Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
Stand 31.10.2013 (Unverändert gültig seit: 31.10.2013)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Am 30.10.2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Reisenden im gesamten Land wird empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 23.10.2014
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 01.11.2013
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 01.11.2013
(Unverändert gültig seit: 01.11.2013)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 30.10.2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Dieser Vorfall zeigt, dass sich terroristische Anschläge auch in Zukunft gegen westliche Ausländer richten können. Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.11.2013
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 15.11.2013
(Unverändert gültig seit: 15.11.2013)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Kinderreisepass
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternelle, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.12.2013
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
Stand 06.12.2013 (Unverändert gültig seit: 06.12.2013)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 30.10.2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Dieser Vorfall zeigt, dass sich terroristische Anschläge auch in Zukunft gegen westliche Ausländer richten können. Das tunesische Innenministerium weist darauf hin, dass insbesondere gegen Jahresende mit einem allgemein erhöhten Anschlagsrisiko zu rechnen ist.
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
In dem Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden sollte Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine wird aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgeraten. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (http://www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
• Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440
• Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)
• Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05
• Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.12.2013
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 12.12.2013
(Unverändert gültig seit: 12.12.2013)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Entführungen: Aufgrund des besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Generell wird empfohlen, außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 17.01.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
Stand 17.01.2014 (Unverändert gültig seit: 17.01.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Entführungen
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Generell wird empfohlen, außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 18.02.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 18.02.2014
(Unverändert gültig seit: 18.02.2014)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 30.10.2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Dieser Vorfall zeigt, dass sich terroristische Anschläge auch in Zukunft gegen westliche Ausländer richten können.
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine wird aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgeraten. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
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Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
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Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
- Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
- Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
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Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 30.04.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
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Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 09.05.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
Stand 09.05.2014 (Unverändert gültig seit: 09.05.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Durch Präsidialdekret wurde wegen gewalttätiger Ausschreitungen am 07. und 08. Mai in der Region um Douz am Abend des 08.05.2014 in der Provinz Kebili in Südtunesien bis zum 22. Mai 2014 der Ausnahmezustand verhängt. Gleichzeitig gilt in Douz im selben Zeitraum zwischen 21h00 und 06h00 eine nächtliche Ausgangssperre. Reisen in die Region um Douz sollten daher bis zum 22.05.2014 vermieden werden.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen. Aus Sicherheitsgründen sollten Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 13.05.2014
(Unverändert gültig seit: 13.05.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise zum Ausnahmezustand gelöscht
Aktuelle Hinweise
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen. Aus Sicherheitsgründen sollten Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.
Gruß
Birgitt
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Wolfgang K
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.05.2014
Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Interessant wie die Franzosen das sehen:
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/IMG/jp ... 8aefcc.jpg
Auch wenn man für nichts die Hand ins Feuer legen sollte - der Unterschied ist deutlich.
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Birgitt
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Stand 25.08.2014
(Unverändert gültig seit: 25.08.2014)
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Aktuelle Hinweise
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Oktober 2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Dieser Vorfall zeigt, dass sich terroristische Anschläge auch in Zukunft gegen Ausländer richten können.
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.
Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (http://www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.09.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 24.09.2014
(Unverändert gültig seit: 24.09.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Ab 01. Oktober 2014 wird laut Mitteilung des tunesischen Tourismusministeriums von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben.
Dazu muss eine Steuermarke erworben werden. Verkaufsstellen sollen an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden eingerichtet werden. Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, wird ebenfalls abgeraten.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:
Stand 23.10.2014 (Unverändert gültig seit: 23.10.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, den 26. Oktober, finden in Tunesien Parlamentswahlen statt. Im Vorfeld und im Umfeld der Wahlen ist landesweit mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften und Demonstrationen zu rechnen. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und im Umfeld der Wahllokale besondere Vorsicht walten zu lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 27.10.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 27.10.2014
(Unverändert gültig seit: 27.10.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Seit dem 01. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist.
Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa /Jorf (Fährstation nach Djerba) führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Gruß
Birgitt




