Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.02.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.02.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Kasachstan seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 21.10.2008 - 15.05.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 21.10.2008 - 15.05.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 25.05.2012

Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.
Kriminalität
Es herrscht die übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Hinweise für Autoreisende
Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststatten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in großeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insb. in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Entfällt
Reisedo kumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Der Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (http://www.botschaft-kasachstan.de). Eine Visumserteilung am Flughafen Astana ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Kosularbehörde eingeholt haben.
Geschäftsvisum
Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.
Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja).
Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon Kenntnis erlangt. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige kasachische Auslandsvertretung.

Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.
Einfuhr von Devisen
Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.
Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll ( http://www.customs.kz ) zu erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit, unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Visumüberziehung wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu 10 Tagen geahndet.
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert http://www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 07.08.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kasachstan:
Stand 07.08.2012 (Unverändert gültig seit: 07.08.2012)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert http://www.who.int/ith/chapters/ith2012 ... rylist.pdf Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2).
Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,1%). Nach offiziellen Angaben waren 2009 über 13.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 151 Neuerkrankungen u. Rückfälle / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht so selten.
Weitere Infektionskrankheiten
Frühsommermeningoenzephalits (FSME bzw. RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene Virus-Gehirnentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Genauere Daten fehlen jedoch.
Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 – 2300 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion (bekannt als Haut- oder dem lebensbedrohenden Lungenmilzbrand), die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird der Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Pest
Kasachstan gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. In den vergangenen Jahren wurden jedoch keine Erkrankungen gemeldet. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „International SOS“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. Vom Kauf von Medikamenten auf örtlichen Märkten ist unbedingt abzuraten.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 08.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 08.07.2013
(Unverändert gültig seit: 08.07.2013)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de). Eine Visumserteilung am Flughafen Astana ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Früher gelegentlich von Reiseveranstaltern angebotene Treks über die "grüne" Grenze von Almaty durch die Berge nach Kirgisistan sind seit 2011 verboten.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 04.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 04.12.2013
(Unverändert gültig seit: 04.12.2013)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert http://www.who.int/ Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 137 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkkulosemedikamente liegt relativ hoch.
HIV/ AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,1%). Nach offiziellen Angaben waren 2009 über 13.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Frühsommermeningoenzephalits (FSME bzw. RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene Virus-Gehirnentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Genauere Daten fehlen jedoch.
Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 – 2300 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
In den letzten 5 jahren starben in Kasachstan 39 Personen an Tollwut.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion (bekannt als Haut- oder dem lebensbedrohenden Lungenmilzbrand), die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird der Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Pest
Kasachstan gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. In den vergangenen Jahren wurden jedoch keine Erkrankungen gemeldet. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „International SOS“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. Vom Kauf von Medikamenten auf örtlichen Märkten ist unbedingt abzuraten.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 04.02.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 04.02.2014 (Unverändert gültig seit: 04.02.2014)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.

Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

Grenzregion zu Kirgisistan
Früher gelegentlich von Reiseveranstaltern angebotene Treks über die "grüne" Grenze von Almaty durch die Berge nach Kirgisistan sind seit 2011 verboten.

Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 28.04.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 28.04.2015
(Unverändert gültig seit: 28.04.2015)

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen
- Medizinische Hinweise


Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum, sofern gemäß Visumbestimmungen erforderlich, und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Hinweise für Autoreisende
Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststatten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in großeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insb. in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt Baikonur sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können ab dem 15.07.2014 für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Diese Regelung ist vorerst bis zum 15.07.2015 befristet. Über eine etwaige Fortsetzung dieser Regelung wurde bisland nicht entschieden. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise erhalten Sie von der kasachischen Auslandsvertretungen (www.botschaft-kasachstan.de ) .
Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, so ist dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de ). Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Visa je Einreise nur ein Aufenthalt von 30 Tagen am Stück gestattet wird. Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Im Zusammenhang mit Bahnreisen ist zu b eachten, dass aufgrund der Streckenführung teilweise Ein- und Ausreisen in Russland erfolgen. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.
Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu 10 Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).
Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Früher gelegentlich von Reiseveranstaltern angebotene Treks über die "grüne" Grenze von Almaty durch die Berge nach Kirgisistan sind seit 2011 verboten.

Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 15 Tage überschreitet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit bzw. der 15-Tage-Frist bei Einreise ohne Visum unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe geahndet.
Der betroffene Reisende kann im Normalfall die Ausreise nicht antreten, sondern erhält eine Ausreisesperre, bis ein Gericht die Strafe verhängt hat. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, ohne dass der Betroffene das Land verlassen kann. Für die Dauer des Verfahrens ist es unerheblich, ob es sich um eine Überschreitung von mehreren Wochen oder einige Stunden handelt. Ebenfalls unerheblich ist der Grund für die verspätete Ausreise. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, bei der Planung des Aufenthaltszeitraums ausreichend Reservezeit vorzusehen. Von dem Versuch, am letzten Geltungstag des Visums vor Mitternacht die Passkontrolle am Flughafen zu passieren, wenn der Abflug tatsächlich erst nach Ablauf des Visums bzw. der 15-Tage-Frist stattfindet, wird abgeraten.
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert http://www.who.int/ Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 137 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkkulosemedikamente liegt relativ hoch.
HIV/ AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,1%). Nach offiziellen Angaben waren 2009 über 13.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Frühsommermeningoenzephalits (FSME bzw. RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene Virus-Gehirnentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Genauere Daten fehlen jedoch.
Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 – 2300 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
In den letzten 5 jahren starben in Kasachstan 39 Personen an Tollwut.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion (bekannt als Haut- oder dem lebensbedrohenden Lungenmilzbrand), die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird der Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Pest
Kasachstan gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. In den vergangenen Jahren wurden jedoch keine Erkrankungen gemeldet. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Krankenhäusern die ärztliche Behandlung nur nach erfolgter Vorauszahlung erfolgt.
Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „International SOS“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. Vom Kauf von Medikamenten auf örtlichen Märkten ist unbedingt abzuraten.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 08.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 08.07.2015
(Unverändert gültig seit: 08.07.2015)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Diese Regelung ist nunmehr bis zum 31.12.2017 befristet. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise erhalten Sie von den kasachischen Auslandsvertretungen (www.botschaft-kasachstan.de ).
Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, so ist dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de ). Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Visa je Einreise nur ein Aufenthalt von 30 Tagen am Stück gestattet wird. Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Im Zusammenhang mit Bahnreisen ist zu b eachten, dass aufgrund der Streckenführung teilweise Ein- und Ausreisen in Russland erfolgen. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.
Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu 10 Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).
Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
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Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 15 Tage überschreitet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 17.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Stand 17.03.2016 (Unverändert gültig seit: 17.03.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Diese Regelung ist nunmehr bis zum 31.12.2017 befristet. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise erhalten Sie von den kasachischen Auslandsvertretungen (http://www.botschaft-kasachstan.de ).

Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (http://www.botschaft-kasachstan.de ). Bei kurzfristigen Visa wird je Einreise nur ein Aufenthalt von 30 Tagen am Stück gestattet. Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweis e zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.

Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

Registrierung
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Aktuelle Hinweise


Am 05.06.2016 hat eine Gruppe Bewaffneter Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans, überfallen. Nach amtlichen Angaben gab es zahlreiche Tote und Verletzte. Medienangaben zufolge hat sich eine "Befreiungsarmee Kasachstan" zu dem Anschlag bekannt. Die kasachische Regierung spricht von einem Terroranschlag. Landesweit wurde für die nächsten 40 Tage die erste (gelbe) Terrorwarnstufe ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer real bestehenden, allerdings nicht konkret bekannten Sicherheitsbedrohung verstärkt werden. In nächster Zeit ist mit verstärkten Personenkontrollen und ggf. leichten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und gültige Ausweisdokumente bei sich tragen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Aktobe wird, bis auf weiteres, abgeraten.
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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Almaty wird seit dem 18.07.2016 laut Regierungsangaben eine „Anti-Terror-Operation“ durchgeführt. Vorausgegangen ist eine Schießerei vor einer Polizeistation, bei der auch Polizisten getötet wurden. Für die Stadt Almaty wurde die höchste (rote) Terrorwarnstufe ausgerufen.
Reisenden wird geraten, den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten, bis auf weiteres in Wohnungen bzw. Hotels zu bleiben und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Am 05.06.2016 hat eine Gruppe Bewaffneter Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans, überfallen. Nach amtlichen Angaben gab es zahlreiche Tote und Verletzte. Die kasachische Regierung spricht von einem Terroranschlag. Landesweit wurde für die nächsten 40 Tage die erste (gelbe) Terrorwarnstufe ausgerufen. Dies bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer real bestehenden, allerdings nicht konkret bekannten Sicherheitsbedrohung verstärkt werden. In nächster Zeit ist mit verstärkten Personenkontrollen und ggf. leichten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und gültige Ausweisdokumente bei sich tragen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Aktobe wird, bis auf weiteres, abgeraten.
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Aktuelle Hinweise


Am 18.07.2016 gab es einen bewaffneten Angriff auf eine Polizeistation in Almaty, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden. Die hierauf ausgerufene höchste Terrorwarnstufe wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Im ganzen Land gilt wieder die erste (gelbe) Terrorwarnstufe, die bereits nach dem am 05.06.2016 erfolgten Angriff Bewaffneter auf Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans, ausgerufen wurde.

Dies bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer real bestehenden, allerdings nicht konkret bekannten Sicherheitsbedrohung verstärkt werden. Es ist daher mit verstärkten Personenkontrollen und ggf. leichten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und gültige Ausweisdokumente bei sich tragen..
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 06.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Stand 06.10.2016 (Unverändert gültig seit: 06.10.2016)

Letzte Änderung:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Diese Regelung ist nunmehr bis zum 31.12.2017 befristet. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise erhalten Sie von den kasachischen Auslandsvertretungen (www.botschaft-kasachstan.de ).

Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de ). Bei kurzfristigen Visa wird je Einreise nur ein Aufenthalt von 30 Tagen am Stück gestattet. Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein - und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.

Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der zwölf internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Grenzregion zu Kirgisistan
Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.

Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 15 Tage überschreitet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 04.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Stand 04.01.2017 (Unverändert gültig seit: 04.01.2017)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise (gelöscht)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 18.07.2016 gab es einen bewaffneten Angriff auf eine Polizeistation in Almaty, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden. Die hierauf ausgerufene höchste Terrorwarnstufe wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben. Im ganzen Land gilt wieder die erste (gelbe) Terrorwarnstufe, die bereits nach dem am 05.06.2016 erfolgten Angriff Bewaffneter auf Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans, ausgerufen wurde.

Dies bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer real bestehenden, allerdings nicht konkret bekannten Sicherheitsbedrohung verstärkt werden. Es ist daher mit verstärkten Personenkontrollen und ggf. leichten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und gültige Ausweisdokumente bei sich tragen.

Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.

Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise erhalten Sie von den kasachischen Auslandsvertretungen (http://www.botschaft-kasachstan.de ).

Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (http://www.botschaft-kasachstan.de ). Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer au sreichend.

Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der zwölf internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Grenzregion zu Kirgisistan
Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.

Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 30 Tage überschreitet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit bzw. der 30-Tage-Frist bei Einreise ohne Visum unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe geahndet.

Der betroffene Reisende kann im Normalfall die Ausreise nicht antreten, sondern erhält eine Ausreisesperre, bis ein Gericht die Strafe verhängt hat. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, ohne dass der Betroffene das Land verlassen kann. Für die Dauer des Verfahrens ist es unerheblich, ob es sich um eine Überschreitung von mehreren Wochen oder einige Stunden handelt. Ebenfalls unerheblich ist der Grund für die verspätete Ausreise. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, bei der Planung des Aufenthaltszeitraums ausreichend Reservezeit vorzusehen. Von dem Versuch, am letzten Geltungstag des Visums vor Mitternacht die Passkontrolle am Flughafen zu passieren, wenn der Abflug tatsächlich erst nach Ablauf des Visums bzw. der 30-Tage-Frist stattfindet, wird abgeraten.

Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Stand 05.01.2017 (Unverändert gültig seit: 05.01.2017)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 05.06.2016 ereignete sich ein Angriff Bewaffneter auf Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans. Am 18.07.2016 gab es einen bewaffneten Angriff auf eine Polizeistation in Almaty, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden. Die daraufhin ausgerufene höchste Terrorwarnstufe wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben, im ganzen Land gilt jedoch die erste (gelbe) Terrorwarnstufe.

Dies bedeutet, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer real bestehenden, allerdings nicht konkret bekannten Sicherheitsbedrohung verstärkt werden. Es ist daher mit verstärkten Personenkontrollen und ggf. leichten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und gültige Ausweisdokumente bei sich tragen.

Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.

Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:

Stand 03.02.2017 (Unverändert gültig seit: 03.02.2017)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 05. Juni 2016 ereignete sich ein Angriff Bewaffneter auf Waffengeschäfte und einen Stützpunkt der Nationalgarde in der Stadt Aktobe, im Nordwesten Kasachstans. Am 18. Juli 2016 gab es einen bewaffneten Angriff auf eine Polizeistation in Almaty, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden. Die daraufhin ausgerufene Terrorwarnstufe wurde im Januar 2017 wieder aufgehoben.

Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.

Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.
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