Hallo, mal eine Übersicht,
grundsätzlich steht auf dem Formular, auf dem auch die 3 Monate stehen, "oder der officer erlaubt". Und er erlaubt Euch immer solange die Sraßengebühr bezahlt ist, max. 1 Jahr.
Meist kann seit diesem Jahr die Straßengebühr an einigen Grenzen (z.B. Holili) wieder im Voraus bis 12 mon. bezahlt werden, an kleineren Grenzen aber nie. (Habe selbst 1 Jahr voraus bez.)
Das Formuar könnt Ihr übrigens zurückhalten, viele legen es bei der Ausreise einfach nicht vor. Haben es nicht erhalten. Ist bezahlt, macht zurückhalten nicht viel Sinn. Mit dem Formular werdet Ihr schneller im PC gefunden. Wichtig ist nur die Quittung über die Straßengebühr. Die wird immer gefragt und die müßt Ihr auch bei der Ausreise vorlegen.
Könnt Ihr an der Grenze nicht im Voraus zahen, dann zahlt bevor die bezahlte Zeit abläuft irgendwo auf einer Straßenbehörde. Möglichst für den gewünschten Zeitraum. Auch da ist nur das Carnet und die bezahlten Straßengebühr-Quittungen wichtig. Hier in Moshi geht die Zahlung auch für die gesamte Carnetzeit.
Gleich noch zur Carnet-Gültigkeit: Ablauf und Folgecarnet kein Problem, solange der Gesamtzeitraum (12 Mon.) nicht überschritten wird. Wieder die Aussage der Behörde in Moshi.
Grenzen: Meist alle freundlich und die Kompetenz hat deutlich zugenommen. Nicht empfohlen wird die Grenze Arusha / Nairobi, die machen die meisten Probleme.
Bei rein afrikanischen Fahrzeugen sind die Grenzer zurückhaltender. Aber abhängig vom Zöllner wurden auch da bei mir bekannten Fahrzeugen die 3 Monate problemlos verdoppelt oder auf 12 Mon. verlängert. Da wir hier aber nur selten afrikanische Fahrzeuge haben, die länger bleiben, ist mein Wissenstand da geringer.
Soviel mal aus Moshi,
Roland - den einen oder anderen werde ich ja noch kennenlernen.
http://www.dt800.de/parken-in-afrika/Pa ... zania.html
http://www.hhk-ev.de