Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 20.02.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 10.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 10.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

Demonstrationen und Proteste
  • Informieren Sie sich tagesaktuell über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies bitte bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und sehen Sie von der Teilnahme an Demonstrationen und dem Aufenthalt im Umfeld von Protesten ab, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.

Bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für den medizinischen Eigenbedarf ist erhöhte Vorsicht geboten, um einen eventuellen Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bereits vor Einreise sollte dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Vor allem bei Schmerzmitteln empfiehlt sich die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen Georgiens in Deutschland.

Für Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht können erhebliche Bußgelder verhängt werden (z. B. beim Blockieren von Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Gebäudeeingängen: bis zu 5.000 GEL/ca. 1.700 EUR).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 30.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 30.04.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.

Bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für den medizinischen Eigenbedarf ist erhöhte Vorsicht geboten, um einen eventuellen Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bereits vor Einreise sollte dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Vor allem bei Schmerzmitteln empfiehlt sich die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen Georgiens in Deutschland.

Für Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht können erhebliche Bußgelder verhängt werden (z. B. beim Blockieren von Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Gebäudeeingängen: bis zu 5.000 GEL/ca. 1.700 EUR). Liegt ein unbezahlter Bußgeldbescheid vor, wird die Wiedereinreise nach Georgien unter Umständen nur nach umgehender Bezahlung des Bußgelds an der Grenze gestattet.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: nicht bekannt
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) sowie bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Einreise mit Reisepass empfohlen.

Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob Gründe vorliegen könnten, die zu einer Zurückweisung bei der Einreise oder zur Erhebung einer Geldstrafe führen könnten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Dies können u.a. die angebliche vorherige Teilnahme an politischen Demonstrationen oder auch Aktivitäten in den Sozialen Medien sein. In Einzelfällen wurde sogar Inhabern eines georgischen Aufenthaltstitels die Wiedereinreise verweigert.

Gesundheit
Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfung wird bei Kurzzeitaufenthalten eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 09.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 09.07.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft. Seit Juli 2025 kann auch der Besitz geringer Mengen von Cannabis mit Haft bis zu sechs Jahren bestraft werden.

Bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für den medizinischen Eigenbedarf ist erhöhte Vorsicht geboten, um einen eventuellen Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bereits vor Einreise sollte dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Vor allem bei Schmerzmitteln empfiehlt sich die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen Georgiens in Deutschland.

Das Strafmaß für die Beleidigung eines Amtsträgers wurde im Februar 2025 erhöht. Diese kann mit einer Geldstrafe bis zu 1.300 Euro oder bis zu 45 Tagen Haft geahndet werden. Für Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht können erhebliche Bußgelder verhängt werden (z. B. beim Blockieren von Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Gebäudeeingängen: bis zu 5.000 GEL/ca. 1.700 EUR). Liegt ein unbezahlter Bußgeldbescheid vor, wird die Wiedereinreise nach Georgien unter Umständen nur nach umgehender Bezahlung des Bußgelds an der Grenze gestattet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 19.08.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 19.08.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen: Einreisen mit Pkw)


Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) sowie bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Einreise mit Reisepass empfohlen.

Bei Einreisen auf dem Landweg mit Pkw ist Folgendes zu beachten: Sollte das Kfz auf den Namen einer anderen Person zugelassen sein, bestehen georgische Grenzbeamten auf Vorlage einer entsprechenden notariellen Vollmacht. Die Beglaubigung des Notars muss mit einer Apostille versehen sein. Ohne Apostille kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen, siehe auch weitere Informationen zur Einholung einer Apostille.

Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob Gründe vorliegen könnten, die zu einer Zurückweisung bei der Einreise oder zur Erhebung einer Geldstrafe führen könnten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Dies können u.a. die angebliche vorherige Teilnahme an politischen Demonstrationen oder auch Aktivitäten in den Sozialen Medien sein. In Einzelfällen wurde sogar Inhabern eines georgischen Aufenthaltstitels die Wiedereinreise verweigert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 12.09.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 12.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationen und Proteste)


Aktuelles
Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

Demonstrationen und Proteste

Am 4. Oktober 2025 finden in Georgien Lokalwahlen statt. Eine Zunahme von Demonstrationen sowie von Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden in der Zeit vor und nach den Kommunalwahlen kann - besonders in Tiflis - nicht ausgeschlossen werden. In der Hauptstadt finden Demonstrationen meist vor dem Parlament (Shota Rustaveli Avenue) und vor dem Büro der Partei „Georgischer Traum“ (Melikishvili Street) statt. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Informieren Sie sich täglich über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies möglichst bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und sehen Sie von der Teilnahme an Demonstrationen und dem Aufenthalt im Umfeld von Protesten ab, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 08.10.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien
Stand 08.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Einreise mit dem Pkw)


Aktuelles
Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

Demonstrationen und Proteste

In Tiflis und anderen größeren Städten Georgiens finden weiterhin regelmäßig Protestaktionen statt. Dabei können gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden. In der Hauptstadt finden Demonstrationen meist vor dem Parlament (Shota Rustaveli Avenue) statt. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Informieren Sie sich täglich über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
  • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste. Berücksichtigen Sie dies möglichst bereits bei der Wahl Ihrer Unterkunft.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und sehen Sie von der Teilnahme an Demonstrationen und dem Aufenthalt im Umfeld von Protesten ab, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Dies gilt unabhängig von der Art des Dokuments, das für ein Kind beantragt wird. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte rechtzeitig vor Antritt der Reise ein neuer Pass beantragt werden.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise zu Reisepässen für Kinder.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) sowie bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Einreise mit Reisepass empfohlen.

Bei Einreisen auf dem Landweg mit Pkw ist Folgendes zu beachten: Sollte das Kfz auf den Namen einer anderen Person zugelassen sein, bestehen georgische Grenzbeamten auf Vorlage einer entsprechenden notariellen Vollmacht. Die Beglaubigung des Notars muss mit einer Apostille versehen sein. Ohne Apostille kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen, siehe auch weitere Informationen zur Einholung einer Apostille.

Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob Gründe vorliegen könnten, die zu einer Zurückweisung bei der Einreise oder zur Erhebung einer Geldstrafe führen könnten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Dies können u.a. die angebliche vorherige Teilnahme an politischen Demonstrationen oder auch Aktivitäten in den Sozialen Medien sein. In Einzelfällen wurde sogar Inhabern eines georgischen Aufenthaltstitels die Wiedereinreise verweigert.

Einreise mit dem Pkw
Bei Einreise mit dem eigenen Pkw nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.

Vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar. Der Fahrer des Fahrzeugs muss einen gültigen internationalen Führerschein oder eine amtlich beglaubigte georgische Übersetzung des deutschen Führerscheins bei sich führen. Ansonsten wird bei Polizeikontrollen eine Geldstrafe von 500 GEL erhoben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 30.12.2025

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Stand 30.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kranken- und Unfallversicherungsnachweispflicht ab dem 1. Januar 2026)


Aktuelles
Kranken- und Unfallversicherungsnachweispflicht ab dem 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 muss bei Einreise nach Georgien eine Kranken- und Unfallversicherung mit mindestens 30.000 GEL (ca. 10.000 EUR) Deckung für den gesamten Aufenthalt nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft (gedruckt oder elektronisch) ist in englischer oder georgischer Sprache vorzulegen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 20.02.2026

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Stand 20.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Versicherungspflicht seit 1. Januar 2026)


Aktuelles
Versicherungspflicht seit 1. Januar 2026

Seit 1. Januar 2026 muss bei Einreise nach Georgien eine Auslandskrankenversicherung mit mindestens 30.000 GEL (ca. 10.000 EUR) Deckung für den gesamten Aufenthalt nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung der Krankenversicherung/Versicherungsgesellschaft ist gedruckt oder elektronisch in englischer oder georgischer Sprache vorzulegen.
  • Schließen Sie bei Bedarf eine entsprechende Auslandskrankenversicherung, ggf. mit Rückholoption, ab.
  • Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Auslandvertretung Georgiens.
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