis heute bleibt die Westsahara das letzte afrikanische Land, das nach wie vor auf der UN-Liste der nicht de-kolonialisierten Gebiete geführt wird.
Die humanitäre Lage in den saharauischen Flüchtlingslagern in der Wüste Algeriens ist prekär, die Menschenrechtssituation der Saharauis in den besetzten Gebieten höchst problematisch. Gleichzeitig beuten internationale Akteure die an natürlichen Ressourcen reichen Gebiete der Westsahara aus. Besonders problematisch scheint das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Marokko, das europäischen Fangflotten das Fischen in den Küstengewässern der Westsahara ermöglicht.
Kann die für den Frieden und eine nachhaltige Entwicklung der Region nachteilige Diskrepanz zwischen Realpolitik und Völkerrecht überwunden werden?
Datum: 4. März 2010
Zeit: 16:00 – 22:00 Uhr
Ort: C3, Sensengasse 3, 1090 Wien
Um Anmeldung wird gebeten: semler@vidc.org
Grüsse
Alexander


