Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 01.02.2006 - 11.06.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 12.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 12.10.2009 (Unverändert gültig seit: 12.10.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonntagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch nach dem Abebben der Gewaltausbrüche gegen Ausländer ausschließlich afrikanischer Herkunft in südafrikanischen Townships im Mai 2008 ist bei Besuchen in Townships erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.Bei Ausflügen in Nationalparks ( u.a. Tafelberg ) und zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt (allenfalls 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage.Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer machen Empfehlungen für Backpacker Hostels; trotzdem ist Vorsicht geboten.Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibustaxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika häufiger.Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen und sog. „smash-and-grab“-Überfällen sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.Es wird empfohlen, bei Fahrten in zentrale ländliche Teile der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. In den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu.Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon zu benutzen. Südafrikanische SIM-Karten mit Prepaid-Funktion („air time“) sind für unter 5 € erhältlich.

Allgemeine Reiseinformationen
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards können in Südafrika benutzt werden (außer in abgelegenen Gebieten). An den Flughäfen in Johannesburg und Kapstadt können auch südafrikanische Mobiltelefone gemietet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.
Reisedokumente
Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:
einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke;Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“  im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.
In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.
Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine  „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen
Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen
Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.
Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.


Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.  
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht  somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen. 
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten  Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-NatalKein Risiko besteht in den übrigen LandesteilenDer Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 27.01.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 27.01.2010
(Unverändert gültig seit: 27.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
  • Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
  • Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
  • Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
  • Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
  • An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja: Gültigkeit 30 Tage über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass - Ja: Gültigkeit 30 Tage über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen:
Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja: Gültigkeit 30 Tage über Reise hinaus
Reisepass - Ja: Gültigkeit 30 Tage über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen:
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem.Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visaumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch mindestens vier Monate gültigen deutschen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Quelle: Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 01.02.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 02.02.2010 (Unverändert gültig seit: 02.02.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
• Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja:Gültigkeit mindestens 4 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja:Gültigkeit mindestens 4 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja:Gültigkeit mindestens 4 Monate
Reisepass Ja:Gültigkeit mindestens 4 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem.Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visaumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch mindestens vier Monate gültigen deutschen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.02.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 03.02.2010 (Unverändert gültig seit: 03.02.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
• Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem.Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visaumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (s. Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 31.03.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 31.03.2010 (Unverändert gültig seit: 31.03.2010)

Aktuelle medizinische Hinweise anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2010
Für den Besuch der Sportstätten empfiehlt das Auswärtige Amt einen vollständigen Standard- Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio sowie Pertussis (Keuchhusten). Alle vier Komponente sind in einem Kombinationsimpfstoff erhältlich. Darüber hinaus ist ein Impfschutz gegen Hepatitis A notwendig, ein Kombinationsstoff mit Hepatitis B ist erhältlich.
Wegen des gehäuften Auftretens von Masern besonders in Gauteng und KwaZulu-Natal in diesem Jahr sollte der im Kindesalter als Standardimpfung verabreichte Mumps-, Masern- und Rötelnimpfstoff (zwei Impfungen) überprüft und bei Bedarf nachgeholt werden.
Im Rahmen der weltweiten H1N1-Pandemie ist auch das gesamte südliche Afrika betroffen. Vor diesem Hintergrund erscheint gerade angesichts der zu erwartenden kühlen Witterung diese ungefährliche Impfung gegen eine vermeidbare Erkrankung („Schweinegrippe“) angeraten. Für chronisch Kranke und Personen über 60 Jahre ist die Impfung gegen die saisonale Grippe („normale Grippe“) grundsätzlich für jede Reiseaktivität sinnvoll.
Das größte Gesundheitsproblem Südafrikas ist trotz engagierter Programme der neuen Regierung die HIV-Epidemie. Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit unbekannten Partnern wird dringend abgeraten.
Sollten sich Reisen in Nachbarländer oder den Krüger Nationalpark im Nordosten anschließen, ist eine tropenmedizinische Beratung für eine dann unter Umständen notwendige Malariaprophylaxe ratsam. Auch bestünde die Notwendigkeit weiterer Reiseimpfungen.
Weitere Informationen finden Sie in den „Medizinischen Hinweisen“ im nachfolgenden Text.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
• Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (s. Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
• Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 15.04.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 15.04.2010 (Unverändert gültig seit: 15.04.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
• Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
• Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
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Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (s. Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
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Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich.Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
• Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 06.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 06.05.2010
(Unverändert gültig seit: 06.05.2010)

Bitte beachten Sie auch die aktuellen medizinischen Hinweise für Fußball-WM-Besucher

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren.
Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen „K.O.-Tropfen“ beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte „car-jackiing“) und so genannter „smash-and-grab“-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten!
Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich.
Geld / Kreditkarten
Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (s. Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.
Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier „Dagga“ genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2010
Wie bei den meisten Reisen ins außereuropäische Ausland empfiehlt das Auswärtige Amt einen vollständigen Standard-Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio sowie Pertussis (Keuchhusten). Alle vier Komponenten sind in einem Kombinationsimpfstoff erhältlich. Darüber hinaus ist ein Impfschutz gegen Hepatitis A notwendig, ein Kombinationsstoff mit Hepatitis B ist erhältlich.
Wegen des gehäuften Auftretens von Masern besonders in Gauteng und KwaZulu-Natal in diesem Jahr sollte der im Kindesalter als Standardimpfung verabreichte Mumps-, Masern- und Rötelnimpfstoff (zwei Impfungen) überprüft und bei Bedarf nachgeholt werden.
Im Rahmen der weltweiten H1N1-Pandemie ist auch das gesamte südliche Afrika betroffen. Vor diesem Hintergrund erscheint gerade angesichts der zu erwartenden kühlen Witterung diese ungefährliche Impfung gegen eine vermeidbare Erkrankung („Schweinegrippe“) angeraten. Für chronisch Kranke und Personen über 60 Jahre ist die Impfung gegen die saisonale Grippe („normale Grippe“) grundsätzlich für jede Reiseaktivität sinnvoll.
Das größte Gesundheitsproblem Südafrikas ist trotz engagierter Programme der neuen Regierung die HIV-Epidemie. Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit unbekannten Partnern wird dringend abgeraten.
Sollten sich Reisen in Nachbarländer oder den Krüger Nationalpark im Nordosten anschließen, ist eine tropenmedizinische Beratung für eine dann unter Umständen notwendige Malariaprophylaxe ratsam. Auch bestünde die Notwendigkeit weiterer Reiseimpfungen.
Rift-Valley-Fieber
In Südafrika besteht derzeit ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber (s. auch reisemedizinische Merkblätter in der rechten Randspalte), das durch tagaktive Mücken übertragen wird und ein sog. Hämorrhagisches Fieber verursacht. Die Krankheit wird von einem Gesunden gut vertragen, lediglich bei unter 1% aller Fälle ist mit ernsteren Komplikationen zu rechnen. Bitte achten Sie in allen Regionen Südafrikas, besonders im Nordosten, auf einen konsequenten Mückenschutz. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 11.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 11.05.2010
(Unverändert gültig seit: 11.05.2010)

Bitte beachten Sie auch die aktuellen medizinischen Hinweise für Fußball-WM-Besucher

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Wie bei den meisten Reisen ins außereuropäische Ausland empfiehlt das Auswärtige Amt einen vollständigen Standard-Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio sowie Pertussis (Keuchhusten). Alle vier Komponenten sind in einem Kombinationsimpfstoff erhältlich. Darüber hinaus ist ein Impfschutz gegen Hepatitis A notwendig, ein Kombinationsstoff mit Hepatitis B ist erhältlich.
Wegen des gehäuften Auftretens von Masern besonders in Gauteng und KwaZulu-Natal in diesem Jahr sollte der im Kindesalter als Standardimpfung verabreichte Mumps-, Masern- und Rötelnimpfstoff (zwei Impfungen) überprüft und bei Bedarf nachgeholt werden.
Im Rahmen der weltweiten H1N1-Pandemie ist auch das gesamte südliche Afrika betroffen. Vor diesem Hintergrund erscheint gerade angesichts der zu erwartenden kühlen Witterung diese ungefährliche Impfung gegen eine vermeidbare Erkrankung („Schweinegrippe“) angeraten. Für chronisch Kranke und Personen über 60 Jahre ist die Impfung gegen die saisonale Grippe („normale Grippe“) grundsätzlich für jede Reiseaktivität sinnvoll.
Das größte Gesundheitsproblem Südafrikas ist trotz engagierter Programme der neuen Regierung die HIV-Epidemie. Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit unbekannten Partnern wird dringend abgeraten.
Sollten sich Reisen in Nachbarländer oder den Krüger Nationalpark im Nordosten anschließen, ist eine tropenmedizinische Beratung für eine dann unter Umständen notwendige Malariaprophylaxe ratsam. Auch bestünde die Notwendigkeit weiterer Reiseimpfungen.
Rift-Valley-Fieber
In Südafrika besteht derzeit ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber (s. auch reisemedizinische Merkblätter in der rechten Randspalte), das durch tagaktive Mücken übertragen wird und ein sog. Hämorrhagisches Fieber verursacht. Die Krankheit wird von einem Gesunden gut vertragen, lediglich bei unter 1% aller Fälle ist mit ernsteren Komplikationen zu rechnen. Bitte achten Sie in allen Regionen Südafrikas, besonders im Nordosten, auf einen konsequenten Mückenschutz. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 22.06.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 22.06.2010
(Unverändert gültig seit: 22.06.2010)

Aktuelle Hinweise
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link „SARB Activities“.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen medizinischen Hinweise für Fußball-WM-Besucher

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
  • Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
  • Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
  • Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
  • In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
  • Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
  • Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Wie bei den meisten Reisen ins außereuropäische Ausland empfiehlt das Auswärtige Amt einen vollständigen Standard-Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio sowie Pertussis (Keuchhusten). Alle vier Komponenten sind in einem Kombinationsimpfstoff erhältlich. Darüber hinaus ist ein Impfschutz gegen Hepatitis A notwendig, ein Kombinationsstoff mit Hepatitis B ist erhältlich.
Wegen des gehäuften Auftretens von Masern besonders in Gauteng und KwaZulu-Natal in diesem Jahr sollte der im Kindesalter als Standardimpfung verabreichte Mumps-, Masern- und Rötelnimpfstoff (zwei Impfungen) überprüft und bei Bedarf nachgeholt werden.
Im Rahmen der weltweiten H1N1-Pandemie ist auch das gesamte südliche Afrika betroffen. Vor diesem Hintergrund erscheint gerade angesichts der zu erwartenden kühlen Witterung diese ungefährliche Impfung gegen eine vermeidbare Erkrankung („Schweinegrippe“) angeraten. Für chronisch Kranke und Personen über 60 Jahre ist die Impfung gegen die saisonale Grippe („normale Grippe“) grundsätzlich für jede Reiseaktivität sinnvoll.
Das größte Gesundheitsproblem Südafrikas ist trotz engagierter Programme der neuen Regierung die HIV-Epidemie. Vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit unbekannten Partnern wird dringend abgeraten.
Sollten sich Reisen in Nachbarländer oder den Krüger Nationalpark im Nordosten anschließen, ist eine tropenmedizinische Beratung für eine dann unter Umständen notwendige Malariaprophylaxe ratsam. Auch bestünde die Notwendigkeit weiterer Reiseimpfungen.
Rift-Valley-Fieber
In Südafrika besteht derzeit ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber (s. auch reisemedizinische Merkblätter in der rechten Randspalte), das durch tagaktive Mücken übertragen wird und ein sog. Hämorrhagisches Fieber verursacht. Die Krankheit wird von einem Gesunden gut vertragen, lediglich bei unter 1% aller Fälle ist mit ernsteren Komplikationen zu rechnen. Bitte achten Sie in allen Regionen Südafrikas, besonders im Nordosten, auf einen konsequenten Mückenschutz. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe immer noch andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März dieses Jahres - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Riskoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 26.10.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 26.10.2010
(Unverändert gültig seit: 26.10.2010)

Aktuelle Hinweise
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link „SARB Activities“.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
  • Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
  • Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
  • Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
  • In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
  • Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
  • Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe noch immer andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März 2010 - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.01.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 03.01.2011 (Unverändert gültig seit: 03.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
• Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stat tfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten .
• In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
• Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlecht er Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
• In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafri kanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".
• Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung b eider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe noch immer andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März 2010 - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
• Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.03.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 03.03.2011 (Unverändert gültig seit: 03.03.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
• Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
• Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
• Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stat tfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
• Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
• Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten .
• In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
• Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlecht er Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
• An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
• In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafri kanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".
• Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung b eider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe noch immer andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März 2010 - nach Aussage des Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
• Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 22.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 22.07.2011
(Unverändert gültig seit: 22.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:[*]Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
[*]Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
[*]Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stat tfinden.
[*]Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
[*]Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
[*]Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
[*]Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten .
[*]In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
[*]Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlecht er Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
[*]An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
[*]In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafri kanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".
[*]Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.[/list]
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung b eider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer, seit einiger Zeit nun auch Sambia) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsÍ ?tzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die im Nachbarland Zimbabwe noch immer andauernde, wenn jetzt auch merklich abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März 2010 - nach Aussage des Gesundheitsministeriums in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 29.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 29.08.2011
(Unverändert gültig seit: 29.08.2011)

Aktuelle Hinweise
Bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Nach Auskunft der südafrikanischen Behörden wird Sambia ebenfalls neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass ab 1. Oktober 2011 eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika verlangt wird.
Da einige Fluggesellschaften (z.B. Zambesi Airlines) diese Regelung bereits jetzt umsetzen und Passagiere ohne Gelbfieberimpfung nicht an Bord lassen, sollte das besonders bei Reiseplänen von Südafrika aus nach Sambia z.B. zu den Victoriafällen berücksichtigt werden.
Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
  • Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
  • Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung st attfinden.
  • Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
  • Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
  • Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
  • Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgerat en.
  • In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
  • Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlec hter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
  • An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
  • In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südaf rikanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".
  • Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie nicht das gleiche hohe Niveau.
Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.
Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung b eider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter http://www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land, z.B. bei Zwischenlandung in Addis Abeba, Nairobi oder Lusaka, der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Nach Auskunft der südafrikanischen Behörden wird Sambia ebenfalls neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass ab 1. Oktober 2011 eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Es gibt immer wieder vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und in Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B sowie Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
  • Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v. KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
  • Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal
  • Kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen Bevölkerung sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wir d immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Die Choleraepidemie im Nachbarland Zimbabwe ist abgeklungen. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird hierzu empfohlen.
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 14.12.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Südafrika:
Stand 14.12.2011 (Unverändert gültig seit: 14.12.2011)
Letzte Änderung:

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land, z.B. bei Zwischenlandung in Addis Abeba, Nairobi oder Lusaka, der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Nach Auskunft der südafrikanischen Behörden wurde Sambia ebenfalls neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt, so dass seit 1. Oktober 2011 eine Impfung nach Aufenthalt dort bei der Einreise nach Südafrika verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Es gibt immer wieder vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und in Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B sowie Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
• Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen Malaria-Erkrankungen wegen der ergiebigen Regenzeit, insbesondere die "Malaria tropica", zu.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise ca. 20 % der erwachsenen Bevölkerung sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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