diese "lösung" wäre dann zumindestens in deutschland wirklich illegal.markus-1969 hat geschrieben:
Als Lösung bliebe noch eines: Überführungskennzeichen vom Autohändler ... doch ob man die ohne weiteres im Ausland mit Fahrzeugen ohne Test der Verkehrssicherheit verwenden darf, bleibt offen.
sofern du von roten händlerüberführungskennzeichen sprichst dürfen die nach aktueller fzv keinesfalls mehr
für betriebsfremde verliehen werden.
deren benutzung ohne hu und auch im ausland ist aber möglich sofern vom aktuellen versicherungvertrag des jeweiligen händlers auslandsfahrten abgedeckt sind. da gibt es ganz unterschiedliche policen.




