Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 15.12.2025
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Abraten; Innenpolitische Lage; Terrorismus)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Minderjährige)
Sicherheit
Von Reisenwird abgeraten.
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von AinDraham bis einschließlich der Provinz Kasserine sowie
- die Berge des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren
Innenpolitische Lage
Im Juli 2022 wurde per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.
Aufgrund der politischen und sozialen Lage finden gelegentlich angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, meist am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen, insbesondere als Solidaritätskundgebungen für Palästina und im Kontext von Industrie-Umweltschäden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Das „Gesetzesdekret 54“ sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet vor. Dies kann auch politische Einlassungen betreffen. Die tunesische Regierung führt außerdem verschärfte Kontrollen gegen „unmoralische Inhalte“ in den sozialen Medien, insbesondere auf TikTok und Instagram, durch.Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.
- Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
- Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente (am besten in Kopie, siehe Kriminalität) mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.Terrorismus
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
- Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. 2015 wurden zwei schwere terroristische Anschläge an einem Hotelstrand in einem Vorort von Sousse und im Bardo-Museum in der Innenstadt von Tunis verübt, bei denen zahlreiche ausländische Reisende unter den Opfern waren. Im Mai 2023 kam es auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba zu einem Anschlag.
Insgesamt hat sich die Sicherheitslage stabilisiert. Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
In den Gebirgsregionen entlang der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine westlich der Nationalstraße N17, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt Ben Guerdane und in der umliegenden Region nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.Reiseinfos
- Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
- Meiden Sie Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
- Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine.
- Vermeiden Sie Reisen in das Gebiet südlich der touristisch erschlossenen Gebiete von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis.
- Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
- Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt.
Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden.
Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.
Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu jahrelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Einreise und Zoll
Minderjährige
Die früher erforderliche elterliche Genehmigung „autorisation parentale“ (beglaubigt durch das Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland), die bei Ausreisen minderjährige Tunesier oder Doppelstaater, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet wurden, erforderlich war, ist offiziell nicht mehr notwendig. In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass diese Bescheinigung bei der Ausreise trotzdem noch verlangt wird.
Gruß
Birgitt



