Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 03.03.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet)
- Einreise und Zoll (Reisen von und in die Russische Föderation)
Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs
Die Grenzübergänge zur Ukraine sind geschlossen. Auch der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen ist geschlossen. Weiteren Schließungen sind nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind angekündigt.
Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolge kam es bereits zu Einschränkungen im Flugverkehr mit Belarus. Flugverbindungen bestehen nur über Drittländer. Bestimmte Flüge über Drittstaaten, beispielsweise über die Türkei und Russland, wurden ab sofort ausgesetzt. Teile des Luftraums über Belarus sind bereits gesperrt.Einreise und Zoll
- Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
- Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
- Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und aufgrund der Flugeinschränkungen eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM, Tel: 8-017-358-61-39). Weitere Informationen in russischer Sprache finden Sie hier.
- Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten relevanter Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
- Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
- Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
Reisen von der und in die Russische Föderation
Reisebestimmungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.
Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, sollte die Einreise von Belarus nicht auf dem Landweg in die Russische Föderation und umgekehrt erfolgen.
Drittstaatsangehörige können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
- Sofern Sie über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, machen Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut, siehe Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
- Sofern Sie über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen Sie auch für den Transit ein russisches Visum sowie ein Einreisevisum für Belarus, auch wenn es keine Grenzkontrollen geben sollte. Sie riskieren ansonsten ein Bußgeld.
- Erkundigen Sie sich für Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.
- Beachten Sie die Informationen über die Passagierabfertigung bei Reisen in die Russische Föderation und Reisen aus der Russischen Föderation des Minsker Flughafens.
Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




