Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Kenia seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 12.09.2005 - 20.10.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.09.2005 - 20.10.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 24.10.2011

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau augenscheinlich nach Somalia verschleppt. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Von Reisen in die genannten Gebiete, vor allem nach Lamu, wird aufgrund der aktuellen Lage derzeit abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird derzeit vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz hat jüngst in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia Vergeltungsaktionen in Kenia (auch in Nairobi) angedroht.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Kenia können sich terroristische Anschläge ereignen. Am 20. Dezember 2010 wurde ein Bombenanschlag in der Hauptstadt Nairobi verübt; es gab Tote und Verletzte. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter http://www.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Ferner wird dringend dazu geraten, sich für die Dauer des Aufenthalts bei der deutschen Botschaft in Nairobi online mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann. Die elektronische Online-Registrierung für Auslandsdeutsche finden Sie unter diesem Link:
https://service2.diplo.de/elefandextern/registration.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt ab 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa (single entry) können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen - mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung - gültig. Alle Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft http://www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus
Reisepass Ja, gültig 6 Monate über den Aufenthalt hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Vorlage Rück- oder Weiterreiseticket notwendig
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.

Medizinische Hinweise
Im Nordosten von Kenia (Mandera) kam es im September 2011 zu einen großen Dengue-Fieber-Ausbruch, der weiter anhält. Aufgrund der durch die Flüchtlingsproblematik prekären Gesundheitssituation in der Region ist eine Ausbreitung der durch tagaktive Mücken übertragenen Infektionskrankheit zu befürchten.
In der Region Tätige sollten die gegen die Malaria empfohlenen Mückenschutzmaßnahmen auch tagsüber praktizieren.

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Nie Leitungswasser trinken! Eiswürfel nur, wenn sie zweifelsfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 18.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 18.01.2012
(Unverändert gültig seit: 18.01.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau augenscheinlich nach Somalia verschleppt. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Obwohl die kenianische Regierung ihre Sicherheitspräsenz in der Küstenregion deutlich verstärkt hat, wird von Reisen in die genann ten Gebiete weiterhin abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi). Im Oktober 2011 kam es in Nairobi zu zwei kleineren Anschlägen in einem Nachtklub und an einer Bushaltestelle. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.orgdringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 06.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 06.02.2012
(Unverändert gültig seit: 06.02.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Kenia können sich terroristische Anschläge ereignen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organsierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.03.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 12.03.2012
(Unverändert gültig seit: 12.03.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Hinweis auf Anschläge in Nairobi
Medizinische Hinweise - Schlafkrankheit


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau augenscheinlich nach Somalia verschleppt. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Obwohl die kenianische Regierung ihre Sicherheitspräsenz in der Küstenregion deutlich verstärkt hat, wird von Reisen in die genann ten Gebiete weiterhin abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi). Im Oktober 2011 sowie im März 2012 kam es in Nairobi zu kleineren Anschlägen in einem Nachtklub und an Bushaltestellen. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Medizinische Hinweise
Das erste Mal seit 11 Jahren treten wieder Schlafkrankheit-Infektionen (ostafrikanische Trypanosomiasis) bei Touristen nach Rückkehr aus Kenia auf. Zwei Patienten haben sich Ende Januar /Anfang Februar 2012 in der Masai Mara infiziert und sind in Deutschland bzw. Belgien 8-10 Tage später diagnostiziert und behandelt worden. Die unbehandelt immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel) geachtet werden. Bei Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Jährlich treten über. 100.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Ca. 2 Mio. Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 für Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist für Riskoreisende nach ärztlicher Beratung möglich.
Einige Grundregeln zur Hygiene
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure. Nie Leitungswasser trinken! Eiswürfel nur, wenn sie zweifelsfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Kann eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste sein. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofälle gemeldet (alle im nördlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende südliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrüche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 21.03.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 21.03.2012
(Unverändert gültig seit: 21.03.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt. Sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Obwohl die kenianis che Regierung ihre Sicherheitspräsenz in der Küstenregion deutlich verstärkt hat, wird von Reisen in die genannten Gebiete weiterhin abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi). Im Oktober 2011 sowie im März 2012 kam es in Nairobi zu kleineren Anschlägen in einem Nachtklub und an Bushaltestellen. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 04.04.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 04.04.2012
(Unverändert gültig seit: 04.04.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - somalische al-Shabaab-Miliz


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt. Sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Häuser und Hotelanlagen mit direktem Meerzugang sind daher besonders gefährdet. Obwohl die kenianis che Regierung ihre Sicherheitspräsenz in der Küstenregion deutlich verstärkt hat, wird von Reisen in die genannten Gebiete weiterhin abgeraten.
Ebenso sollten Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, vor dem Hintergrund des derzeitigen kenianischen militärischen Vorgehens gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen vermieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf Operationen des kenianischen Militärs in Südsomalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi und anderen Städten). Seit Oktober 2011 kam es in Nairobi und Mombasa zu mehreren kleineren Anschlägen, teilweise mit Todesopfern. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es zudem mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 18.05.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 18.05.2012 (Unverändert gültig seit: 18.05.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia (ausdrücklich auch in Nairobi und anderen Städten). Seit Oktober 2011 kam es in Nairobi und Mombasa zu mehreren kleineren Anschlägen, zuletzt in Mombasa am 16.05.2012; es waren Todesopfer zu beklagen. Seit dem Jahreswechsel 2011/2012 gab es zudem mehrere Sprengstoffanschläge in Orten nahe der somalischen Grenze (Mandera, Wajir, Gerille), die sich v. a. gegen kenianische Sicherheitskräfte richteten.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 31.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 31.05.2012
(Unverändert gültig seit: 31.05.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Anschläge
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Terrorismus


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Ferner werden sporadische kriminelle Aktivitäten auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht eine zunehmende Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia und die Vielzahl kleinerer Anschläge seit Oktober 2011 sind ernst zu nehmen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 28.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 28.08.2012
(Unverändert gültig seit: 28.08.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Ausschreitungen Mombasa


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Es wird geraten Menschenansammlungen zu meiden.
Am 27.08.2012 wurde ein von den USA und den VN wegen Unterstützung des Terrorismus verdächtiger islamistischer Geistlicher in Kenia erschossen. Der Tod von Abud Rogo Mohammed, der Geld für die radikalislamische al-Shabab-Miliz in Somalia gesammelt und Kämpfer rekrutiert haben soll, hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (insbesondere gegen Polizeistationen). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 29.08.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 29.08.2012
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Aktuelle Hinweise - Ausschreitungen Mombasa


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Am 27.08.2012 wurde ein von den VN wegen Unterstützung der terroristischen Gruppe al-Shabaab mit Sanktionen belegter islamistischer Geistlicher unter bislang ungeklärten Umständen in Mombasa erschossen. Sein Tod hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (v. a. gegen Polizeistationen, aber auch gegen Kirchen und Geschäfte). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen. Die radikalislamische al-Shabab hat kenianische Muslime nunmehr zu Vergeltungsaktionen gegen alle "Ungläubigen" aufgerufen.
Vor diesem Hintergrund sollten Deutsche aktuell besondere Vorsicht walten lassen und Menschenansammlungen meiden.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 30.08.2012

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Stand 30.08.2012
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Aktuelle Hinweise - Aufruf zu Demonstrationen am 31.08.2012


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Am 27.08.2012 wurde ein von den VN wegen Unterstützung der terroristischen Gruppe al-Shabaab mit Sanktionen belegter islamistischer Geistlicher unter bislang ungeklärten Umständen in Mombasa erschossen. Sein Tod hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (v. a. gegen Polizeistationen, aber auch gegen Kirchen und Geschäfte). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen. Die radikalislamische al-Shabab hat kenianische Muslime nunmehr zu Vergeltungsaktionen gegen alle "Ungläubigen" aufgerufen. Für den 31.08.2012 gibt es Aufrufe von radikalen Moslems zu Demonstrationen nach den Freitagsgebeten, die an alle Moscheen im Lande gerichtet sind. Auch wenn viele kenianische Imame zu Ruhe und Zurückhaltung aufgerufen haben, kann es an verschiedenen Orten zu Demonstrationen kommen, deren Verlauf schwierig zu kontrollieren sein könnte. Vor diesem Hintergrund sollten Deutsche aktuell ganz besondere Vorsicht walten lassen und Menschenansamml ungen meiden.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet..
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 14.09.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 14.09.2012 (Unverändert gültig seit: 14.09.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse um den umstrittenen islamfeindlichen Film wird zu besonderer Vorsicht geraten. Es wird insbesondere empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.11.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 01.11.2012
(Unverändert gültig seit: 01.11.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org/ dringend empfohlen.
Terrorismus
In Kenia besteht eine zunehmende Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia und die Vielzahl kleinerer Anschläge seit Oktober 2011 sind ernst zu nehmen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.11.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 27.11.2012 (Unverändert gültig seit: 27.11.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise (Ergänzung zu Wahlen im März 2013)
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Am 27.08.2012 wurde ein von den VN wegen Unterstützung der terroristischen Gruppe al-Shabaab mit Sanktionen belegter islamistischer Geistlicher unter bislang ungeklärten Umständen in Mombasa erschossen. Sein Tod hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (v. a. gegen Polizeistationen, aber auch gegen Kirchen und Geschäfte). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen. Die radikalislamische al-Shabab hat kenianische Muslime nunmehr zu Vergeltungsaktionen gegen alle "Ungläubigen" aufgerufen. Vor diesem Hintergrund sollten Deutsche aktuell ganz besondere Vorsicht walten lassen und Menschenansammlungen meiden.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Für den 04. März 2013 ist in Kenia ein umfassender Urnengang geplant, u.a. wird ein neuer Präsident sowie ein neues Parlament gewählt; ggf. wird zudem ein zweiter Wahlgang für die Präsidentschaftswahlen stattfinden (dann am 11. April 2013). Derzeit ist nicht absehbar, wie die Wahlen verlaufen werden, daher wird empfohlen, im Vorfeld die Medienberichterstattung zu Kenia zu verfolgen.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 01.02.2013
(Unverändert gültig seit: 01.02.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (Ergänzung zu Wahlen im März 2013)


Aktuelle Hinweise
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Am 11. September 2011 wurden zwei britische Staatsangehörige in einer Ferienanlage nördlich von Lamu, nahe der Grenze zu Somalia, überfallen. Der Mann wurde getötet, die Frau nach Somalia verschleppt, sie kam erst am 21. März 2012 wieder frei. Am 1. Oktober 2011 wurde eine Französin von ihrem Privathaus auf Manda Island (gegenüber Lamu Island) von einer Gruppe entführt und ebenfalls nach Somalia verschleppt, wo sie zwischenzeitlich verstarb. Beide Angriffe wurden auf dem Seeweg mit Schnellbooten durchgeführt. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch des Flüchtlingslagers Dadaab dringend abgeraten.
Die somalische al-Shabaab-Miliz droht in Reaktion auf die Beteiligung des kenianischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia mit Vergeltungsaktionen in Kenia. Seit Oktober 2011 kommt es vor allem im Nordosten Kenias (Dadaab, Gerille, Mandera, Wajir), aber auch in Nairobi und Mombasa bzw. der angrenzenden Küstenregion zu in der Mehrzahl kleineren Anschlägen bei denen Verletzte aber auch Todesopfer zu beklagen sind.
Am 27.08.2012 wurde ein von den VN wegen Unterstützung der terroristischen Gruppe al-Shabaab mit Sanktionen belegter islamistischer Geistlicher unter bislang ungeklärten Umständen in Mombasa erschossen. Sein Tod hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst (v. a. gegen Polizeistationen, aber auch gegen Kirchen und Geschäfte). Die Touristenzentren sind bisher nicht betroffen. Die radikalislamische al-Shabab hat kenianische Muslime nunmehr zu Vergeltungsaktionen gegen alle "Ungläubigen" aufgerufen. Vor diesem Hintergrund sollten Deutsche aktuell ganz besondere Vorsicht walten lassen und Menschenansammlungen meiden.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Für den 4. März 2013 sind in Kenia Wahlen auf nationaler und regionaler Ebene geplant, u.a. werden ein neuer Präsident, ein neues Parlament und Bezirksgouverneure gewählt; falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, wird zudem ein zweiter Wahlgang für die Präsidentschaftswahlen stattfinden. Der Termin für den zweiten Wahlgang steht noch nicht fest – voraussichtlich ab Anfang April, spätestens Anfang Mai.
Im Vorfeld, während und nach den Wahlen kann es zu Spannungen und ggf. zu Unruhen kommen. Diese können örtlich auf einzelne Regionen begrenzt bleiben, unter Umständen aber auch das ganze Land betreffen.
Nach den letzten Wahlen Ende 2007 hatte es im ganzen Land gewaltsame Unruhen gegeben.
Deutsche, die sich während dieser Zeit in Kenia aufhalten, werden gebeten, die Sicherheitslage besonders aufmerksam über die lokalen Medien zu verfolgen. Sie sollten sich, abhängig von den politischen Entwicklungen darauf einstellen, das Haus aufgrund einer eventuell auftretenden angespannten Sicherheitslage nicht verlassen zu können, oder darauf, dass sich die Versorgungslage ggf. vorübergehend verschlechtert. Daher wird vorsorglich empfohlen, auf ein geladenes Mobiltelefon zu achten und stets über eine Reserve an Bargeld zu verfügen.
Für den Fall, dass Sie in dieser Zeit Reisen nach Kenia planen, sollten Sie bei Ihrer Reiseplanung möglichst flexibel sein, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
Es ist nicht auszuschließen, dass Reisen im Lande, auch ggf. das Erreichen bestimmter Stadtbezirke innerhalb größerer Städte, aufgrund von Gewaltausbrüchen unmöglich werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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