Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 10.03.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
Aktuelles
Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.
Demonstrationen und ProtesteReiseinfos
- Informieren Sie sich tagesaktuell über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
- Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies bitte bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und sehen Sie von der Teilnahme an Demonstrationen und dem Aufenthalt im Umfeld von Protesten ab, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Rechtliche Besonderheiten
Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.
Bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für den medizinischen Eigenbedarf ist erhöhte Vorsicht geboten, um einen eventuellen Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bereits vor Einreise sollte dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Vor allem bei Schmerzmitteln empfiehlt sich die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.
Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen Georgiens in Deutschland.
Für Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht können erhebliche Bußgelder verhängt werden (z. B. beim Blockieren von Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Gebäudeeingängen: bis zu 5.000 GEL/ca. 1.700 EUR).
Gruß
Birgitt




