Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorführung

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Erisch
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Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorführung

Beitrag von Erisch »

Beitragvon scout » Do, 05. Mai 2011, 07:49
Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorführung
15.04.2010 - Pressemitteilung
Posch: „Ungerechte Regelung wird beendet“


„Ab sofort erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem TÜV-Termin eine für zwei Jahre gültige Plakette. Damit wird eine ungerechte und bundesweit uneinheitlich gehandhabte Regelung beendet“, teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch mit.

Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte. Danach wurde bei überzogenem TÜV-Termin die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen.

Diese Vorschrift werde nicht mehr angewendet, sagte Posch: „Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.“

„Hessen hat diese Regelung seit Jahren kritisiert, weil sie aus technischer Sicht nicht begründbar ist und von den Autofahrern als indirekte Strafe empfunden wurde“, sagte Posch. Sie sei zudem bundesweit nicht einheitlich angewendet worden. Zum Beispiel habe das Saarland die Vorschrift nie angewendet.

Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.



Pressestelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
Telefon: (0611) 815 20 20, Fax: (0611) 815-2225
E-Mail: presse@hmwvl.hessen.de


http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMW ... b5005ae75d


Da hab ich mich schon oft geärgert. Mein Lux ist zweitwagen und steht im Winter. Dann hab ich noch drei Moppädt Oldtimer, da kommt es natürlich auch schonmal vor, dass die gar nicht gefahren werden und wenn dann der TÜV im Spätherbst abläuft gehst du im Mai Juni zum TÜV und direkt ein halbes Jahr abgezogen. Richtig so wie es jetzt kommt. Wo kommen wir hin, wenn außer den Sheriffs jeder andere uns noch zusätzlich bestrafen darf. . . .
Schönen Gruß aus der Eifel

Erisch
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von todo »

moin,

leider nicht bundesweit gültig, bezieht sich wohl nur auf hessen


gruss,
todo
Erisch
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von Erisch »

lesen!

Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums . . .
Schönen Gruß aus der Eifel

Erisch
(Rheinländer können kein "ch")

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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von todo »

Erisch hat geschrieben:lesen!
moin,

das ist eine meldung von 2010!
ursprünglich sollte das deutschlandweit umgesetzt werden.

leider hat da wohl die prüforganisationen lobby gute arbeit geleistet,
alle links im netz die nach erscheinen dieser meldung ( mai 2010 ) sich auf andere bundesländer bezogen sind mittlerweile nicht mehr aufrufbar.

die handhabung ist ländersache, das bundesverkehrsministerium hat da nix zu melden

kannst ja gerne mal nachfragen im bundesverkehrsministerium...

gruss,
todo
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von todo »

dazu auch:

Stellungnahme des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 20.04.2010

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Rückdatierung wird bereits seit längerer Zeit im zuständigen Bund-/Länderarbeitskreis diskutiert.
Es werden hierzu unterschiedliche Auffassung vertreten. BMVBS hat dies rechtlich überprüfen lassen und das Ergebnis den Ländern zur Verfügung gestellt. Danach bestehen erhebliche Zweifel, ob für eine Rückdatierung eine Rechtsgrundlage im StVG vorhanden ist. Hessen hatte von Anfang an Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Rückdatierung, sah sich aber an einen entsprechend Länderbeschluss gebunden.

Die Entscheidung, ob dem Ergebnis des Rechtsgutachten gefolgt wird, obliegt jedem Bundesland. Daher lässt sich nicht sagen, in wie weit noch weitere Länder künftig von einer Rückdatierung absehen.

quelle: http://www.motorradreisefuehrer.de/inde ... eTuev.html
Erisch
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von Erisch »

Ich hab eben meinen Überraschungsverein angerufen.
Die Säcke die wußten das sogar und wollten mir auch erzählen, das NRW nicht und blablabla
Da hab ich gesagt, bevor ich mit meinen drei Oldtimerladies vorbeikäme, müsste ich jetzt wohl erst mal die diversen Graukittelvereine durchtelefonieren, da meinte er: Neenee, komm mal, da werden wir uns schon einig :angryfire:
Bild
Schönen Gruß aus der Eifel

Erisch
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frizzzcat
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von frizzzcat »

ich frag mich schon lange, welche plakette ich bekomme, wenn ich mein motorrad (seit 2007 angemeldet und nie mehr getüvt weil es unbenutzt in der garage steht...) vorführ?
muss ich dann 3 mal vorfahren ??? lach
Ralf Kiefer
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von Ralf Kiefer »

frizzzcat hat geschrieben:ich frag mich schon lange, welche plakette ich bekomme, wenn ich mein motorrad (seit 2007 angemeldet und nie mehr getüvt weil es unbenutzt in der garage steht...) vorführ?
Nach der bisherigen, rund 12 Jahre gültigen (Beschiß-)Regel hättest Du jede HU und AU, die stattfinden hätte sollen, bezahlen müssen, auch wenn sie nicht stattgefunden hat. Als neue Gültigkeit der HU/AU wäre die zweijährige Fortschreibung weitergelaufen. Z.B. HU/AU fällig 4/2009 und Du wärest jetzt im Mai 2011 zu des Teufels Üble Vettern, dann hättest Du für 2009 und keine Gegenleistung bezahlt, "selbstverständlich" für 2011 bezahlt, und die Plakette würde auf 4/2013 lauten. In solchen Fällen war zur Gültigkeit der Beschißregel preisgünstiger das Fahrzeug für einen Tag stillzulegen, dann wiederzuzulassen und mit dem dann ungestempelten Kennzeichen erstmal zur Prüfstelle zu fahren. Im Beispielsfall hätte das einmal HU/AU gekostet und eine Plakette bis 5/2013 gebracht.

Bei dieser Gelegenheit ist es sinnvoll gleich das Kennzeichen auf das neue, kleine zu tauschen. Ein neues Kennzeichen kostet beim Versandhändler 5 Oiros zzgl. Versand, beim preiswuchernden Schildermacher neben der Zulassungsstelle meist zwischen 20 und 27 Oiros.

Gruß, Ralf
frizzzcat
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Re: Zweijährige Plakette ab sofort auch bei verspäteter TÜV-Vorf

Beitrag von frizzzcat »

meins ist eh schon seit 20 jahren mini...war damals noch illegal, aber keiner hat was gemerkt. is doch ne bmw- solang ich an meine kofferschlösser drankomm ohne blutige finger bin ichs zufrieden
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