Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 20.02.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 20.02.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Georgien seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 09.08.2008 - 02.06.2010 findet ihr unter: Teilreisewarnung Georgien 09.08.2008 - 02.06.2010

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 02.04.2012

Letzte Änderung:
Vollständige Überarbeitung


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (http://www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (http://www.smr.gov.ge).
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.

Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.

Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle und Taschendiebstahl. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind zu meiden. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.
Verkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken im Landesinneren, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge, und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten außerhalb der Städte wird daher abgeraten.
Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden.
Bei Autofahrten sind ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. internationaler Führerschein sowie die Zulassung mitzuführen.
Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 ‰).
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards seitens georgischer Fluggesellschaften kann nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Personalausweis Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis k.A.
Weitere Anmerkungen Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten weiterhin die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Personalausweis Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis k.A.
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Rauchstraße 11, 10787 Berlin, Öffnungszeiten Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr, Konsularabteilung Besuchszeiten: Mo. - Do. 09.30 - 15.00 Uhr; Telefonische Auskunft: Di., Mi., u. Fr. von 09.30 - 13.00 Uhr; Tel. 030 - 48490719). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien bzw. in der regionalen Büros der ihm unterstellten Zivilen Registrierungsbehörde (Civil Registry, http://www.cra.gov.ge). Büros in Tiflis befinden sich z.B. in der Abaschidse Straße 68 (in Tiflis-Wake); in der Budapeschti Straße 2 (in Tiflis-Saburtalo) oder der Ketevan Tsamebuli Str. 65 (Isani).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Für knapp 90% aller Waren bestehen keine Einfuhrzölle. Befreit sind u.a. die Einfuhr von Waren in geringem Umfang und Wert für den Privatgebrauch, darunter Zigaretten (bis zu 200 Stück) und Alkohol (bis zu 4 Liter). Bestehende Zölle betragen je nach Warengruppe fünf oder zwölf Prozent.
Auskunft über genaue Bestimmungen kann beim georgischen Finanzministerium (http://www.mof.gov.ge) angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen empfindliche Geldbußen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Illegaler Drogenbesitz wird mit hohen Strafen (Gebühren, Haft) geahndet. Drogenschmuggel wird mit fünf- bis zwanzigjähriger Haft bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
HIV/ AIDS
HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen / Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.
Tuberkulose
Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.
Tollwut
Das Tollwutrisiko besteht insbesondere durch streunende Hunde in den Städten.
Radioaktive Risiken
Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Teilreisewarnung Georgien 21.09.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 21.09.2012

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Insbesondere vor und nach den anstehenden Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (http://www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
vorläufiger Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Personalausweis Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
vorläufiger Personalausweis Nicht bekannt
Kinderreisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Anmerkungen Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten weiterhin die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Georgien 28.09.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 28.09.2012
(Unverändert gültig seit: 28.09.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 1. Oktober 2012 organisieren die großen politischen Lager Kundgebungen in Tiflis und in anderen Städten, bei denen mit einer sehr hohen Anzahl von Teilnehmern und entsprechenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Zwischenfälle können nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration.
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Teilreisewarnung Georgien 11.10.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 11.10.2012 (Unverändert gültig seit: 11.10.2012)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Personalausweis


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (http://www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration

Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
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Personalausweis Ja, über Luftweg möglich. Ausweis muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Bei Einreise über Landweg (türkische Grenze) bestehen Schwierigkeiten bei der Akzeptanz seitens der türkischen Behörden
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Teilreisewarnung Georgien 19.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Georgien:
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1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (http://www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration
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(Unverändert gültig seit: 19.12.2013)

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Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur über den Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) möglich. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.smr.gov.ge).
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.

Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen, auch krimineller Natur. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.

Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle und Taschendiebstahl. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind zu meiden. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Georgien 22.09.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 22.09.2014
(Unverändert gültig seit: 22.09.2014)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur über den Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) möglich. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.smr.gov.ge).
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.

Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen, auch krimineller Natur. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.

Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
Landesweit gibt es gelegentlich Berichte über z. T. auch bewaffnete Raubüberfälle und Diebstähle. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Besondere Vorsicht sollte auf einsamen Strecken gelten, insbesondere in den oft abgelegenen Bergregionen und Wandergebieten. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, über Luftweg möglich. Bei Einreise über Landweg (türkische Grenze) bestehen Schwierigkeiten bei der Akzeptanz seitens der türkischen Behörden.
Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Seit dem 01.09.2014 ist eine visumfreie, auch mehrfache Einreise deutscher Staatsangehöriger nur noch für Aufenthalte von insgesamt bis zu 90 Tagen im Halbjahr möglich (bisher: 360 aufeinanderfolgende Tage). Für Touristen oder Gäste mit einem „üblicherweise“ einmaligem, kürzeren Aufenthalt (< 90 Tage) hat die Neuregelung damit keine Auswirkungen. Gleiches gilt für Reisende, die häufiger z.B. für Arbeits- und Geschäftsbesuche, Familienbesuche, Bildungs- und Forschungsaufenthalte etc. einreisen – sich aber dennoch im Laufe des halben Jahres ab Ersteinreise überwiegend nicht in Georgien aufhalten.
Deutsche, die sich länger als 90 Tage im Halbjahr in Georgien aufhalten wollen, müssen für Einreise und Aufenthalt ein Langzeitvisum (Kategorie D) beantragen. Als Einreisezwecke gelten selbständige und nichtselbständige Beschäftigung, Studium / Ausbildung und Familienzusammenführung.
Die Beantragung des Visums muss vor Einreise bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Georgiens in Deutschland erfolgen:
Georgische Botschaft in Berlin
Rauchstraße 11, 10787 Berlin
Besuchszeiten: Mo-Fr, 9-13 und 14-18 Uhr
Konsularabteilung: Drakestr. 6, 10787 Berlin
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Di, Mi, Fr von 9.30-13.00 Uhr
Tel. +49 30 48490719
Besuchszeiten Mo und Do, 9.30-15.00 Uhr Georgisches Generalkonsulat Frankfurt/M.
Bockenheimer Landstr. 97-99, 60325 Frankfurt am Main
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Mo, Mi, Fr von 09.30-13.00 Uhr
Tel.: +49 69 9767 1137
Hotline: +49 15 904016813
Das Visum wird für eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt und ist Voraussetzung für die anschließende Erteilung einer georgischen Aufenthaltserlaubnis durch eine georgische Behörde im Inland (Public Service Hall, Filialen in allen größeren Städten des Landes).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld beläuft sich auf 180 GEL bei Überschreiten der legalen Aufenthaltsfrist von bis zu drei Monaten, auf 360 GEL bei Überschreiten von mehr als drei Monaten. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine zukünftige Einreise verweigert werden. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Georgien 26.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 26.10.2014

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung für Abchasien und Südossetien -
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur über den Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) möglich. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.

Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (http://www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (http://www.smr.gov.ge).

Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.


Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen, auch krimineller Natur. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.

Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.

Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
Sicherheit im übrigen Georgien

Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.

Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.

Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.

Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.

Landesweit gibt es gelegentlich Berichte über z. T. auch bewaffnete Raubüberfälle und Diebstähle. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Besondere Vorsicht sollte auf einsamen Strecken gelten, insbesondere in den oft abgelegenen Bergregionen und Wandergebieten. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.
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Teilreisewarnung Georgien 28.04.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 28.04.2015

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für Abchasien und Südossetien
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung für die georgischen Regionen Abchasien und Südossetien
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig.
Während eine Einreise über Land über die Türkei, Armenien und Aserbaidschan problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur über den Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) möglich. Allerdings können kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten).
Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.smr.gov.ge).
Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen.

Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen, auch krimineller Natur. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder.
Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde.
Südossetien:
Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden.

Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war.
Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte.
Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
Landesweit gibt es gelegentlich Berichte über z. T. auch bewaffnete Raubüberfälle und Diebstähle. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Besondere Vorsicht sollte auf einsamen Strecken gelten, insbesondere in den oft abgelegenen Bergregionen und Wandergebieten. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – obwohl in Georgien legal – in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stk. oder 50 Zigarren / Zigarillos) und Alkohol (max. 4 Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90% aller Waren keine Einfuhrzölle, sonst je nach Warengruppe fünf oder zwölf Prozent.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente – ausführlicher siehe: http://www.culture.gov.ge/text-22.html.
Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend empfindliche Geldbußen (50 GEL/Tag).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Illegaler Besitz auch kleinster Mengen Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z. T. hohen Strafen (Gebühren, Haft) belegt - bei Drogenschmuggel in größerem Umfang mit bis zu zwanzigjähriger Haft.
Daher gilt auch schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise Kontakt mit zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten (siehe auch: http://www.rs.ge/Default.aspx?sec_id=5982&lang=2#).
Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“, die aber den Umfang von 10 Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreiten darf, ist unbedenklich. Darüber hinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte).

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
HIV/ AIDS
HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen / Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Tuberkulose
Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.
Tollwut
Das Tollwutrisiko besteht insbesondere durch streunende Hunde in den Städten.
Radioaktive Risiken
Es gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis, entspricht oft nicht mitteleuropäischen Vorstellungen, ist im Endergebnis aber vollkommen ausreichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder ab russisch notwendig. Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. In Tiflis und Batumi gibt es aber einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Operative Eingriffe und aufschiebbare Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.
Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten (z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de )
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Georgien 15.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 15.07.2015
(Unverändert gültig seit: 15.07.2015)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, über Luftweg möglich. Bei Einreise über Landweg (türkische Grenze) bestehen Schwierigkeiten bei der Akzeptanz seitens der türkischen Behörden.
Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Seit Juni 2015 hat Georgien wieder die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger für Aufenthalte von bis zu einem Jahr eingeführt. Diese Regelung war erst zum 1.9.2014 abgeschafft worden.
Für Aufenthalte auf Grund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium / Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung eines Langzeitvisums (Kategorie D), das auch Voraussetzung für den späteren Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis (residence permit) ist, möglich.
Die Beantragung des D-Visums muss vor Einreise bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Georgiens in Deutschland erfolgen:
Georgische Botschaft in Berlin
Rauchstraße 11, 10787 Berlin
Besuchszeiten: Mo-Fr, 9-13 und 14-18 Uhr
Konsularabteilung: Drakestr. 6, 10787 Berlin
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Di, Mi, Fr von 9.30-13.00 Uhr
Tel. +49 30 48490719
Besuchszeiten Mo und Do, 9.30-15.00 Uhr
Georgisches Generalkonsulat Frankfurt/M.
Bockenheimer Landstr. 97-99, 60325 Frankfurt am Main
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Mo, Mi, Fr von 09.30-13.00 Uhr
Tel.: +49 69 9767 1137
Hotline: +49 15 904016813
Das Visum wird für eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt und ist Voraussetzung für die anschließende Erteilung einer georgischen Aufenthaltserlaubnis durch eine georgische Behörde im Inland (Public Service Hall, Filialen in allen größeren Städten des Landes).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld beläuft sich auf 180 GEL bei Überschreiten der legalen Aufenthaltsfrist von bis zu drei Monaten, auf 360 GEL bei Überschreiten von mehr als drei Monaten. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine zukünftige Einreise verweigert werden. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Georgien 03.11.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 03.11.2016
(Unverändert gültig seit: 03.11.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, auf dem Luftweg problemlos. Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, so dass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.
Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Georgien einreisen und sich bis zum einem Jahr aufhalten.
Für Aufenthalte auf Grund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium / Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit), deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so zeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (Bearbeitungszeiten siehe Webseite der Public Service Hall, http://psh.gov.ge/main/page/1/72) noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der vorgenannten Webseite der Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Wei terführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden:
Georgische Botschaft in Berlin
Rauchstraße 11, 10787 Berlin
Besuchszeiten: Mo-Fr, 9-13 und 14-18 Uhr
Konsularabteilung: Drakestr. 6, 10787 Berlin
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Di, Mi, Fr von 9.30-13.00 Uhr
Tel. +49 30 48490719
Besuchszeiten Mo und Do, 9.30-15.00 Uhr Georgisches Generalkonsulat Frankfurt/M.
Bockenheimer Landstr. 97-99, 60325 Frankfurt am Main
Telefonische Auskunft oder Terminvergabe für Vorsprache: Mo, Mi, Fr von 09.30-13.00 Uhr
Tel.: +49 69 9767 1137
Hotline: +49 15 904016813
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld beläuft sich auf 180 GEL bei Überschreiten der legalen Aufenthaltsfrist von bis zu drei Monaten, auf 360 GEL bei Überschreiten von mehr als drei Monaten. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine zukünftige Einreise verweigert werden. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Teilreisewarnung Georgien 22.02.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand: 22.02.2018

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise

Aktueller Hinweis:
Im Winter2017/2018 werden vor allem aus Adjarien vermehrt Masern Fälle gemeldet. Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern bei Reisen nach Georgien ist für Erwachsene und Kinder dringend empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 23.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 23.05.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien, Aserbaidschan und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße“, nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation).

Südossetien und Abchasien
Von Reisen nach Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden.
Selbst die Durchführbarkeit eines Rettungsfluges in diese Gebiete ist im Notfall nicht sichergestellt.
Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt, die Verwaltungsgrenze zu Südossetien Sperrgebiet, seit dem Krieg 2008 besteht dort eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.
Wegen der unberechenbaren Sicherheitslage auch in der Nähe der Verwaltungsgrenzen wird unbedingt empfohlen, das Gebiet zu meiden oder die vorherige Zustimmung georgischer Behörden einzuholen.
Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert.
Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Einreise nach Abchasien bzw. Südossetien/Georgien stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und Bürgerliche Gleichstellung.

Sicherheit im übrigen Georgien
Die Sicherheitslage im übrigen Georgien ist stabil. Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.

Naturkatastrophen
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; in verschiedener Entfernung von Tiflis kam es in der Region im letzten Jahr immer wieder zu kleineren Erdbeben mit Werten bis 5,2 auf der Richter-Skala. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

Kriminalität
Generell ist Georgien ein sicheres Reiseland. Zum Schutz vor Raub und Diebstahl sollten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen angewandt werden wie in jedem anderen Urlaubsland.

Angehörige sexueller Minderheiten werden nach georgischem Recht nicht benachteiligt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz sexueller Minderheiten in der georgischen Gesellschaft geringer ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf diese Personengruppen nicht auszuschließen

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren / Zigarillos) und Alkohol (max. 4 Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig fünf oder zwölf Prozent.

Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente. Ausführliche Informationen dazu erteilt das Ministry of Culture and Monument Protection of Georgia.
Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend empfindliche Geldbußen (50 GEL/Tag).
Seit dem 01.03.2018 unterliegen vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z. B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen - inklusive interaktiver Karte - wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des online-Erwerbs sind in englischer Sprache unter http://www.tpl.ge/ verfügbar.

Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 13.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 13.06.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos


Aktuelles
Am Klosterkomplex des Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es derzeit zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder und zu größeren Menschenansammlungen kommen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Südossetien und Abchasien
Von Reisen nach Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden.
Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Verfolgen Sie die lokalen Medien aufmerksam. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus sowie eine Ausreise aus Georgien über die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien nach Russland wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Einreise oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und Bürgerliche Gleichstellung.
Seit dem Krieg 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.

Sicherheit im übrigen Georgien
Die Sicherheitslage im übrigen Georgien ist stabil. Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen. Im Juni 2019 kam es zu einem Zwischenfall bislang ungeklärter Ursache einer Helikopterfluggesellschaft, bei welchem die Besatzungsmitglieder tödlich verunglückten.
Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien, Aserbaidschan und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße“, nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation.
Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrverhalten erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 ‰).
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb der Städte.
Führerschein
Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der Internationale Führerschein werden anerkannt.

LGBTIQ
Homosexualität ist in Georgien nicht strafbewehrt. Das georgische Parlament hat 2014 ein Anti-Diskriminierungsgesetz beschlossen. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGTBIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt, dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z. T. hohen Strafen - von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft - belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu zwanzigjährige oder lebenslängliche Haft.
Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten dazu bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.
Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich, solange es sich um in Georgien nicht verbotene Medikamente oder Inhaltsstoffe handelt. Darüber hinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Auslandsvertretungen von Georgien in der Bundesrepublik Deutschland.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kreditkarten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind inzwischen an vielen Orten möglich, Euro können recht problemlos umgetauscht werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Georgien 19.06.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand: 19.06.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Übriges Georgien)


Aktuelles
In der Woche vom 18. bis einschließlich 23. Juni 2019 finden Veranstaltungen im Rahmen der „Tbilisi Pride“ in Tiflis statt. Gewalttätige Übergriffe durch angekündigte Gegendemonstranten können während dieser Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden.

• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Seien Sie bei Menschenansammlungen anlässlich der „Tbilisi Pride“ und etwaiger Gegenkundgebungen besonders vorsichtig.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit
Sicherheit im übrigen Georgien
Die Sicherheitslage im übrigen Georgien ist stabil. Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.

Am Klosterkomplex Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder kommen.
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