Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 24.11.2009 - 20.01.2014

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 24.11.2009 - 20.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 24.11.2009 (Unverändert gültig seit: 14.11.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil, u.a. vor dem Hintergrund des Rücktritts des Ministerpräsidenten am 4. Mai 2009 Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie jüngst in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor kurzem in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gab es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Kinderreisepässe für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils wird ohne Einschränkung anerkannt. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht.
Für die Gültigkeit des Einreisedokuments gibt es keine besonderen Vorschriften, das Visum wird auch bis zum letzten Tag der Gültigkeit erteilt. Die Einreise mit vorläufigen Dokumenten ist möglich.
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Die chinesische Botschaft in Kathmandu hat die Bearbeitung von Visumanträgen für Tibet wieder aufgenommen, derzeitige Dauer ca. 4-5 Tage.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 25.11.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 25.11.2009 (Unverändert gültig seit: 25.11.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil, u.a. vor dem Hintergrund des Rücktritts des Ministerpräsidenten am 4. Mai 2009 Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie jüngst in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor kurzem in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gab es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Kinderreisepässe für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils wird ohne Einschränkung anerkannt. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht.
Für die Gültigkeit des Einreisedokuments gibt es keine besonderen Vorschriften, das Visum wird auch bis zum letzten Tag der Gültigkeit erteilt. Die Einreise mit vorläufigen Dokumenten ist möglich.
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Die chinesische Botschaft in Kathmandu hat die Bearbeitung von Visumanträgen für Tibet wieder aufgenommen, derzeitige Dauer ca. 4-5 Tage.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 01.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 01.12.2009 (Unverändert gültig seit: 01.12.2009)

Aktueller Hinweis
Die Maoisten haben für den 9. Dezember sowie für den 20. bis 22. Dezember landesweite Generalstreiks angekündigt. Es ist mit einer strengen Umsetzung zu rechnen. Transport- und Einkaufsmöglichkeiten (auch Trinkwasser) werden voraussichtlich nicht gegeben sein; von einer Schließung der Notaufnahmen der Krankenhäuser ist ebenfalls auszugehen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie jüngst in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor kurzem in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gab es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen: Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Die chinesische Botschaft in Kathmandu hat die Bearbeitung von Visumanträgen für Tibet wieder aufgenommen, derzeitige Dauer ca. 4-5 Tage.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 19.03.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 19.03.2010
(Unverändert gültig seit: 19.03.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Die chinesische Botschaft in Kathmandu bearbeitet voraussichtlich bis mindestens Ende März keine Visumanträge für Tibet.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 16.04.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 16.04.2010 (Unverändert gültig seit: 16.04.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.
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Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
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Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 27.04.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 27.04.2010
(Unverändert gültig seit: 27.04.2010)

Aktueller Hinweis
Für den 1. Mai haben die Maoisten umfangreiche Protestaktionen angekündigt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu heftigen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten kommen kann.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
    gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 03.05.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 03.05.2010 (Unverändert gültig seit: 03.05.2010)

Aktuelle Hinweise
Im Anschluss an die weitgehend friedlichen Demonstrationen am 1. Mai setzen die Maoisten einen unbefristeten Generalstreik mit Fahrverbot durch. Die Bewegungsfreiheit, insbesondere im Kathmandu-Tal, ist dadurch erheblich eingeschränkt. Läden (auch für Trinkwasser) und auch die Notaufnahmen von Krankenhäusern sind fast dauerhaft geschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu heftigen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten kommen kann.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 07.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 07.05.2010
(Unverändert gültig seit: 07.05.2010)

Aktuelle Hinweise
Im Anschluss an die weitgehend friedlichen Demonstrationen am 1. Mai setzen die Maoisten einen unbefristeten Generalstreik mit Fahrverbot durch. Ein Ende des Streiks ist bisher nicht absehbar, jedoch verhandeln Regierung und Maoisten. Die Bewegungsfreiheit, insbesondere im Kathmandu-Tal, ist durch den Streik erheblich eingeschränkt. Läden (auch für Trinkwasser) und auch die Notaufnahmen von Krankenhäusern sind fast dauerhaft geschlossen. Engpässe in der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten können eintreten. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu heftigen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten kommen kann.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben, andere Strecken können derzeit praktisch nur zu Fuß zurückgelegt werden. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 10.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 10.05.2010
(Unverändert gültig seit: 10.05.2010)

Aktuelle Hinweise
Auch nach Suspendierung der landesweiten Generalstreiks durch die Maoisten am 7. Mai muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können. Ab 25. Mai haben die Maoisten weitere landesweite Streiks angekündigt, wodurch erneut touristische Ziele und die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln betroffen sein könnten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 25.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 25.05.2010
(Unverändert gültig seit: 25.05.2010)

Aktuelle Hinweise
Auch nach Suspendierung der landesweiten Generalstreiks durch die Maoisten am 7. Mai muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden.
Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np.
Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 07.07.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 07.07.2010
(Unverändert gültig seit: 07.07.2010)

Aktuelle Hinweise
Auch nach Suspendierung der landesweiten Generalstreiks durch die Maoisten am 7. Mai muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden. In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Vogelgrippe
Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder „frei von Vogelgrippe“ erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 10.09.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 10.09.2010 (Unverändert gültig seit: 10.09.2010)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Für die Zeit ab dem 01. Oktober haben die Bewohner der Region Upper Mustang angekündigt, Touristen den Zugang zur Region zu verwehren. Mit einer Umsetzung dieses Streiks ist zu rechnen.
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden. In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
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Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
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Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Imfpungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 24.09.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nepal:
Stand 24.09.2010 (Unverändert gültig seit: 24.09.2010)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden. In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Zum
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.
Zum
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Nein, keine Einreise möglich; nur zur Ausreise aus Nepal
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Zum
Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
• 1 gebrauchtes Fernglas
• 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
• gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
• 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
• 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
• 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
• 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
• gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
• 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
• Sportartikel für Sportler
• Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
• 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
• 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
• 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
• Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
• Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
• frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
• Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
• Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Zum
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Zum
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Imfpungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 04.11.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“ bezeichnet und quittiert werden. In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 10.05.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand 10.05.2011
(Unverändert gültig seit: 10.05.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten:
Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.
Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien). Ein Mensch wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai Region abzusehen.
Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. In einzelnen Bereichen des Distrikts Mahottari gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr.
Reisen über Land
Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf www.nepalbandh.com einsehbar.
Für den Monat Mai ist allgemein wieder mit vermehrten Streiks und Demonstrationen zu rechnen, da sich am 28. Mai die Frist zur Verabschiedung einer neuen Verfassung nähert, für die bisher kein endgültiger Entwurf vorliegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.
Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.
Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.
Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität
Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems nimmt die Gewaltbereitschaft allgemein und die Kriminalität im Land zu.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.
Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch.
Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.
Hinweise für Trekking-Touren
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.
Verkehrsbedingungen
Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.
Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt.
Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung
Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.
Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,Gültigkeit 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nac h altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird.
Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.
Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht.
Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
  • 1 gebrauchtes Fernglas
  • 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)
  • gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände
  • 1 Kinderwagen und 1 Dreirad
  • 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte
  • 1 gebrauchte Armbanduhr
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
  • 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug
  • gebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte
  • 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für Musiker
  • Sportartikel für Sportler
  • Angel
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.
Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
  • 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier
  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen
  • Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )
  • Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000
  • frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
  • Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.
  • Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Japanische Encephalitis
In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).
Durchfallerkrankungen
Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Höhenkrankheit
Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
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