marctietz hat geschrieben:Hallo,
Trotz intensiver Bemühung der Suchfunktion ist es mir nicht gelungen Info über Voll- bzw. Teilkasko für Wohnmobile in Marokko zu finden.....
Hallo zusammen, ist zwar mein erster Beitrag, und ich will ja auch gar nicht als Besserwisser auftreten aber ich denke, dass hier Auklärung not tut:
Da hier immer wieder über die grüne Karte geschrieben wird: Die grüne Karte ist lediglich ein Nachweis, dass die Versicherung mindestens die im jeweiligen auf der Karte genannten Land geltenden Pflichversicherungsbestimmungen im Rahmen der Haftpflicht einhält (z.B. Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden, Direktanspruch des Geschädigten etc.). Hat man diese Karte nicht, und somit keinen Nachweis über das bestehen der im Reiseland vorgeschriebenen Pflichtversicherung, so muss man an der Grenze bei Einreise eine sog. Grenzpolice abschließen, die dann Versicherungsschutz im Rahmen der haftpflicht bietet. Kasko kriegt man darüber nie.
Die grüne Karte hat dabei nichts aber auch gar nichts mit der Kaskoversicherung des Fahrzeuges zu tun. So kann der örtliche Geltungsbereich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften für Haftpflicht und Kasko durchaus unterschiedlich sein ! Das Fahrzeug ist dann z.B. in Marokko nicht Kaskoversichert, obwohl MA auf der Karte nicht gestrichen!
Wer sichergehen will, lasse sich von seiner Gesellschaft bestätigen, dass die Kasko auch in den bereisten Ländern gilt. Für die Haftpflicht genügt es, wenn das jeweilige Land auf der grünen Karte nicht genannt ist.
Viele Grüße
Öse