Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 11.06.2012
(Unverändert gültig seit: 11.06.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis wurde gelöscht
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Kontaktadresse Department of Home Affairs
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Bis 26.06.2012: Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Ab 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Bei Einreise aus oder Transit (auch nur Wechsel des Flugzeuges) durch ein von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertes Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter
http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Nach Auskunft der südafrikanischen Behörden wurde Sambia ebenfalls neu auf die Liste der Gelbfieberendemiegebiete gesetzt.
Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter
www.suedafrika.org
Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs (weitere Informationen unter
www.home-affairs.gov.za) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.