Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 24.11.2009 - 20.01.2014

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 02.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 02.08.2011
(Unverändert gültig seit: 02.08.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
In den vergangenen Wochen ist es in den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. In einzelnen Bereichen des Distrikts Mahottari gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf http://www.nepalbandh.com einsehbar.
Für den Monat Mai ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da sich am 28. Mai die Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung nähert, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft http://www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen http://www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter http://www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium http://www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe http://www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (http://www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch http://www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 23.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 23.08.2011
(Unverändert gültig seit: 23.08.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. In einzelnen Bereichen des Distrikts Mahottari gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Für den Monat August ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da sich am 31. August die Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung nähert, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 06.09.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 06.09.2011
(Unverändert gültig seit: 06.09.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. In einzelnen Bereichen des Distrikts Mahottari gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Für den Monat November ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da am 30. November die mehrfach verlängerte Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung abläuft, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt. In der Vergangenheit kam es in den letzten Wochen vor Fristablauf wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel der beteiligten politischen Kräfte.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 19.09.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 19.09.2011
(Unverändert gültig seit: 19.09.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. In einzelnen Bereichen des Distrikts Mahottari gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Für den Monat November ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da am 30. November die mehrfach verlängerte Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung abläuft, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt. In der Vergangenheit kam es in den letzten Wochen vor Fristablauf wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel der beteiligten politischen Kräfte.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 28.10.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 28.10.2011
(Unverändert gültig seit: 28.10.2011)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Terai
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Naturkatastrophen


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Für den Monat November ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da am 30. November die mehrfach verlängerte Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung abläuft, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt. In der Vergangenheit kam es in den letzten Wochen vor Fristablauf wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel der beteiligten politischen Kräfte.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 05.12.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 05.12.2011 (Unverändert gültig seit: 05.12.2011)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Streiks und Demonstrationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Es ist allgemein mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte.
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf http://www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft http://www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen http://www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter http://www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium http://www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe http://www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (http://www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung bekannt geworden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch http://www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 10.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 10.01.2012
(Unverändert gültig seit: 10.01.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Hinweise für Trekkingtouren (TIMS Certificate für Trekker)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Es ist allgemein mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte.
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individualtrekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 27.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 27.02.2012
(Unverändert gültig seit: 27.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Wegen der am 27.05.2012 auslaufenden Frist zur Erstellung einer Verfassung ist wieder vermehrt mit Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Am 27.02.2012 ereignete in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien (Singha Durbar) wieder eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen. Zu dem Anschlag bekannte sich eine ethnische Untergrundorganisation. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 28.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 28.02.2012
(Unverändert gültig seit: 28.02.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Wegen der am 27.05.2012 auslaufenden Frist zur Erstellung einer Verfassung ist wieder vermehrt mit Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) wieder eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 04.04.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 04.04.2012
(Unverändert gültig seit: 04.04.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Nepal, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Nepal ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind meist mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Trinkwasser aus den ACAP Filteranlagen entlang des Annapurna Treks gilt allgemein als sicher. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkra nkungen besteht landesweit.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Süden des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Vogelgrippe
In Nepal, u. a. auch im Raum Kathmandu, sind im Frühjahr 2012 vereinzelt Fälle von klassischer Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza oder „Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht meist nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. Im Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Mensc hen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Nepal bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die Deutsche Botschaft in Kathmandu verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 18.05.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 18.05.2012 (Unverändert gültig seit: 18.05.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Verschiedene politische Gruppen und Organisationen haben für die kommenden Tage Protestaktionen sowie General- und Transportstreiks angekündigt, u.a. für den 19.05.2012 im Kathmandutal, für die Tage 20. bis 22.05.2012 landesweit. Auch für die weiteren Tage vor der am 27.05.2012 auslaufenden Frist zur Erstellung einer Verfassung und für die Tage danach ist mit weiteren Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Besonders angespannt ist die Lage derzeit auch im Terai (südliches Flachland, Grenzgebiet zu Indien) und in der Region Ferner Westen („Far West“), wo der Verkehr tagelang komplett blockiert wurde. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Am 30.04.2012 gab es während eines friedlichen Sitzprotestes eine Bombenexpl osion in der Stadt Janakpur (im südöstlichen Nepal) mit mehreren Toten und Verletzen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 29.05.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 29.05.2012 (Unverändert gültig seit: 29.05.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Verschiedene politische Gruppen und Organisationen haben für die kommenden Tage Protestaktionen sowie General- und Transportstreiks angekündigt. Zuletzt wurde am 19.05.2012 im Kathmandutal, und vom 20. bis 22.05.2012 landesweit ein Generalstreik durchgeführt. Auch nach Ende der ergebnislos abgelaufenen Verfassungsfrist am 27.05.2012 ist mit weiteren Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Besonders angespannt ist die Lage derzeit auch im Terai (südliches Flachland, Grenzgebiet zu Indien) und in der Region Ferner Westen („Far West“), wo der Verkehr tagelang komplett blockiert wurde. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Am 30.04.2012 gab es während eines friedlichen Sitzprotestes eine Bombenexplosion in der Stadt Jan akpur (im südöstlichen Nepal) mit mehreren Toten und Verletzen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 10.07.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 10.07.2012
(Unverändert gültig seit: 10.07.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Am 30.04.2012 gab es während eines friedlichen Sitzprotestes eine Bombenexplosion in der Stadt Janakpur (im südöstlichen Nepal) mit mehreren Toten und Verletzen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Es wird daher zu äußerster Vorsicht geraten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Bandhs/ Streiks
Vor dem Hintergrund der volatilen politischen Lage ist immer wieder mit der Ankündigung von Protestaktionen sowie lokalen oder landesweiten Streiks seitens der verschiedenen politischen Gruppen und Organisationen zu rechnen. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte.
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit „Bandhs“ (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Reisen über Land
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, angezeigt. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
In den zu Patan/Lalitpur (Nachbarstadt unmittelbar südlich von Kathmandu) gehörenden Stadtteilen Sanepa und Jawalakhel gab es in den letzten Monaten abends/nachts etliche Überfalle auch auf ausländische Frauen.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden .
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individualtrekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 13.11.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 13.11.2012
(Unverändert gültig seit: 13.11.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe auch tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Süden des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 2000 Metern vor.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 70% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. In ca. 30% muss aber mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Nepal, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufent halt in Nepal ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen und kann auch vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (Gonorrhö, Syphilis, Hepatitis B, u. a.) schützen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind meist mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte (und möglichst kohlensäurehaltige) Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Trinkwasser aus den ACAP Filteranlagen entlang des Annapurna Treks gilt allgemein als sicher. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkranku ngen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort er folgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nepal in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de).
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Nepal, u. a. auch im Raum Kathmandu, sind im Frühjahr und erneut im Herbst 2012 vereinzelt Verdachtsfälle von klassischer Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza oder „Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Nepal bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Nepal mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Reisen, insbesondere beim Trekking, mitzuführen.
Die Deutsche Botschaft in Kathmandu verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 11.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 11.06.2013
(Unverändert gültig seit: 11.06.2013)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Am 30.04.2012 gab es während eines friedlichen Sitzprotestes eine Bombenexplosion in der Stadt Janakpur (im südöstlichen Nepal) mit mehreren Toten und Verletzen. Am 27.02.2012 ereignete sich in Kathmandu in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien („Singha Durbar“) eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen.
Es wird daher zu äußerster Vorsicht geraten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Bandhs/ Streiks
Vor dem Hintergrund der weiterhin volatilen politischen Lage ist immer wieder mit der Ankündigung von Protestaktionen sowie lokalen oder landesweiten Streiks seitens der verschiedenen politischen Gruppen und Organisationen zu rechnen. Bereits in der Vergangenheit kam es in ganz Nepal wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte.
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit „Bandhs“ (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Reisen über Land
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Auf Grund der instabilen politischen Situation sowohl auf südnepalesischer als auch auf nordindischer Seite kann es an den Grenzübergängen zu Indien zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im vergangenen Jahr haben mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus, sowie in den in Kathmandus südlicher Nachbarstadt Patan gelegenen Vierteln Sanepa und Jawalakhel angezeigt. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und ständig mit Begleitung unterwegs zu sein.
In touristischen Regionen kann es zu Taschendiebstählen, in abgelegeneren Gebieten auch durch vorbeifahrende Motorradfahrer kommen.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können.
Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Der Mangel an angemessener Notfallvorsorge, insbesondere in Bezug auf medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen, wird die fatalen Auswirkungen eines starken Erdbebens in Nepal und besonders dem Kathmandu-Tal vermutlich noch verstärken. Es wird daher empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker.
Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu begehen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen sowie vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: +977-1-4412786; Fax: +977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der evtl. Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft vorzunehmen. Die Registrierung kann maximal 10 Tage vor Ihrer geplanten Reise unter http://service.diplo.de/registrierungav vorgenommen werden.
Unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterrettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer sofort durchgeführt werden können. Das Auswärtige Amt verweist hierzu auf das Merkblatt zur Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individualtrekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Dies bedeutet täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden.
Die Flugsicherheit von inländisch und international operierenden nepalesischen Fluggesellschaften ist bedenklich. Allein in den letzten zwei Jahren kamen 96 Menschen bei insgesamt sechs Flugzeugunglücken in Nepal ums Leben. Eine ausführliche Liste der Flugzeugunglücke und -zwischenfälle der letzten Jahre ist unter http://www.aviation-safety.net/ einsehbar. Im Jahr 2009 führte die International Civil Aviation Organisation eine Prüfung der Flugsicherheit in Nepal durch, im Zuge derer sich herausstellte, dass elementare Kriterien der Flugsicherheit sich weit unter dem globalen Standard befinden. Das Auswärtige Amt kann keine Auskunft darüber geben, welche der verschiedenen nepalesischen Fluggesellschaften sicherer ist als andere.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Traveler Cheques können an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Gesperrt