Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 20.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 20.08.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Seit Ende Juni 2024 kommt es an verschiedenen Orten Kenias immer wieder zu Demonstrationen und zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten mit Toten und Verletzten, zuletzt Anfang Juli 2025.

Demonstrationen können in Kenia jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, stattfinden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

Gesundheit
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:
  • Ganzjährig hohes Risiko: im ganzen Land unterhalb von 2.500 Hm
  • Malariafrei: Nairobi (Stadtzentrum), Höhenlagen oberhalb von 2.500 Hm
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.
  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.
  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 16.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 16.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrrorismus)


Aktuelles
Aufgrund des Ablebens des früheren kenianischen Premierministers Raila Odinga am 15. Oktober 2025 finden in den kommenden Tagen Massenkundgebungen in Nairobi, in seiner Heimatstadt Homa Bay und anderen Städten, vor allem im Westen Kenias statt. Dabei können Massenpanik, gewaltsame Auseinandersetzungen und kriminelle Handlungen nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie Demonstrationen, Kundgebungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gefahr terroristischer Anschläge
Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
  • Bitte beachten Sie besonders die Empfehlungen im Kapitel Sicherheit - Terrorismus.
Sicherheit
Terrorismus

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation droht weiterhin mit Anschlägen in Kenia.
Mehrere Anschläge in der Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.

Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion besteht ein erhöhtes Entführungs- und Anschlagsrisiko.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 07.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 07.11.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Für November und Dezember 2025 ist gemäß des kenianischen Meteorological Departments ein besonders hohes Risiko für einen Ausbruch von Malaria für des Westen Kenias, speziell für den Bezirk Kakamega, vorhergesagt.
  • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist ganzjährig im gesamten Land unterhalb von 2.500 Hm zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 26.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 26.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Kriminalität)


Aktuelles
Am 27. November 2025 werden in einigen Teilen Kenias Nachwahlen, sog. „by-elections“, durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu vereinzelten Demonstrationen, Gewaltausbrüchen und Einschüchterungsversuchen der Wähler kommt.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie die Nähe von Wahllokalen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte
Sicherheit
Kriminalität
Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird zu besonderer Vorsicht geraten.


Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts- und Aufenthaltsorte auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

Nach Verabredungen über Dating-Plattformen ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, gekommen. Es gab zudem Erpressungsversuche aufgrund vermeintlicher Minderjährigkeit der Beteiligten oder homosexueller Handlungen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.
  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
2025 wurden in Nairobi vermehrt Raubüberfälle/„Bag Snatching“ auf Reisende gemeldet, die am Tag zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Täter benutzen Motorradtaxis und nehmen auch Verletzungen ihrer Opfer (z.B. durch Stürze) in Kauf. Vorfälle wurden vor allem in Nairobi in den Bezirken Riverside, Westlands, Gigiri und Runda bekannt; weitere, ähnliche Vorfälle können auch in anderen Bezirken oder Städten nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
  • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis). Halten Sie möglichst viel Abstand zum fließenden Verkehr und laufen Sie auf der entgegengesetzten Seite der Fahrtrichtung, falls Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 23.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 23.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Gewerkschaft „Kenya Aviation Workers Union“ hat einen siebentägigen Streik ab dem 28. Januar 2026 angekündigt. Es sei eine komplette Stilllegung des Flugverkehrs beabsichtigt.

Auch wenn in der Vergangenheit ein Streik durch Gespräche meist abgewendet werden konnte:
  • Verfolgen Sie die Medien aufmerksam.
  • Klären Sie mit Ihrer Fluggesellschaft und/oder Ihrem Reisebüro rechtzeitig, wie im Streikfall vorzugehen ist, falls Sie eine Flugreise im angekündigten Streik-Zeitraum geplant haben sollten.
  • Informieren Sie Ihre Kontakte vor Ort, sollten Sie nicht wie geplant reisen können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 28.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 28.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Gewerkschaft „Kenya Aviation Workers Union“ droht aktuell mit einem Streik, durch den mit erheblichen Einschränkungen an allen kenianischen Flughäfen zu rechnen wäre. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Auch wenn in der Vergangenheit ein Streik durch Gespräche meist abgewendet werden konnte:
  • Verfolgen Sie die Medien aufmerksam.
  • Klären Sie mit Ihrer Fluggesellschaft und/oder Ihrem Reisebüro rechtzeitig, wie im Streikfall vorzugehen ist.
  • Informieren Sie Ihre Kontakte vor Ort, sollten Sie nicht wie geplant reisen können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 16.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 16.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Seit dem Morgen des 16. Februar 2026 findet an verschiedenen kenianischen Flughäfen ein Streik statt, der zu Einschränkungen und Verzögerungen im Flugverkehr führen kann.
  • Verfolgen Sie die Medien aufmerksam.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft und/oder Ihr Reisebüro bei Fragen zu möglichen Einschränkungen.
  • Informieren Sie Ihre Kontakte vor Ort, sollten Sie nicht wie geplant reisen können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 13.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 13.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Angriffe krimineller Banden)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot, und Turkana der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu, wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Angriffe krimineller Banden

Nach vermehrten Angriffen durch kriminelle Banden in Teilen der Countys Laikipia, Meru und Isiolo hat die kenianische Regierung am 26. März 2026 mehrere Teilgebiete dieser Countys für zunächst 30 Tage als besonders gefährdet eingestuft.
Bei Reisen in die vorgenannten Regionen wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe auch Kriminalität.

Sicherheit
Kriminalität

Siehe Aktuelles.

Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot, und Turkana der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten.

Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) wird zu besonderer Vorsicht geraten.


Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts- und Aufenthaltsorte auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

Nach Verabredungen über Dating-Plattformen ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, gekommen. Es gab zudem Erpressungsversuche aufgrund vermeintlicher Minderjährigkeit der Beteiligten oder homosexueller Handlungen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.
  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
2025 wurden in Nairobi vermehrt Raubüberfälle/„Bag Snatching“ auf Reisende gemeldet, die am Tag zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Täter benutzen Motorradtaxis und nehmen auch Verletzungen ihrer Opfer (z.B. durch Stürze) in Kauf. Vorfälle wurden vor allem in Nairobi in den Bezirken Riverside, Westlands, Gigiri und Runda bekannt; weitere, ähnliche Vorfälle können auch in anderen Bezirken oder Städten nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
  • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis). Halten Sie möglichst viel Abstand zum fließenden Verkehr und laufen Sie auf der entgegengesetzten Seite der Fahrtrichtung, falls Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das kenianische Recht ist streng und sieht hohe Geld- bzw. langjährige Freiheitsstrafen für zahlreiche Vergehen vor. Auch ohne Verurteilung muss mit langer (teils mehrjähriger) Untersuchungshaft gerechnet werden.

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) werden selbst bei Geringfügigkeit strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Gleiches gilt für unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung werden mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet. In Kenia gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.

Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
  • Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.
Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen, auch wenn die Produkte vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden. Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, die Vorschriften werden inzwischen strenger kontrolliert. Die Einfuhr und das Rauchen von Wasserpfeifen (inklusive Tabak) sind verboten.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Wertvolle elektronische Geräte sind ebenfalls bei der Einreise zu deklarieren.

Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung), Drogen aller Art sowie jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 20.04.2026

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Stand 20.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Für Dienstag, 21. April 2026, wird in den sozialen Medien zu landesweiten Protesten („total shutdown“) aufgrund der gestiegenen Benzinpreise aufgerufen. Die Demonstrationen wurden seitens der Polizei untersagt; dennoch können vereinzelte Demonstrationen im Land nicht ausgeschlossen werden. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten kommen. Ferner sind Diebstähle und Raubüberfälle im Umfeld der Demonstrationen nicht ausgeschlossen.

Reisende sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen zur eigenen Sicherheit treffen:
  • Begeben Sie sich an diesem Tag nicht in den Central Business District (CBD)
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Fahrten und bleiben Sie an einem sicheren Ort, falls Demonstrationen in Ihrer Nähe stattfinden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Führen Sie stets funktionsfähige Kommunikationsmittel mit sich.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Kenia | Proteste gegen gestiegene Spritpreise am 21.04.2026 angekündigt

BPfeilB Auswirkungen Iran-Krieg: Benzin und Diesel in Ostafrika

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.05.2026

Beitrag von Birgitt »

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Stand 12.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Krise im Nahen und Mittleren Osten

Die Krise im Nahen und Mittleren Osten hat auch Auswirkungen auf die Versorgungslage in Kenia. Es kommt vermehrt zu Versorgungsengpässen und Wartezeiten an Tankstellen. In ländlicheren Gebieten werden Tankstellen teilweise nicht mehr mit Kraftstoff beliefert. Weitere, auch kurzfristige Einschränkungen, z.B. bei Lebensmitteln und im Flugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden.
  • Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft/Ihren Reiseveranstalter und stellen Sie sicher, dass Ihr Flug wie vorgesehen stattfindet.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Kraftstoff, Powerbanks, etc.) für einige Tage.
  • Führen Sie einen ausreichenden Vorrat notwendiger Medikamente bei sich, falls die Rückreise nicht wie geplant stattfinden kann.
  • Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug weitestgehend vollgetankt zu halten; führen Sie insbesondere bei Überlandfahrten ausreichend zusätzlichen Treibstoff mit sich.
  • Bleiben Sie stets aufmerksam und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge.
Angriffe krimineller Banden
Nach vermehrten Angriffen durch kriminelle Banden in Teilen der Countys Laikipia, Meru und Isiolo hat die kenianische Regierung am 26. März 2026 mehrere Teilgebiete dieser Countys als besonders gefährdet eingestuft.
Bei Reisen in die vorgenannten Regionen wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe auch Kriminalität.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur Unterkunfts- und Aufenthaltsorte auf, die entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte deutsche Staatsangehörige weiter.
Gefahr terroristischer Anschläge
Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.
  • Beachten Sie den Sicherheitshinweis und insbesondere die Empfehlungen im Kapitel Sicherheit - Terrorismus.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Dem Auswärtigen Amt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, insbesondere Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme aufgrund erfundener Verkehrsdelikte oder kleinerer Vergehen drohen.
  • Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit dem Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Nairobi auf.
  • Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann.
  • Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.
Sollten Sie bedroht werden:
  • Leisten Sie keinen Widerstand und kommen Sie den Aufforderungen nach.
  • Erstatten Sie anschließend Anzeige bei einer örtlichen Polizei und lassen sich einen Nachweis über die erfolgte Anzeige aushändigen.
Allgemeine Hinweise
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorradtaxis „Boda-Boda“.

Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „Flying Safaris“ entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind oftmals in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.

Öffentliche Busse oder „Matatus“ genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda“ genannten Motorradtaxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.
  • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus“ und „Boda-Bodas“, sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
  • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
  • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
  • Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
  • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter der Seriösität des Unternehmens.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Auswirkungen Iran-Krieg: Benzin und Diesel in Ostafrika

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 19.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 19.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Landesweite Demonstrationen)


Aktuelles
Landesweite Demonstrationen

Am 18. Mai 2026 kam es in Nairobi und anderen Städten zu Streiks im Transportwesen sowie zu Demonstrationen und blockierten Straßen. Auslöser waren die Anhebung der Benzinpreise und die damit verbundene Preissteigerung beim Nahverkehr und die steigenden Lebenshaltungskosten.
Der Streik soll fortgeführt werden. Weitere Demonstrationen, Straßenblockaden und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Reisende sollten zu ihrer eigenen Sicherheit folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Fahrten und bleiben Sie an einem sicheren Ort, falls Demonstrationen in Ihrer Nähe stattfinden.
  • Sollten Sie zum Flughafen fahren müssen, informieren Sie sich vor Abfahrt in den Medien zur Situation auf den Zufahrtstraßen.
  • Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Kenia | Proteste gegen hohe Spritpreise ab 18.05.2026

BPfeilB Auswirkungen Iran-Krieg: Benzin und Diesel in Kenia

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 20.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 20.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Landesweite Demonstrationen)


Aktuelles
Landesweite Demonstrationen

Am 18. Mai 2026 kam es in Nairobi und anderen Städten zu Streiks im Transportwesen sowie zu Demonstrationen und blockierten Straßen. Auslöser waren die Anhebung der Benzinpreise und die damit verbundene Preissteigerung beim Nahverkehr und die steigenden Lebenshaltungskosten. Nach Verhandlungen wurde der Streik am 19. Mai 2026 für zunächst mindestens sieben Tage unterbrochen.
Weitere Demonstrationen, Straßenblockaden und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können weiterhin nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Reisende sollten zu ihrer eigenen Sicherheit folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Fahrten und bleiben Sie an einem sicheren Ort, falls Demonstrationen in Ihrer Nähe stattfinden.
  • Sollten Sie zum Flughafen fahren müssen, informieren Sie sich vor Abfahrt in den Medien zur Situation auf den Zufahrtstraßen.
  • Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Kenia | Landesweiter Streik ausgesetzt

BPfeilB Auswirkungen Iran-Krieg: Benzin und Diesel in Kenia

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 05.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 05.06.2026

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)


Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA“ notwendig, siehe eTA.

Aus Uganda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo ankommende Reisende werden am Internationalen Flughafen Nairobi (Jomo Kenyatta International Airport) sowie am Internationalen Flughafen Mombasa (Moi International Airport) bei Einreise im Rahmen eines Ebola-Screenings per Ganzkörper-Temperaturmesser auf Infektionszeichen untersucht. Bei Feststellung einer erhöhten Körpertemperatur findet eine medizinische Anamnese und Untersuchung statt.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO erhöht Warnstufe

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 09.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 09.06.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationen in Nanyuki)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Demonstrationen in Nanyuki

Aufgrund der Ankündigung der kenianischen Regierung, in Nanyuki in der Region Laikipia ein Ebola-Quarantäne-Zentrum für US-Staatsangehörige einzurichten, kam es in den vergangenen Tagen immer wieder zu zum Teil gewalttägigen Demonstrationen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Proteste weiter anhalten werden; eine Ausweitung auf andere Städte ist nicht auszuschließen.

Bei Reisen nach Nanyuki und in die umliegenden Regionen wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte deutsche Staatsangehörige weiter.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Kenia kommt es immer wieder zu Demonstrationen und zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten mit Toten und Verletzten, zuletzt Anfang Juli 2025. Proteste können jederzeit, kurzfristig und auch ohne konkreten Aufruf stattfinden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Kenia | Proteste gegen Ebola-Quarantäne-Zentrum in Nanyuki

BPfeilB Ebola in Kongo DRC | WHO erhöht Warnstufe

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 23.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia
Stand 23.06.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Jahrestag der Proteste vom 25. Juni 2024)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)


Aktuelles
Jahrestag der Proteste vom 25. Juni 2024

Für den 25. Juni 2026 wurden in mehreren Orten Kenias, insbesondere in Nairobi, Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen und politische Versammlungen angekündigt. Hintergrund ist der zweite Jahrestag der Proteste vom 25. Juni 2024 sowie Forderungen nach Aufklärung, Rechenschaft und Entschädigung im Zusammenhang mit früheren Todesfällen und Vorwürfen staatlicher Gewalt.

Die Veranstaltungen werden überwiegend als friedliche Märsche, Kundgebungen und Gedenkaktionen angekündigt. Gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften und Straßenblockaden können dennoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Fahrten und bleiben Sie an einem sicheren Ort, falls Demonstrationen in Ihrer Nähe stattfinden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Führen Sie stets funktionsfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA“ notwendig, siehe eTA.

Reisende werden am Internationalen Flughafen Nairobi (Jomo Kenyatta International Airport) sowie am Internationalen Flughafen Mombasa (Moi International Airport) bei Einreise im Rahmen eines Ebola-Screenings per Ganzkörper-Temperaturmesser auf Infektionszeichen untersucht. Bei Feststellung einer erhöhten Körpertemperatur findet eine medizinische Anamnese und Untersuchung statt.
Aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo ankommende Reisende müssen ein elektronisches Formular („Electronic Traveler Surveillance Form“) ausfüllen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

BPfeilB Kenia | Demonstrationen für den 25.06.2026 angekündigt

BPfeilB Ebola-Fieber im Kongo | Infos für Reisende in Uganda und Kenia

Gruß
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