Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.02.2026
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen; Visum/ETA; Einfuhrbestimmungen: Elektronische Kommunikationsmittel)
Sicherheit
Terrorismus
Die Terrorgefahr in Kasachstan ist gering. Vereinzelte Anschläge extremistischer Gruppen mit islamistischem Hintergrund können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Überlandreisen können aufgrund des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.
Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan sind an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.
Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25° C. Dieselkraftstoff, der nicht für den Einsatz bei besonders niedrigen Temperaturen vorgesehen ist („Polar-/Arctic“-Diesel), kann bei diesen Temperaturen nicht verwendet werden. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund von extremer Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein. Bei schwierigen Witterungsbedingungen kommt es vermehrt auch zu schweren Verkehrsunfällen.
- Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt zur Verfügbarkeit des benötigten Treibstoffs.
- Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
- Verhalten Sie sich im Straßenverkehr umsichtig und achten Sie auf Wetterwarnungen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
Unter Strafe gestellt wird zudem ab März 2026 die sog. „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder Lebensformen“. Aufgrund der sehr breiten möglichen Auslegung kann aber jede öffentliche Äußerung (inklusive Posts in sozialen Medien) zu diesem Thema zu Schwierigkeiten führen, insbesondere da bei Verstößen gegen das Gesetz Geldstrafen drohen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Aufenthaltsrecht
Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei ist der Grund einer verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit dürfen Betroffene das Land nicht verlassen.
- Planen Sie bei Ihren Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.
Drogenbesitz
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen (auch Cannabis) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.
Fotografieren und soziale Medien
Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.Ä. geboten.
Insbesondere für das durch Russland gepachtete Gelände des Weltraumbahnhofs Baikonur gelten strenge Zutritts- und Fotografierverbote; Russland übt auf dem Gelände eigene Hoheitsrechte aus. Von einem Betreten des Weltraumbahnhofs Baikonur wird abgeraten.
Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.
Drohnen (UAVs)
Eigentümer von Drohnen (UAVs) in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von Drohnen unterliegen dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.
- Informieren Sie sich unbedingt vor Einfuhr und Nutzung einer Drohne bei den zuständigen kasachischen Behörden.
Missionarstätigkeit/Religion
Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden. Seit Juli 2025 steht in Kasachstan das Tragen von Gesichtsverschleierung und -bedeckung im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße und in öffentlichen Parks) unter Strafe. Ausgenommen sind in Einzelfällen Gesichtsbedeckungen aus gesundheitlich- oder witterungsbedingten Gründen.
Einreise und Zoll
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist
nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.
Es wurden bislang keine Fälle des Nipah-Virus in Kasachstan festgestellt. Bei Einreise insbesondere aus südostasiatischen Ländern werden jedoch verstärkt medizinische Kontrollen durchgeführt. Bei Grenzübertritten nach Usbekistan und Kirgisistan sollten die dort geltenden medizinischen Reisehinweise berücksichtigt werden.
Visum/ETA
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Eine Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA vor der visumsfreien Einreise wird empfohlen, ist während der aktuellen Pilotierungsphase aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der
Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die
Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.
Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.
Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.
Elektronische Kommunikationsmittel
Mobiltelefone, die nach dem 25. März 2025 neu erworben wurden, müssen bei Aufenthalten in Kasachstan von mehr als 30 Tagen für eine Nutzung im kasachischen Mobilfunknetz nach Einfuhr registriert werden.
Bei Ausreise aus Kasachstan werden Reisende im Rahmen von Sicherheitskontrollen regelmäßig zum Einschalten, vereinzelt auch zum Entsperren ihrer elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere Laptops, aufgefordert.