Hallo,
in einem anderen Thread hatte ich bereits erwähnt, dass wir uns u.a. nächstes Jahr auf der Seidenstraße mit einem 4x4 Richtung Australien aufmachen wollen. Das CDP ist dabei in vielen Ländern erforderlich und wirft gleichzeitig einige Fragen auf.
Gemäß dem ADAC ist bei temporärer Ausreise aus Deutschland mit dem CDP eine Rückzahlung meiner Kaution nur möglich, wenn die Rückkehr (Diebstahl etc. sind andere Voraussetzungen) mit entsprechendem Stempel im Carnet durch den deutschen Zoll in Deutschland bestätigt ist. Mir wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug dafür zwingend angemeldet sein muss! Nun werde ich aber mein Auto in Deutschland nur mit einem Saisonkennzeichen zulassen, da die Steuern etc. der blanke Wahnsinn sind und ich daher nicht vorhabe eine Ganzjahreszulassung zu beantragen. Mit welchen Kennzeichen wir Deutschland verlassen werden sind wir uns noch uneinig.
1. Angeblich sind Saisonkennzeichen nicht mehr gültig – stimmt das?
2. Mit einem Exportkennzeichen ist eine Ausreise, jedoch eine Einreise/Rückkehr nicht mehr möglich?
3. Benötige ich eine Kfz-Versicherung für die Laufzeit des CDP?
4. Benötige ich eine Kfz-Versicherung in einem CDP-pflichtigen Land?
5. Bekomme ich meine Kaution automatisch zurück, wenn meine Vertragslaufzeit mit dem ADAC abgelaufen ist und ich mich im Ausland in einem nicht-carnet-erforderlichen Land aufhalte?
6. Darf ich mein Fahrzeug trotz gültigem CDP im Ausland verkaufen?
7. Kann das CDP im Ausland auf einen neuen Besitzer umgeschrieben werden?
Habt vielen Dank.
Grüße
Thomas
Carnet de Passage Regularien
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julandchigo
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Re: Carnet de Passage Regularien
meine angaben kommen nur durch meine persönliche erfahrungen mit dem cdp zustande, also keine gewähr also für angaben mit gewähr am besten bei der (sehr hilfsbeireiten und kooperativen)fürs carnet zuständigen stelle beim adac in münchen anfragen.
3+4 das carnet ist ur ein zolldokument und steht in keinster weise in verbindung mit einer versicherung. (das fahrzeug könnte ja auch ohne versicherung auf zb einen privatgrundstück stehn)
5 nein...... die rückzahlung erfolgt nur nach bestätigung der letzten seite (certificate of location) durch den deutschen zoll. ohne diese bestätigung mit aber allen ein und ausreisen richtig gestempelt kann es trotzdem 2-3 jahre (afaik) dauern bis das geld zurückgezahlt wird, da diese wartefrist dient um zu sichern das nicht noch forderungen eines ausländischen zolls kommen. mir ist schon zu ohren gekommen das auch eine deutsche botschaft (in einem nicht carnet pflichtigen land) die letzte seite bestätigen kann, und so die rückzahlung beantragt werden kann.
6. es nicht eine frage des dürfens, sonder wie leicht man seine sicherheitleistung zurückbekommmt
hier is ein foto der "certificate of location" und dne anweisungen drauf, im zweifelsfall rücksprache mit dem adac.
https://www.dropbox.com/s/7f6ludxhxayvh ... 203137.jpg
und hier die bedienungsanleitung fürs carnet
https://www.dropbox.com/s/9m2sezmm1qk9d ... 203326.jpg
https://www.dropbox.com/s/3ipij2bo4an16 ... 203350.jpg
7 das ist afaik nicht möglich, da umschreiben sowieso ned geht, sondern nur eine neuausstellung auf einen anderen besitzer möglich wäre.
3+4 das carnet ist ur ein zolldokument und steht in keinster weise in verbindung mit einer versicherung. (das fahrzeug könnte ja auch ohne versicherung auf zb einen privatgrundstück stehn)
5 nein...... die rückzahlung erfolgt nur nach bestätigung der letzten seite (certificate of location) durch den deutschen zoll. ohne diese bestätigung mit aber allen ein und ausreisen richtig gestempelt kann es trotzdem 2-3 jahre (afaik) dauern bis das geld zurückgezahlt wird, da diese wartefrist dient um zu sichern das nicht noch forderungen eines ausländischen zolls kommen. mir ist schon zu ohren gekommen das auch eine deutsche botschaft (in einem nicht carnet pflichtigen land) die letzte seite bestätigen kann, und so die rückzahlung beantragt werden kann.
6. es nicht eine frage des dürfens, sonder wie leicht man seine sicherheitleistung zurückbekommmt
hier is ein foto der "certificate of location" und dne anweisungen drauf, im zweifelsfall rücksprache mit dem adac.
https://www.dropbox.com/s/7f6ludxhxayvh ... 203137.jpg
und hier die bedienungsanleitung fürs carnet
https://www.dropbox.com/s/9m2sezmm1qk9d ... 203326.jpg
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7 das ist afaik nicht möglich, da umschreiben sowieso ned geht, sondern nur eine neuausstellung auf einen anderen besitzer möglich wäre.
gruß
andi+julia
HOME IS WHERE YOU PARK IT
andi+julia
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