Fahren in der EU ohne MFK

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mungiki
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Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von mungiki »

Hallo
Ich plane zur Zeit eine Transafrikareise über die Ostroute. Dazu wollen wir ein in der Schweiz registriertes Auto in Namibia übernehmen. Da sich das Fahrzeug bereits einige Zeit dort unten befindet hat es keine gültige MFK mehr. Durch Afrika ist das kein Problem. Allerdings weiss ich nicht wie ich das Fahrzeug im EU Raum wieder in die Schweiz bekomme (auf dem Landweg fahren wäre bevorzugt). Dazu habe ich einige Themen im Forum gesehen aber nie von jemand, der es auch wirklich gemacht hat. Daher wäre ich Dankbar über konkrete Erfahrungen, die nicht all zu lange zurück liegen.
Danke, Gruss Marco
Bäärti
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von Bäärti »

Hoi Marco

Solange das Fahrzeug einen Fahrzeugausweis und gültige Kontrollschilder hat, ist das kein Problem. Denn wann die nächste Fahrzeugkontrolle fällig ist, steht ja nirgends.

Wenn das Fahrzeug aber schon länger unterwegs ist, besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass es in der Schweiz abgemeldet oder stillgelegt wurde. Ihm also wegen fehlender Fahrzeugprüfung die Kontrollschilder entzogen wurden.
Vermutlich sind da ja eh Kopien dran?

Dann hast du in ganz Europa ein Problem. Nämlich dann, wenn du in den Deckungsbereich der obligatorischen Haftpflichtversicherung hineinfährst.

Ein abgelaufener Prüftermin ist kein Problem. Den kannst du ja auch von unterwegs online verlängern lassen. Wir mussten das auf unseren Indienreisen immer machen, da wir mit unserem Bus jeden Winter zur MFK mussten.

Gruss Bäärti
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der Muger - ein Bergler auf Abwegen.
mveits
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von mveits »

ohne jetzt die Wahnsinnserfahrungen diesbezüglich zu haben:

aber würd ich ein KFZ so nach Ö bringen wollen, würd ich mir Überstellungskennzeichen besorgen...oder ev. Werkstattkennzeichen...
markus-1969
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von markus-1969 »

1) was ist eine MFK in der CH ? Eine technische Prüfung ? Ich lese im Netz etwas von einer MotorFahrzeugKontrolle ...

2) Ich hab mal einen Bericht gesehen darüber, daß in Italien Deutsche Fahrzeuge durch die Polizei einfach eine saftige Buße bekommen haben, nur weil das Fahrzeug den TÜV - Termin (technische Kontrolle) überschritten hatte. Anschließend durfte bzw. mußte das Fahrzeug auf gerader Strecke die Heimreise antreten.

Wenn Du durch den Zoll kommst sollte das kein Problem sein, wenn Du das Bußgeld zahlst, doch interessiert es einen Polizisten herzlich wenig, warum die technische Prüfung nicht gemacht wurde.

3) Kann man es z. B, nach Italien verschiffen, in Italien die technische Prüfung machen und das Kfz in Italien anmelden ? Macht ne Menge Aufwand.

4) Wie ist es wenn du das Fahrzeug aus dem Zoll holst, auf einen Hänger lädst und dann den Hänger in die CH fährst ? Wie ist das mit dem Führerschein wenn das Fahrzeug auf dem Hänger fahrbereit ist ? Braucht man dann gar einen Lkw - Führerschein ?
lukas1980
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von lukas1980 »

Hallo Marco

Ich werde in ein paar Jahren das gleiche Problem haben. Mein Auto steht dezeit mit Copy-Kennzeichen in Südafrika.
Aber ich denke Du löst das Auto wieder ein sobald Du in Marokko oder in Egypt bist. Dann gibts neue CH-Kennzeichen und einen neuen Fahrzeugausweis. Die Nummernschilder lässt Du dir in das entsprechende Land senden (Marokko/Ägypten), dann schliesst Du online eine Versicherung ab und fährst gemütlich nach Hause.

Ah ja und der MFK würde ich mitteilen, dass das Auto nicht wie üblich sofort geprüft werden kann weil es im Ausland steht. Meine MFK (Schaffhausen) hat diesbezüglich bei einer vorsorglichen Anfrage letztes Jahr Qulanz gezeigt und der Hinweis, dass das Auto im südlichen Afrika steht hat auch die Diskussion über eine Prüfung im Ausland im Keim erstickt.

Lg
Lukas


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mungiki
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von mungiki »

Hallo Lukas.
So wie ich die Dame von der MFK verstanden habe kann man das Auto nur Anmelden gegen den Fahrzeugausweis plus du musst einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ich werde wegen der Dauer der Reise den Wohnsitz allerdings aufgeben. Ich wunder mich nur, dass man absolut nichts über Leute liest, die aus Erfahrung sprechen können. Oder ich finde einfach nichts :-). Ich habe das Gefühl, alle die diskutieren setzten sich damit auseinander weil sie etwas planen aber nicht wirklich bescheid wissen inkl. mir.
Lg Marco
Barbara4x4
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von Barbara4x4 »

Das Problem dürfte die Versicherung werden. Zumindest in Deutschland gibt es die nur mit gültigem TÜV, läuft der TÜV im Ausland ab ist auch die Versicherung ungültig.

Die Wohnsitzfrage lässt sich doch mit Hilfe guter Freunde lösen, das sollte kein Problem sein.

Ansonsten hat sich da einiges geändert und die Schweiz ist keine EU. Vielleicht deswegen den wenigen Antworten.

Vor 25 Jahren kannte ich die Musik und die Versicherungen waren deutlich unzickiger ;)

Viele Grüße
Barbara
Bäärti
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von Bäärti »

markus-1969 hat geschrieben:1) was ist eine MFK in der CH ? Eine technische Prüfung ? Ich lese im Netz etwas von einer MotorFahrzeugKontrolle ...
Ja, in einigen Kantonen heisst das so.
markus-1969 hat geschrieben:2) Ich hab mal einen Bericht gesehen darüber, daß in Italien Deutsche Fahrzeuge durch die Polizei einfach eine saftige Buße bekommen haben, nur weil das Fahrzeug den TÜV - Termin (technische Kontrolle) überschritten hatte. Anschließend durfte bzw. mußte das Fahrzeug auf gerader Strecke die Heimreise antreten.
Bei schweizer Fahrzeugen lässt es sich nur schwer feststellen, ob sie "Tüv" haben, da nirgends kein "Ablaufdatum" vermerkt ist.
markus-1969 hat geschrieben:3) Kann man es z. B, nach Italien verschiffen, in Italien die technische Prüfung machen und das Kfz in Italien anmelden ? Macht ne Menge Aufwand.
Und wird einige tausend Euro kosten. Oder einige zehntausend, da das Fahrzeug ja aus Afrika kommt und keine schweizer Zulassung hat. Also ein Import ist.

Wenn das damals bei der Ausreise nicht richtig gemacht wurde, ist eine Einfuhr teuer und schier unmöglich. Aber vielleicht hat das Auto ja noch gültige Fahrzeugpapiere? Man weiss es nicht...

Gruss Bäärti
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der Muger - ein Bergler auf Abwegen.
todo
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von todo »

Barbara4x4 hat geschrieben:Das Problem dürfte die Versicherung werden. (...) läuft der TÜV im Ausland ab ist auch die Versicherung ungültig.
das ist definitiv falsch.
die versicherung bleibt bestehen, außer das fahrzeug ist nachweislich verkehrsunsicher.
auch die weiter oben von "markus-1969"
beschriebene vorgehensweise einer bebußung ( in dem falle von italienischen behörden) wegen abgelaufener fahrzeuguntersuchung ist nicht zulässig.

siehe dazu auch:
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... hu-und-au/
auszug:
Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

ich würde (und freunde haben das auch so gemacht) in dem falle einfach bei einreise in die eu eine "grenzversicherung " abschließen und gut. solang das fahrzeug verkehrssicher ist (was ja sowieso in deiner verantwortung liegt) bist du dann versichert und darfst fahren. mfk (in deutschland: hauptuntersuchung) ist ein nationaler verwaltungsakt und interessiert da gar nicht.)
schnorr
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von schnorr »

allerdings können die behörden ein nicht verkehrssicheres fahrzeug (auch mit tüv) aus dem verkehr ziehen. also mit jeder gurke kann man nicht durch europa fahren.
Viele Grüße
Jörg

meine Reisen unter http://jschnorr.com/
todo
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von todo »

schnorr hat geschrieben:allerdings können die behörden ein nicht verkehrssicheres fahrzeug (auch mit tüv) aus dem verkehr ziehen. also mit jeder gurke kann man nicht durch europa fahren.
wobei auch das bei ausländischen fahrzeugen nicht so einfach ist solang gewisse "mindeststandards" eingehalten werden.

dazu ein beitrag von bernd huppertz zur "Betriebs- und Verkehrssicherheit ausländischer Fahrzeuge"
auszug:
Wird jedoch etwa im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle festgestellt, dass das in Rede stehende Fahrzeug nicht (mehr) betriebs- und verkehrssicher ist, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung. Ein Verstoß gegen § 20 III FZV jedenfalls ist nicht ordnungswidrig.
http://www.svr.nomos.de/?id=1496
lukas1980
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von lukas1980 »

Hi Marco

Also zum Auto einlösen benötigst du den alten Fahrzeugausweis, das ist richtig. Also denjenigen auf dem "Anulliert" steht. Den hast du ja sicherlich noch von der Zeit bevor das Auto abgemeldet wurde.
Ansonsten kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass es Probleme gibt. Denn Du kannst ja auch ganz einfach ein Auto wieder anmelden, welches zuvor 3 Jahre abgemeldet in der Schweiz stand. Wo das Auto derzeit grad steht, kann die MFK und auch die Versicherung nicht wissen. Du musst einzig dafür besorgt sein dass die Nummernschilder zum Auto kommen (per Post z.b.).

Wohnsitz in der CH:
Wie lange dauert denn deine Reise? Ich würde mich nicht abmelden. Vorteile hast Du dadurch kaum, dafür aber jede Menge Nachteile (z.b. Steuern vorab bezahlen, Krankenkasse wird ungültig, Auto kannst nicht einlösen, etc)

Lg
Lukas




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Bäärti
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von Bäärti »

lukas1980 hat geschrieben:... Ansonsten kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass es Probleme gibt. Denn Du kannst ja auch ganz einfach ein Auto wieder anmelden, welches zuvor 3 Jahre abgemeldet in der Schweiz stand. Wo das Auto derzeit grad steht, kann die MFK und auch die Versicherung nicht wissen. Du musst einzig dafür besorgt sein dass die Nummernschilder zum Auto kommen (per Post z.b.) ...
Wenn das Auto seit mehrere Jahre keine Zulassung mehr hat, bekommst du ohne vorgängig Fahrzeugprüfung kein Nummernschild. Nicht einmal eine Tageszulassung.

Gruss Bäärti
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markus-1969
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von markus-1969 »

markus-1969 hat geschrieben:3) Kann man es z. B, nach Italien verschiffen, in Italien die technische Prüfung machen und das Kfz in Italien anmelden ? Macht ne Menge Aufwand.
Und wird einige tausend Euro kosten. Oder einige zehntausend, da das Fahrzeug ja aus Afrika kommt und keine schweizer Zulassung hat. Also ein Import ist.
Wenn das damals bei der Ausreise nicht richtig gemacht wurde, ist eine Einfuhr teuer und schier unmöglich. Aber vielleicht hat das Auto ja noch gültige Fahrzeugpapiere? Man weiss es nicht...
Der Import Afrika - Italien wird teuer, doch meinte ich nicht den sondern den formellen Import CH -> Italien, denn da dürfte kein Zoll anfangen. Mit den Papieren aus der CH in Italien den italienischen Sicherheitstest machen und das Auto in Italien anmelden - ohne Sicherheitstest wird kein Land das Auto zulassen. Man wird eine IT - Registierungsadresse brauchen.

Aber was anders: Was ist eigentlich mit denen, die die Autos nach Afrika verschiffen. Haben die nicht Leerkapzitäten in umgekehrter Richtung, d. h. entweder auf der Fähre nach Genua und ggf. von dort mit dem Lkw in die CH ?

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... hu-und-au/

ist mißverständlich formuliert. Fährt ein deutsches Auto ohne TÜV ins Ausland, kann man dort auf zweierlei Art und Weise dagegen vorgehen:

1) Der Versicherungsschutz sei abgelaufen - doch ist dieser Weg unzulässig

2) Eine Strafe und Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs - wir machen das im Inland so, warum soll das im Ausland auf Basis einer ausländischen Rechtsgrundlage nicht gehen wenn offensichtlich ist, daß in Deutschland ein Test der Verkehrssicherheit vorzunehmen war, aber nicht vorgenommen wurde ?


Als Lösung bliebe noch eines: Überführungskennzeichen vom Autohändler ... doch ob man die ohne weiteres im Ausland mit Fahrzeugen ohne Test der Verkehrssicherheit verwenden darf, bleibt offen.
todo
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Re: Fahren in der EU ohne MFK

Beitrag von todo »

markus-1969 hat geschrieben:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... hu-und-au/

ist mißverständlich formuliert. Fährt ein deutsches Auto ohne TÜV ins Ausland, kann man dort auf zweierlei Art und Weise dagegen vorgehen:

1) Der Versicherungsschutz sei abgelaufen - doch ist dieser Weg unzulässig

2) Eine Strafe und Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs - wir machen das im Inland so, warum soll das im Ausland auf Basis einer ausländischen Rechtsgrundlage nicht gehen wenn offensichtlich ist, daß in Deutschland ein Test der Verkehrssicherheit vorzunehmen war, aber nicht vorgenommen wurde ?
nein, les nochmal.
es ist genau umgedreht wie du es darstellst.

das ganze setzt im gegenteil voraus das du legal ( also mit gültiger hu) deine abreise angetreten hast.
natürlich nur dann ist es anwendbar. steht doch auch deutlich im adac text weiter oben.
und darum geht es doch auch im normalfall. hu während der reise abgelaufen, nicht schon vorher.
und dann passiert gar nix. wird gerne mal versucht ( bevorzugt im südlichen bzw.östlichen eu bereich,kann ich auch aus eigener erfahrung berichten) ist aber halt nicht legal und muss deshalb auch nicht hingenommen werden...

auszug aus dem verlinkten adac text:
Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige.

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.


Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen.
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