Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 03.03.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 03.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet)
- Einreise und Zoll (Reisen von und in die Russische Föderation)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs

Die Grenzübergänge zur Ukraine sind geschlossen. Auch der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen ist geschlossen. Weiteren Schließungen sind nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind angekündigt.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolge kam es bereits zu Einschränkungen im Flugverkehr mit Belarus. Flugverbindungen bestehen nur über Drittländer. Bestimmte Flüge über Drittstaaten, beispielsweise über die Türkei und Russland, wurden ab sofort ausgesetzt. Teile des Luftraums über Belarus sind bereits gesperrt.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und aufgrund der Flugeinschränkungen eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM, Tel: 8-017-358-61-39). Weitere Informationen in russischer Sprache finden Sie hier.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten relevanter Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
Einreise und Zoll
Reisen von der und in die Russische Föderation

Reisebestimmungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.

Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, sollte die Einreise von Belarus nicht auf dem Landweg in die Russische Föderation und umgekehrt erfolgen.

Drittstaatsangehörige können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
  • Sofern Sie über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, machen Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut, siehe Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
  • Sofern Sie über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen Sie auch für den Transit ein russisches Visum sowie ein Einreisevisum für Belarus, auch wenn es keine Grenzkontrollen geben sollte. Sie riskieren ansonsten ein Bußgeld.
  • Erkundigen Sie sich für Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.
  • Beachten Sie die Informationen über die Passagierabfertigung bei Reisen in die Russische Föderation und Reisen aus der Russischen Föderation des Minsker Flughafens.
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Hinweise zum Corona-Virus in Belarus siehe:
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 31.03.2022

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Stand 31.03.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet)
- Einreise und Zoll (Reisen von und in die Russische Föderation)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen sind geschlossen. Mit weiteren Schließungen muss gerechnet werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen aktuell nur eingeschränkt über Drittländer.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM, Tel: 8-017-358-61-39). Weitere Informationen in russischer Sprache finden Sie hier.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten relevanter Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
Einreise und Zoll
Reisen von der und in die Russische Föderation

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation. Reisebestimmungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.

Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, sollte die Einreise von Belarus nicht auf dem Landweg in die Russische Föderation und umgekehrt erfolgen.

Drittstaatsangehörige können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
  • Sofern Sie über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, machen Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut, siehe Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
  • Sofern Sie über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen Sie auch für den Transit ein russisches Visum sowie ein Einreisevisum für Belarus, auch wenn es keine Grenzkontrollen geben sollte. Sie riskieren ansonsten ein Bußgeld.
  • Erkundigen Sie sich für Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.
  • Beachten Sie die Informationen über die Passagierabfertigung bei Reisen in die Russische Föderation und Reisen aus der Russischen Föderation des Minsker Flughafens.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 03.05.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 03.05.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Devisen in Wert von mehr als 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 1000,- Euro und einem Gesamtgewicht von 31 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.

Es können u.a. folgende Gebrauchswaren pro Person für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und wieder ausgeführt werden müssen, grundsätzlich zollfrei eingeführt werden: Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto- oder Videokamera und Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwägen, Kindersitze, Rollstühle, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden.

Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.

Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Einreise mit dem Fahrzeug
Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy , die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittausländer (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittausländer privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 22.06.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 22.06.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Im Straßenverkehr besteht eine hohe Unfallgefahr. Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen, s. Aktuelles. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise anfallen (derzeit 32 BYN). Nähere Informationen hierzu (u.a. zur tatsächlichen Höhe der Gebühr) können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig. Die Ausschilderung dieser Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 26.08.2022

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs/Einschränkungen im Zahlungsverkehr
Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen sind geschlossen. Mit weiteren Schließungen muss gerechnet werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.
Der Wegfall der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen führt zu einem erhöhten Reiseaufkommen, es muss daher mitunter mit langen Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen gerechnet werden. Insbesondere am Grenzübergang nach Polen (Brest - Terespol) kommt es teils zu außergewöhnlich langen Wartezeiten.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen aktuell nur eingeschränkt über Drittländer.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM, Tel: 8-017-358-61-39).
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
  • Informieren Sie sich über bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten relevanter Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 17.01.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr
Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen sind geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM. Weitere Informationen in russischer Sprache.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen seit Sommer 2021 nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem PKW anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Belarus grundsätzlich ein Visum.

Visum vor der Einreise
Das Visum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden. Aktuelle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen bietet die zuständige belarussische Auslandsvertretung in Deutschland.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen besteht, sofern diese nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s. Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumfreie Einreise über Flughäfen in Belarus
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 76 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.

Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” oder einen der oben genannten Flughäfen ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.

Die Regelung zur visumfreien Einreise über die oben genannten Flughäfen gilt nicht für Transitreisende, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und für offizielle Reisende wie Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.

Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Detaillierte Informationen bietet der belarussische Grenzschutz.

Visumfreie Einreise für Besuche bestimmter Nationalparks
Besucher des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ oder des Parks „Augustow Canal“ und von Teilen der daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno für bis zu 15 Tage benötigen ab November 2019 grundsätzlich kein Visum für die Einreise auf dem Landweg, wenn der Aufenthalt ausschließlich touristischen Zwecken dient.
Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 10.02.2023

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Stand 10.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr
Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie der Grenzübergang Kuznica-Bruzgi zu Polen sind geschlossen. Der Grenzübergang Bobrowniki-Berestowitsa zu Polen ist mit Wirkung vom 10. Februar 2023, 12 Uhr Ortszeit, geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
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  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg beabsichtigen, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM. Weitere Informationen in russischer Sprache.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen seit Sommer 2021 nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem PKW anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer Vignette (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
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Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 14.06.2023

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Stand 14.06.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


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Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr
Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie die Grenzübergänge Kuznica-Bruzgi und Bobrowniki-Berestowitsa zu Polen sind geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen seit Sommer 2021 nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem PKW anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer Vignette (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
  • Informieren Sie sich als Verkehrsteilnehmer über bestehende Verkehrsregeln im Gastland; dies gilt auch für die Benutzung von Fahrrädern oder E-Scootern.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 22.06.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 22.06.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: KfZ-Versicherungen)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen seit Sommer 2021 nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Republik Belarus nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Republik Belarus muss eine alternative KfZ-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht KfZ-versichert gelten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem PKW anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer Vignette (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
  • Informieren Sie sich als Verkehrsteilnehmer über bestehende Verkehrsregeln im Gastland; dies gilt auch für die Benutzung von Fahrrädern oder E-Scootern.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 16.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 16.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen: Litauen)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie die Grenzübergänge Kuznica-Bruzgi und Bobrowniki-Berestowitsa zu Polen sind geschlossen. Die Grenzübergänge Šumskas-Losha und Tverečius-Vidzy zu Litauen sind mit Wirkung vom 18. August 2023 geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Litauen, Polen und Lettland sind möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Doppelstaater
Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind.

Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

Deutsch-(bela)russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den belarussischen Behörden ausschließlich als (bela)russische Staatsangehörige angesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Deutsche Botschaft Minsk nicht in jedem Fall zugelassen wird.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei den belarussischen Vertretungen in Deutschland oder bei der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit.
Einfuhrbestimmungen
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 gelten geänderte Einfuhrbestimmungen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des belarussischen Zolls zu finden.

Devisen in Wert von mehr als 10.000 USD müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 1.000 EUR und einem Gesamtgewicht von 31 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 g.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden.

Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.

Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Einreise mit dem Fahrzeug
Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, beispielsweise mittels einer Frontier Insurance Policy , die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Die Versicherung mittels grüner Versicherungskarte ist nicht mehr möglich. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittstaater (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittstaater privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 15.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 15.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen)


Aktuelles
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie die Grenzübergänge Kuznica-Bruzgi und Bobrowniki-Berestowitsa zu Polen sind geschlossen. Zusätzlich wurden die Grenzübergänge Šumskas-Losha und Tverečius-Vidzy zu Litauen Mitte August 2023 geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Estland, Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Mit Wirkung vom 16. September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektion für nach Belarus einreisende Kraftfahrzeuge. In Abhängigkeit der Fahrzeuggröße ist mit Gebühren in Höhe von 2 bis 20 BYN (ca. 1 bis 8 EUR) zu rechnen.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 27.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 27.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)


Aktuelles
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Seit dem 16. September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektion für nach Belarus einreisende Kfz. In Abhängigkeit der Fahrzeuggröße ist mit Gebühren in Höhe von 2 bis 95 BYN zu rechnen.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 23.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 23.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Mit Wirkung vom 1. März 2024 sind die Grenzübergänge Privalka-Raigardas und Kotlovka-Lavoriškės zu Litauen geschlossen, die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai und Benyakoni-Šalčininkai von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht mehr nutzbar. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Seit dem 16. September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektion für nach Belarus einreisende Kfz. In Abhängigkeit der Fahrzeuggröße ist mit Gebühren in Höhe von 2 bis 95 Rubeln zu rechnen.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 12.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 12.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung)
- Einreise und Zoll (Heimtiere)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Seit dem 1. März 2024 sind die Grenzübergänge Privalka-Raigardas und Kotlovka-Lavoriškės zu Litauen geschlossen, die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai und Benyakoni-Šalčininkai von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht mehr nutzbar. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Seit dem 16. September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektion für nach Belarus einreisende Kfz. In Abhängigkeit der Fahrzeuggröße ist mit Gebühren in Höhe von 2 bis 95 BYR (Rubel) zu rechnen.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Sicherheit
Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung

Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich, bei schwerwiegenderen Vorwürfen (darunter „Sabotage gegen den Staat“ oder „Terrorismus“) auch die Verhängung der Todesstrafe.

Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind. Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Mobiltelefon, Messenger-Dienste und soziale Medien, private Korrespondenz sowie Tagebucheinträge und sonstige Notizen können ausgewertet und gegen Betroffene verwendet werden.

Einreise und Zoll
Heimtiere

Weitere Informationen zur Einfuhr von Heimtieren finden Sie beim belarussischen Zoll.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 24.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 24.07.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige können seit 19. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 für bis zu 30 Tage visumsfrei auf dem Land- und Luftweg nach Belarus einreisen. Für darüberhinausgehende Aufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum.

Visum vor der Einreise
Das Visum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden. Aktuelle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen bietet die zuständige belarussische Auslandsvertretung in Deutschland.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen besteht fort, sofern diese nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s. Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumsfreie Einreise über Flughäfen in Belarus
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumsfreie Einreise nach Belarus über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 76 Staaten, darunter Deutschland und alle anderen Staaten der Europäischen Union.

Reisende müssen über den Grenzübergang „Internationaler Flughafen Minsk“ oder einen der oben genannten Flughäfen ein- und auch wieder über einen der oben genannten Flughäfen aus Belarus ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- EUR verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Die Regelung zur visumsfreien Einreise über die oben genannten Flughäfen gilt nicht für Reisende, die aus der Russischen Föderation nach Belarus reisen. Eine visumsfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation kann zu Einreisesperren für Belarus führen. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Detaillierte Informationen bietet der belarussische Grenzschutz.

Visumsfreie Einreise für Besuche bestimmter Nationalparks
Besucher des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ oder des Parks „Augustow Canal“ und von Teilen der daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno benötigen bis zu 15 Tagen Aufenthalt grundsätzlich kein Visum für die Einreise auf dem Landweg, wenn der Aufenthalt ausschließlich touristischen Zwecken dient. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Aufenthalte nahe der Grenze
Für den Aufenthalt in Orten nahe der Grenze gelten besondere Bestimmungen. Ggf. muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.
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