Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.02.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 10.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 10.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.

Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist eingestellt, der internationale Flugverkehr nach Nur-Sultan verläuft unregelmäßig. Für telefonische Auskünfte gibt es eine offizielle Hotline in russischer und kasachischer Sprache, die unter den Telefonnummern +7 7172 7982 134 und +7 7172 7982 14 geschaltet ist. Die Erreichbarkeit der Nummern ist aufgrund starker Nachfrage ggf. beeinträchtigt.

Die Sicherheitslage im gesamten Land stabilisiert sich langsam, bleibt aber im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken weiterhin unübersichtlich.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Aufgrund der aktuellen Situation ist das Generalkonsulat Almaty bis auf weiteres nicht geöffnet, eine konsularische Betreuung ist nur über die Botschaft Nur-Sultan möglich. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von jeglichen Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
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Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 12.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 12.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.

Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist eingestellt. Am Flughafen Nur-Sultan und den weiteren Flughäfen im Land normalisiert sich hingegen die Lage. Für telefonische Auskünfte gibt es eine offizielle Hotline in russischer und kasachischer Sprache, die unter den Telefonnummern ++7 7172 79 82 13 und ++7 7172 79 82 14 geschaltet ist. Die Erreichbarkeit der Nummern ist aufgrund starker Nachfrage ggf. beeinträchtigt

Der Zugverkehr von Almaty nach Nur-Sultan verläuft wieder regulär und, soweit bekannt, ohne größere Zwischenfälle.

Die Sicherheitslage im gesamten Land stabilisiert sich langsam, bleibt aber im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken weiterhin unübersichtlich.
  • Beachten Sie die Ausgangssperre.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty nach Einbruch der Dunkelheit zu Hause.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Aufgrund der aktuellen Situation ist das Generalkonsulat Almaty bis auf weiteres nicht geöffnet, eine konsularische Betreuung ist nur über die Botschaft Nur-Sultan möglich. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 13.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 13.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.

Der Flugverkehr an den Flughäfen Kasachstans normalisiert sich. Auch der Flughafen Almaty hat den Flugbetrieb, wenn auch teilweise eingeschränkt, wieder aufgenommen.

Der Zugverkehr von Almaty nach Nur-Sultan verläuft wieder regulär und, soweit bekannt, ohne größere Zwischenfälle.

Die Sicherheitslage im gesamten Land stabilisiert sich langsam, bleibt aber im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken weiterhin unübersichtlich.
  • Beachten Sie die Ausgangssperre.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty nach Einbruch der Dunkelheit zu Hause.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglichen Flugplanänderungen.
Das Generalkonsulat Almaty erhält derzeit nur einen eingeschränkten Dienstbetrieb aufrecht. Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es gibt weiterhin Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 18.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 18.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste und Ausnahmezustand)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen.

Der Flugverkehr an den Flughäfen Kasachstans normalisiert sich. Auch der Flughafen Almaty hat den Flugbetrieb, wenn auch teilweise eingeschränkt, wieder aufgenommen.

Der Zugverkehr von Almaty nach Nur-Sultan verläuft wieder regulär und, soweit bekannt, ohne größere Zwischenfälle.

Die Sicherheitslage im gesamten Land stabilisiert sich langsam, bleibt aber im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken weiterhin unübersichtlich.
  • Beachten Sie die Ausgangssperre.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty nach Einbruch der Dunkelheit zu Hause.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglichen Flugplanänderungen.
Das Generalkonsulat Almaty erhält derzeit nur einen eingeschränkten Dienstbetrieb aufrecht. Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es gibt weiterhin Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.

Einreise und Zoll
Visum

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 20.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 20.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste und Ausnahmezustand)


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Der in der Folge ausgerufene Ausnahmezustand ist am 19. Januar 2022 ausgelaufen. Für Almaty gilt weiterhin die Sicherheitsstufe „rot“ (terroristische Gefahr); die Anti-Terror-Operationen werden aktuell noch weitergeführt (Militär- und Polizeipatrouillen, Straßensperren, mögliche Personen-/Fahrzeug-/Hausdurchsuchungen).

Der Flugverkehr an den Flughäfen Kasachstans normalisiert sich. Auch der Flughafen Almaty hat den Flugbetrieb, wenn auch teilweise eingeschränkt, wieder aufgenommen.

Der Zugverkehr von Almaty nach Nur-Sultan verläuft wieder regulär und, soweit bekannt, ohne größere Zwischenfälle. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten der Banken ist landesweit derzeit nur eingeschränkt möglich.

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil, wobei es im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken noch zu Bewegungseinschränkungen kommen kann.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty nach Einbruch der Dunkelheit zu Hause.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglichen Flugplanänderungen.
Das Generalkonsulat Almaty erhält derzeit nur einen eingeschränkten Dienstbetrieb aufrecht. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es gibt weiterhin Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests.

Es wird daher von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste und Ausnahmezustand)


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Der in der Folge ausgerufene Ausnahmezustand ist am 19. Januar 2022 ausgelaufen. In den Gebieten Almaty und Zhambyl gilt seit 26. Januar 2022 die Sicherheitsstufe „orange“ (es ist u.a. mit verstärkten Fahrzeug- und Personenkontrollen zu rechnen).

Der Flugverkehr an den Flughäfen Kasachstans normalisiert sich. Der Flughafen Almaty hat den Flugbetrieb wieder aufgenommen.

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglichen Flugplanänderungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 08.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste und Ausnahmezustand)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand

Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Der in der Folge ausgerufene Ausnahmezustand ist am 19. Januar 2022 ausgelaufen. In Almaty und anderen Regionen des Landes wurden noch bis einschließlich 6. Februar 2022 Maßnahmen zur Terrorbekämpfung durchgeführt.

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 08.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.01.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, LGBTIQ)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
  • Meiden Sie jedoch Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Für den Individualtourismus, gerade für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, ist das Land noch wenig erschlossen. Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.

Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.

Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25 Grad Celsius. Dieselkraftstoff gefriert bei diesen Temperaturen. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund der extremen Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein.

Die sanitäre Infrastruktur an Raststätten oder Parkplätzen ist einfach. Fließendes Wasser und/oder Trinkwasser ist nicht immer verfügbar.
  • Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
  • Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 11.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 11.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Überschwemmungen

Aufgrund von Überschwemmungen wurde in einigen Regionen der Notstand ausgerufen. Insbesondere die Regionen Atyrau, Aktobe, Akmola, Kostanay, Westkasachstan, Nordkasachstan und Pawlodar sind betroffen. Kritisch ist die Situation vor allem an den Flüssen Ural und Esil. Vereinzelt wurden von den Behörden Evakuierungen angeordnet.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Reisen Sie nicht in die von den Überschwemmungen betroffenen Gebiete.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kasachstans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 02.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 02.07.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

In Almaty und der Hauptstadt Astana (ehemals Nur-Sultan) muss mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angeblichen Polizeikontrollen gerechnet werden.

Darüber hinaus wird Internetbetrug wie „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ auch mit (gefälschten) kasachischen Identitäten in den sozialen Netzwerken und in Online-Partnerbörsen betrieben. Bei dieser häufigen Form des Internet- oder Vorauszahlungsbetruges gaukeln „Liebesbetrüger“ ihren potentiellen Opfern eine Liebesbeziehung vor und versuchen ihnen unter Vorwänden (z.B. zur Visumerteilung) Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
  • Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
  • Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie insbesondere vor Liebesbetrug („Love Scamming“/„Romance Scamming“) auf der Hut. Werden Sie insbesondere hellhörig, wenn Ihre Bekanntschaft Geld von Ihnen verlangt, bevor Sie sich überhaupt real getroffen haben.
  • Informieren Sie sich über einschlägige Webseiten, wie z.B. bei der Verbraucherzentrale.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufe, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 13.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 13.11.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten: Fotografieren und soziale Medien)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen: Medikamente)


Sicherheit
Kriminalität

In Almaty und der Hauptstadt Astana muss mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angebliche Polizeikontrollen gerechnet werden.

Es wurde in Einzelfällen von Polizeikontrollen (auch außerhalb der Großstädte) mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen berichtet.

Darüber hinaus wird Internetbetrug wie „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ auch mit (gefälschten) kasachischen Identitäten in den sozialen Netzwerken und in Online-Partnerbörsen betrieben. Bei dieser häufigen Form des Internet- oder Vorauszahlungsbetruges gaukeln „Liebesbetrüger“ ihren potentiellen Opfern eine Liebesbeziehung vor und versuchen ihnen unter Vorwänden (z.B. zur Visumserteilung) Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
  • Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
  • Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Weisen Sie möglicherweise unberechtigte Zahlungsaufforderungen zurück.
  • Seien Sie insbesondere vor Liebesbetrug („Love Scamming“/„Romance Scamming“) auf der Hut. Werden Sie insbesondere hellhörig, wenn Ihre Bekanntschaft Geld von Ihnen verlangt, bevor Sie sich überhaupt real getroffen haben.
  • Informieren Sie sich über einschlägige Webseiten, wie z.B. bei der Verbraucherzentrale.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufe, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Fotografieren und soziale Medien

Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.Ä. geboten.

Insbesondere für das durch Russland gepachtete Gelände des Weltraumbahnhofs Baikonur gelten strenge Zutritts- und Fotografierverbote; Russland übt auf dem Gelände eigene Hoheitsrechte aus. Von einem Betreten des Weltraumbahnhofs Baikonur wird abgeraten.

Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Medikamente

Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.

Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 31.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 31.01.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll


Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.

Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise aller ausländischen Staatsangehörigen nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumsfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.
  • Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt der Einladende es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.

Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.

Einreise über die Russische Föderation
Reisende, die auf dem Landweg über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des russischen Flughafens verlassen müssen, benötigen ein russisches Transitvisum. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).

Ehemalige kasachische Staatsangehörige
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.

Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.

Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.

Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.

Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.

Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.

Tiere
Informationen über die Einfuhr von Haustieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen mindestens bei der Einreise vorgelegt werden.
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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 29.08.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Bauarbeiten am Flughafen Astana)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Bauarbeiten am Flughafen Astana

Aufgrund von Bauarbeiten am Flughafen Astana sind die Start- und Landebahnen vom 1. September bis 4. September 2025 sowie vom 8. September bis 31. Oktober 2025 zwischen 10 Uhr und 18 Uhr Ortszeit gesperrt. Dies führt zu Beeinträchtigungen im nationalen und internationalen Flugverkehr; Flugplanänderungen und Flugausfälle sind nicht ausgeschlossen. Passagiere erhalten Informationen zu ihren Flügen direkt von den jeweiligen Fluggesellschaften.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft und planen Sie ggf. ausreichend Zeit ein.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.02.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen; Visum/ETA; Einfuhrbestimmungen: Elektronische Kommunikationsmittel)


Sicherheit
Terrorismus

Die Terrorgefahr in Kasachstan ist gering. Vereinzelte Anschläge extremistischer Gruppen mit islamistischem Hintergrund können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Überlandreisen können aufgrund des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.

Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan sind an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.

Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25° C. Dieselkraftstoff, der nicht für den Einsatz bei besonders niedrigen Temperaturen vorgesehen ist („Polar-/Arctic“-Diesel), kann bei diesen Temperaturen nicht verwendet werden. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund von extremer Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein. Bei schwierigen Witterungsbedingungen kommt es vermehrt auch zu schweren Verkehrsunfällen.
  • Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zur Verfügbarkeit des benötigten Treibstoffs.
  • Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr umsichtig und achten Sie auf Wetterwarnungen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.

Unter Strafe gestellt wird zudem ab März 2026 die sog. „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder Lebensformen“. Aufgrund der sehr breiten möglichen Auslegung kann aber jede öffentliche Äußerung (inklusive Posts in sozialen Medien) zu diesem Thema zu Schwierigkeiten führen, insbesondere da bei Verstößen gegen das Gesetz Geldstrafen drohen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Aufenthaltsrecht

Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei ist der Grund einer verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit dürfen Betroffene das Land nicht verlassen.
  • Planen Sie bei Ihren Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.
Drogenbesitz
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen (auch Cannabis) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.

Fotografieren und soziale Medien
Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.Ä. geboten.

Insbesondere für das durch Russland gepachtete Gelände des Weltraumbahnhofs Baikonur gelten strenge Zutritts- und Fotografierverbote; Russland übt auf dem Gelände eigene Hoheitsrechte aus. Von einem Betreten des Weltraumbahnhofs Baikonur wird abgeraten.

Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.

Drohnen (UAVs)
Eigentümer von Drohnen (UAVs) in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von Drohnen unterliegen dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Einfuhr und Nutzung einer Drohne bei den zuständigen kasachischen Behörden.
Missionarstätigkeit/Religion
Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden. Seit Juli 2025 steht in Kasachstan das Tragen von Gesichtsverschleierung und -bedeckung im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße und in öffentlichen Parks) unter Strafe. Ausgenommen sind in Einzelfällen Gesichtsbedeckungen aus gesundheitlich- oder witterungsbedingten Gründen.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.

Es wurden bislang keine Fälle des Nipah-Virus in Kasachstan festgestellt. Bei Einreise insbesondere aus südostasiatischen Ländern werden jedoch verstärkt medizinische Kontrollen durchgeführt. Bei Grenzübertritten nach Usbekistan und Kirgisistan sollten die dort geltenden medizinischen Reisehinweise berücksichtigt werden.

Visum/ETA
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Eine Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA vor der visumsfreien Einreise wird empfohlen, ist während der aktuellen Pilotierungsphase aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.

Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.

Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.

Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.

Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.

Elektronische Kommunikationsmittel
Mobiltelefone, die nach dem 25. März 2025 neu erworben wurden, müssen bei Aufenthalten in Kasachstan von mehr als 30 Tagen für eine Nutzung im kasachischen Mobilfunknetz nach Einfuhr registriert werden.

Bei Ausreise aus Kasachstan werden Reisende im Rahmen von Sicherheitskontrollen regelmäßig zum Einschalten, vereinzelt auch zum Entsperren ihrer elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere Laptops, aufgefordert.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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