Hallo,
in der
GNV-download-Broschüre "Tunesien" steht folgendes:
TIPO AUTOVEICOLO / A / B
AUTOVETTURE = AU / 243 / 274
CAMPER, ROULOTTE, MINIBUS, CARRELLI A M.L. = ML / 59 /84
AUTOPULLMANN / 63 / 90
I veicoli con altezza superiore a 1,90 m fino ad una altezza massima di 4.30 m e lunghezza
fino a 8,00 m verranno tarif-fati come metri lineari; oltre gli 8 m come autopullman...
CAMPER, ROULOTTE, MINIBUS, CARRELLI E AUTOPULLMAN:
la tariffa è calcolata al metro lineare con arrotondamento al mezzo metro
superiore fino ad un’altezza massima di 4,30 m ...
AVVERTENZE:
In fase di prenotazione è obbligatorio dichiarare le dimensioni
dei veicoli. Nel caso di veicoli con dimensioni superiori a quel-le
dichiarate la compagnia si riserva il diritto d’imbarco.
heißt gegoogelt mehr oder weniger (ohne Gewähr):
Autotyp / Saison A / Saison B
AUTO = AU / 243 € / 274 €
CAMPER, CARAVANS, MINIBUS, CARRELLI pro lfdm = ML / 59 € /84 €
AUTOBUS / 63 € / 90 €
Fahrzeuge mit einer Höhe über 1,90 m bis zu einer maximalen Höhe von 4,30 m
und einer Länge bis zu 8,00 m werden als lfdm abgerechnet (ML); über 8,00 m als Autobus.
CAMPER, CARAVANS, MINIBUS, CARRELLI UND AUTOBUS:
Der Tarif wird als lfdm kalkuliert, gerundet bei einem halben Meter bis zu einer max. Höhe von 4,30 m ...
HINWEIS:
Bei der Buchung ist die Größen-/Höhenangabe obligatorisch.
Bei Fahrzeugen, deren Größen/Höhen von den Angaben abweichen, behält sich die GNV die Verschiffung vor.
Ich hoffe, das hilft zunächst weiter.
Bei einem Transporter könnte ich mir vorstellen, dass dieser als Camper oder Minibus laufen wird, und nicht mehr als PKW.
Die Höhe der PKW's wurde allerdings in unserem Falle nie kontrolliert.
Wie Werner Beinhart bereits geschrieben hat, hat GNV auch in unserem Fall die Höhe des Geländewagens (durch den Gepäckträger über 1,90 m) nie beanstandet und wir haben immer den PKW-Tarif bezahlt.
Vielleicht liest ja noch ein Transporter-Fahrer mit und kann von seinen Erfahrungen mit GNV berichten.
Gruß
Birgitt