Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 13.04.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Angriffe krimineller Banden)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Aktuelles
Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot, und Turkana der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu, wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.
Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Angriffe krimineller Banden
Nach vermehrten Angriffen durch kriminelle Banden in Teilen der Countys Laikipia, Meru und Isiolo hat die kenianische Regierung am 26. März 2026 mehrere Teilgebiete dieser Countys für zunächst 30 Tage als besonders gefährdet eingestuft.
Bei Reisen in die vorgenannten Regionen wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe auch Kriminalität.
Sicherheit
Kriminalität
Siehe Aktuelles.
Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot, und Turkana der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten.
Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.
Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
- Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts- und Aufenthaltsorte auf.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.
In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.
Nach Verabredungen über Dating-Plattformen ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, gekommen. Es gab zudem Erpressungsversuche aufgrund vermeintlicher Minderjährigkeit der Beteiligten oder homosexueller Handlungen.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.
Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.
- Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
- Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
- Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
- Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
- Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
2025 wurden in Nairobi vermehrt Raubüberfälle/„Bag Snatching“ auf Reisende gemeldet, die am Tag zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Täter benutzen Motorradtaxis und nehmen auch Verletzungen ihrer Opfer (z.B. durch Stürze) in Kauf. Vorfälle wurden vor allem in Nairobi in den Bezirken Riverside, Westlands, Gigiri und Runda bekannt; weitere, ähnliche Vorfälle können auch in anderen Bezirken oder Städten nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
- Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis). Halten Sie möglichst viel Abstand zum fließenden Verkehr und laufen Sie auf der entgegengesetzten Seite der Fahrtrichtung, falls Sie zu Fuß unterwegs sind.
- Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Das kenianische Recht ist streng und sieht hohe Geld- bzw. langjährige Freiheitsstrafen für zahlreiche Vergehen vor. Auch ohne Verurteilung muss mit langer (teils mehrjähriger) Untersuchungshaft gerechnet werden.
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) werden selbst bei Geringfügigkeit strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Gleiches gilt für unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung werden mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet. In Kenia gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.
Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
- Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.
Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen, auch wenn die Produkte vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden. Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, die Vorschriften werden inzwischen strenger kontrolliert. Die Einfuhr und das Rauchen von Wasserpfeifen (inklusive Tabak) sind verboten.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Wertvolle elektronische Geräte sind ebenfalls bei der Einreise zu deklarieren.
Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung), Drogen aller Art sowie jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die
FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).